Jumbo-Pfandbrief
Als Jumbo-Pfandbrief
werden Pfandbriefe bezeichnet, deren Emissionsvolumen bei mindestens 1
Milliarde Euro liegt. Der Begriff Jumbo-Pfandbrief ist dabei nicht gesetzlich
definiert, es gibt aber Mindeststandards vom Verband deutscher
Pfandbriefbanken:
- Das Mindestemissionsvolumen ist prinzipiell 1 Milliarde Euro. Bei
Erstemission kann das Volumen aber 750 Millionen Euro betragen, wenn es
innerhalb von 180 Tagen auf 1 Milliarde Euro aufgestockt wird.
- Aufstockungen müssen mindestens 125 Millionen Euro betragen.
- Es snd mindestens fünf Market Makers zu bestimmen, die zu den üblichen
Handelszeiten im Interbankenhandel, der von 9:00 bis 17:00 Uhr stattfindet,
simultan Geld- und Briefkurse bis zu einem Ordervolumen von 15 Millionen Euro
stellen.
- Der Pfandbrief muss spätestens 30 Tage nach Ausgabe in einen organisierten
Markt eines EU-Mitgliedsstaates eingeführt werden.
Die Mindeststandards orientieren sich an den Liquiditätsvorstellungen
internationaler institutioneller Anleger. Allerdings sorgt das Market Making
dafür, dass auch Kleinanleger für diese Pfandbriefe börsentäglich einen Kauf-
und Verkaufskurs erhalten.
Jumbo-Pfandbriefe dienen sowhl zur Refinanzierung privater
Immobilienfinanzierungen (Pfandbriefe) als auch zur Refinanzierung von
Kommunalkrediten (öffentliche Pfandbriefe, Kommunalobligationen). Sie werden
häufig über ein Konsortium platziert, bei dem die Konsortiumsmitglieder, aber
auch der Emittent selbst, die Funktion des Market Maker übernehmen können.
Synoym
Pfandbrief