Glossar

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A

  • abs
    Absolute Differenz gibt die Veränderung eines Kurses zum Vortageskurs an. Die absolute Differenz kann ebenfalls zwischen dem aktuellen Kurs und dem Kaufkurs berechnet werden. Ein positiver Wert weist einen Gewinn aus, ein negativer einen Verlust.

    An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in Euro angegeben.

  • Ad-hoc-Publizität
    Eine Insiderinformation ist eine nicht öffentlich bekannte Tatsache, deren Veröffentlichung den Kurs der Wertpapiere erheblich beeinflussen könnte. Als Insider gelten Personen, die aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen haben.

    Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach bezieht sich die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die von ihm begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Regulierten Markt zugelassen sind. Die im Open Market (Freiverkehr) gehandelten Wertpapiere sind hiervon ausgenommen.

    Die Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen, entscheidet die Börsengeschäftsführung darüber, ob die Veröffentlichung der Insiderinformation eine (vorübergehende) Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels erfordert. Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per Fax über die Insiderinformation zu unterrichten. Der Börsengeschäftsführung geht die Insiderinformation nach Marktusancen 30 Minuten vor ihrer Veröffentlichung zu.

    Anschließend ist die Insiderinformation nach § 5 WpAIV, Abs. 1 (Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz) in deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem muss die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Website des Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gelistet sind, sind verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu publizieren.

    Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Abs. 3 unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführung der Börse, an der ein Wertpapier oder dessen Derivate zum Handel zugelassen sind, und an die BaFin zu übersenden.

    Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.de im Bereich Nachrichten.


  • Additional Margin
    Die Additional Margin dient zur Abdeckung möglicher zusätzlich anfallender Kosten bei der Auflösung der Termingeschäfte (Glattstellungskosten). Diese Glattstellungskosten könnten dann entstehen, wenn – ausgehend vom aktuellen Marktwert eines Portfolios – innerhalb von 24 Stunden die ungünstigste angenommene Preisentwicklung (Worst-Case Loss) eintreten würde.

    Synonym

    Margin
    Glattstellen
  • AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)
    Die AIBD-Rendite ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Zinsverrechnung werden die für einen Tag angefallenen (Stück-) Zinsen dem Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag wieder verzinst.

    Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.

    AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den früheren Namen der ISMA (= International Securities Market Association).
  • Akquisitionswährung
    Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer Namensaktien verwendet.
  • Aktie

    Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.

    Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das

    • Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
    • Stimmrecht in der Hauptversammlung;
    • Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
    • Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
    • Auskunftsrecht;
    • Recht auf Anteil am Liquidationserlös. 

    Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen

    • Nennwert- und Stückaktien;
    • Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
    • Stamm- und Vorzugsaktien.

  • Aktienanalyse
    Man unterscheidet zwischen der fundamentalen und der technischen Aktienanalyse.

    Die Fundamentalanalyse untersucht die Ertragskraft eines Unternehmens anhand wirtschaftlicher Bilanzkennzahlen und des Marktumfelds. Sie versucht, auf dieser Basis die interessantesten Einzelwerte herauszufiltern bzw. die künftige Kursentwicklung der Aktie zu prognostizieren.

    Die technische Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als Grundlage für die Prognose der künftigen Entwicklung einer Aktie bzw. für die Bestimmung des geeigneten Kauf- oder Verkaufszeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener mathematischer Verfahren.

    Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form von Empfehlungen wie „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“.

    Aktuelle Analysen werden im Internet auf http://boerse-frankfurt.de/nachrichten
    im Bereich „Nachrichten“ gebündelt
  • Aktienanleihen
    Aktienanleihen gehören zu den verbrieften Derivaten. Sie sind an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert und meist deutlich über dem Niveau der Kapitalmarktzinsen liegt. Bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit hat der Emittent ein Wahlrecht, ob er den Nennbetrag zurückzahlt oder eine genau festgelegte Anzahl von Aktien des Basiswertes liefert. Liegt der Aktienkurs am Bewertungstag unter dem Basispreis, werden in der Regel Aktien geliefert. Stärkere Kursrückgänge der Aktie können die Zinszahlungen überkompensieren, sodass auch Verluste anfallen können.

    Aktienanleihen werden an der Börse Frankfurt über die Zertifikatebörse Scoach gehandelt.
  • Aktienbuch
    Synonym

    Aktienbuch
  • Aktiengesellschaft (AG)

    Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre.


    Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft. Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat gegenüber ihren Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG) und im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.

     

    Eine AG hat drei gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane, deren Tätigkeit die Satzung des Unternehmens regelt:

    - den Vorstand (Unternehmensleitung)
    - den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
    - die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)

    Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich – meist ist es jedoch wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen, d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien ausgegeben werden.


    Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von Aktionären, also eine Haftung mit dem Privatvermögen, gibt es nicht.

    Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet wird.

     

    Die Rechtsform der AG bietet Unternehmen eine günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von Eigenkapital. Der häufig gewählte Weg dafür ist ein Börsengang mit verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre Beteiligung an Unternehmen über die Börse kaufen und verkaufen.
  • Aktiengesetz
    Das Aktiengesetz (AktG) vom 6. September 1965 regelt vor allem Gründung und Auflösung der AG sowie die wesentlichen Ansprüche der Aktionäre wie auf Gewinnbeteiligung durch Dividenden, Auskunftsrechte bei den Hauptversammlungen oder Bezugsrechte bei Ausgabe neuer Aktien.
  • Aktienindex

    Aktienindizes werden börsentäglich von Börsen, Banken, Beratungsfirmen, der Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet, aktualisiert und publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente, Branchen, Aktiengruppen oder bestimmte Themen und Trends ab.

    Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als Performance-Indizes nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche berechnet. Die Indizes der Deutschen Börse sind kapitalgewichtet, d. h., das Gewicht einer Aktie bemisst sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen Werte. Im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung nach Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den Indizes wird seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des Grundkapitals jedes Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Aktientypen (z. B. Stamm- und Vorzugsaktien) begeben, dann wird jeweils nur die größere und liquidere Gattung im Auswahlindex berücksichtigt.

    Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der Deutschen Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.

    Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man Auskunft über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Aktienportfolios. Somit eignet sich ein Aktienindex als Indikator für das Börsenklima, die Konjunktur oder die Entwicklung einzelner Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie Indexfonds, Zertifikate oder Optionen dienen Indizes als Basiswert (Underlying) und Bezugsgröße.

    Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX®, der Leitindex für Deutschland, EURO STOXX 50® für Europa sowie Dow Jones Industrial Average oder Nasdaq, der Index für US-amerikanische Aktien.

    Eine Liste aller Indizes der Deutschen Börse sowie wichtiger internationaler Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.

  • Aktienkapital
    Das Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die Bestimmungen zum Mindestbetrag des Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des Aktiengesetzes geregelt.

    Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird.
  • Aktienkurs
    Ein Aktienkurs wird anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders vom Skontroführer im Parketthandel oder im elektronischen Handelsystem automatisch ermittelt.
  • Aktienoption
    Der Handel mit Optionen gehört zur Gruppe der Termingeschäfte; den Verkäufer einer Option nennt man Stillhalter.
  • Aktienregister
    Emittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen. Bis 2001 wurde das Aktienregister als Aktienbuch bezeichnet.

    Synonym

    Aktienbuch
  • Aktienregisterführer

    Das Aktienregister kann von einer Aktiengesellschaft selbst oder von einer externen Registrargesellschaft geführt werden.

  • Aktienrückkauf
    Seit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der Aktiengesellschaft dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.

    Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am Markt verbleibenden Aktien erhöht.
  • Aktiensplit
    Bei einem Aktiensplit wird der Anteil einer einzelnen Aktie am Grundkapital entsprechend dem Split-Verhältnis verkleinert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Aktien bei gleichbleibendem Grundkapital bzw. verringert sich der Wert einer einzelnen Aktie. Bei einem Split von beispielsweise 1:10 erhält ein Aktionär für eine Aktie zehn neue Aktien, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Bei Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend vermindert.

    Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie „billiger“ erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.

    Bei einem reversen Aktiensplit werden Aktien zusammengelegt, sodass sich die Anzahl der Aktien verringert bzw. deren Anteil am Grundkapital steigt.

    Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf http://www.boerse-frankfurt.de/xetranewsboard im Xetra Newsboard veröffentlicht.
  • Aktiv verwalteter Fonds
    Bei einem aktiv verwalteten Fonds trifft das Fondsmanagement die Anlageentscheidungen, d. h., es bestimmt, welche Wertpapiere in das Portfolio aufgenommen und welche abgegeben werden. Durch die Anpassung des Fondsportfolios an sich verändernde Marktbedingungen versucht das Management eines aktiv verwalteten Fonds in der Regel, die Performance eines Referenzindex, die Benchmark, zu übertreffen. Aktiv verwaltete Fonds werden von Fondsgesellschaften aufgelegt. Inzwischen können Anleger Fondsanteile über die Börse wie einzelne Aktien fortlaufend kaufen oder verkaufen. Als passiv verwaltete Fonds werden dagegen Indexfonds bezeichnet, die in ihrer Zusammensetzung einen Index abbilden, z. B. ETFs.


    Einen Überblick über alle Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds.
  • Alpha
    Alpha beziffert die Wertentwicklung einer Geldanlage gegenüber einem Vergleichswert (Benchmark). Ein positives Alpha steht für eine höhere Wertentwicklung (Mehrrendite) und ein negatives Alpha für eine schlechtere Wertentwicklung. Bei Fonds wird die Wertentwicklung in der Regel mit einem Index verglichen, der den Gesamtmarkt abbildet. Ein positives Alpha zeigt hier an, dass das Fondsmanagement mit seiner Auswahl einzelner Wertpapiere erfolgreicher war als der Anleger mit einer Geldanlage in den Vergleichsmarkt gewesen wäre.
  • Altaktionär
    Altaktionäre sind Anteilseigner eines Unternehmens, die bereits vor einer Veränderung der Aktionärsstruktur durch eine Kapitalmaßnahme Aktien des Unternehmens gehalten haben. Kapitalmaßnahmen sind z. B. Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien oder ein Börsengang.
  • Alternativ-Order
    Eine Alternativ-Order, auch OCO-Order („one cancels other“-Order) genannt, besteht aus zwei separaten Teilaufträgen, die zusammen auf einem Orderticket vermerkt werden. Sobald einer der beiden Teilaufträge ausgeführt ist, wird der andere storniert. Steht z. B. eine Aktie bei 10 €, könnte über eine Alternativ-Order der Verkauf zu 8 oder 12 € in Auftrag gegeben werden, um bei entsprechenden Kursbewegungen Verluste einzudämmen oder Gewinne mitzunehmen. Sobald der Verkauf zu 12 € gelungen ist, wird der Verkauf zu 8 € storniert und vice versa.
  • Am Geld
    Eine Option ist am Geld, wenn der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt identisch mit dem Kurs des Basiswertes ist. Die Option hat damit keinen inneren Wert. In der Praxis spricht man auch dann von „am Geld“, wenn sich der aktuelle Kurs des Basiswertes in der Nähe des Basispreises befindet. Inzwischen wird diese Bezeichnung auch bei strukturierten Anlageprodukten wie Discount-Zertifikaten verwendet und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Stand des Basiswertes im Verhältnis zum Cap.
  • American Depositary Share (ADS)
    Ein American Depository Share (ADS) ist ein auf US-Dollar ausgestellter Eigenkapitalanteil an einem Nicht-US-Unternehmen. Ein ADS repräsentiert eine Aktie des jeweiligen Unternehmens und trägt die Rechte an ihr. ADS erleichtern den Handel von ausländischen Unternehmen an den US-amerikanischen Börsen NYSE Euronext und Nasdaq, da dort keine direkten Zweitlistings zugelassen sind. ADRs sind mit den Rechten der Originalaktie, wie Dividendenanspruch und Stimmrecht, ausgestattet. Die Originalaktien werden bei einem Verwahrer im Heimatland hinterlegt.
  • American Depository Receipt (ADR)
    American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen Banken begebene Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs werden in den USA begeben und an Börsenweltweit stellvertretend für die Originalaktie gehandelt. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depository Receipts).
  • Amerikanische Option
    Amerikanische Optionen können von ihren Inhabern innerhalb der Ausübungsfrist jederzeit ausgeübt werden, Europäische Optionen dagegen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich am Laufzeitende.

    Synonym

    American Style
  • Amtlicher Markt
    Der Amtliche Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.
  • Änderung der Indexzusammensetzung
    Indizes spiegeln die Entwicklung einer Branche oder eines Marktes wider. Ihre Zusammensetzung wird daher regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Referenzraumes angepasst. So werden z. B. Aktien, deren Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf Basis des Freefloat zugenommen haben, in einen Index aufgenommen; andere Unternehmen scheiden aus dem Index aus. Außerordentliche Ereignisse wie Notierungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Notierungsaufnahmen führen ebenfalls zu einem Austausch der Werte in einem Index.

    Änderungen in der Zusammensetzung des DAX®-Index werden planmäßig nur im September, bei MDAX® und TecDAX® zusätzlich auch im März vorgenommen. Bei SDAX® kann sich die Zusammensetzung an jedem Verkettungstermin, d. h. im März, Juni, September und Dezember, ändern.
     
    Darüber hinaus kann ein Unternehmen außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen zählt, bzw. aufgenommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz eines der 25 größten Unternehmen ist. Ein Austausch erfolgt dann zum nächsten Verkettungstermin.

    Alle aktuellen Indextermine sind auf der Website boerse-frankfurt.de/termine zu finden.

  • Angebotskurs
    Ein Marktteilnehmer veröffentlicht den Briefkurs entweder per Ausruf auf dem Parkett oder durch Einstellung in das offene Orderbuch eines elektronischen Handelssystems.

    Synonyme: Briefkurs
  • Angebotskurs Anleihe
    Anleihen werden vor allem von Ländern, Banken oder Unternehmen ausgegeben. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.

    Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

    - Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
    - Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
    - Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
         
    Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt und fundiertes Know-how zu dieser Anlageklasse finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.

    Synonyme

    Bond
    festverzinstliches Wertpapier
    Obligation
    Rentenpapier
    Schuldverschreibung

  • Anleihe
    Anleihen werden von der „öffentlichen Hand“, von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.

    Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

    Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)

    Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)

    Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)

    Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Anleihen.

    Synonyme

    Bond
    festverzinsliches Wertpapier
    Obligation
     Rente(npapier)
    Schuldverschreibung.
  • Arbeitskreis Aktienindizes
    Der Arbeitskreis Aktienindizes berät den Vorstand der Deutschen Börse auf Basis fester Indexregeln bei der Zusammensetzung der Auswahlindizes der Deutschen Börse wie DAX®, MDAX®, TecDAX® oder SDAX® sowie bei der Gestaltung der entsprechenden Indexregeln. Das Gremium besteht aus Mitarbeitern der Deutschen Börse sowie Vertretern von führenden nationalen und internationalen Finanzinstituten und tritt jeweils am dritten Arbeitstag im März, Juni, September und Dezember zusammen.

    Synoym

    Indexzusammensetzung
    Änderung der Aktienindizes
  • Arbitrage
    Es werden zwei Arten von Arbitrage unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers am Ort mit dem niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch gleichen sich die Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen an.

    Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu verkaufen.
  • Art
    Art beschreibt die Marktmeinung hinter einem Anlage- oder Hebelprodukt. Long, Call bzw. Bull setzt auf steigende Kurse, Short, Put bzw. Bär setzt auf fallende Kurse.
  • AS-Fonds
    „AS“ steht für „Altersvorsorge-Sondervermögen“. Da das Ziel von AS-Fonds der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist, gibt der Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds aus Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der Fonds ist somit nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet; Schwerpunkt der Anlagen sollten jedoch Substanzwerte sein. Erträge werden grundsätzlich thesauriert.

    Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten Beträgen.
  • Ask
    Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Ask durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems oder durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Verkaufskurs von den Emittenten gestellt. Synonym: Verkaufskurs, Briefkurs Gegensatz: Bid
  • Asset-Backed-Security
    Bei Asset-backed Securities (ABS) verkauft ein Unternehmen, meist eine Bank, einen Teil seiner Forderungen an eine eigens für dieses Finanzierungsmodell gegründete Tochtergesellschaft. Diese refinanziert sich durch die Ausgabe von ABS. Die Zahlungsansprüche der Käufer an die ABS werden durch den Bestand an Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Tochtergesellschaft übertragen worden sind. Die Emission von ABS ist auch auf Forderungen möglich, die in Raten bezahlt werden, z. B. Forderungen aus Leasing-Finanzierungen, Autokrediten mit längerer Laufzeit, gesicherten Konsumentenkrediten und ähnlichen Forderungen. ABS werden getilgt, sobald die Forderungen durch die Schuldner beglichen wurden. Durch die Finanzierung über ABS beschaffen sich Unternehmen Liquidität und senken ihre Finanzierungskosten.
  • Aufgeld (Optionsscheine)
    Das Aufgeld wird ermittelt, um einen Optionsschein zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerten. In der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen.

    Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins auf eine Aktie
    Aktueller Kurs des Optionsscheins: 40 €
    Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert): 150 €
    Basispreis: 100 €

    Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu Optionsscheinen. In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei Optionsscheine an:
    Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5
    Die Restlaufzeit beträgt zwei Jahre.

    So wird das Aufgeld berechnet:
    Kurs des Optionsscheins : Optionsverhältnis = 40 € : 0,5 = 80 €
    Basispreis + 80 € – Aktienkurs = 100 € + 80 € – 150 € = 30 €
    (30 € : Aktienkurs) * 100 = (30 € : 150 €) * 100 = 20%
    Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren = 20 % : 2 = 10 %

    Für den Optionsschein zahlen Investoren also ein Aufgeld von jährlich 10 Prozent.
  • Aufzinsungspapier
    Ein Aufzinsungspapier ist ein festverzinsliches Wertpapier, dessen Zinsen nicht während der Laufzeit, sondern erst zum Laufzeitende an die Inhaber ausgezahlt werden. Dieses Verfahren kann aus steuerlichen Gründen interessant sein. Ein Beispiel für Aufzinsungspapiere sind Bundesschatzbriefe vom Typ B.
  • Auktion
    Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.

    Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:

    Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.

    Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.

    Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.

    Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip
  • Auktionsprinzip
    Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.

    Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:

    Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.

    Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.

    Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.

    Gegensatz: "market maker"-Prinzip
  • Aus dem Geld (Optionsscheine)
    Eine Option ist aus dem Geld, wenn bei einem Call der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt über dem Kurs des Basiswertes liegt bzw. bei einem Put darunter. Die Option hat in diesen Fällen keinen inneren Wert.
  • Ausbruchs-Gap
    Gap ist ein Begriff aus der charttechnischen AnalyseChartanalyse und beschreibt eine Lücke in einem Kurschart durch einen Kurssprung. Bei einem Ausbruchs-Gap (Breakaway Gap) kommt es zu einem Kurssprung über bzw. unter eine Trendlinie innerhalb eines Seitwärtstrends oder aus einer Formation heraus, der in der Regel von einem steigenden Handelsvolumen unterstützt wird. werden sollte . Der Ausbruchs-Gap deutet auf eine weitere Kursentwicklung in diese Richtung hin.
  • Ausgabeaufschlag (XTF)
    Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.

    Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Spezialisten fortlaufend Preise für die Fondsanteile und es fällt kein Ausgabeaufschlag an.

    Synonym

    Emissionspreis
  • Ausgabepreis
    Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten, außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.

    Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.

    Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com/fonds
  • Auskunftsrecht des Aktionärs
    Das Auskunftsrecht gehört zu den Grundrechten eines Aktionärs, die mit der Beteiligung an einem Unternehmen durch Aktienbesitz einhergehen. Diese Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das Auskunftsrecht des Aktionärs gilt nicht, wenn der Vorstand sich durch die Auskunft strafbar macht oder die Auskunft der Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schadet. Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz § 131 geregelt.
  • Auslandsanleihen
    Auslandsanleihen werden von europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen Emittenten in Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen in Euro haben Auslandsanleihen ein zusätzliches Wechselkursrisiko.

  • Ausreißer-Gap
    Ausreißer-Gaps treten auf, wenn die "Masse" den Trend erkannt hat und an sein Fortbestehen glaubt. Dies ist typischerweise in der Mitte des Trends der Fall.
  • Ausschüttung
    Unternehmen zahlen oft einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Anteilseigner aus. Bei Aktiengesellschaften geschieht das in Form von Dividenden.

    Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Bei Fonds werden die anfallenden Renditen entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet oder thesauriert, also einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels des Fonds eingesetzt.
  • Aussetzung der Kursnotierung
    Der Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch so lange andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Anlegern bekannt sind.

    Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.de in den Bekanntmachungen gemeldet und im Xetra Newsboard veröffentlicht.

    Synonym

    Handelsaussetzung
  • Ausübung (Optionsscheine)
    Man spricht von Ausübung, wenn Inhaber einer Option oder eines Optionsscheines ihr Kauf- (Call) oder Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis wahrnehmen. Das Optionsrecht kann bei einer amerikanischen Option an jedem Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei einer europäischen Option ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich. Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume (Ausübungsfrist) vorsehen.

    Synonym

    Ausübungspreis
  • Ausübungsfrist (Optionsscheine)
    Inhaber einer Option oder eines Optionsscheins können innerhalb der Ausübungsfrist von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen, d. h., sie können in diesem Zeitraum eine bestimmte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht.

    Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
  • Automatische Ausübung
    Bei der automatischen Ausübung wird am Ausübungstag (amerikanische Option) bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist (europäische Option) der innere Wert eines Optionscheins festgestellt und an die Inhaber ausgezahlt. Ein positiver innerer Wert liegt vor, wenn der Optionsschein am Geld ist, d.h. wenn der Basispreis unter dem aktuellen Kurs des Basiswertes liegt. Die automatische Ausübung ist in den Ausstattungsmerkmalen des Optionsscheins festgelegt.

B

  • b oder Kurs ohne Zusatz (Kurszusatz)
    Der Kurszusatz b steht für bezahlt und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge vollständig ausgeführt wurden.

    Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
  • B-Aktien
    B-Aktien sind Aktien chinesischer Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzhen gehandelt werden. Der Nennwert der Aktien wird in Renminbi festgestellt, aber anders als A-Aktien, werden B-Aktien nicht in Renmimbi gehandelt, sondern in US-Dollar an der Shanghaier Börse und in Hongkong Dollar in Shenzhen. B-Aktien waren ursprünglich nur für ausländische Investoren handelbar, seit 2001 können sie eingeschränkt auch von Chinesen gekauft und verkauft werden.
  • Backwardation
    Backwardation beschreibt eine spezielle Preisstruktur an den Terminmärkten für Rohstoffe. Man spricht von Backwardation, wenn ein Rohstoff, der sofort geliefert und zum Kassapreis gehandelt wird, teurer ist bei einem Termingeschäft mit späterem Liefertermin. Der umgekehrte Fall wird contango genannt. Backwardation kommt vor, wenn die Marktteilnehmer mit sinkenden Preisen rechnen oder ein Rohstoff akut knapp ist. Eigentlich führen Lagerhaltungs- und Zinsbindungskosten dazu führen, dass Waren per Termin teurer sind als auf dem Kassamarkt.
  • Baisse
    Investoren in einem Baisse-Markt – auch Bärenmarkt („bear market“) genannt – sind in der Regel pessimistisch eingestellt und nehmen Baisse-Positionen ein; beispielsweise verkaufen sie ihe Wertpapiere oder nehmen Leerverkäufe vor.

    Als Folge fallen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg; entsprechend sind Baisse-Märkte durch rückläufige Indizes gekennzeichnet. Bei dem gegenläufigen Markttrend steigender Preise spricht man von einer Hausse oder einem Bullenmarkt („bull market“).
  • Bandbreiten-Zertifikat
    Bandbreiten-Zertifikate gehören zur Gruppe der Outperformance- Zertifikate, besitzen jedoch zwei Kursschwellen, innerhalb derer die Teilhabe an Kursgewinnen oder -verlusten des Basiswertes (sog. Underlying) gehebelt ist.

    Liegt der Kurs des zugrunde liegenden Underlyings zur Fälligkeit des Zertifikats innerhalb der Bandbreite, bekommt der Anleger die Aktie und einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Kurs und Untergrenze. Liegt der Kurs unterhalb der Bandbreite, erhält er nur die Aktie; oberhalb der Bandbreite erhält er einen Barausgleich in Höhe der Obergrenze plus der Differenz zwischen Ober- und Untergrenze. An Gewinnen oberhalb der Kursspanne partizipiert der Investor nicht.

    Bandbreiten-Zertifikate sind für einen Anleger v. a. dann interessant, wenn er bis zur Fälligkeit weder starke Kursanstiege noch hohe Kursverluste des Basiswertes erwartet.

    Mehr Details zu Bandbreiten-Zertifikaten finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen
  • Barausgleich (Optionsscheine)
    Kann ein Basiswert nicht effektiv an den Optionsscheininhaber geliefert werden (z. B. bei Index-Optionsscheinen), findet ein Barausgleich statt. Dabei wird der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt. Wenn die Option keinen inneren Wert besitzt, beträgt die Rücknahme null, d. h. der Optionsscheininhaber erhält keine Zahlung.
  • Bardividende
    Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Die an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist daher um die Körperschaftssteuer vermindert und wird als Bardividende oder Nettodividende bezeichnet.

    Ein Beispiel:Bruttodividende: 3 €Körperschaftsteuer (25 %): 0,75 €Bardividende: 2,25 €
  • Basishandel
    Außerbörsliches Future-Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Future und das dem Future zugrunde liegende Basisinstrument am Kassamarkt ge- oder verkauft wird.
  • Basispreis
    Preis, zu dem das Kauf- oder Verkaufsrecht einer Option ausgeübt werden kann.
    Der Basispreis gibt den Kurs an, zu dem der Basiswert am Ende der Laufzeit (bei der Europäischen Option) oder zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit (bei der Amerikanischen Option) bezogen oder abgegeben werden kann.

    Bei sog. Knock-out-Scheinen beschreibt der Basispreis die Knock-out-Schwelle, bei deren Erreichen der Knock-out- Schein wertlos wird.
  • Basispunkt
    International übliches Maß für Zinssätze und Renditen, entspricht 0,01 Prozent.
    Die absoluten Veränderungen bei Renditen und Zinsätzen werden oft in Basispunkten angegeben. Ein Basispunkt entspricht einem Hunderstel Prozentpunkt; eine Zinssenkung um 25  Basispunkte entspricht einer Senkung von beispielsweise 2,5 auf 2,25 Prozent.
  • Basiswert
    Das einem Derivat zugrunde liegende Handelsobjekt.

    Der Basiswert ist das Objekt, auf das sich ein derivatives Wertpapier wie beispielsweise eine Option, ein Optionsschein oder ein Anlageprodukt bezieht. Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei Aktienoptionen ist z. B. die entsprechende Aktie, beim DAX-Future ist der DAX das Handelsobjekt und damit der Basiswert, bei einem Rohstoff-Zertifikat der Rohstoff.

    Neben physisch lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische) Underlyings, z. B. eine idealtypische Anleihe beim Euro-Bund-Future.

    Häufig werden bei Zertifikaten von den Emittenten eigene Basiswerte definiert, z.B. selbst zusammengestellte Indizes oder genau festgelegte Aktienkörbe. Je nach Produktbedingungen kann sich die genaue Zusammensetzung dieser Basiswerte auch während der Laufzeit ändern.


    Synoym:

    Bezugswert
  • Basket-Zertifikat
    Anlageprodukt, dessen Wertentwicklung von einem Wertpapierkorb abhängt.

    Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirben Anleger entsprechend dem Bezugsverhältnis einen Bruchteil eines Wertpapierkorbs. Die Zusammenstellung des Korbs bestimmt der Emittent vor der Notierung des Zertifikats. Die Auswahlkriterien für die enthaltenen Aktien oder Wertpapiere sind bekannt und bleiben während der Laufzeit des Zertifikats in der Regel unverändert. In diesem Fall spricht man auch von einem passiven Basket. Bei einigen Zertifikaten kann sich die Zusammensetzung des Korbs aber auch mit der Zeit ändern, dann ist von einem aktiven Basket die Rede.

    Basket-Zertifikate verbriefen im Gegensatz zu Aktien keinen Anspruch auf eine Dividende.
    Auch die begrenzte Laufzeit sollte beachtet werden
  • bB (Kurszusatz)
    Kuszusatz: bezahlt Brief. Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.

    bB steht für bezahlt Brief und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Angebotsüberhang. Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.

  • Behauptet
    Behauptet ist eine Bezeichnung aus der Börsenberichterstattung und steht für eine Marktsituation, bei der die Kurse im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen sind.
  • Belegschaftsaktie
    Belegschaftsaktien stammen entweder aus Kapitalerhöhungen des Unternehmens oder werden von diesem an der Börse gekauft. Meist werden sie zu einem Vorzugskurs ausgegeben, der erheblich unter dem Börsenkurs liegt. Erwerber von Belegschaftsaktien müssen in der Regel eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren einhalten, bevor sie ihre Aktien verkaufen dürfen.

    Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglicht es einerseits, die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden. Andererseits werden die Aktien zunehmend als Element flexibler Vergütungssysteme – und damit zur Förderung der Mitarbeitermotivation – eingesetzt
  • Beleihungswert
    Der Beleihungswert eines beliehenen Wertpapierdepots wird täglich von der Bank berechnet. Dabei legt sie Beleihungsgrenzen für bestimmte Wertpapiergattungen fest: Deutsche Aktien können zumeist mit 50 Prozent ihres Wertes beliehen werden, Anleihen und Fondsanteile mit 60 Prozent.
  • Benchmark
    Benchmark (engl. für Maßstab) dient zumeist dazu, die Performance von aktiv verwalteten Fonds zu bewerten. Dazu wird die Wertentwicklung eines Portfolios mit einem vorher festgelegten Referenzwert verglichen, in der Regel einem Index. Bei aktiv verwalteten Fonds ist es das Ziel des Fondsmanagements, eine vorher definierte Benchmark zu übertreffen
  • Berichtigungsaktie
    Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien werden die Aktionäre am neuen Grundkapital im Verhältnis ihres bisherigen Anteils beteiligt. Dadurch wird eine Kapitalverwässerung der Altaktionäre ausgeschlossen. Berichtigungsaktien sind ohne Zulassungsverfahren zum Börsenhandel zugelassen. Der Kurs der Altaktien vermindert wie beim Bezugsrecht sich durch die Ausgabe der neuen Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung Der Depotwert eines Aktionärs bleibt jedoch unverändert. Ein Aktionär profitiert durch die neuen Aktien, wenn auf die Berichtigungsaktien eine unveränderte Dividende gezahlt wird..
  • Bestens
    Bei einer Bestens-Order erteilen Anleger den Auftrag, ein Wertpapier zum nächsten möglichen Kurs zu verkaufen. Es wird deshalb keine Preisuntergrenze berücksichtigt. Bei einer unlimitierten Kauforder spricht man von „Billigst“. Setzen Anleger Preisgrenzen, so spricht man von einer Limit Order.
  • Beta-Faktor
    Der Beta-Faktor (kurz: Beta) beschreibt, in welchem Ausmaß der Kurs einer Aktie die Wertentwicklung eines Index nachvollzieht; er misst also die Schwankungsintensität (Volatilität) einer Aktie im Vergleich zu einem Index. Eine Aktie mit einem Beta größer (kleiner) eins reagiert überproportional (unterproportional) auf Änderungen des Index. Beträgt das Beta 1,2, führt ein Anstieg (Abfall) des Index um 10 Prozent zu einem Anstieg (Abfall) der Aktie um 12 Prozent.

    Bei einem bekannten Markttrend können Aktien anhand ihres Beta-Faktors bewertet werden. In einem steigenden Markt bieten Aktien mit einem Beta größer eins überproportionale Gewinnchancen, in einem fallenden Markt mit einem Beta kleiner eins geringere Verluste. Dabei wird unterstellt, dass der Beta-Faktor der vergangenen Periode auch in der Zukunft gültig bleibt.

    Die Gültigkeit des Beta-Faktors ist an den Korrelationskoeffizienten gebunden. Je größer der Korrelationskoeffizient ist, desto zuverlässiger ist die mit Hilfe des Betafaktors geschätzte Entwicklung. Während der Korrelationsfaktor Maß für die Richtung (positiv oder negativ) und die Eintrittswahrscheinlichkeit der Kongruenz (Gleichläufigkeit) zwischen der Entwicklung der Aktie und der eines Index darstellt, zeigt der Betafaktor den Grad der Abweichung an.
  • Bewertungskennzahlen der Deutschen Börse
    Die Kennzahlen werden anhand der Xetra-Schlusskurse der letzten 30 Börsentage berechnet und auf ein Jahr hochgerechnet. Sämtliche Veränderungsraten werden logarithmiert, bevor aus diesen die Kennzahlen berechnet werden. Hierdurch wird die Asymmetrie zwischen positiven und negativen Veränderungsraten teilweise ausgeglichen, da positive wie negative Veränderungsraten der Normalverteilung angenähert werden.
  • Bezugspreis
    Synonyme: Ausgabepreis, Basispreis
  • Bezugsrecht
    Ein Bezugsrecht wird den Aktionären i. d. R. bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen, einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der Ausgabe von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder bei der Emission von Genussscheinen eingeräumt. Die Anzahl der jungen Aktien, die jedem Aktionär zustehen, ergibt sich aus dem sog. Bezugsverhältnis – d. h. der Relation Altaktien zu jungen Aktien –, das sich rechnerisch aus dem Umfang der Kapitalerhöhung ableitet und in der Regel vom Vorstand bekannt gegeben wird.

    Die Aktionäre können innerhalb einer ebenfalls vom Vorstand bekannt gegebenen Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) das Bezugsrecht ausüben oder es an der Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts lässt sich rechnerisch ermitteln, unterliegt jedoch nach dessen Handelsaufnahme an einer Börse den Gesetzen von Angebot und Nachfrage.

    Am ersten Handelstag des Bezugsrechts wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktien abgezogen. Für den Aktionär ergibt sich daraufhin eine Vermögensumschichtung, jedoch keine Vermögensänderung.

    Im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts wurde für die sog. „kleine AG“ die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen: Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt oder der Ausgabepreis der jungen Aktien den der alten nicht wesentlich unterschreitet. Somit ist gewährleistet, dass der Altaktionär auch nach der Kapitalerhöhung seinen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zumindest annähernd hält; eine Kapitalverwässerung ist also praktisch ausgeschlossen.

    Mehr Details zum Bezugrechtehandel finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen
  • Bezugsverhältnis (Optionsscheine)
    Das Bezugsverhältnis gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein derivatives Wertpapier wie z.B. ein ETF, ein Anlagezertifikat oder ein Optionsschein bezieht. Das Bezugsverhältnis ist ein Bruchteil des Basiswertes.

    Im Optionshandel bestimmt das Bezugsverhältnis die Anzahl der Optionen, die benötigt werden, um bei Ausübung eine Einheit des Basiswertes zu kaufen bzw. zu verkaufen und entspricht dem Kehrwert des Optionsverhältnisses.
  • bG (Kurszusatz)
    Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. bG steht für bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Nachfrageüberhang.
  • Bid
    Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Bid durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems, in selten Fällen durch Ausruf  auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Kaufkurs von den Emittenten gestellt.   Synonym:  Kaufkurs, Geldkurs Gegensatz: Ask
  • Bilanzanalyse
    Man unterscheidet zwischen der internen und der externen Bilanzanalyse. Die interne Bilanzanalyse generiert für die Geschäftsleitung Unternehmensinformationen und ist Teil des betrieblichen Controllings. Bei der externen Bilanzanalyse untersuchen außen stehende Personen oder Institutionen (bei börsennotierten Unternehmen z. B. Analysten oder Rating-Agenturen) die wichtigsten Kennzahlen und die Ausführung des publizierten Jahresabschlusses. Sie versuchen, dadurch ein möglichst genaues Bild von der Ertragskraft, Kreditwürdigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu gewinnen. Die Aussagekraft der externen Bilanzanalyse ist jedoch begrenzt, da Unternehmen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich zugelassene Wahlrechte und Ermessensspielräume nutzen und so den Jahresabschluss bewusst gestalten können („Bilanzpolitik“).

    Die Bilanzanalyse ist das wichtigste Instrument der Fundamentalanalyse.
  • Billigst
    Billigst

    Der Besitzer eines Wertpapiers erteilt den Auftrag, dieses zum nächsten möglichen Kurs zu kaufen. Es wird deshalb keine Preisobergrenze berücksichtigt.
  • Bindungsfrist
    Synonym: Lock-up Period.

    Durch die Bindungsfrist werden Neuaktionäre nach dem Börsengang vor Kurseinbrüchen geschützt, die duch den Verkauf von Aktienpaketen der Altaktionäre entstehen könnten.
  • Black-Scholes-Modell
    Benannt nach den amerikanischen Wissenschaftlern Black und Scholes. Die Formel berücksichtigt die fünf wichtigsten Einflussgrößen für den Optionspreis: den Aktienkurs, den Ausübungspreis, die Restlaufzeit, den Zinssatz und die Volatilität.
  • Blankoverkauf
    Bei einem Leerverkauf spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust. In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen. Synonym: Leerverkauf, Verkauf à découvert
  • Bluechips
    Als Bluechips bezeichnet man umgangssprachlich Aktien von großen und ertragsstarken Unternehmen. In Deutschland können dies Aktien aus dem Leitindex DAX® sein. Ursprünglich bezeichnet der Begriff die blauen Spielchips, die bei Casinospielen den höchsten Wert haben.
  • Bobl-Future
    Der Bobl-Future (Bobl = Bundesobligation) wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 4,5 und 5,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.

     
  • Bonds
    Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.

    Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

    Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit

    Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit

    Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe).

    Synonyme: Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Renten, Schuldverschreibungen
  • Bonität
    Die Bonität gibt Auskunft über die Güte eines Schuldners. Im Börsenhandel ist v. a. die Bonität von Emittenten von Anleihen und verbrieften Derivaten bedeutend. Sie ist hoch, wenn ein Emittent seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Nominalzinsen nachkommt und den Nennwert der Anleihe mit großer Wahrscheinlichkeit zurückzahlen wird. Je niedriger die Bonität, desto höher ist die Verzinsung, die der Emittent dem Kapitalmarkt anbieten muss, um das Risiko auszugleichen, das die Anleger mit dem Investment eingehen. Die Bonität von Anleihe- Emittenten wird von Rating-Agenturen bewertet. Die bekanntesten sind Moody’s und Standard & Poor’s.
  • Bonus
    Ein Bonus wird zusätzlich zur Dividende bei besonders guten Geschäftsjahren oder im Falle von außergewöhnlich hohen Gewinnen an die Aktionäre gezahlt. Verfolgt ein Unternehmen eine stetige Dividendenpolitik (Dividendenkontinuität), kann der Aktionär über eine Bonuszahlung an positiven Ertragsschwankungen beteiligt werden.
  • Bonus-Zertifikat
    Ein Bonus-Zertifikat ist mit einem Sicherheitslevel sowie einem Bonusbetrag ausgestattet. Läuft das Zertifikat aus und der Preis des Basiswertes lag während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt oberhalb der Sicherheitsschwelle, dann bekommt der Besitzer den Bonusbetrag ausgezahlt. Lag der Basiswert während der Laufzeit wenigstens einmal auf oder unter der unteren Schwelle (Risikoschwelle), dann entspricht die Auszahlung dem aktuellen Wert des Basiswertes bei Verfall. Liegt der Basiswert bei Ablauf über dem Bonusbetrag, dann partizipiert der Anleger voll an den Kursgewinnen. Manche Bonus-Zertifikate verfügen zudem über einen sog. Cap, eine Gewinnkappung. Ab dieser Schwelle partizipiert das Zertifikat nicht weiter an Kursgewinnen des Basiswertes.

    Mehr Details zu Bonus-Zertifikaten finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen

    Alle Bonus-Zertifikate in der Zeichnung finden Sie auf boerse-frankfurt.com/zeichnen
  • Bookbuilding
    Gegensatz: Festpreisverfahren.

    Im Bookbuilding werden, anders als beim Festpreisverfahren, die Interessen von Großinvestoren bei der Ermittlung des Emissionspreises mit einbezogen: Vor Beginn des Bookbuilding sprechen die Konsortialbanken potenzielle Großanleger auf ihre Investitionsbereitschaft an. Auf Grundlage dieser Gespräche einigt sich das Konsortium mit dem Emittenten auf eine Bandbreite für den Emissionspreis, die 10 bis 15 Prozent (Differenz Minimal- zu Maximalwert) betragen kann. Die Dauer der Bookbuilding-Phase hängt vom Emissionsvolumen, der Marktsituation und der Branche des Emittenten ab.

    Es folgt eine Zeichnungsperiode, die normalerweise acht bis zehn Tage dauert. Während dieser Zeit vermerken die Konsortialbanken eingehende Zeichnungswünsche in Orderformularen und geben sie an die konsortialführende Bank (auch „Lead Manager“ oder „Bookrunner“ genannt) weiter. Der Bookrunner legt in Abstimmung mit dem emittierenden Unternehmen einen einheitlichen Platzierungspreis fest. In Einzelfällen kann der Preis für Privatanleger von demjenigen für institutionelle Investoren abweichen.

    In jüngster Zeit sind sog. Fastened bzw. Decoupled Bookbuildings häufiger geworden, Platzierungsverfahren mit stark verkürzter Zeichnungsphase. Diese erleichtern besonders in bewegten Marktphasen mit hoher Volatilität den Börsengang, da die Marktmeinung der Investoren zeitlich näher am Börsengang eingeholt wird.
  • Börse
    Der Begriff „Börse“ bezeichnet einen Markt, an dem zu festgelegten Zeiten bestimmte austauschbare Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen usw.) gehandelt werden. Die Börse selbst erfüllt dabei im Wesentlichen folgende Funktionen:

    Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Marktfunktion)

    Bereitstellung eines Umfelds, in dem Unternehmen durch Emission von Wertpapieren Geldkapital aufnehmen können (Mobilisationsfunktion)

    Gewährleistung der Verkaufs- und Übertragungsmöglichkeit von Wertpapieren zu jeder Zeit (Substitutionsfunktion)

    Feststellung des aktuellen Marktpreises für das einzelne Wertpapier und damit des Marktwertes für das betreffende Unternehmen (Bewertungsfunktion)

    Kennzahlen für die Größe einer Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung.

    Das deutsche Börsengesetz unterstellt die hiesigen Börsen der Aufsicht der Bundesländer. Den Börsenorganen, insbesondere dem Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, überträgt es bestimmte hoheitliche Aufgaben, so insbesondere den Erlass der Börsenordnung (mit Regeln für den Börsenhandel) und der Geschäftsbedingungen der Börse. Über die Errichtung oder Aufhebung einer Börse entscheidet die oberste Landesaufsichtsbehörde (Börsenaufsichtsbehörde).

    Entsprechend ihrem geschäftlichen Schwerpunkt werden Börsen nach folgenden Kriterien unterteilt:

    Art der Handelsobjekte (Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und Warenbörsen)

    Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt)

    Organisationsformen (Parketthandel, vollelektronischer Computerhandel)
  • Börsenaufsichtsbehörde
    Die Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des Börsenrechts und der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Handels bis hin zur Geschäftsabwicklung. Sie kann, auch ohne besonderen Anlass, von der Börse und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen oder Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante Regelwerke. Wesentliche Regelwerke der Börse bedürfen ihrer Genehmigung. § 2 des Börsengesetzes ermächtigt die Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen zu treffen, die im Interesse einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung sind.
  • Börsengang
    An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit von einem Börsengang gesprochen werden kann:

    Die Aktien des Unternehmens werden erstmalig an der FWB – auf Xetra® oder im Präsenzhandel (Parkett) – gelistet.

    Das Unternehmen initiiert den Börsengang.

    Werden die Aktien weltweit erstmalig an einer Börse gehandelt und mit dem Börsengang zusätzlich neue Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung oder einer Umplatzierung am Markt platziert, dann handelt es sich um ein Initial Public Offering (IPO), ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht an mehr als 100 Privatpersonen. Beim Open Market (Freiverkehr) werden Aktien eines Unternehmens häufig in den Handel einbezogen; dies geschieht auf Antrag eines Handelsteilnehmers, ohne Prospekt und öffentliches Angebot – und ohne Zutun des Unternehmens. Diese Möglichkeit existiert generell auch im General Standard, hat bisher aber eine untergeordnete Bedeutung.
  • Börsengeschäft
    Börsengeschäfte werden von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die konkreten Geschäftsbedingungen (Usancen) legt die jeweilige Börse fest.

    Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung der Börsengeschäfte, d. h. die Lieferung des Vertragsgegenstands und Übertragung des Geldes.

    Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit Derivaten. Nach dem Erfüllungstermin wird differenziert zwischen Kassa- und Termingeschäften.
  • Börsengeschäftsführung
    Die Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde bestellt und abberufen. Das Börsengesetz bestimmt in § 12, dass die Geschäftsführung aus einer oder mehreren Personen bestehen kann, die für höchstens fünf Jahre bestellt werden; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Geschäftsführer vertreten die Börse gerichtlich und außergerichtlich.

    Die wichtigsten Aufgaben der Börsengeschäftsführung sind die Zulassung bzw. der Ausschluss von der Teilnahme am Börsenhandel, die Regelung der Börsenorganisation und des Geschäftsablaufs sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Börsenhandels. Zudem kann sie den Börsenhandel einstellen oder vorübergehend unterbrechen.
  • Börsengesetz
    Vorarbeit zum Börsengesetz (BörsG) leistete eine 1892 von Reichskanzler Graf Leo von Caprivi (er hatte Otto von Bismarck 1890 abgelöst) berufene „Börsen-Enquête-Kommission“, die – ausgehend von den damaligen Verhältnissen und Missständen an den Börsen – Richtlinien für die Börsentätigkeit entwickelte. Bedeutende Novellierungen folgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v. a. 1994 mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz). Dabei wurde zunehmend internationales Recht, insbesondere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, umgesetzt. 1998 wurde das Börsengesetz abermals novelliert, und zwar mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz, das v. a. die Prospekthaftung neu regelt. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz 2002 räumt den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels ein, u. a. ist mit Inkrafttreten des Gesetzes die amtliche Kursfeststellung durch Kursmakler entfallen. Hinzu gekommen sind Bestimmungen zur Überwachung des elektronischen Handels, was v. a. den Anlegerschutz stärkt. Die bisher letzte Novellierung stammt aus dem Jahr 2005 und basiert auf dem Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz.
  • Börsenhändler
    Im weiteren Sinne versteht man unter Börsenhändlern inzwischen alle Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne sind dies zugelassene Handelsteilnehmer.

    Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind laut § 16 Abs. 6 des Börsengesetzes Zuverlässigkeit und berufliche Eignung. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor der Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten nachweisen.
  • Börsenordnung
    Die Börsenordnung wird vom Börsenrat erlassen. Sie stellt sicher, dass die jeweilige Börse ihren Aufgaben gerecht werden kann und die Interessen des Publikums und Handels gewahrt werden. Im Einzelnen regelt die Börsenordnung u. a. die Organisation einer Börse und die Veröffentlichung aller Preise/Kurse und Umsätze. Außerdem enthält sie Angaben zur Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle.
  • Börsenorgane
    Die Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).

    Für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sind laut Börsenordnung zwei unterschiedliche Organe zuständig: die Zulassungsstelle für Wertpapiere im Amtlichen und Geregelten Markt und die Trägergesellschaft der Börse für die Wertpapiere im Freiverkehr (Open Market).

    Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen .
  • Börsenpreis
    Mit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (FiMaFöG) im Jahr 2002 wurden der Begriff „Kurs“, die amtliche Kursfeststellung und der amtliche Kursmakler abgeschafft. Ersetzt wurde „Kurs“ durch den Begriff „Preis“. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.

    Kurse von Aktien, Fonds, Optionen sowie Anlage und Hebelprodukte werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht. Die meisten Renten und alle Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert.
  • Börsenrat
    Der Börsenrat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Dazu gehören Vertreter u. a. von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften, Skontroführern und Emittenten. Der Börsenrat hat folgende Aufgaben:

    Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung

    Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse

    Erlass einer Prüfungsordnung über die berufliche Eignung als Börsenhändler

    Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

    Erlass einer Entgeltordnung für Skontroführer

    Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde

    Überwachung der Geschäftsführung

    Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung des Leiters der Handelsüberwachungsstelle auf Vorschlag der Geschäftsführung und im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde

    Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und des Zulassungsausschusses

    Die Entscheidung der Geschäftsführung über die Einführung von technischen Systemen, die dem Handel oder der Abwicklunglung von Börsengeschäften dienen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Börsenrats; Gleiches gilt für die Benutzung von Börseneinrichtungen gemäß § 1 Abs. 2. Zudem legt die Geschäftsführung dem Börsenrat Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur Zustimmung vor.

    Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen .
  • Börsentag
    Börsentage in Deutschland sind alle Wochentage bis auf Samstag und Sonntag. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage Karfreitag, Ostermontag, Heiligabend, Weihnachten, 2. Weihnachtsfeiertag und Neujahr. An den anderen Feiertagen ist die Börse geöffnet und der Handel findet statt.
  • Börsenumsatz
    Als Börsenumsatz bezeichnet man den Gesamtbetrag oder die Gesamtsumme der Geschäfte, die in einem Wertpapier- oder am Gesamtmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden. Der Börsenumsatz kann in Stück oder als Eurobetrag ausgedrückt werden, also z. B. als Tagesumsatz in Euro aller heute ausgeführten Aufträge (Stückzahl multipliziert mit dem jeweiligen Preis).
  • Börsenzulassung von Wertpapieren
    Über die Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen Markt oder zum Geregelten Markt entscheidet an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassungsstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Marktsegment. Alle Emittenten müssen jedoch einen Verkaufsprospekt erstellen, der wesentliche Angaben für die Beurteilung der Wertpapiere enthält. 

    Neben der Wahl des Marktsegments entscheiden sich die Emittenten auch für einen Transparenzstandard (Prime Standard/General Standard). Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen.
  • Börsenzulassungsprospekt
    Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa Kreditinstitute; einem begrenzten Personenkreis angeboten werden; den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat. Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung. Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Amtlichen Markt, Geregelten Markt gestellt wird, die Vorgaben der Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002 veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden. Synonyme: Verkaufsprospekt
  • Branchenfonds
    Alle an der Börse Frankfurt gehandelten Fonds finden Sie auf boerse.frankfurt.com im Bereich Fonds .
  • Branchenindex
    Alle Unternehmen im Prime Standard werden nach ihrer Geschäftstätigkeit einer von 18 Branchen zugeordnet, und zwar anhand der Einteilung in 62 Industriegruppen. Die Deutsche Börse berechnet für jede Branche einen eigenen Branchenindex. Auch die Wertentwicklung jeder Industriegruppe wird in einem Index abgebildet. Basis der Berechnung der Indizes ist der 31. Dezember 1987 mit einem Wert von 100 Punkten.

    Außerdem berechnet die Deutsche Börse zwei internationale Branchenindizes: den Immo Index und den DAXglobal® Alternative Energy.

    Alle Branchen- und Industriegruppenindizes finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Indizes .
  • Bridge-Capital
    Investmentbanken und Emissionshäuser stellen Unternehmen Bridge-Capital zur Finanzierung ihres Börsengangs zur Verfügung. Bridge-Capital überbrückt die Zeit, bis dem Unternehmen durch den Börsengang neues Eigenkapital zufließt.
  • Brief
    Synonyme: Verkaufskurs, Ask. Ein Marktteilnehmer stellt den Verkaufskurs durch Eingabe in das offene Orderbuch eines vollelektronischen Handelssystems ein. Im Präsenzhandel stellen die Skontroführer Taxen, bestehend aus Geld (Nachfragepreis) und Brief (Angebotspreis). Der klassische Ausruf auf dem Parkett kommt an der Börse Frankfurt kaum noch vor.
  • Briefkurs
    Preisfeststellung, zu deren Kurs Verkaufsaufträge vorlagen, ohne dass es zu einem Umsatz kam.
  • Broker
    Im klassischen Sinn sind Broker Teilnehmer an einer angelsächsischen Börse und stellen dort die Börsenpreise fest. Heute wird der Begriff für Marktteilnehmer verwendet, die die Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern ausführen.
  • Bruttodividende
    Von einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer.
  • Bull Position
    Synonyme: Hausse-Position, Long Position. Gegensatz: Short Position.
  • Bund-Future
    Der Bund-Future wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 8,5 und 10,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
  • Bundesanleihen
    Börsengehandelte Wertpapiere des Bundes haben eine Laufzeit von 10 - 30 Jahren. Die Ausgabepreise sind variabel und mit einem festen Nominalzins ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Bundesanleihen sind per Gesetz ohne Prospekt zum amtlichen Handel zugelassen.
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt worden. Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst („Allfinanzaufsicht“). Mit der Einrichtung der BaFin wurden zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt.

    Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

    Mehr zum Thema BaFin finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen .
  • Bundeswertpapiere
    Bundeswertpapiere sind per Gesetz ohne Prospekt zum Amtlichen Markt zugelassen. Folgende Arten von Bundeswertpapieren werden börslich gehandelt:

    Bundesanleihen. Sie werden bei Ausgabe mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und einer festen Nominalverzinsung ausgestattet. Ihr Ausgabepreis wird variabel in einem Zinstender ermittelt; sie werden zum Nennwert zurückgezahlt.

    Inflationsgebundene Bundesanleihen („inflation linked“). Hier wird die Verzinsung an die Inflation angepasst.

    Bundesobligationen mit festem Zins und einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie in den Handel eingeführt.

    Bundesschatzanweisungen mit mittelfristiger Laufzeit. Sie dienen zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs des Bundes.

    Unverzinsliche Papiere mit Vergütung durch eine Diskontierung und einer Laufzeit von sechs Monaten, sog. Bubills.

    Bundesschatzbriefe werden dagegen nicht an der Börse gehandelt. Diese meist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotenen Wertpapiere haben eine Laufzeit von sechs Jahren mit jährlicher Zinszahlung (Typ A) oder eine Laufzeit von sieben Jahren mit Zinsvergütung am Ende der Laufzeit (Typ B).
  • Business Angel
    Business Angels sind i. d. R. ehemalige Unternehmer. Sie unterstützen junge Unternehmen in der Frühphase durch die Bereitstellung von Wagniskapital. Zusätzlich beraten sie das Management oder übernehmen selbst Management-Aufgaben. Ihr Engagement wird in der Regel mit Unternehmensanteilen honoriert.
  • Businessplan
    Synonyme: Unternehmenskonzept, Geschäftskonzept. In einem Businessplan skizziert ein Unternehmen sein Geschäftsmodell und seine mittelfristigen Ziele. Der Businessplan dient Eigen- und Fremdkapitalgebern – insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften und Banken – dazu, die Geschäftsidee und das Entwicklungspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Wichtige Bestandteile sind daher der Investitions-, der Finanzierungs-, der Liquiditätsplan und die Rentabilitätsvorschau. Der Planungszeitraum umfasst meist drei bis fünf Jahre.
  • Buyback
    Rückkauf von Anteilen an einem jungen Unternehmen (Start-up), die eine Risikokapitalgesellschaft (Venture- Capital-Gesellschaft) hält, durch Altgesellschafter.

C

  • Cable
    Cable ist eine bei Devisenhändlern gängige Bezeichnung für den Wechselkurs von britischem Pfund und US-Dollar. In der Regel ist die Basiswährung der US-Dollar. Der Begriff stammt aus Zeiten, in denen der Umrechnungskurs noch über ein transatlantisches Kabel übermittelt wurde.
  • Call (Optionen und Optionsscheine)
    Englisch für Kaufoption. Eine Call-Option beinhaltet das Recht - aber nicht die Pflicht, zu einem festen Zeitpunkt (europäischer Optionstyp) oder während einer bestimmten Frist (amerikanischer Optionstyp) einen bestimmten Basiswert zu einem genau festgelegten Preis in einer bestimmten Menge zu kaufen. Ein steigender Preis des Basiswerts führt daher zu einer Wertsteigerung des Optionsrechts und damit der Option. Inhaber von Calls profitieren folglich von steigenden Kursen des Basiswerts.

    Call-Optionsscheine sind Call-Optionen, die als Wertpapier verbrieft sind.
    Dadurch werden sie für Privatanleger leichter handelbar.
  • Cap (Anlage- und Hebelprodukte)
    Der Cap ist die eingebaute Obergrenze eines strukturierten Produkts, bis zu der die Inhaber an Gewinnen des Basiswertes partizipieren. Der Cap wird meist bezogen auf den Kurs des Basiswerts angegeben.
    Der Wert des Produkts kann diesen Cap niemals überschreiten. Im Gegenzug sind diese Produkte in der Regel günstiger als ein vergleichbarer Produkttyp ohne Cap bzw. als der Basiswert selbst.
  • Carry-Trade
    Mit Carry Trades versuchen Anleger Arbitragegewinne zu erzielen, in dem sie Kredite in Währungen mit niedrigen Zinsen aufnehmen und in Währungen mit hohen Zinsen investieren. Etwa leihen sich Investoren Geld in Yen, weil sie dafür nur 0,5 Prozent Zinsen zahlen und und legen das geliehene Geld in US-Dollar an, wofür sie 4 Prozent erhalten. Investoren tragen bei Carry Trades allerdings nicht nur das Wechselkursrisiko, sondern auch das Zinsänderungsrisiko.
  • Cashflow
    Der Cashflow gibt Auskunft über die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens. Er wird aus dem Jahresüberschuss zuzüglich der Abschreibungen auf Sachanlagen und den Veränderungen der langfristigen Rückstellungen berechnet. In der Praxis werden je nach Betrachtungsweise verschiedene Arten von Cashflow unterschieden (operativer Cashflow, Free Cashflow usw.).
  • Cat Bonds
    Mit Cat Bonds, kurz für Catastrophe Bonds, können Emittenten im Fall von Naturkatastrophen Zins- und Tilgunszahlungen aufschieben bzw. aufheben. Vorteil für Investoren sind die vergleichsweise hohen Zinsen, Vorteile der Emittenten die Weitergabe des Katastrophenrisikos an den Kapitalmarkt. Katastrophenanleihen werden seit 1996 begeben.
  • CDAX
    Der CDAX® wird seit dem 17. September 1993 als Kurs- und Performance-Index von der Deutschen Börse berechnet. Basis der Berechnung ist der 30. Dezember 1987 mit einem Wert von 1.000 Punkten. Die historische Zeitreihe reicht bis 1970 zurück.

    Im CDAX sind alle deutschen Unternehmen im Prime Standard und General Standard vertreten. Der Index präsentiert deshalb die gesamte Breite des Regulierten Marktes und bietet sich als Indikator für die wirtschaftliche Entwicklung des deutschen Aktienmarkts an.

    Aktuelle Marktdaten des CDAX finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
  • CDS
    Ein CDS ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, der sich auf einen Schuldner bezieht. Eine Vertragspartei, der Sicherungsnehmer, bezahlt eine laufende und/oder eine einmalige Prämie. Dafür der Sicherungsnehmer vom Vertragspartner, dem Sicherungsgeber, eine Ausgleichszahlung, sofern der in dem CDS-Vertrag Schuldner ausfällt. Anders als bei einer Kreditversicherung erhalten die Sicherungsnehmer auf jeden Fall die vereinbarte Ausgleichzahlung, unabhängig davon, ob ihnen durch den Ausfall des Referenzschuldners überhaupt ein Schaden entsteht. Deswegen können übr CDS Kreditrisiken losgelöst von bestehenden Kreditbeziehungen gehandelt werden. Anleger können außerdem Long und Short in diesen Kreditrisiken gehen.
  • CFD
    CFDs (Contract for Difference, auf deutsch: Differenzkontrakte) sind Termingeschäfte, die es ermöglichen, auf die Preisveränderungen von Aktien, Rohstoffen, Indizes, Zinsprodukten oder Währungen zu spekulieren, ohne diese selbst zu besitzen. Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis des CFDs ergibt den Gewinn oder Verlust. CFDs gehören zur Gruppe der derivaten Finanzinstrumente. Ihre Konstruktion entspricht der von Terminkontrakten, es besteht jedoch keine Lieferverpflichtung und keine Laufzeitbeschränkung. Anleger müssen beim Handel mit CFDs nur ein Bruchteil des Kapitals, das für den Kauf des Basiswertes nötig wäre, als Sicherheitsleistung (Margin) hinterlegen. Das bedeutet, dass mit einem niedrigerem Kapitaleinsatz ein höheres Volumen gehandelt und dadurch das eingesetzte Kapital gehebelt werden kann. Wegen der häufig sehr hohen Hebelung handelt es sich um hochspekulative und äußerst riskante Geschäfte.
  • Chart
    Charts stellen Wertpapierkurse über einen bestimmten Zeitraum in optisch leicht überschaubaren und verständlichen Diagrammen dar. Kursentwicklungen lassen sich so schnell ablesen.

    Charts sind die Grundlage der technischen Wertpapieranalyse. Zukünftige Kursentwicklungen werden anhand von typischen Chart-Formationen prognostiziert.

    Wichtige Charttypen sind Linien-, Balken-, Kerzen- und Anchor-Charts.
  • Chart-Analyse
    Die Chart-Analyse versucht, anhand historischer Kursverläufe die künftige Kursentwicklung von Wertpapieren zu prognostizieren. Zur Herleitung kurzfristiger Trendbewegungen bedient sich die Chart-Analyse wiederkehrender grafischer Formationen (z. B. M-Form, V-Form, Kopf-Schulter-Form). Besondere Bedeutung bei der Chart-Analyse haben Unterstützungs-und Widerstandslinien. Sie werden anhand des historischen Kursverlaufs abgeleitet. Ein Durchbrechen dieser Linien signalisiert eine neue Trendbewegung.

    Einen ersten Überblick über das Chart eines Wertpapiers mit einfachen Indikatoren bietet boerse-frankfurt.de. Suchen Sie den Wert, beispielsweise über die Kurssuche, und wechseln Sie dann zum Reiter „Chart“.
  • Classic All Share
    Index, der die Wertentwicklung aller Aktien der klassischen Branchen im Prime Standard abbildet.

    Der Classic All Share®-Index enthält analog zum Technology All Share-Index alle Unternehmen der klassischen Branchen unterhalb des Bluechip-Index DAX®.

    Aktuelle Marktdaten und alle im Classic All Share-Index enthaltenen Unternehmen finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes
  • Clearing
    Das Clearing ermittelt die bilaterale Nettoschuld von Käufer und Verkäufer aus einer börslichen oder außerbörslichen Transaktion. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel eine zentrale Institution, das sogenannte Clearinghaus. Nach Abschluss eines Handelstages teilt das Clearinghaus seinen Mitgliedern ihre Transaktionen sowie die daraus verbleibenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit. Bei Termingeschäften gibt es die Höhe der zu zahlenden Sicherheitsleistungen (Margins) an.

    Mitglieder eines Clearinghauses benötigen neben einer Lizenz ein Wertpapierdepot und ein Geldverrechnungskonto. Darüber hinaus müssen sie materielle, organisatorische und finanzielle Sicherheiten bereitstellen, die in den Lizenzverträgen genauer spezifiziert werden.

    In seiner Eigenschaft als zentrale Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte tritt das Clearinghaus als Gegenpartei (Kontrahent) ein und garantiert damit eine vertragsgemäße Erfüllung und die Verrechnung der Nettoschuld.
  • Commercial Paper
    Commercial Papers werden von Emittenten mit hoher Bonität zur Finanzierung ihres kurzfristigen Kapitalbedarfs ausgegeben. Die Wertpapiere haben in der Regel einen hohen Nennwert, vermindert um die diskontierten Zinszahlungen. Die Laufzeiten liegen meist unter einem Jahr und werden individuell vom jeweiligen Emittenten festgelegt.
  • Commodity-Futures
    Bei Abschluss eines Commodity-Futures verpflichten sich Käufer/Verkäufer, z. B. einen Rohstoff bei Fälligkeit des Kontrakts zu einem festgelegten Preis abzunehmen/zu liefern. Die ersten Terminmarktgeschäfte waren Commodity-Futures: Schon vor langer Zeit wollten sich Bauern gegen Preisschwankungen ihrer Produkte absichern. Dabei schloss ein Bauer einen Futures-Kontrakt, um sich den Preis für sein Produkt im nächsten Jahr zu sichern.
  • Compliance-Richtlinien
    Compliance bezeichnet das Handeln in Übereinstimmung mit geltenden Regeln. Compliance-Richtlinien sind die Gesamtheit aller unternehmensinternen Regelungen, die das Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Usancen gewährleisten soll.

    Zu den wichtigsten Gegenständen der Compliance-Richtlinien in der Finanzbranche zählen Regelungen zur Vermeidung von Insiderhandel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Vermeidung von Marktmanipulation, Korruption und Interessenkonflikten sowie zur Wahrung des Datenschutzes.

    Gemäß § 33 Abs.1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gehört es zu den Organisationspflichten eines Wertpapierdienstleistungsunternehmen, eine Compliance-Funktion  einzurichten, die die Einhaltung dieser Regelungen sicherstellt.
  • Computerbörse
    Eine Computerbörse ist ein Handelssystem, bei dem die Auftragseingabe und -weiterleitung, die Zusammenführung der Kauf- und Verkaufsorder sowie die Preisfindung über ein elektronisches System erfolgen. Zumeist sind der Clearing- und Settlement-Prozess, die Handelsüberwachung und die Veröffentlichung von Handelsinformationen in das System integriert. Im Gegensatz zu einer ortsgebundenen Präsenzbörse ist der Zugang zu einer Computerbörse geografisch nicht beschränkt. Der Handel kann sowohl permanent (24 Stunden pro Tag) als auch innerhalb fixierter Zeiträume stattfinden. Vorteile sind neben niedrigen Kosten eine schnelle Reaktionszeit und die Möglichkeit der Internationalisierung des Handels. Computerbörsen in Deutschland sind die Eurex für den Terminmarkt und das Handelssystem Xetra für den Kassamarkt. Teilnehmer an einer Computerbörse müssen zum elektronischen Handelssystem zugelassen sein.
  • Consumer Confidence Index
    Der US-amerikanische Verbrauchervertrauen-Index (Consumer Confidence), veröffentlicht vom Conference Board, drückt die Einschätzung der privaten Haushalte über ihre derzeitige und zukünftige wirtschaftliche Situation aus. Dafür werden in den USA bis zu 5.000 Fragebögen verschickt. Die Veröffentlichung erfolgt immer am letzten Dienstag im Monat.
  • Corporate Bond
    Unternehmen können sich neben Bankkrediten auch über die Ausgabe von Unternehmensanleihen, so genannten Corporate Bonds, über den Kapitalmarkt mit Fremdkapital versorgen. Die Ausstattungsmerkmale wie Laufzeit, Kupon und Emissionsvolumen sind im Emissionsprospekt erläutert.

    Die Höhe der Zinsen, die ein Unternehmen Anlegern bezahlen muss, richtet sich unter anderem nach seiner Kreditwürdigkeit: je fragiler die Bonität, desto höher der Kupon. Die systematische, qualitative Bewertung der Bonität eines Emittenten wird über das Rating angegeben.

    Synonym: Unternehmensanleihe
  • Courtage
    Anleger zahlen beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Präsenzhandel eine Vermittlungsprovision an die Skontroführer. Die Höhe dieser Courtage ist abhängig von der Größe der Order. Sie wird in Promille des Kurswertes bei Aktien, Fonds sowie Anlage- und Hebelprodukten bzw. in Promille des Nennwertes bei einigen festverzinslichen Wertpapieren angegeben. Die Gebühr wird von dem Kreditinstitut einbezogen, das mit der Orderabwicklung beauftragt wurde. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse Frankfurt einheitlich festgelegt.
  • Covered Call Writing
    Beim Covered Call Writing verfügen die Verkäufer einer Option gleichzeitig über den Basiswert, den sie im Falle der Ausübung durch die Optionskäufer an diese liefern müssen. Der Vorteil für die Verkäufer ist, dass sie die Prämie einnehmen und an einem Kursanstieg des Basiswertes partizipieren, bis der Kurs des Basiswertes den Basispreis der Option erreicht. Notiert der Basiswert am Stichtag oberhalb des Basispreises, werden die Optionskäufer die Option ausüben.

    Bei einem fallenden bzw. seitwärts tendierenden Aktienmarkt wird der Verlust um die erhaltene Prämie aus dem Verkauf der Call-Option reduziert.

    Der DAXplus Covered Call bildet das Covered Call Writing in den 30 DAX®-Werten ab.
  • Covered Warrant
    Covered Warrants sind eine Untergruppe der Naked Warrants. Sie werden zumeist nicht von der jeweiligen Aktiengesellschaft selbst, sondern von einem Emissionshaus begeben. Bei der Ausübung von Covered Warrants bleibt das Eigenkapital der Aktiengesellschaft unverändert. Synonym: Gedeckter Optionsschein
  • Creation
    „Creation“ bezeichnet den Kauf der Wertpapiere im Index, an den ein ETF gekoppelt ist. Fließen dem ETF durch Anteilskauf Mittel zu, dann wird der entsprechende Basket zusammengestellt und in einem besonderen Depot aufbewahrt, bei dem der Verwahrer zusätzlich die Genauigkeit der Index-Abbildung überprüft. Entnahmen dieses Depots bezeichnet man als Redemption.
  • Creation/Redemption-File
    Das sog. Creation/Redemption-File zeigt regelmäßig die Zu- und Verkäufe eines Indexfonds. Dadurch bleibt die Struktur des Fondsportfolios für den Anleger transparent.
  • Cum
    Cum gibt an, ob ein Wertpapier einschließlich einer angekündigten Zahlung wie Dividenden oder Zinsen gehandelt wird, entsprechend die Zahlung im Marktpreis des Wertpapiers enthalten.
  • Cum/Ex-Information
    Mit der Cum/Ex-Information veröffentlicht die Börse, bis wann ein Wertpapier mit der Dividende und ab wann ohne die Dividende gehandelt wird. Am Tag der Dividendenzahlung wird der Preis einen Wertpapiers um die Höhe der Bruttodividende abgeschlagen.

    Synoym:

    Dividendenabschlag

D

  • Dachfonds
  • DAX
    Der DAX-Index (Deutscher Aktienindex) wird von der Deutschen Börse aus den Kursen der 30 umsatzstärksten deutschen Aktien berechnet und ist der meist beachtete Indikator für die Entwicklung des deutschen Marktes.

    Die DAX-Werte notieren im Prime Standard. Kriterien für die Gewichtung der Aktien in DAX sind Börsenumsatz und Marktkapitalisierung des Streubesitzes. DAX wird als Kurs- und Performance-Index aus Xetra®-Kursen sekündlich berechnet und aktualisiert.

    Kursdaten zu DAX und den enthaltenen Werten sowie die Termine der Neuzusammensetzung finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
  • DAX-Future
    DAX-Futures können als Short- oder Long-Positionen ausgestaltet sein. Eine Long-Position bezeichnet dabei die Pflicht, bei Fälligkeit den vereinbarten Preis zu zahlen und das DAX-Portfolio abzunehmen. Bei einer Short-Position verpflichtet man sich, das DAX-Portfolio zu liefern, im Gegenzug erhält der Lieferant den vereinbarten Kaufpreis.

    Diesen Pflichten können sich die Parteien nur durch Weiterverkauf des Kontraktes entziehen. In dem Fall spricht man vom Glattstellen der Position.

    Future-Kontrakte auf DAX werden börsentäglich auf Eurex gehandelt. Verfallstermine der Kontrakte sind jeweils der dritte Freitag im März, Juni, September und Dezember.

    Der Preis eines Future-Kontraktes richtet sich nach Angebot und Nachfrage und spiegelt die Erwartungen der Marktteilnehmer über den Indexstand zum Verfallstermin wider. Der DAX-Future notiert daher höher als der DAX-Index. Die Differenz ist normalerweise umso größer, je weiter der Verfallstermin in der Zukunft liegt. Zum Verfallstermin entsprechen sich die Stände von DAX und DAX-Future.

    Anleger, die einen DAX-Future kaufen, müssen ein separates Konto mit Sicherheitsleistungen bei ihrer Bank führen (Margin-Konto). Jeder Punkt Differenz zum Kaufwert des DAX-Future wird diesem Konto mit 25 Euro belastet bzw. angerechnet. Reichen die Sicherheitsleistungen der Bank nicht mehr aus, so muss der Anleger Geld "nachschießen". Tut er dies nicht, kann die Bank den Kontrakt sofort veräußern.
  • DAXglobal-Indizes
    Mit den Indizes der DAXglobal®-Familie können Anleger zahlreiche internationale Märkte und Themen abbilden. Dabei werden entweder Regionen mit interessanten Wachstumsraten wie die Schwellenländer, globale Trends oder Themen von besonderem Interesse wie alternative erneuerbare Energien, aufgegriffen.

    Alle DAXglobal-Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
  • DAXplus-Indizes
    Die DAXplus®-Indexfamilie umfasst den DAXplus Covered Call, DAXplus Protective Put, DAXplus Export Strategy und DAXplus Seasonal Strategy.

    Der DAXplus Covered Call bildet das Covered Call Writing in den 30 DAX-Werten ab, der DAXplus Protective Put dagegen eine sog. Protective Put-Strategie.

    Der DAXplus Export Strategy-Index bildet die Wertentwicklung der zehn exportstärksten Unternehmen aus DAX® und MDAX® ab.

    Der DAXplus Seasonal Strategy-Index friert den DAX-Stand Ende Juli ein und beginnt mit der Berechnung wieder am ersten Handelstag im Oktober. Dadurch blendet er die traditionell schwächste Phase an der Börse, die Monate September und Oktober, komplett aus.

    Alle DAXplus-Indizes einschließlich der zugehörigen Anlageund Hebelprodukte finden Sie auf boerse-frankfurt. com im Bereich Indizes .
  • Day-Trader
    Day Trader-handeln mit kurzfristigem Zeitziel Wertpapiere und fokussieren sich aus die Kursbewegungen während eines Tages. Oftmals dauert es nur wenige Sekunden, bis eine offene Position wieder geschlossen wird.

    Day-Traders arbeiten häufig mit der technischen Analyse, versuchen, Tagestrends zu erkennen und für sich zu nutzen.
  • Dealer
    Personen oder Unternehmen, die den Kauf und Verkauf von Wertpapieren vermitteln und dabei Titel auf eigene Rechnung kaufen oder aus ihren Beständen abgeben.
  • Delta (Optionsscheine)
    Der Delta-Faktor kann bei einem Call Werte zwischen null und eins, bei einem Put Werte zwischen null und minus eins annehmen.

    Optionsscheine, die „weit aus dem Geld“ sind, werden von Preisänderungen des Basiswertes verhältnismäßig wenig berührt und haben daher ein Delta nahe null. Ein Optionsschein dagegen, der „tief im Geld“ ist, besteht fast vollständig aus innerem Wert. Die Wertentwicklung des Optionsscheins und des Basiswertes verläuft fast parallel; das Delta ist nahe bei eins bzw. minus eins.
  • Depot
    Kreditinstitute verbuchen auf Depots Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Rechtsgrundlage hierfür ist das Depotgesetz.
  • Derivate
    Derivate sind abgeleitete Wertpapiere, deren Bewertung von der Preisentwicklung eines zugrunde liegenden Wertpapiers abgeleitet wird. Zu den wichtigsten Derivaten zählen Fonds, ETFs, Zertifikate, Optionen, Futures und Swaps. Derivate stellen ein indirektes Investments dar,  direkte Investments sind zum Beispiel Aktien und Anleihen.
  • Derivative Finanzinstrumente
    Hochliquide standardisierte Finanzinstrumente, deren Bewertung von der Preisentwicklung des zugrunde liegenden Finanztitels (Basiswert) abhängt; wichtigste Beispiele sind Optionen und Futures. Derivate werden außerbörslich oder an einer Terminbörse gehandelt. Synonyme: Derivate
  • Designated Sponsor
    Finanzdienstleister, die im elektronischen Handel verbindliche Preislimits für den An- und Verkauf von Wertpapieren (Quotes) zur Verfügung stellen und damit deren Handelbarkeit sicherstellen.

    Designated Sponsors sind ausschließlich auf Xetra® aktiv und müssen dort als Handelsteilnehmer zugelassen sein. Sie sind bei verschiedenen Anlageklassen tätig. Dabei kann es auch mehrere Designated Sponsors pro Wertpapier geben.

    Bei Aktien werden Designated Sponsors vom Unternehmen bei Notierung beauftragt oder von sich aus tätig. Sie gleichen im fortlaufenden Handel temporäre Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage aus und sorgen so für zusätzliche Liquidität in einem Aktienwert; ob auf eigene Initiative, auf Anfrage der Marktteilnehmer (Quote-Request) oder in Auktionen. Ob Aktien einen Designated Sponsor brauchen, hängt von der Liquiditätskategorie ab, zu der sie gehören, A oder B. Die Liquiditätskategorie wird von der Deutschen Börse alle drei Monate überprüft, maßgeblich sind der Orderbuchumsatz einer Aktie und ihre Liquidität, gemessen am Xetra Liquiditätsmaß.

    Bei Exchange Traded Products - kurz ETFs, ETNs und ETCs, gewährleisten Designated Sponsors deren Handelbarkeit, in dem sie fortlaufend An- und Verkaufspreise stellen. Außerdem spielen sie im Creation/Redemption-Prozess eine wichtige Rolle, indem sie mit dem Emittenten Anteile gegen die Wertpapiere im Korb tauschen.
  • Deutsche Börse AG
    Börsenorganisation, die sowohl Handel als auch Abwicklung und Informationsprodukte anbietet.
    Die Deutsche Börse ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Börsenhandel in Frankfurt hat eine über 400-jährige Tradition. 1990 zur Frankfurter Wertpapierbörse AG geworden und 1992 in Deutsche Börse AG umbenannt, ist die Gesellschaft seit 2001 selbst an der Börse notiert. Als eine der führenden Börsenorganisationen weltweit bietet sie Handel, Abwicklung, Verwahrung und Informationsprodukte aus einer Hand.

    Die Deutsche Börse ist Trägerin der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse, zu der auch das Börsenparkett gehört, und betreibt die Handelsplattform Xetra®. Zur Unternehmensgruppe gehören die zu den weltweit führenden Terminbörsen zählende Eurex und der internationale Wertpapierabwickler und -verwahrer Clearstream. Die Gruppe Deutsche Börse erfasst und verteilt außerdem Kurse und Indizes in Echtzeit sowie Referenzdaten zu Wertpapieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf www.deutsche-boerse.com
  • Devisen
    Devisen sind Guthaben oder Schecks in ausländischer Währung. Ausländische Banknoten und Münzen werden dagegen Sorten genannt.

    Wichtige Devisenkurse finden Anleger auf boerse-frankfurt.com im Bereich Währungen .
  • Directors Dealings
    Private Käufe und Verkäufe der eigenen Aktien durch das Managements börsennotierter Aktiengesellschaften und deren Angehörige.

    Als Directors Dealings werden Eigengeschäfte von Mitgliedern des Managements eines börsennotierten Unternehmens bezeichnet. Diese Eigengeschäfte müssen europaweit innerhalb von fünf Werktagen veröffentlicht werden. In Deutschland müssen diese Transaktionen innerhalb desselben Zeitraums auch an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gemeldet werden. Die Regelung soll so genannten Insidergeschäften entgegen wirken, die aufgrund des privilegierten Zugangs zu Informationen über anstehende unternehmerische Entscheidungen möglich wären. Geschäfte, die 5.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten, brauchen nicht gemeldet werden.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) betreibt eine Internet-Plattform, über die Directors Dealings gebündelt veröffentlicht werden.
  • Direktbank
    Eine Direktbank bietet ihren Kunden die Abwicklung von Geld- und Wertpapiergeschäften rund um die Uhr und in der Regel zu günstigen Konditionen. Beratungsleistungen gehören meist nicht zum Angebot von Direktbanken. Dadurch kann sie auf den Einsatz von qualifiziertem Bankpersonal weitgehend verzichten. Der Zahlungsverkehr wird über Geldautomaten und die Filialsysteme anderer Banken abgewickelt.
  • Discount
    Der Discount gibt in Prozent an, um wieviel ein Discount-Zertifikat gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswerts verbilligt ist. Die Cap gibt an, auf welche maximale Rendite die Gewinnbeteiligung begrenzt ist.
  • Discount-Broker
    Discount-Broker sind in der Regel Direktbanken. Für die Ausführung von Wertpapierorders berechnen sie ihren Kunden häufig niedrigere Gebühren als traditionelle Banken. Dafür erbringen sie keine Beratungsleistungen. Wertpapierorders erteilen Kunden bei einem Discount-Broker über Internet, Fax oder Telefon.
  • Discount-Zertifikate
    Der Anleger erhält ein Discount-Zertifikat zu einem Preis unter dem aktuellen Kurs des Basiswertes. Dieser Abschlag wird als Discount bezeichnet. Im Gegenzug wird der mögliche Gewinn nach oben durch ein sog. Cap begrenzt.

    Liegt der Basiswert am Ende der Laufzeit bei oder über dem maximalen Auszahlungsbetrag, zahlt der Emittent den Höchstbetrag (Cap) aus. Die Differenz zum Einstiegskurs ist der Maximalgewinn des Discount-Zertifikats.

    Liegt der Kurs des Referenzwertes unterhalb des Cap, zahlt der Emittent entweder den aktuellen Preis des Zertifikats in bar aus oder er liefert dem Anleger den Referenzwert, etwa eine Aktie, zum aktuellen Kurs. Das Wahlrecht hat der Emittent.

    Bei Discount-Zertifikaten auf Indizes, Währungen oder Zinsen ist die Barauszahlung obligatorisch.

    Der maximale Gewinn, den Anleger mit einem Discount-Zertifikat erzielen können, errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem festgelegten Höchstbetrag des Referenzwertes. Verluste hingegen werden durch den Discount abgefedert. Der Anleger erleidet nur dann einen Verlust, wenn der Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit so weit gefallen ist, dass der Discount aufgebraucht ist. Insofern wirkt der Discount wie ein Risikopuffer.

    Discount-Zertifikate sind ideal für konservative Anleger, die sich vor Börsenschwankungen schützen wollen und mittelfristig eher seitwärts tendierende Kurse erwarten.

    Alle handelbaren Discount-Zertifikate finden Sie auf boerse-frankfurt.com mit Hilfe der Suche im Bereich Anlageprodukte .
  • Diskontsatz
    Seit Anfang 1999 hat aufgrund der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion (EWWU) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) die geldpolitische Souveränität für den Euroraum. Daher wurde der Diskontsatz zu diesem Zeitpunkt durch den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ersetzt.

    Banken liehen sich durch den Verkauf von Wechseln zum Diskontsatz kurzfristig Geld von der Deutschen Bundesbank oder den Landeszentralbanken. Die Wechsel hatten eine Laufzeit von maximal drei Monaten.

    Mit der Höhe des Diskontsatzes steuerte die Bundesbank den Zinssatz, den Banken ihren Kreditnehmern berechneten. Niedrigere Diskontsätze steigerten i. d. R. die Kreditnachfrage; hohe Diskontsätze verringerten die Gesamtnachfrage nach Krediten. Dadurch beeinflusste der Diskontsatz die allgemeine Liquidität, die Preisstabilität sowie die Entwicklung der Zinsen und der Inflationsrate.
  • DivDAX
    DivDAX® enthält die 15 DAX®-Unternehmen mit der höchsten Dividendenrendite. Der Berechnung liegen die DAX-Indexregeln zugrunde. Der DivDAX wird jährlich im September angepasst. Er wurde am 1. März 2005 eingeführt.

    Aktuelle Kursdaten von DivDAX finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
  • Diversifikation
    Bei einem diversifizierten Wertpapierportfolio überschneiden sich die Investments möglichst wenig. Dadurch erzielen Anleger mit einem diversifizierten Portfolio ein geringeres Gesamtrisiko als der gewichtete Durchschnitt der Risiken aller Einzelpositionen. Wertpapierfonds basieren auf dem Prinzip der Diversifikation.
  • Dividende
    Die Zahlung einer Dividende wird jährlich von der Hauptversammlung (HV) einer Aktiengesellschaft beschlossen. Die Dividende wird als Euro-Betrag oder als prozentualer Anteil am Unternehmensgewinn angegeben. Der Börsenkurs wird nach dem Beschluss der HV um die Höhe der Dividende vermindert und der erste Preis ohne Dividende mit dem Zusatz „ex Dividende“ versehen. Der Erwerber einer Aktie ex Dividende hat keinen Anspruch auf diese Dividende.

    Die Dividende ist für alle Aktien eines Unternehmens derselben Gattung (z. B. Vorzugsaktie) gleich hoch.

    Die Höhe der Dividende richtet sich in erster Linie nach dem Bilanzgewinn und der wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens und wird der HV vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen. Dennoch versuchen Unternehmen, ihren Aktionären eine gleich bleibende Dividende zu zahlen (Dividendenkontinuität). Dies soll in ertragsschwachen Phasen beruhigend auf die Anleger wirken und eine positive Ertragserwartung vermitteln. Ausgezahlt wird die Dividende durch die für das Unternehmen tätigen Banken.
  • Dividendenabschlag
    Am Tag der Dividendenzahlung vorgenommener rechnerischer Abschlag auf die Aktiennotierung in Höhe der Bruttodividende.
  • Dividendengarantie
    Eine Dividendengarantie erhalten häufig Aktionäre stimmrechtsloser Vorzugsaktien als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht. Die Aktiengesellschaft kann die Zahlung der Dividende in „bessere“ Geschäftsjahre verschieben, der Anspruch verfällt jedoch nicht, sondern muss nachgezahlt werden.
  • Dividendenrendite
    Die Dividendenrendite ergibt sich aus der Division der Dividende durch den aktuellen Aktienkurs multipliziert mit 100. Sie misst, wieviel Prozent Rendite eine Aktie durch die Dividendenzahlung einbringt.

    Beispiel:
    Ein Unternehmen zahlt 2 Euro Dividende, die Aktie kostet aktuell 55 Euro. Die Dividendenrendite beträgt 3,64%
    2/55 * 100 = 3,64%
       
    Die Dividendenrendite wird häufig in Bezug auf die Dividende des zurückliegenden Geschäftsjahrs in Relation zum aktuellen Kurs angegeben.

    Die Dividendenrenditen der an der Börse Frankfurt notierten Aktien finden Anleger auf den Datenblättern bei boerse-frankfurt.de als eine Kennzahl. 
    .
  • Dividendenstripping
    Beim Dividendenstripping verkaufen Anleger eine Aktie kurz vor dem Termin der Dividendenauschüttung und kaufen sie kurz nach der Ausschüttung zu dem niedrigeren, um die Dividende verminderten Kurs zurück. Vor allem für Aktionäre, deren Aktienkursgewinne niedrig oder gar nicht besteuert werden, ist ein Dividendenstripping vorteilhaft. Dazu zählen nur beschränkt steuerpflichtige ausländische Investoren.
  • Dual IPO
    Bei einem Dual IPO führt ein Unternehmen parallel zwei Börsengänge mit erstmaligem öffentlich Angebot seiner Aktien (engl. Initial Public Offerings, kurz IPO) durch. Es erfüllt die IPO-Bedingungen beider Börsen, an denen es neue Aktien platziert.
  • Dual Listing (DL)
    Beim Dual Listing, auch Zweitlisting genannt, wird ein Unternehmen neben seiner Heimatbörse an einer weiteren Börse notiert oder in den Handel einbezogen. Ein Zweitlisting ist kein Initial Public Offering (IPO), weil es kein weltweit erstmaliges oder öffentliches Angebot ist. Das Unternehmen unterliegt deshalb nicht der Prospektpflicht.
  • Duration
    Die Duration, auch Macaulay-Duration genannt, ist eine Kennzahl für die Risikobewertung von Anleihen. Sie stellt den durchschnittlichen Zeitrum in Jahren dar, bis das investierte Geld vollständig an die Anleger zurückgeflossen ist. In die Berechnung fließen Zinszahlungen, der Kaufkurs und die Restlaufzeit ein.
     
    Die Duration ist wegen der Verzinsung in der Regel kürzer als die Restlaufzeit. Bei einer Null-Kupon-Anleihe entspricht die Duration der Restlaufzeit, da keine Zinszahlungen fließen und die Rückzahlung am Tag der Fälligkeit der Anleihe erfolgt.

    Wer Zinsänderungrisiken möglichst klein halten will, sollte Anleihen wählen, bei denen der eigene Anlagehorizont und die Duration übereinstimmen.

E

  • Early-Stage-Finanzierung
    Die Early-Stage-Finanzierung (Frühfinanzierung) stellt das nötige Kapital für die Unternehmensaktivitäten in der frühen Start-up-Phase bereit. Das Geld wird für die Erstellung eines Geschäftskonzepts, die Herstellung erster Prototypen bis hin zum Start der Produktion und der Vermarktung verwendet.
  • eb.rexx Indizes
    Die eb.rexx®-Indexfamilie bildet den Markt für festverzinsliche, in Euro denominierte (ausgegebene) Wertpapiere ab, die auf der Plattform Eurex Bonds gehandelt werden und eine Laufzeit von mehr als 1,5 Jahren haben.

    Die eb.rexx-Indizes umfassen die liquidesten Staatsanleihen sowie besicherte Anleihen (Pfandbriefe) und werden als Gesamt-, Auswahl- und Laufzeiten-Indizes über die gesamte Handelszeit minütlich berechnet.

    Aktuelle Daten und Produkte zu den eb.rexx-Indizes finden Anleger bei boerse-frankfurt.de/indizes.
  • ebB (Kurszusatz)
    Dieser Kurszusatz zeigt an, dass die limitierten Verkaufsaufträge zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden konnten. Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
  • ebG (Kurszusatz)
    ebG steht für etwas bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden konnten.

    Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
  • EBIT
    Das EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist eine bereinigte Gewinngröße und gibt Aufschluss über die operative Ertragskraft eines Unternehmens. Deshalb wird EBIT manchmal auch als operatives Ergebnis oder Betriebsergebnis bezeichnet. Dies ist jedoch nicht unumstritten, da im EBIT Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen enthalten sind.

    Bilanzkennzahlen der im Regulierten Markt an der Börse Frankfurt notierten Unternehmen sind bei boerse-frankfurt.de auf den Datenblättern der Aktien verfügbar.

     
  • EBITDA
    Das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist eine Erfolgskennzahl. EBITDA soll Vergleiche der operativen Ertragskraft von Gesellschaften ermöglichen, die unter verschiedenen Standards bilanzieren. Ihre Aussagekraft ist jedoch aufgrund der vielen ausgeklammerten Faktoren eingeschränkt, da die Kennzahl vergleichsweise leicht beeinflussbar ist.

    Bilanzkennzahlen der im Regulierten Markt an der Börse Frankfurt notierten Unternehmen sind bei boerse-frankfurt.de auf den Datenblättern der Aktien verfügbar.
  • ECN
    ECNs (Electronic Communication Networks) sind alternative, private Handelssysteme in den USA. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Nasdaq. Die Bedingungen wurden von der U.S. Securities Exchange Commission (SEC) im Januar 1997 festgelegt. Diese sind: · Die kontinuierliche Verbreitung von Kursinformationen. · Limit-Book-Management oder kontinuierliche Auktionen. · Die (automatische) Zusammenführung von Kundenaufträgen und deren Ausführung. Außerdem muss der Betreiber des ECN zusichern, die besten ihm vorliegenden Market-Maker-Aufträge an das Nasdaq-System weiterzugeben. Ein ECN gibt seinen Kunden über ein Terminal oder das Internet Einblick in sein Orderbuch. Erteilt ein Handelsteilnehmer einen Auftrag über ein ECN, versucht dieses zunächst den Auftrag im eigenen Orderbuch auszuführen; ist dies nicht möglich, kann der Auftrag an die Nasdaq oder ein anderes ECN weitergeleitet werden. Um die Liquidität des eigenen Orderbuchs nicht zu stark einzuschränken, wird eine Kundenorder im Allgemeinen nur kurzfristig (z. B. 90 Sekunden) aus dem eigenen System gegeben. Die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen ("best execution") verbietet dem ECN, Aufträge intern zusammenzuführen, wenn in anderen preisbildenden Märkten ein Abschluss zu besseren Konditionen möglich ist. ECNs müssen daher ihr Orderbuch mit anderen Märkten vernetzen, um immer die bestmögliche Auftragsausführung zusichern zu können.  
  • Effekten
    Zu den Effekten gehören Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Anleihen und Investmentanteile. Banknoten, Schecks und Wechsel sind jedoch keine Effekten.
  • Effektive Lieferung (Optionsscheine)
    Verfällt ein Derivat am Terminmarkt - ein Optionsschein, eine Option oder ein Future, dann kann der zugrunde liegende Basiswert entweder geliefert werden (effektive Lieferung) oder zum aktuellen Preis bar abgegolten werden (Barausgleich). Bei der effektiven Lieferung von Aktien werden diese dem Depot gutgeschrieben, bei Waren werden diese physisch geliefert. Die Form der Lieferung ist in den Optionsbedingungen definiert.
  • Effektive Stücke
    Als effektive Stücke werden Wertpapiere bezeichnet, die in Papierform vorliegen. Sie haben heute kaum noch eine Bedeutung am Markt, da Aktien in Globalurkunden verbrieft werden. Bei Neuemissionen stellen nur noch wenige Unternehmen effektive Stücke zur Verfügung. Möchten Anleger dennoch Aktien in Papierform halten, können sie diese, so verfügbar, bei ihrer Bank anfordern.
  • Effektivmarkt
    In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Der Kassamarkthandel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird sowohl an der traditionellen Präsenzbörse als auch im elektronischen Handelssystem Xetra® abgewickelt.

    Synonyme: Effektivmarkt, Kassabörse, Lokomarket, Spotmarkt
  • Eigenemission
    Eigenemissionen werden zumeist von Unternehmen durchgeführt, die bereits über Geschäftsbeziehungen zum Anlegerpublikum und über ein ausgebautes Absatzsystem für den Verkauf der Emission verfügen – also i. d. R. Banken und Versicherungen.

    Im Vergleich zu einer Fremdemission, bei der das Unternehmen seine Aktien über ein Konsortium platziert, ist die Eigenemission kostengünstiger. Problematisch ist die Emissionsart jedoch bei einer internationalen Platzierung oder einem großen Emissionsvolumen. Zumindest der letztgenannte Fall kann das emittenteneigene Absatzsystem schnell überfordern. Daher wird bei der Eigenemission immer öfter das Internet zur Platzierung genutzt.

    Eine Eigenemission wird oft durchgeführt, wenn sich das Unternehmen bereits mit einem Großinvestor über den Verkauf der Emission einigen konnte (Privatplatzierung).

    Bei Optionsscheinen spricht man von einer Eigenemission, wenn der Optionsschein vom Unternehmen selbst ausgegeben wird, auf dessen Aktie sich die Option bezieht. Eigenemissionen waren die erste Art von Optionsscheinen und wurden häufig in Verbindung mit einer Anleihe emittiert.
  • Eigengeschäft
    Handeln die Parteilen nicht auf eigene Rechnung, nennt man dies Kommissionsgeschäft.
  • Einheitskurs
    Der Einheitskurs wird vor allem für Aktien ermittelt, die aufgrund ihres geringen Handelsvolumens nicht zum variablen Handel zugelassen sind. Dabei sammelt der Skontroführer alle Verkaufs- und Kaufaufträge, die bis Annahmeschluss vorliegen, und ermittelt den Einheitskurs anhand des Meistausführungsprinzips. Auch für Aktien im variablen Handel werden Einheitskurse festgestellt, und zwar dann, wenn die vorliegenden Orders mangels eines geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden konnten. Der Einheitskurs bei Orders im variablen Handel an der Präsenzbörse in Frankfurt hat seit Juni 1999, mit Einführung der Mindestschlussgröße Eins, stark an Bedeutung verloren. Für die Ermittlung des Einheitskurses gelten folgende Vorschriften:

    Zum Einheitskurs muss der größtmögliche Umsatz zustande kommen (Meistausführungsprinzip). Alle bestens und billigst limitierten Aufträge müssen ausgeführt werden können. Grundsätzlich müssen alle über dem Einheitskurs limitierten Kaufaufträge ausgeführt werden können. Alle unter dem Einheitskurs limitierten Verkaufsanträge müssen ausgeführt werden können. Zum Einheitskurs limitierte Kauf- und Verkaufsaufträge müssen wenigstens teilweise ausgeführt werden. In diesem Fall kann der Skontroführer für die Ausführung Prioritäten setzen (Rationierung). Je nach Art und Umfang der Ausführung ergänzt der Skontroführer die Einheitskurse mit Kurszusätzen.  

    Die Ermittlung des Einheitskurses sowie die Zuteilung der Orders im Präsenzhandel wird durch das Börsencomputersystem Xontro unterstützt.


  • Einschuss
    Die Clearing-Stelle der Börse verlangt bei einem Optionsgeschäft vom Verkäufer und bei Futures-Geschäften von beiden Vertragspartnern einen Einschuss. Eine Initial Margin von etwa zwei bis sieben Prozent des Kontraktvolumens zahlen Vertragspartner beim Abschluss des Terminkontraktes. Während der Vertragslaufzeit können aufgrund einer ungünstigen Kursentwicklung weitere Sicherheitsleistungen verlangt werden. Durch einen Margin-Call werden die Vertragspartner dazu aufgefordert, diese umgehend zu erbringen. Bei Futures müssen die Vertragspartner je nach Wertentwicklung des Kontraktes täglich entweder einen Nachschuss (Variation-Margin) zahlen oder sie erhalten eine Gutschrift auf ihrem Margin-Konto.
  • Elastizität (Optionsscheine)
    Die Elastizität ist eine Kennzahl für die Bewertung von Optionsscheinen. Sie gibt an, um wieviel Prozent der Preis eines Optionsscheins steigt oder fällt, wenn der Preis des zugrundeliegenden Basiswerts steigt oder fällt. Sie wird berechnet, indem man den Hebel mit dem Delta multipliziert.
  • Elektronisches Handelssystem
    Bei einer sog. Computerbörse werden die Aufträge über ein elektronisches System eingegeben und weitergeleitet; auch die Zusammenführung der Kauf- und Verkaufsorders sowie die Preisfindung übernimmt das System.

    An einer Präsenzbörse dagegen stellt ein Intermediär, z. B. ein Skontroführer oder Spezialist, Taxen und führt passende Orders aus.

    Vorteile des vollelektronischen Handels sind v. a. die niedrigeren Kosten und eine schnelle Reaktionszeit. Diese Vorteile kommen insbesondere bei liquiden Standardwerten zum Tragen. Bei Nebenwerten kann der Handel über einen Intermediär vorteilhafter sein.

    Die beiden größten Computerbörsen in Deutschland sind die Terminmarktbörse Eurex und das Handelssystem Xetra® für den Kassamarkt. Teilnehmer an einer Computerbörse werden von den Betreibern zum elektronischen Handelssystem zugelassen.
  • Emissionsbegleiter
    Ein Unternehmen, das an die Börse geht, kann sich dabei von Emissionsbegleitern unterstützen lassen. Sie übernehmen die Projektleitung und organisieren zahlreiche Aufgaben, die vor einem Initial Public Offering (IPO), wie der Börsengang häufig genannt wird, zu erfüllen sind. Dazu gehört die Erstellung eines Zeitplans oder die Kontaktaufnahme mit Analysten. Ein Emissionsbegleiter vertritt ausschließlich die Interessen des Börsenaspiranten.
  • Emissionsmarkt

  • Emissionspreis
    Neue Wertpapiere werden Investoren vor der Börseneinführung häufig zum Emissionspreis angeboten. Der Emissionspreis wird außerbörslich entweder im Bookbuilding-Verfahren ermittelt oder als Festpreis festgelegt. Das Kaufen der neuen Wertpapiere wird auch zeichnen genannt.
  • Emittent
    Emittent von Aktien ist in der Regel eine Aktiengesellschaft. Anleihen werden von Unternehmen und von öffentlich-rechtlichen Körperschaften herausgegeben; so ist z. B. die Bundesrepublik Deutschland Emittent von Bundesanleihen.

    Von einem Daueremittenten spricht man, wenn ein Emittent laufend Emissionen vornimmt, z. B. die öffentliche Hand oder Realkreditinstitute.

    Fonds sowie Anlage- und Hebelprodukte werden von Banken oder Fondsgesellschaften herausgegeben.
  • Entry Standard
    Der Entry Standard soll insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen einen kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt eröffnen. Die Einbeziehung in den Entry Standard ist keine Börsennotierung an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs.5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Im Entry Standard gelten entsprechend wesentliche Regularien für organisierte Märkte nicht. In erster Linie richtet sich der Entry Standard an qualifizierte Anleger gemäß § 2 Nr. 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die in der Lage sind, etwaige erhöhte Risiken im Zusammenhang mit der Anlage in Aktien der hier notierten Gesellschaften einzuschätzen und zu übernehmen.

    In den Entry Standard können nur Unternehmen einbezogen werden, die schon in den Open Market einbezogen sind; im Gegensatz zur Einbeziehung in den Open Market ist für die Einbeziehung in den Entry Standard das Einverständnis des Emittenten erforderlich.

    Details zu den Transparenzanforderungen finden Sie auf boersefrankfurt.com im Bereich Wissen .
  • Erneuerungsschein
    Ein Talon ist der letzte Abschnitt auf dem Kuponbogen. Wurden alle Dividenden- oder Zinsscheine eingelöst, erhält der Inhaber des Wertpapiers gegen Vorlage des Talons einen neuen Bogen. Bei einer Depotverwahrung der Wertpapiere erledigt dies automatisch die Bank des Wertpapierinhabers. Synonym: Talon, Certificate of renewal, Zinsleiste, Stichcoupon
  • Eröffnungskurs
    Im Präsenzhandel ist der Eröffnungskurs der erste Kurs. Er wird von einem Skontroführer, meist kurz nach Handelsbeginn, nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt. Als Grundlage dienen alle dem Skontroführer zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Orders. Ist kein Anfangskurs festgesetzt worden, lautet die Notierung - (Strich) mit evtl. taxierter Preisangabe.

    Im vollelektronischen Handelssystem Xetra® wird der erste Preis in einer Eröffnungsauktion nach dem Meistausführungsprinzip festgestellt. Sollte die Eröffnungsauktion keinen Umsatz und somit keinen Kurs ergeben, gilt der erste Preis mit Umsätzen. Etliche Werte werden auf Xetra „Auction-only“ gehandelt. Für diese Werte gibt es keinen Eröffnungskurs.

    In den Stammdaten der einzelnen Aktien auf boerse-frankfurt.de können Sie sehen, wie ein bestimmter Wert gehandelt wird.


  • Erschöpfungs-Gap
    Erschöpfungs-Gaps treten in Marktsituationen auf, in denen fast alle Anleger entweder eine Aktie halten oder sie bereits verkauft haben. Angebot und Nachfrage sind gleichermaßen gering. Ein leicht erhöhtes Angebot oder eine leicht erhöhte Nachfrage führen in solchen Situationen zu größeren Kursverlusten bzw. -steigerungen.

    Synonym: Exhaution Gap
  • Erster Kurs
    Kurs der fortlaufenden Notierung bei Börsenbeginn (Anfangs-, Eröffnungskurs). Ist kein Anfangskurs festgesetzt worden, lautet die Notierung - (Strich) mit evtl. taxierter Kursangabe.
  • ETF (Exchange Traded Fund)
    Synonyme: Indexfonds, Index-Tracker, Indexaktien, passiv verwaltete Fonds. ETFs müssen zwei Kriterien erfüllen:

    Transparentes Portfolio. Die Zusammensetzung des Portfolios von ETFs wird täglich veröffentlicht. Damit erhalten Anleger fortlaufend einen Überblick über die Gewichtung der einzelnen Aktien im Portfolio auf Basis der Schlusskurse vom Vortag.

    Creation/Redemption. ETFs besitzen einen sog. Creation und Redemption-Mechanismus, der es professionellen Marktteilnehmern erlaubt, jederzeit Aktienkörbe mit der gleichen Zusammensetzung gegen ETFs (und umgekehrt) mit der Fondsgesellschaft zu tauschen.

    Der Name ETF stammt – wie die ersten Fonds dieses Typs – aus dem Angelsächsischen und wird im europäischen Ausland nur für Indexfonds verwendet, auch wenn eine direkte Übersetzung von „exchange-traded funds“ ins Deutsche allgemein auf börsengehandelte Fonds schließen ließe.

    Exchange-traded Funds werden bei der Deutsche Börse AG im Segment XTF® gelistet und können fortlaufend auf Xetra® oder über den Präsenzhandel erworben werden. Ein Ausgabeaufschlag fällt für den Käufer nicht an.

    Alle börsengehandelten Indexfonds finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Indexfonds .
  • ETP (Exchange Traded Product)
    Die Deutsche Börse zählt alle auf Xetra gehandelten Schuldverschreibungen zu den Exchange Traded Products. Im Wesentlichen sind dies ETCs (Exchange Traded Commodities) und ETNs (Exchange Traded Notes). ETFs (Exchange Traded Funds) gehören nicht dazu. Der Begriff ETP wird jedoch von den Marktteilnehmern nicht einheitlich genutzt.

    Einen Überblick zu allen ETPs und ETFs im Börsenhandel finden Interessiert auf www.boerse-frankfurt.de.
  • Eurex
    Die vollelektronisierte Handels- und Clearing-Plattform EUREX bietet standardisierte Optionen und Future-Kontrakte an. Dazu zählen Geldmarkt-, Kapitalmarkt-, Aktien- und Indexprodukte. Marktteilnehmer  weltweit handeln auf Eurex.

    EUREX ist 1998 aus dem Zusammenschluss der Deutschen Terminbörse (DTB) und der Schweizer Terminbörse (SOFFEX) hervorgegangen. Die Eurex umfasst die Eurex-Börsen, Eurex Clearing, die ECNs (Electronic Communication Networks), Eurex Bonds und Eurex Repo. Seit Ende Dezember 2007 gehört die International Securities Exchange (ISE), eine Options- und Aktienbörse mit vollelektronischen Plattformen dazu.

    Weitere Informationen finden Sie auf www.eurexchange.com
  • Euribor (Euro Interbank Offered Rate)
    Euribor (Euro Interbank Offered Rate) ist ein international repräsentativer Euro-Geldmarktzinssatz, der unter Banken für Euro-Geldanlagen mit einer Laufzeit bis zu maximal einem Jahr gezahlt wird. Der Euribor ist ein sog. Referenzzinssatz am europäischen Geldmarkt.

    Berechnet wird der Euribor täglich um 11.00 Uhr vom Informationsanbieter Telerate in Brüssel. Grundlage der Berechnung sind die Einzelzinssätze von 57 ausgewählten europäischen Banken für Ein- bis Zwölf-Monats-Anlagen, zu denen die jeweilige Bank Geld anlegen würde. Bei dieser Feststellung werden die niedrigsten und die höchsten Zinssätze nicht berücksichtigt, um einen aussagekräftigen Referenzzinssatz zu erhalten.

    Der Euribor wurde am 1. Januar 1999 als neuer europäischer Referenzzinssatz eingeführt. Der Euribor ersetzt alle inländischen Referenzzinssätze der europäischen Teilnehmerstaaten (z. B. der Fibor in Deutschland) mit Ausnahme des Londoner Euro-Libor.
  • Euro
    Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro die offizielle Währung aller Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Am 1. Januar 2002 wurden die ersten neuen Geldscheine und Münzen ausgegeben und ersetzten die Zahlungsmittel der Euro-Länder. Die nationalen Barzahlungsmittel der Teilnehmerländer des Währungssystems verloren zum 1. Juni 2002 ihre Gültigkeit. Untereinheit des Euro ist der Cent, wobei 100 Cent einem Euro entsprechen. Es werden Scheine im Wert von 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro und 500 Euro sowie Münzen im Wert von 1 Cent, 2 Cent, 5 Cent, 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent sowie 1 und 2 Euro ausgegeben. Der offizielle Umrechnungskurs von Euro zu DM beträgt 1,95583, d. h. für 195.583 DM erhält man 100.000 Euro.
  • Euro Stoxx 50

    Der Euro Stoxx 50-Index wurde Anfang 1998 von der Deutsche Börse AG zusammen mit der Pariser Börse und der Schweizer Börse sowie dem Unternehmen Dow Jones eingeführt. Er wird als Kurs- und Performance-Index in Euro und US-Dollar berechnet. Zeitliche Basis ist der 31. Dezember 1991 mit einem Wert von 1.000 Punkten.

    Die Auswahlkriterien für die Zusammensetzung des Index sind die Marktkapitalisierung und der Börsenumsatz der europäischen Unternehmen.

    Bis zum 1. März 2010 hieß der Index Dow Jones Euro Stoxx 50.

  • Euro-Bobl-Future
    Der Euro-Bobl-Future basiert auf fiktiven mittelfristigen Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, deren Restlaufzeit zwischen 4,5 und 5,5 Jahren liegt und deren Coupon 6 Prozent beträgt. Bobl steht für Bundesobligation.

    Euro-Bobl-Futures haben einen Kontraktwert von 100.000 Euro; die minimale Preisveränderung ist 0,01, das entspricht einem Wert von 10 Euro. Der Euro-Bobl-Future wird an der Terminbörse Eurex gehandelt.

    Den aktuellen Stand des Euro-Bobl-Futures finden Sie auf boerse-frankfurt-boerse.de/anleihen
  • Euro-Bund-Future
    Euro-Bund-Futures basieren auf fiktiven langfristigen Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, deren Restlaufzeit zwischen 8,5 und 10,5 Jahren liegt und deren Coupon 6 Prozent beträgt. Euro-Bund-Futures haben einen Kontraktwert von 100.000 Euro, die minimale Preisveränderung ist 0,01, was einem Wert von 10 Euro entspricht.

    Der Euro-Bund-Future gilt allgemein als Indikator für die langfristigen Zinserwartungen der Marktteilnehmer.

    Den aktuellen Stand des Euro-Bund-Future finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.
  • Euro-Schatz-Future
    Euro-Schatz-Futures basieren auf fiktiven kurzfristigen Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, deren Restlaufzeit zwischen 1,75 und 2,25 Jahren liegt und deren Coupon 6 Prozent beträgt. Euro-Schatz-Futures haben einen Kontraktwert von 100.000 Euro, die minimale Preisveränderung ist 0,005, was einem Wert von 5 Euro entspricht.

    Den aktuellen Stand des Euro-Schatz-Future finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.
  • Europäische Option
    Gegensatz: Amerikanische Option.
  • Ex-Tag
    Tag, ab dem Wertpapiere „ex“, d. h. ohne ein bestimmtes Recht, z. B. auf Dividende, Bezugsrecht oder Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung), gehandelt werden.
  • Exercise Price
    Preis, zu dem der Basiswert einer Option gekauft oder verkauft werden kann. Der Basispreis wird im Optionskontrakt festgeschrieben.
  • Exit
    Exit ist ein Begriff aus dem Bereich der Unternehmensfinanzierung. Es gibt vier Exit-Möglichkeiten, auch Exitkanäle genannt:

    Rückkauf durch die Alteigentümer (Buyback)

    Weiterverkauf an einen strategischen Investor (Trade-Sale)

    Weiterverkauf an einen Finanzinvestor (Secondary Purchase)

    Börsengang oder Totalausfall durch Konkurs
  • Exotische Hebelprodukte
    Anlagen in exotischen Hebelprodukten bieten zwar Chancen auf überproportional hohe Kursgewinne. Diesen Gewinnchancen stehen aber meist erhebliche Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust gegenüber.

    Produktbeispiele sind Knockouts, Korridor-Optionsscheine, Hamster-Optionsscheine, Chooser-Optionsscheine und Turbo-Optionsscheine.

    Alle exotischen Hebelprodukte finden Sie auf www.boerse-frankfurt.de/zertifikate.
  • Exotische Papiere
    Exotische Hebelprodukte

F

  • Fairer Wert
    Der faire Wert ist eine Kennzahl für die Bewertung von Optionen und Optionsscheinen und wird auf Basis optionspreistheoretischer Modelle berechnet. In diesen Wert fließen auch Parameter ein, die sich nicht aus dem Kurswert eines Optionsscheins ableiten lassen. Dazu gehören die Volatilität des Basisinstruments, das Zinsniveau und die Dividendenrendite.
    Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein Finanzinstrument mit gleichen Ausstattungsmerkmalen, z. B. Laufzeit, Zins oder Basiswert, nur einen Preis haben kann („Law of one Price“-Prinzip). Ist das Wertpapier nicht fair bewertet, so haben Anleger die Möglichkeit, Preisdifferenzen auszunutzen und dadurch Arbitrage-Gewinne zu erzielen.

    Synonyme

    Theoretischer Wert
    fairer Preis
    fair Value
    richtiger Preis
  • Fälligkeit
    Die Fälligkeit beschreibt das Ende der Laufzeit und stellt das letztmögliche Datum dar, zu dem ein Optionsschein ausgeübt werden kann. Der letzte Handelstag liegt in der Regel bereits einige Tage vor diesem Datum, so dass anschließend nur noch die Kontrahierung mit dem Emittenten möglich ist. In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung des Optionsrechts am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls ein positiver Differenzbetrag vorliegt. Trotzdem sollte der Anleger die Fälligkeit ständig überwachen und insbesondere bei abnehmender Restlaufzeit seine Strategie rechtzeitig anpassen.
  • FBF
    Die Fördergesellschaft für Börsen und Finanzmärkte in Mittel- und Osteuropa mbH (FBF) wurde im Jahre 1992 im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der Bundesregierung, der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen, der Kreditwirtschaft und der Maklerschaft gegründet. Die Gesellschaft führt - finanziert aus Mitteln des TRANSFORM-Programms der Bundesregierung und der Deutsche Börse AG - im öffentlichen Auftrag Beratungs- und Ausbildungsprojekte im Bereich Wertpapiermarkt in zahlreichen Staaten Mittel- und Osteuropas durch.
  • Festpreisverfahren
    Beim Festpreisverfahren wird der Emissionspreis anhand der fundamentalen Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der Börsenbewertung vergleichbarer Unternehmen sowie der allgemeinen Marktsituation ermittelt und im Verkaufsprospekt veröffentlicht. Anleger können ihre Kaufwünsche innerhalb der Zeichnungsfrist zu diesem Preis abgeben. Inzwischen werden häufiger alternative Verfahren wie das Bookbuilding genutzt.
  • Festverzinsliche Wertpapiere
    Anleihen
  • Filing
    Beim Filing muss eine Aktiengesellschaft (AG) die Zulassungsunterlagen bzw. den Emissionsprospekt und die Zulassungsfolgepflichten (zum Beispiel den Quartalsbericht) bei einer Börse einreichen. Ein Filing, übersetzt ablegen, einheften oder einreichen, ist eine Mitteilung kursrelevanter Informationen einer AG an die amerikanische Börsenaufsicht SEC. Dies ist vergleichbar mit der deutschen Ad-hoc-Meldung.
  • Fill-or-Kill (Orderzusatz)
    Fill-or-Kill (deutsch: Erfülle oder Vernichte) ist ein Orderzusatz, mit dem Anleger festlegen, dass ein Auftrag vollständig in der gewünschten Stückzahl oder gar nicht ausgeführt wird. Ist eine vollständige Ausführung nicht möglich, wird die Order nicht in das Orderbuch eingestellt, sondern gelöscht. Fill-or-Kill verhindert nicht, wie häufig angenommen, Teilausführungen, da eine Order auch in mehreren Teilen mit unterschiedlichen Gegenüber dennoch komplett ausgeführt werden kann.
  • Finanztermingeschäft
    Das wesentliche Kennzeichen von Finanztermingeschäften ist, dass die am Kassamarkt geltende Frist von zwei Börsen- bzw. Bankarbeitstagen für die Lieferung des Wertpapiers nicht gilt. Vor dem vereinbarten oder tatsächlichen Erfüllungstermin (Ausübungstag) handelt es sich um ein „schwebendes Geschäft“ im bilanztechnischen Sinne. Bei einem unbedingten Termingeschäft, z. B. bei einem Future, haben weder Verkäufer noch Käufer vor diesem Termin ihre Leistungen zu erbringen. Bei einem Optionsgeschäft muss der Käufer lediglich die Optionsprämie bezahlen.

    Finanztermingeschäfte bieten oft höhere Renditechancen, sind aber gleichzeitig mit größeren Risiken verbunden und eignen sich deshalb nur für erfahrene Anleger.
  • Fixing
    Beim börsentäglichen Fixing ab 10.30 bis etwa 12.00 Uhr wird in der Börse Frankfurt die amtliche Notierung der Kassakurse für alle börsennotierte Bundeswertpapiere festgestellt.

    Fixing im weiteren Sinne bezeichnet die tägliche Feststellung des Kassakurses von einheitsnotierten Anleihen durch die betreuenden Skontroführer.
  • Floating Rate Notes
    Eine Floating Rate Note ist ein festverzinsliches Wertpapier mit veränderbarer Verzinsung. Der Zinssatz wird jeweils für festgelegte Zeiträume, in der Regel drei bis sechs Monate, an einen Referenzzinssatz wie den EURIBOR angepasst. Der Vorteil von Floating Rate Notes liegt für Anleger darin, dass sie stets eine der aktuellen Kapitalmarktsituation angemessene Verzinsung erhält. Aus diesem Grund schwanken die Börsenkurse von Anleihen mit variabler Verzinsung weit weniger stark als die Kurse herkömmlicher Schuldverschreibungen.

    Synonym

    Floater
  • Floor (Optionsscheine)
    Ein Floor gibt die Untergrenze an, bis zu der ein Put-Optionsscheininhaber an der Differenz zwischen Ausübungspreis und aktuellem Kurs für den Basiswert partizipiert.
  • Fonds
    Investmentfonds oder auch Fonds genannt bündeln die Gelder vieler Anleger und investieren sie in Aktien, Anleihen und andere Anlageformen. Durch den Kauf von Fondsanteilsscheinen werden Anleger Miteigentümer an einem Fonds. Mit einem relativ geringen Betrag investieren sie gleichzeitig in verschiedene Anlagen und verteilen so ihr Risiko. Durch die Vielschichtigkeit der verfügbaren Fonds stehen Anlegern eine breite Auswahl an unterschiedlichen Anlageregionen, Branchen oder auch Strategien zur Auswahl.

    Investmentfonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft, oder auch Investmentgesellschaft genannt, verwaltet. Das Vermögen eines Fonds wird bei einer Depotbank verwahrt und bildet ein Sondervermögen, das von dem eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt gehalten wird, und im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft nicht angetastet wird. Das Fondsvolumen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch erwirtschaftete Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne. Umgekehrt kann es durch Rückerstattung von Anteilen der Anleger oder Verluste auch fallen.

    Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen ist bei der Kapitalanlagegesellschaft oder an der Börse möglich. Fondsanteile werden im klassischen Vertrieb meist mit einem Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten ausgegeben; dieser Ausgabeaufschlag entfällt im Börsenhandel. Die Erträge aus Dividenden oder Zinsen schüttet die Gesellschaft an die Anteilseigner aus oder legt sie wieder an (thesaurierende Fonds).

    Fonds können aktiv oder passiv gemanagt werden. Bei aktiv verwalteten Fonds verfolgt das Management eine eigene Strategie und versucht mit dieser, die zuvor festgelegte Benchmark zu schlagen. Passiv verwaltete Fonds sind an die Wertentwicklung eines Index gekoppelt und werden deshalb häufig auch Indexfonds genannt. Nach Art der Anteilseigner unterscheidet man zwischen Publikumsfonds und Spezialfonds sowie offenen und geschlossenen Fonds.

    Das Vermögen und die Anzahl der Anteilscheine sind bei offenen Fonds quasi unbegrenzt. Anteile können börsentäglich gehandelt werden. Die Beteiligung an geschlossenen Fonds ist meist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der Platzierungsphase, möglich. Nach Abschluss der Platzierung wird der Fonds geschlossen. Erwerber von Anteilen geschlossener Fonds werden Unternehmer mit allen Chancen und Risiken.

    Einen Überblick zu allen Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds.
  • Fondsvermögen (XTF)
    Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierpreise je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Die Notierung eines Wertes im fortlaufenden Handel im elektronischen Handelssystem Xetra® ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um dort zum fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten. Bei Wertpapieren, die nicht im fortlaufenden Handel notiert sind, findet der Handel einmal am Tag in einer Auktion statt. Im Präsenzhandel wird dieser Preis als Kassakurs bezeichnet, im Xetra-Handel als Auktionspreis (One-Auction-only).

    Auf boerse-frankfurt.de können Sie aus den Stammdaten des jeweiligen Wertpapiers ersehen, wie ein bestimmter Wert gehandelt wird.
  • Fortlaufender Handel
    Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierpreise je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Die Notierung eines Wertes im fortlaufenden Handel im vollelektronischen Handelssystem Xetra® ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um dort zum fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten. Bei Papieren, die nicht im fortlaufenden Handel notiert sind, findet der Handel einmal am Tag in einer Auktion statt. Im Präsenzhandel wird dieser Preis als Kassakurs bezeichnet, im Xetra-Handel als Auktionspreis (One-Auction-only).

    Auf boerse-frankfurt.com können Sie aus den Stammdaten des jeweiligen Wertes (aufrufbar z. B. über die Kurssuche) ersehen, wie ein bestimmter Wert gehandelt wird.
  • Forward
    Bei einem Forward vereinbaren die Geschäftspartner individuell die Art und den Preis des Handelsobjekts, die Liefermenge sowie den Fälligkeitszeitpunkt miteinander. Durch die variablen Ausgestaltungsmöglichkeiten sind Forwards schwerer handelbar. Die Sicherheitsleistungen müssen individuell vereinbart werden, da der Geschäftspartner – und nicht die Clearingstelle – das Risiko trägt.
  • Freefloat
  • Freefloat-Definition der Deutsche Börse für Indizes

    Mit der Verkettung im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Free-Float-Gewichtung umgestellt. Gleichzeitig wurde die Trennung der verschiedenen Aktiengattungen in allen Indizes vorgenommen, d.h. alle Gattungen eines Unternehmens werden seitdem getrennt betrachtet. Jeweils nur die größere bzw. liquidere Gattung kann in einen Auswahlindex aufgenommen werden.Für die Ermittlung des Streubesitzanteils (so genannter „Freefloat') für die Gewichtung der jeweiligen Aktien-Gattung eines Unternehmens in den Indizes gilt folgende Definition:

    1. Alle Anteile eines Anteilseigners, die kumuliert mindestens 5 Prozent des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals einer Gesellschaft ausmachen, gelten als Festbesitz. Als Anteile eines Anteilseigners gelten auch Anteile,

    • die die Familie (i. S. d. §15a WpHG) des Anteilseigners besitzt
    • für die ein Pooling vereinbart wurde, an dem der Anteilseigner beteiligt ist
    • die von einem Dritten für Rechnung des Anteilseigners verwaltet oder verwahrt werden
    • die einem Unternehmen gehören, das der Anteilseigner i. S. d. § 22 Abs. 3 WpHG kontrolliert.

    2. Als Festbesitz gelten – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – auch alle Anteile eines Anteilseigners, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Sperrfrist von mindestens sechs Monaten hinsichtlich ihrer Veräußerung durch den Anteilseigner unterliegen. Dies gilt nur für die Zeit während der Sperrfrist. Die Anteile i. S. d. Satzes 1 zählen zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1. Aktien, die sich im Besitz des Unternehmens selbst befinden (Treasury Shares) gelten ebenfalls unabhängig von der Höhe des Anteils als Festbesitz.

    3. Nicht als Festbesitz gelten – sofern der Anteil 25 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet – alle Anteile, die von

    • Vermögensverwaltern und Treuhandgesellschaften
    • Fonds und Pensionsfonds
    • Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentgesellschaften in ihrem jeweiligen Sondervermögen

    mit kurzfristigen Anlagestrategien gehalten werden. Als nicht kurzfristig gehaltene Anteile gelten u.A. Anteile, bei denen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb die Eigner eindeutig und öffentlich erklärt haben, strategische Ziele zu verfolgen und nachhaltig Einfluss auf die Unternehmenspolitik und Geschäftstätigkeit nehmen zu wollen. Ebenso gelten als nicht kurzfristig gehaltene Anteile solche Anteile, die im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots erworben wurden. Dies gilt nicht, soweit diese Anteile nach Ziffer 1 verwaltet oder verwahrt werden oder für Wagniskapitalgesellschaften (so genannte „Venture Capital-Gesellschaften“) oder ähnlichen Zwecken dienende Vermögen. Die Anteile i.S.d. Satzes 1 zählen nicht zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1.

    4. Im Falle von laufenden Übernahmen werden für die Bestimmung des Free Float zusätzlich auch Aktienpakete berücksichtigt, die auf die Anteilseigner im Rahmen von Termingeschäften Zugriff haben, sofern diese gesetzlich nach WpHG oder WpÜG meldepflichtig sind und entsprechend gemeldet wurden. Die Kriterien nach Ziffer 1 bis 4 finden auch auf Aktiengattungen, die Fremdbesitzbeschränkungen unterliegen, uneingeschränkt Anwendung. Bei der Bestimmung des Free Float wird jede ISIN unter der Aktien eines Unternehmens

    Quelle: Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse

  • Freie Makler
    Freie Makler vermitteln, wie Skontroführer, Wertpapiergeschäfte zwischen den Banken, die an der Börse vertreten sind. Sie sind allerdings im Unterschied zu den Skontroführern nur berechtigt, Kurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr, nicht aber im Amtlichen Markt festzustellen. Sie dürfen auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen, lösen jedoch zumeist ihre Positionen am Ende des Handelstages wieder auf. Freimakler werden von der Geschäftsführung der Börse zugelassen. Sie müssen die für den Börsenhandel erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen.

    Synonyme

    Freimakler
  • Freihändiger Rückkauf
    Emittenten kaufen beim Freihändigen Rückkauf Anleihen zurück. Häufig entscheiden sie sich zu diesem Schritt, wenn sie über freie Mittel verfügen oder der Kurs der Anleihe unter dem Rückzahlungskurs liegt und sich der Rückkauf lohnt. Durch die verminderte Fremdkapitalquote verbessert der Emittent meist sein Rating.
  • Freihändiger Verkauf
    Ein freihändiger Verkauf von Wertpapieren durch den Emittenten findet vor allem bei Eigenemissionen oder beim Verkauf von Emissions-Restbeständen der Konsortialbank statt. Vor allem Daueremittenten nutzen dieses Platzierungsverfahren. Der Preis für die Wertpapiere orientiert sich fortlaufend an der Marktlage.

    Emittenten müssen vor Platzierungsbeginn einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser gibt den ersten Verkaufstag sowie den nicht fixierten Platzierungskurs an. Eine Zeichnungsfrist entfällt.

    Eine Sonderform des freihändigen Verkaufs sind Privatplatzierungen. Dabei werden die Wertpapiere an institutionelle Investoren mit großer Kapitalkraft verkauft.
  • Freimakler
    Freie Makler vermitteln, wie Skontroführer auch, Wertpapiergeschäfte zwischen den an der Börse vertretenen Banken. Sie sind berechtigt, Kurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr, nicht aber im Amtlichen Markt festzustellen. Sie dürfen auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen, lösen jedoch zumeist ihre Positionen am Ende des Handelstages wieder auf. Freimakler werden von der Geschäftsführung der Börse zugelassen. Sie müssen die für den Börsenhandel erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen.
  • Freiverkehr (Open Market)
    Im Freiverkehr der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss von "Geregelter Freiverkehr" und "Ungeregelter Freiverkehr" entstanden. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und keine Folgepflichten für den Emittenten.

    Wesentliche Einbeziehungskriterien:

    Antrag auf Einbeziehung: Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.

    Die Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Unternehmen gestellt werden.

    Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.

    Entscheidungsgremium über die Einbeziehung ist die Deutsche Börse AG als Freiverkehrsträger

    Publikationssprache: Deutsch oder Englisch.

    Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr auch als Open Market bezeichnet.

    Synonym

    Open Market
  • Freiverkehrsausschuss
    Der Freiverkehrsausschuss kann einen Zulassungsantrag zur Aufnahme eines Wertpapiers in den Freiverkehr ablehnen, wenn Voraussetzungen für die Bildung eines börsenmäßigen Marktes für das Wertpapier nicht erfüllt werden oder die Aufnahme den Anlegerschutz beeinträchtigen bzw. allgemeine Interessen verletzen würde. Bestimmungen zur Arbeit des Freiverkehrsausschusses sind in den Richtlinien für den Freiverkehr in der jeweiligen Börsenordnung und im Börsengesetz § 78 geregelt.
  • Fremdemission
    Bei einer Fremdemission nutzt der Emittent die bereits vorhandenen Geschäftsbeziehungen der Emissionsbank zum Anlegerpublikum und das Vertriebssystem der Bank zur Platzierung der Wertpapiere. Die Emissionsbank übernimmt die Wertpapiere vom Emittenten zum Übernahmekurs und veräußert sie zum Emissionskurs. Der Emittent entledigt sich damit des Risikos, dass eventuell nicht alle Wertpapiere im Markt untergebracht werden können.

    Die Fremdemission eignet sich insbesondere für den Absatz großvolumiger internationaler Wertpapieremissionen. Bei großen Emissionen formieren sich für den weltweiten Absatz globale Emissionskonsortien mit regionalen Subkonsortien (z. B. für die Regionen Europa, Nord- und Südamerika, Asien).
  • Front Running
    Als Front Running, auf deutsch vorauslaufen, bezeichnet man den Kauf von Wertpapieren durch Anlageberater oder Analysten, bevor sie diese ihren Kunden zum Kauf empfehlen.

    Front Running ist auch gegeben, wenn Börsenhändler Kundenorders erst ausführen, nachdem sie selbst Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft oder verkauft haben.

    Das Front Running ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten.
  • Frühfinanzierung
    Die Frühfinanzierung stellt das nötige Startkapital für die Unternehmensaktivitäten in der frühen Gründungsphase bereit. Das Geld wird für die Erstellung eines Geschäftskonzepts, die Herstellung erster Prototypen bis hin zum Start der Produktion und der Vermarktung verwendet.

    Synoym

    Early Stage-Finanzierung
  • Frühindikatoren
    Beispiele für Frühindikatoren sind Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe, Einkaufsmanagerindex, Auftragseingänge der Industrie, ZEW-Konjunkturindikator, Arbeitslosenquote und Inflation.
  • Fundamentalanalyse
    Die Fundamentalanalyse versucht, aus allen zugänglichen Informationen ein Urteil über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, seine künftigen Gewinnaussichten und die mit einer Investition in das Wertpapier verbundenen Risiken zu gewinnen.

    Betrachtet werden die Finanz- und Geschäftslage eines Unternehmens in Kombination mit dessen wirtschaftlichem Umfeld wie Wettbewerbssituation und Branchendaten. Auf dieser Basis wird der innere Wert eines Anteils am Unternehmen bestimmt. Der Fundamentalanalyst geht davon aus, dass der Kurs eines Wertpapiers um diesen inneren Wert schwankt. Die Analyse gliedert sich in einen Diagnoseteil vergangener Entwicklungen und einen Prognoseteil, in dem versucht wird, die künftige Entwicklung vorherzusagen.

    Bei der fundamentalen Aktienanalyse kann durch die Gegenüberstellung des ermittelten inneren Wertes mit dem Aktienkurs festgestellt werden, ob die Aktie über- oder unterbewertet ist. Daraus leiten Fundamentalanalysten Empfehlungen ab, in welche Märkte, Branchen und Einzelwerte investiert werden sollte bzw. aus welchen Bereichen sich Anleger zurückziehen sollten. Kennzahlen, die in der fundamentalen Aktienanalyse betrachtet werden sind die Eigenkapitalquote (zur Messung der Kapitalstruktur), die Anlagenintensität (Kennzahl für die Vermögensstruktur), der Anlagendeckungsgrad (zur Ermittlung der Kapital-Vermögens-Struktur) sowie Liquidität- und Rentabilität.

    Bei der fundamentalen Analyse von Anleihen steht die Ermittlung des Barwertes und der Rendite im Mittelpunkt. Das Pendant zur Fundamentalanalyse ist die technische Analyse. In der Praxis werden beide Ansätze kombiniert.
  • Fungibilität
    Waren, Wertpapiere, Devisen, etc. sind fungibel, wenn sie leicht handelbar bzw. leicht austauschbar sind. An den Börsen werden nur fungible Werte und Waren gehandelt. Daher ist Fungibilität ein wesentliches Merkmal aller an der Börse gehandelten Waren und Werte.

    Synonym

    Börse
  • Future
    Futures sind hochliquide standardisierte Finanzinstrumente, deren eigener Wert vom Wert des Basiswertes abhängt. Sie werden am Terminmarkt gehandelt. Man unterscheidet Financial Futures und Rohstoff-Futures. Basiswerte von Financial Futures können Aktienindizes, Devisen oder Zinsen sein. Rohstoff-Futures beziehen sich auf realwirtschaftliche Objekte, wie Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte.

    Bei Futures unterscheidet man zwei Positionen: Eine Long Position bezeichnet die Pflicht des Käufers, bei Fälligkeit den vereinbarten Preis zu zahlen und den Basiswert abzunehmen. Der Inhaber einer Short Position verpflichtet sich, den Basiswert zu liefern und erhält dafür den Kaufpreis.



  • Futures-Fonds
    Bei Futures-Fonds stehen neben Financial Futures, also Termingeschäften auf Aktien, Zinsen, Indizes und Währungen, auch Termingeschäfte auf Edelmetalle, Agrargüter sowie Rohstoffe zur Auswahl. Futures-Fonds haben aufgrund der Hebelwirkung der derivativen Produkte ein erheblich höheres Risiko als andere Wertpapierfonds.

G

  • G (= Geld)
    Der Kurshinweis G steht für Geld und bedeutet, dass zu diesem Preis Kauforders vorlagen, aber keine Verkaufsorders.
     
    Kurshinweise sind Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht werden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier bieten.

    Synoym

    Geldkurs
  • Gamma (Optionsscheine)
    Gamma ist eine dynamische Kennzahl und dient der Bewertung eines Optionsscheins. Sie gibt wieder, wie sich das so genannte Delta (Änderungsrate des Preises) verhält, wenn der Kurs des Basiswertes um eine Einheit steigt oder sinkt.

    Ändert sich der Kurs des Basisobjektes um eine Einheit nach unten, und sinkt dadurch das Delta beispielsweise von 51 auf 49 Prozent, so wäre Gamma gleich 2. Gamma misst damit die Sensitivität des Optionsscheins gegenüber größeren Schwankungen des Basiswerts.

    Synonym

    Delta
  • Gap
    Synonyme: Kurslücke, Kurssprung. Gaps bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen Kurssprüngen kommen. Als Gap wird auch der Sprung zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Gaps entstehen außerdem dann, wenn der niedrigste Kurs eines Tages über dem Höchstkurs des Vortages liegt oder wenn der Höchstkurs eines Tages unter dem Tiefkurs des Vortages liegt. Im Balkenchart sind Gaps deutlich zu erkennen, im Linienchart allerdings nicht.

    Die technische Aktienanalyse benutzt Gaps als Trendindikatoren. Man unterscheidet: gewöhnlicher Gap, Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap.
  • Garantie-Zertifikat
    Garantie-Zertifikate sichern die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und gewähren meistens eine, wenn auch geringe, Verzinsung. Zudem erlauben sie dem Anleger, an Kursgewinnen zu partizipieren. Allerdings erkaufen sich Anleger die gewonnene Sicherheit mit geringeren Gewinnen. Deshalb ist die Partizipationsrate an der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes geringer als z. B. bei Index- oder Aktienzertifikaten, die die Entwicklung eins zu eins nachbilden. Je höher die garantierte Verzinsung (Kupon), desto geringer ist die Partizipationsrate.

    Details zu aktuell angebotenen Garantie-Zertifikaten finden Sie auf www.boerse-frankfurt.de/zertifikate.
  • Gebührenordnung der Börse
    An der Börse werden z. B. Gebühren für die Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel und für die Teilnahme selbst sowie für die Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren erhoben. Die Gebührenordnung der Börse wird vom Börsenrat erlassen und von der Börsenaufsichtsbehörde genehmigt.

    Bestimmungen zur Gebührenordnung einer Börse sind in § 17 des Börsengesetzes geregelt.

    Einen Überblick über die Gebühren und einen Endgeltrechner bietet boerse-frankfurt.de
  • Gedeckter Optionsschein
    Gedeckte Optionsscheine sind nach der ursprünglichen Bedeutung von Emissionshäusern ausgegebene Optionsscheine. Sie verbriefen das Recht zum Bezug einer Aktie, die das Emissionshaus bereits erworben und hinterlegt hat. Inzwischen wird meist auf diesen Deckungsbestand verzichtet, und die Positionen werden durch Finanztransaktionen abgesichert. Außerdem ist statt der physischen Lieferung ein Barausgleich möglich.

    Synonym

    Covered Warrant
  • Geld
    Marktteilnehmer veröffentlichen den Kaufkurs durch Einstellung in das offene Orderbuch eines vollelektronischen Handelssystems. Im Präsenzhandel stellen die Skontroführer Taxen, bestehend aus Geld (Nachfragepreis) und Brief (Angebotspreis). Früher wurde der Geldpreis auf dem Parkett der Börse Frankfurt häufig ausgerufen, was heute aber kaum noch vorkommt.

    Synonym:

    Kaufkurs
    Bid
  • Geld-Brief-Spanne
    Die Geld-Brief-Spanne beschreibt, wie weit die verbindlichen Kauf- und Verkaufsangebote voneinander abweichen und wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt. Sie ist ein verbreitetes Maß zur Bewertung der Geld- und Kapitalmarkteffizienz.

    Im Xetra-Handel stellt die Geld-Brief-Spanne die Differenz zwischen dem besten verbindlichen Kauf- und Verkaufspreis dar. Je niedriger die Spanne, desto einheitlicher ist die Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich des Wertes eines Wertpapiers.

    Im Parketthandel der Börse Frankfurt wurde die Geld-Brief-Spanne früher von den Skontroführern ausgerufen. Heute ist dies allerdings nur noch selten der Fall; es werden vielmehr Taxen im Handelssystem Xontro, auf den Kurstafeln im Börsensaal und über die Datenvendoren veröffentlicht.
  • Geldkurs
    Kurs, zu dem Kaufaufträge vorlagen, aber kein Angebot.
  • Geldmarkt
    Neben dem Kapitalmarkt und dem Kreditmarkt gehört der Geldmarkt zu den Finanzmärkten. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Liquiditätsbeschaffung der Finanzinstitute. Gehandelt werden Zentralbankguthaben in Form von Tagesgeld, Monatsgeld und Dreimonatsgeld (Festgeld) oder mit vereinbarter Kündigungsfrist und unbestimmter Laufzeit (Kündigungsgeld) sowie Geldmarktpapiere wie Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen.

    Teilnehmer am Geldmarkt sind die Geschäftsbanken untereinander, die Europäische Zentralbank (EZB) und für diese in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Die Zinsen am Geldmarkt, die Geldmarktsätze, werden wesentlich von den Zinsen bestimmt, zu denen die Zentralbank den Kreditinstituten Liquidität bereitstellt.

    Anleger können an der Börse über Fonds in Geldmarktpapiere investieren und nutzen dies häufig, um liquide Mittel zu parken.

    Einen Überblick über Geldmarkfonds finden Sie bei www.borse-frankfurt.com/fonds
  • Geldwäsche
    Bei der Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Gelder in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Geldwäschehandlungen haben den Zweck, die Herkunft dieser Gelder zu verschleiern und sie vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu schützen.

    Geldwäsche ist ein Straftatbestand, sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder.

    Zur Bekämpfung der Geldwäsche gibt das deutsche Geldwäschegesetz zum Beispiel vor, Aufzeichnungen und Identifizierungen bei Einzahlungen und Überweisungen ab 15.000 Euro vorzunehmen.
    Daneben gibt es die Anzeigepflicht bei einem Geldwäscheverdacht.
  • General Standard
    Der General Standard ist einer der drei Transparenzslevels, die Unternehmen für ihre Börsennotierung zur Auswahl stehen. Der General Standard eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, die Kapital über die Börse beschaffen möchten, weil die Anforderungen an Mindestkapital und Stückvolumen geringer sind als im Prime Standard.

    Für Unternehmen im General Standard gelten automatisch die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes. Dazu gehören:

    - Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen
    - Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP)
    - Veröffentlichung eines Zwischenberichts

    Unternehmen, die sich international platzieren und/oder in einen der Auswahlindizes aufgenommen werden möchten, wählen dagegen den Prime Standard als Transparenzlevel und müssen zusätzliche Zulassungsfolgepflichten erfüllen.

    Unternehmen im Open Market (Freiverkehr), die wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und kaum Folgepflichten für den Emittenten erfüllen, können den Entry Standard als Transparenzlevel wählen.
  • Genussschein
    Genussscheine sind Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, aber keine Stimmrechte verschaffen. Für Genussscheine gibt es keine vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegten Standards. Jedes Detail kann vom Emittenten individuell an die persönlichen Finanzierungsbedürfnisse angepasst werden.
  • Geregelter Markt
    Der Geregelte Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit ist die bis dahin bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.

    Die Zulassungsvoraussetzung und Folgepflichten am Regulierten Markt decken sich weitest gehend mit den Anforderungen für den ehemaligen Regulierten Markt. Hinzugekommen waren die Anforderungen bezüglich Unternehmensalter, die bisher nicht galten.
  • Gesamtaktie, Gesamttitel
    Globalaktien vereinfachen die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere. Der Nachteil gegenüber Einzelaktien liegt in der eingeschränkten Fungibilität. Globalaktien sind vom Börsenhandel ausgeschlossen, da sie an der Börse nicht lieferbar sind. Daher verbriefen vor allem Großaktionäre, die ihre Wertpapiere längerfristig halten wollen, ihre Rechte in Globalaktien. In Deutschland werden Globalaktien sonst nur vorübergehend bis zum endgültigen Stückedruck eingesetzt, um bei Kapitalerhöhungen oder Neuemissionen eine Beeinträchtigung des Börsenhandels und der Kursnotierung zu vermeiden. Synonym: Globalaktie
  • Gesamtkurs (Kollektivkurs)
    Gesamtkurse werden im Auktionshandel nach dem Meistausführungsprinzip festgestellt.
  • Geschlossene Investmentfonds
    Durch die Auflegung eines Geschlossenen Fonds wird Geld für ein definiertes Projekt gesammelt. Bei Platzierung werden ein bestimmtes Fondsvolumen und eine voraussichtliche Laufzeit vorgegeben. Sobald die Anteile vollständig gezeichnet sind wird der Fonds geschlossen. Geschlossenen Fonds können einzelne oder mehrere Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Windräder, etc. sein.

    Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Anleger profitieren prinzipiell von erwirtschafteten Gewinnen des Fonds, tragen aber auch gleichzeitig das unternehmerische Risiko bei Verlusten. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter wird bisweilen Fremdkapital eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen. Bis Mitte der 2000er Jahre konnten Verluste aus Beteiligungen an diesen Fonds bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, weshalb für Investitionsentscheidungen häufig Steuer- und nicht Renditeaspekte ausschlaggebend waren. Nachdem diese Abzugsmöglichkeiten praktisch vollständig beseitigt wurden, hat das Anlageinstrument an Bedeutung verloren.

    Aufgrund ihrer eingeschränkten Vergleichbarkeit sind die Anteile wenig liquide, zumal Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme des Anteils durch den Emittenten während der Laufzeit haben. Auf den wenigen Marktplätzen für Geschlossene Fonds handeln die Anteile häufig mit nicht unerheblichen Abschlägen auf den gezahlten Preis.

    Synonym


    Investment Trust
  • Gestrichen
    Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden.
  • Gestrichen Taxe
    Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt.
  • Gestrichene Order
    Die Stornierung einer Order ist gültig, sobald die Börse diese der Depotbank bestätigt hat. Anleger zahlen für die Streichung einer Order zumeist eine Gebühr an ihre Bank.
  • Gewinnschwelle (Optionsscheine)
    Die Gewinnschwelle eines Call-Optionsscheins ist erreicht, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes dem Ausübungspreis zuzüglich des Optionsscheinpreises entspricht. Ein Put-Optionsschein hat die Gewinnschwelle erreicht, sobald der aktuelle Kurs des Basiswertes dem Ausübungspreis abzüglich des Optionsscheinpreises bereinigt um das Bezugsverhältnis entspricht. Die Gewinnschwelle ist vor allem von Bedeutung, wenn Anleger planen, den Optionsschein bis zum Laufzeitende zu halten.

    In der Betriebswirtschaft zeigt die Gewinnschwelle, ab welchem Zeitpunkt ein neues Produkt die Gewinnzone erreicht und sich rentiert. An der Gewinnschwelle ist der Deckungsbeitrag aller abgesetzten Produkte identisch mit den Fixkosten.

    Synoym


    Break-even Point
  • Gewöhnliches Gap
    Gewöhnliche Gaps sind im Rahmen der technischen Analyse für eine Trendaussage nicht von Bedeutung, denn es können keine Aussagen über den weiteren Kursverlauf gemacht werden.

    Von Gaps wird generell gesprochen, wenn innerhalb eines Charts Lücken durch Kurssprünge auftreten. Hierbei liegt der Tiefpunkt des aktuellen Tages höher als das Hoch des vorherigen Tages (Gap nach oben) oder das Hoch des aktuellen Tages niedriger als das Tief des vorherigen Tages (Gap nach unten).
    Gaps sind besonders in Balkencharts sehr deutlich zu erkennen.

    Synonym

    Common Gap
  • GEX
    Der Index enthält an der Börse Frankfurt im Prime Standard notierte deutsche mittelständische Unternehmen in der Wachstumsphase, die von ihren Eigentümern geführt werden – d. h. Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder oder deren Familien besitzen zwischen 25 und 75 Prozent der Stimmrechte. Zudem liegt der Börsengang nicht länger als zehn Jahre zurück.

    Alle GEX®-Unternehmen und die Entwicklung des Index finden Anleger auf www.boerse-frankfurt.de/indizes.
  • Girosammelverwahrung
    Die Girosammelverwahrung ist eine preiswerte, einfache und sichere Art, Aktien aufzubewahren. Alle Wertpapiere werden bei einer Wertpapiersammelbank zentral deponiert. Verkäufe und Übertragungen werden nicht durch Bewegung von physischen Wertpapierurkunden vollzogen, sondern durch virtuelle Übertragung von Depotguthaben auf Depotkonten. Die Kunden erhalten einen Buchungsbeleg von der Depotbank oder dem Broker.

    Bei Wertpapieren, die im Regulierten Markt notiert sind, ist in der Regel Girosammelverwahrung vorgeschrieben. Wertpapiere im Open Market können auch streifbandverwahrt werden. Bei den beiden Verwahrungsformen fallen unterschiedliche Entgelte an.

    Auf www.boerse-frankfurt.de können Sie aus den Stammdaten des jeweiligen Wertes ersehen, wie ein bestimmtes Wertpapier verwahrt wird.
    Sie finden den Wert über die Kurssuche
  • Glattstellen
    Bei einem Investment können Anleger immer nur eine von zwei Grundrichtungen einnehmen: Sie sind entweder long oder short. Long geht, wer ein direktes Investment in Aktien, Anleihen oder Fonds tätigt, bzw. mit Derivaten an steigenden Kursen partizipiert. Anleger, die Long-Positionen halten, erwarten steigende Kurse und tragen das Risiko fallender Kurse. Short geht, wer Wertpapiere verkauft, ohne sie zu besitzen (Leerverkauf) oder mit entsprechenden Derivaten auf fallende Kurse setzt. Wer eine Short-Position hält, erwartet fallende Kurse und trägt das Risiko steigender Kurse. Beim Glattstellen neutralisieren Anleger diese Risiken, indem sie entweder die Position einfach verkaufen oder ein spiegelbildliches Gegengeschäft eingehen.
  • Gleitender Durchschnitt
    Der gleitende Durchschnitt (Moving Average) wird in der technischen Analyse für die Aktientrendanalyse berechnet. Grundlage sind die Kursdaten einer Aktie während eines bestimmten Zeitraums. Die einfachste Form ist der Simple Gleitende Durchschnitt (kurz SMA für Simple Moving Average). Er ist das arithmetische Mittel der Kurse und wird häufig als 200-Tage-Linie veröffentlicht. Hierfür werden die Schlusskurse der vorangegangenen 199 Tage und der aktuelle Kurs addiert und durch 200 geteilt. Im weiteren Verlauf wird der jeweils letzte Schlusskurs der Zeitreihe hinzuaddiert und der jeweils älteste eliminiert, sodass man eine fortlaufende Zeitreihe der Durchschnittswerte einer Kurskurve erhält. Die fortlaufenden Durchschnittswerte glätten kurzfristige Kursbewegungen, sodass der langfristige Trend eines Wertpapiers zu erkennen ist.
  • Global Depository Receipt (GDR)
    Global Depository Receipts (GDR) sind nach dem Vorbild der American Depository Receipts (ADR) entwickelte Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein GDR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen. GDRs werden an Börsen weltweit stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt, an der Börse Frankfurt in Euro, an der London Stock Exchange in US-Dollar. In der Regel sind GDRs mit einem Anspruch auf die Dividende, aber nicht mit einem Stimmrecht verbunden. Im Einzelnen kann die Ausgestaltung aber variieren. Ihr europäisches Pendant sind ADRs (American Depository Receipts).
  • Globalaktie
    Globalaktien vereinfachen die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere. Der Nachteil gegenüber Einzelaktien liegt in der eingeschränkten Fungibilität. Globalaktien sind vom Börsenhandel ausgeschlossen, da sie an der Börse nicht lieferbar sind. Daher verbriefen vor allem Großaktionäre, die ihre Wertpapiere längerfristig halten wollen, ihre Rechte in Globalaktien. In Deutschland werden Globalaktien sonst nur vorübergehend bis zum endgültigen Stückedruck eingesetzt, um bei Kapitalerhöhungen oder Neuemissionen eine Beeinträchtigung des Börsenhandels und der Kursnotierung zu vermeiden. Synonyme: Gesamtaktie, Gesamttitel
  • Globalurkunde
    Urkunde, die mehrere oder alle Aktienrechte einer Aktiengesellschaft vereinigt. Vorteile dieser Verbriefung sind niedrigere Druck- und Verwahrungskosten und eine vereinfachte Dividendenabrechnung. Eine physische Auslieferung ist bei einer Globalurkunde nicht mehr möglich. Besitzübertragungen nimmt die Wertpapiersammelbank nur noch buchtechnisch auf den Wertpapierkonten vor.

    Synyom

    Globalaktie
  • Going Public
    Im eigentlichen Sinn ist Going Public die Phase im Rahmen der Venture Capital-Finanzierung, in der ein Unternehmen sich über die Ausgabe von Aktien an der Börse neues Eigenkapital beschafft. Inzwischen ist der weitaus gebräuchlichere Sinn der erstmalige Börsengang einer Kapitalgesellschaft, das so genannte Initial Public Offering (IPO).
  • Going Public Anleihen
    Going Public-Anleihen werden von Unternehmen begeben, die mittelfristig einen Börsengang planen. Es sind Options- und Wandelanleihen, die ihre Besitzer berechtigen, Aktien aus dem zukünftigen Börsengang zu beziehen. Sollte der Börsengang nicht stattfinden oder verschoben werden, nimmt der Emittent die Anleihe in der Regel zu einem höheren Kurs zurück.
  • Graumarkt
    Unter dem Graumarkt, auch grauer Kapitalmarkt genannt, werden überwiegend der nicht organisierte Kapitalmarkt und das Fehlen staatlicher Kontrolle verstanden. Es gibt keine verbindliche Definition.

    Beispiele für Anlageformen im Graumarkt sind stille Beteiligungen, geschlossene Immobilienfonds, Grundschuldbriefbeleihungen, Kredite und Aktien, die nicht an einer Börse gehandelt werden - wie etwa vor dem Zeitpunkt ihrer offiziellen Emission (Handel per Erscheinen).

    Nachteile des Graumarktes sind vor allem die fehlende Markttransparenz und -überwachung durch ein unabhängiges Organ sowie die geringe Liquidität. Oft wird der Begriff grauer Kapitalmarkt von Verbraucherorganisationen mit unseriösen Kapitalanlageprodukten gleichgesetzt.

    Synonym

    Grauer Kapitalmarkt
  • Greenshoe
    Der Greenshoe ist eine Option für das Emissionskonsortium, das einen Börsengang begleitet, bei hoher Nachfrage zusätzliche Aktien oder Anleihen in den Markt zu geben: Kommt es bei stark nachgefragten Neuemissionen zu einer Überzeichnung, werden mehr Aktien nachgefragt als ausgegeben werden sollen, lässt sich durch den Greenshoe die zusätzliche Nachfrage befriedigen bzw. der Kurs stabilisieren.

    Der Greenshoe wird zwischen dem Emissionskonsortium und dem Emittenten im Rahmen einer Platzierung nach dem Bookbuilding-Verfahren vereinbart. Die emittierende Gesellschaft räumt der Konsortialbank eine Option auf weitere Aktien zu Originalkonditionen ein. Dadurch kann die Bank mehr Stückzahlen zuteilen als ursprünglich geplant. Investoren, die Aktien gezeichnet haben, erhalten diese zusätzlichen Wertpapiere zum Emissionskurs.

    Emittent und Bank legen den Umfang der Zuteilungsreserve vor der Emission fest. Die Anzahl der Wertpapiere in der Mehrzuteilungsreserve wird im Verkaufsprospekt ausgewiesen. Die zusätzlichen Aktien stammen in der Regel aus dem Besitz der Alteigentümer. Sie können aber z. B. auch durch eine Erhöhung des Barkapitals finanziert werden.

    Die Bezeichnung Greenshoe geht auf die US-amerikanische Firma Greenshoe Manufacturing Company zurück, die dieses Vorgehen erstmals angewandt hat.
  • Grundkapital
    Das Grundkapital eines Unternehmens besteht aus der Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien. Im Falle einer nennwertlosen Aktie verteilt sich dieses einfach auf die Anzahl der Aktien. Dabei muss der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie mindestens 1 Euro betragen. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft muss 50.000 Euro betragen, ist aber meistens wesentlich höher. Das Grundkapital ist Bestandteil des Eigenkapitals. Das Grundkapital kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erhöht oder vermindert.

    Synoyme:

    Nominalkapital
    Aktienkapital

H

  • H-Aktien
    H-Aktien werden von Unternehmen mit Geschäftsitz auf dem chinesischen Festland begeben und an der Börse von Hongkong in Hongkong Dollar gehandelt. Sie können als einzige Aktienform eines Unternehmens oder zusätzlich zu B-Aktien an die Börse gebracht werden und dienen in erster Linie zur Erschliessung ausländischer Investoren als Eigenkapitalgeber.
  • Halbjahresbericht (Fonds)
    Kapitalanlagegesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Halbjahresbericht zu veröffentlichen, der über Vermögensaufstellung, Aufwands- und Ertragslage sowie die Wertentwicklung eines Fonds zum Berichtstag informiert.
  • Handelsüberwachungsstelle
    Die Handelsüberwachungsstelle – kurz HÜSt – kontrolliert die Ordnungsmäßigkeit der Kursfeststellung und Preisbildung. Dazu erfasst sie alle Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung und wertet diese aus. Bei Unregelmäßigkeiten unterrichtet sie unverzüglich die Geschäftsführung der Börse und die Börsenaufsichtsbehörde.

    Bei Fragen zur Preisfeststellung können sich Anleger direkt an die HÜSt wenden – innerhalb Deutschlands über eine kostenfreie Hotline (Telefon 0800-2 30 20 23, außerhalb Deutschlands +49-(0) 69-2 11-1 13 10) oder per E-Mail an huest@deutsche-boerse.com.
  • Hands-off-Management
    Bei einem Hands-off-Management beschränkt sich der Investor auf die Rolle des Kapitalgebers und greift im Gegensatz zum Hands-on-Management nicht in Unternehmensentscheidungen ein.
  • Hands-on-Management
    Bei einem Hands-on-Management greift der Investor in Unternehmensentscheidungen direkt ein, beschränkt sich also nicht auf die Rolle des Kapitalgebers wie im Hands-off-Management.

    Eine Venture Capital-Gesellschaft unterstützt das Management z. B. bei strategischen Entscheidungen, Produktentwicklungen, Kundenkontakten und dem Anwerben neuer Mitarbeiter.
  • Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
    Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland wird zur Inflationsmessung in internationalen, meist innereuropäischen Vergleichen herangezogen. Er wird nach harmonisierten Konzepten, Methoden und Verfahren berechnet und spiegelt die Preisentwicklung in den einzelnen Staaten wider, wobei von den nationalen Verbrauchsgewohnheiten ausgegangen wird. Für Deutschland übernimmt das Statistische Bundesamt die Berechnung. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) berechnet anhand der nationalen HVPIs die Verbraucherpreisindizes für den Europäischen Wirtschaftsraum.

    Der HVPI dient auch zur Messung des Konvergenzkriteriums "Preisstabilität", um beurteilen zu können, ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beitreten kann.

    Für den deutschen HVPI werden ein vorläufiges und ein endgültiges Ergebnis veröffentlicht. Die Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses erfolgt spätestens zwei Arbeitstage vor Ablauf des Berichtsmonats. Das endgültige Ergebnis für den deutschen HVPI liegt um die Monatsmitte des Folgemonats vor. Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
    Eurostat veröffentlicht die europäischen Aggregate ebenfalls um die Monatsmitte.
  • Hauptversammlung
    Eine AG hat gegenüber ihren Aktionären eine Informationspflicht, die sie laut Aktiengesetz (AktG) einmal jährlich erfüllen muss. Die ordentliche Hauptversammlung (HV) wird daher jährlich vom Vorstand einer Aktiengesellschaft einberufen.

    Laut AktG können oder müssen unter anderem folgende Punkte auf der Tagesordnung der HV stehen:

    Der Vorstand legt Rechenschaftsbericht über das vergangene Geschäftsjahr vor und unterrichtet die Aktionäre über die wirtschaftliche Situation und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.

    Die Aktionäre bestellen die Abschlussprüfer, die den Jahresabschluss der AG überprüfen und testieren.

    Die Aktionäre wählen die Arbeitnehmervertreter, die im Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Geschäftsleitung) sitzen.

    Die Aktionäre stimmen über die Gewinnverwendung (Höhe der Dividende etc.) ab.

    Die Aktionäre stimmen über Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsmaßnahmen ab, die das Grundkapital einer AG verändern.

    Aktionäre stimmen über Änderungen ab, die die Satzung der AG betreffen.

    Aktionäre stimmen über Umwandlungen, Übernahmen oder Verschmelzungen mit anderen Unternehmen ab.

    Die Mehrheit der Aktionäre muss am Ende der HV den Vorstand und den Aufsichtsrat entlasten, d.h. ihnen das Vertrauen aussprechen.

    Auf der Hauptversammlung sind nur Aktionäre von Stammaktien stimmberechtigt.

    Eine außerordentliche Hauptversammlung kann unter bestimmten Umständen einberufen werden, wenn z.B. eine kurzfristige Umstrukturierung der Aktiengesellschaft notwendig ist.

    Die Hauptversammlung ist rechtlich das oberste Leitungsorgan einer AG, kann aber nicht direkt in die Geschäftsführung eingreifen. Die Geschäftführung ist Aufgabe des Vorstands.

    Alle HV-Termine der Unternehmen im Prime Standard – das ist das Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, in dem die umsatzstärksten Unternehmen gelistet sind – finden Sie hier auf www.boerse-frankfurt.de unter Termine.
  • Hausse
    Eine Hausse resultiert aus einer überwiegend optimistischen Einschätzung der wirtschaftlichen Aussichten durch die Investoren. Der Wert bestehender Aktienpositionen steigt, Anleger gehen Engagements ein und kaufen Wertpapiere. Als Folge steigen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg an; entsprechend sind Hausse-Märkte – auch Bullenmärkte genannt – durch anhaltend steigende Indizes gekennzeichnet.
  • Hausse-Position

    Synonyme:

    Bull Position

    Long Position

  • HDAX
    Insgesamt umfasst HDAX® die 110 größten Aktien im Prime Standard. Das H im Indexnamen steht für Hundert, denn ehemals enthielt der Index mit DAX (30) und MDAX (70) hundert Werte.
  • Hebel (Optionsscheine)
    Der einfache oder klassische Hebel drückt aus, um wie viel der Wert eines Investments in Finanzderivate (z. B. Optionen, Optionsscheine oder Knock-out-Produkte) stärker steigt bzw. fällt als der gleiche Investmentbetrag im Basiswert, wenn der Kurs des Basiswertes um eine Einheit steigt bzw. fällt. Der einfache Hebel entspricht dem Quotienten aus dem aktuellen Optionspreis und dem Preis des Basiswertes, wobei das Bezugsverhältnis berücksichtigt werden muss.

    Der einfache Hebel besitzt nur eine sehr beschränkte Aussagekraft, da die Preissensitivität nicht berücksichtigt wird. Ein besseres Maß für die Hebelwirkung ist die Kennzahl Omega.
  • Hebelprodukt
    „Hebelprodukt“ ist ein Oberbegriff für den relativ jungen Produkttyp verbriefter Derivate, die Marktbewegungen in der Regel überproportional nachvollziehen. Daher lassen sich mit diesen Instrumenten oft schon bei geringem Kapitaleinsatz relativ hohe Gewinne erzielen. Damit geht aber auch ein höheres Risiko bis zum Totalverlust einher. Rechtlich handelt es sich um Schuldverschreibungen der emittierenden Banken, die sich im Hintergrund häufig über Kauf oder Verkauf des Basiswertes bzw. Optionen darauf absichern.

    Diese Produktgruppe umfasst im engeren Sinn Knock-out-Scheine sowie exotische Hebelprodukte, im weiteren Sinne zählen auch die gedeckten Optionsscheine dazu.
  • Hedgefonds
    Als Hedgefonds werden Investmentfonds bezeichnet, die keinen Anlagerichtlinien unterliegen und alle Formen der Kapitalanlage nutzen können. Im Gegensatz zu klassischen Investmentfonds investieren sie außer in Aktien und Anleihen noch in Währungen und Rohstoffe sowie Optionen und Futures. Zudem dürfen Hedgefonds Leerverkäufe tätigen und auf Kredit investieren. Hedgefonds zeichnen sich durch ein höheres Risiko als normale Investmentfonds aus. Anspruch jeder Hedgefonds-Strategie ist es, in jeder Marktphase eine Rendite zu erwirtschaften, meist durch Arbitrage aufgrund von Marktintransparenzen.

    Hedgefonds sind mit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes seit 1. Januar 2004 auch in Deutschland zugelassen. Dabei dürfen nur Dach-Hedgefonds öffentlich vertrieben werden. Sog. Single-Hedgefonds, die einzelne Strategien verfolgen, können jedoch privat platziert werden. Ein Dach-Hedgefonds darf höchstens zu 20 Prozent in einem Single-Hedgefonds investiert sein.
  • Hedgefonds-Zertifikate
    Hedgefonds empfehlen sich aufgrund ihrer Risikostruktur eher als Depotbeimischung. Oft sind auch Mindesteinlagen im sechsstelligen Bereich üblich, wodurch sie für die meisten Privatanleger als Direktinvestment zu teuer sind. Über Hedgefonds-Zertifikate können Privatanleger jedoch schon mit vergleichsweise kleinen Beträgen in verschiedene Hedgefonds-Strategien investieren und zugleich das Anlagerisiko streuen.
  • Hedging
    Anleger, die z. B. sinkende Aktienkurse erwarten, können ihre Depots durch den Kauf von Put-Optionen oder -Optionsscheinen absichern. Die Puts berechtigen sie, ihre Aktien nach oder innerhalb der im Optionsschein festgelegten Zeit zum Basispreis zu verkaufen. Dadurch können sie einen möglichen Wertverlust ihres Aktienbestands durch die fallenden Kurse umgehen und zahlen lediglich den Optionspreis.

    Besonders Wechselkursrisiken werden durch Hedging-Transaktionen abgesichert, z.B. von stark exportabhängigen Unternehmen. Auch Rohstoffpreise werden von Unternehmen gern abgesichert, die von deren Entwicklung stark abhängig sind, wie etwa Fluggesellschaften.

    Synonym:

    Kurssicherung
  • Hybridanleihe
    Eine Hybridanlage ist eine aktienähnliche Anleihe mit sehr langer Laufzeit oder ganz ohne Laufzeitbegrenzung. Sie bietet einen überdurchschnittlichen Zinssatz im Vergleich zu konventionellen Unternehmensanleihen als Ausgleich für das erhöhte Risiko durch die nachrangige Behandlung. Bei Nachrangigkeit werden im Falle eines Konkurses oder der Liquidation erst alle nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt bevor die nachrangigen Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden.

    Oftmals sind die Zinszahlungen von Hybridanleihen an bestimmte Unternehmenskennziffern oder eine Dividendenzahlung gebunden, so dass auch der Zins nicht gezahlt wird, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Die Zinszahlung kann je nach Ausgestaltung der Anleihebedingungen nachgeholt werden, z.B. wenn die Kennziffern wieder erreicht werden.
  • Hypothek
    Eine Hypothek wird in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung langfristiger Kredite, vor allem in der Baufinanzierung. Der Kreditgeber hat das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird.

I

  • IAS (International Accounting Standards)
    IAS sind internationale Rechnungslegungsstandards, nach denen viele Unternehmen ihre Jahres- und Zwischenabschlüsse erstellten, bevor sie durch die IFRS ersetzt wurden.
  • iBoxx-Indizes
    Die iBoxx®-Indizes bilden die europäischen Rentenmärkte ab und erleichtern Marktteilnehmern die Beurteilung der internationalen Rentenmärkte. Die Preise der iBoxx®-Indizes werden minütlich über die Systeme der Datenanbieter verteilt und erhöhen damit die Transparenz und Liquidität im Anleihemarkt. Die Indexfamilie setzt sich aus den iBoxx Liquid-Indizes, den iBoxx  Benchmark-Indizes, den iBoxx £-Liquid-Indizes und den iBoxx £-Benchmark-Indizes zusammen. Die iBoxx®-Indizes werden aus den Mittelwerten der Kursangaben von unabhängigen Kursanbietern berechnet.

    Die iBoxx €-Indexfamilie beinhaltet Echtzeit-Indizes für festverzinsliche Staatsanleihen (in Euro oder einer Währung der Eurozone ausgegeben), staatlich garantierte Anleihen, besicherte Anleihen und Unternehmensanleihen. Die iBoxx £-Indexfamilie bildet den Markt der staatlich garantierten Anleihen, besicherten Anleihen, festverzinslichen Staatsanleihen und Unternehmensanleihen in britischen Pfund ab.

    Die iBoxx Liquid-Indizes umfassen eine Auswahl der liquidesten Anleihen aus den jeweiligen iBoxx Benchmark-Indizes. Die Preise der Anleihen werden von ABN AMRO, Barclays Capital, BNP Paribas, Deutsche Bank, Dresdner Kleinwort Wasserstein, Morgan Stanley, JPMorgan, HSBC, RBS, Goldman Sachs und UBS Warburg in Echtzeit geliefert. Die Deutsche Börse konsolidiert als unabhängiger Indexanbieter die Preise und berechnet und verteilt die Indizes.
  • Iceberg-Order

    Bei Iceberg Orders ist das tatsächliche Volumen im offenen Orderbuch nicht ersichtlich, sondern nur ein kleiner Teil davon, sozusagen die Spitze des Eisbergs. Wenn beispielsweise ein Händler für sein Kreditinstitut 100.000 Aktien verkaufen möchte, so stellt er mittels Iceberg-Order 10.000 Stück auf die Verkaufsseite. Wenn diese verkauft sind, kommen automatisch die nächsten 10.000 Aktien an die Reihe, solange bis alles veräußert ist.

    Iceberg-Orders werden vor allem von institutionellen Anlegern wie z.B. Banken und Versicherungen, genutzt, um starke Kursbewegungen in die gegenläufige Richtung, die eine große Order im offenen Orderbuch auslösen kann, zu vermeiden.

  • ifo-Geschäftsklimaindex
    Die Zahlen des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) sind ein viel beachteter Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland. Monatlich befragt das Münchner Institut über 7.000 Unternehmen zu ihrer Einschätzung der konjunkturellen Lage und ihrer kurzfristigen Planung.

    Der Bogen besteht aus insgesamt 20 Fragen. Die Unternehmen werden befragt zu ihrer gegenwärtigen Geschäftslage (Auswahlmöglichkeit: gut, befriedigend oder schlecht), ihren Geschäftserwartungen für das kommende halbe Jahr (Auswahlmöglichkeit: günstiger, gleich bleibend oder ungünstiger), der Nachfragesituation (Auswahlmöglichkeit: verbessert, nicht verändert oder verschlechtert) und der Zahl ihrer Beschäftigten (Auswahlmöglichkeit: zunehmend, gleich bleibend, abnehmend)
    Daneben existieren noch Fragen, welche sich je nach Wirtschaftslage ändern, wie zum Beispiel die Frage im Hintergrund der Finanzkrise ab 2007 nach der Bereitschaft der Banken bezüglich einer Kreditvergabe.

    Die Antworten werden nach einer komplizierten Formel gewichtet und auf die Basis 100 bezogen. Bei einer durchschnittlich neutralen Einschätzung des Geschäftsklimas erreicht der Index einen Stand von 100, bei einer schlechteren Einschätzung einen Stand darunter und bei einer besseren einen Indexstand über 100.

    Der Indikator wird jeweils am letzten Dienstag eines Monats veröffentlicht.

    Aktuelle Daten der Veröffentlichung des ifo-Geschäftsklimaindex finden Sie auch auf boerse-frankfurt.de
  • IFRS (International Financial Reporting Standards)
    IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards, nach denen viele internationale Unternehmen ihre Jahres- und Zwischenabschlüsse erstellen. In zahlreichen Ländern ist die Bilanz nach IFRS für Kapitalgesellschaften Pflicht.

    Ziel der Anwendung von internationalen Bilanzstandards ist die Vergleichbarkeit von ausgewiesenen Ertragszahlen in den verschiedenen Geschäftsberichten. US-Amerikanische Unternehmen bilanzieren auch nach US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles). Deutsche Unternehmen nutzten früher das HGB, dieser Standard findet aber bei international agierenden Unternehmen hierzulande kaum noch Anwendung.

    Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind, müssen ihre konsolidierten Abschlüsse seit 2005 nach IFRS aufzustellen.

    Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden. Alle anderen Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet sind, einen Konzernabschluss zu erstellen, können diesen entweder nach dem HGB oder nach den IFRS erstellen.
  • Im Geld (Optionsscheine)
    Liegt der Ausübungspreis einer Option oder eines Optionsscheines zum Betrachtungszeitpunkt unter dem aktuellen Preis des Basiswert (Call), bzw. darüber (Put), befindet sich die Option oder der Schein im Geld  Die positive Differenz zwischen Basispreis und Kurs des Basiswertes entspricht dem inneren Wert der Option, der bei Ausübung realisiert werden kann.

  • Immo Index
    Der Immo Index der Deutschen Börse bildet die Performance der zehn größten Immobilienaktien der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz ab. Die Firmen im Index werden ausgewählt aus allen Unternehmen, die selbst Immobilienbestände besitzen oder als Dienstleister in diesem Sektor tätig sind. Dabei wird die Anzahl der Unternehmen, die ausschließlich finanzieren, begrenzt. Kriterium für die Aufnahme ist die Marktkapitalisierung. Außerdem sind mindestens zwei Unternehmen je Land vertreten. Die Zusammensetzung wird jährlich im September überprüft und die Gewichtung vierteljährlich angepasst – beides zu den Anpassungsterminen der anderen Auswahlindizes.

    Aktuelle Daten und Informationen über die im Index enthaltenen Aktien sowie zugehörige Anlage- und Hebelprodukte finden Sie auf boerse-frankfurt.de im Bereich Indizes.
  • Implizite Volatilität
    Ist die Erwartung der Marktteilnehmer über die zukünftige Schwankungsbreite bzw. Volatilität eines Wertpapiers bereits im Kurs enthalten, so spricht man von einer impliziten Volatilität. Berechnet wird sie über aktuelle Marktpreise am Terminmarkt. In Deutschland ist der VDAX-NEW das wichtigste Barometer für die Abbildung der impliziten Volatilität.

    Bei Optionen und Optionsscheinen fließt die implizite Volatilität maßgeblich in die Preisbewertung ein.+

    Synoyme

    Historische Volatilität
    Volatilität
    VDAX-NEW
  • iNAV (indikativer Nettoinventarwert)
    Für ETFs, den börsengehandelten Indexfonds im Xetra-Handel, wird während der Handelszeit mindestens einmal pro Minute der indikative Nettoinventarwert, kurz iNAV® (Abkürzung für den englischen Begriff  'Indicative Net Asset Value') berechnet.

    Zur Berechnung des iNAV® wird das aktuelle Fondsvermögen auf Basis der Kurse der Einzelpositionen im Fondsportfolio ermittelt. Die täglich aktualisierte Zusammensetzung, die die Fondsgesellschaften täglich veröffentlichen, fließt in die Berechnung mit ein. Zu den Einzelpositionen des Fondsportfolios werden außerdem die Barmittel des Fonds addiert. Das so berechnete Fondsvermögen geteilt durch die Zahl der im Umlauf befindlichen Fondsanteile ergibt den iNAV-Wert.

    Die aktuellen iNAV-Werte finden Anleger bei boerse-frankfurt.de auf den Datenblättern der ETFs.
  • Index
    Indizes sind statistisch berechnete Größen, die die Entwicklung einer bestimmten Gruppe von Wertpapieren messen. Indizes gibt es für alle Arten von Wertpapieren und Rohstoffen sowie für viele Branchen, Anlagestrategien und Regionen weltweit.

    DAX ist der bekannteste deutsche Aktienindex, der von der Deutschen Börse berechnet wird. Der Leitindex für den deutschen Aktienmarkt umfasst die 30 größten und handelsumsatzstärksten Unternehmen aus Deutschland, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind. Die Deutsche Börse AG berechnet über 3.000 Indizes.

    Überblick, aktuelle Marktdaten und Index-Zusammensetzungen sowie Index-Regeln finden Sie auf www.boerse-frankfurt.de/indizes.
  • Index-Zertifikat
    Bei Index-Zertifikaten partizipieren Anleger eins zu eins an der Entwicklung eines Index, ohne die zugrunde liegenden Aktien tatsächlich zu kaufen. Jedes Index-Zertifikat weist ein bestimmtes Bezugsverhältnis aus (z. B. 1:10 oder 1:100), das den Wert des Zertifikats im Verhältnis zum Indexstand definiert. Ist das Bezugsverhältnis eines DAX-Zertifikats beispielsweise 1:100, müsste der Anleger bei einem DAX-Stand von 6.000 für das Zertifikat 60 Euro plus eine geringe Provision zahlen, die der Emittent als Marge verdient.

    Bei Index-Zertifikaten, die sich auf einen Aktienindex außerhalb des Euroraums beziehen, müssen Anleger das Währungsrisiko einbeziehen. Zudem sollten Anleger beachten, ob es sich beim Underlying um einen Performance- oder einen Kursindex handelt. Bei einem Performance-Index fließen sämtliche Dividenden und Erlöse aus Bezugsrechten in den Indexstand mit ein. Im Gegensatz dazu zeichnen Kursindizes die reine Entwicklung der Aktien und somit auch die nach Dividendenzahlungen üblichen Kursabschläge nach.

    Alle an der Börse Frankfurt gehandelten Index-Zertifikate finden Anleger auf www.boerse-frankfurt.de/zertifikate.
  • Indexfonds
    Indexfonds sind an einen Vergleichsindex gekoppelt, dessen Wertentwicklung sie nachvollziehen, sie sind also keine aktiv verwalteten Fonds. Dividenden werden meist zu mehreren Terminen an die Anteilseigener ausgeschüttet. Die Verwaltungskosten eines Indexfonds sind im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds gewöhnlich niedriger. Gegenüber Einzelaktien bieten Indexaktien den Vorteil einer breiten Risikostreuung. Im Vergleich zu Indexzertifikaten ist die Laufzeit unbegrenzt; das Emittentenrisiko entfällt.

    ETFs sind eine Sonderform der Indexfonds und werden auf der vollelektronischen Handelsplattform Xetra® gehandelt.
  • Indikativer Preis
    Der indikative Preis stellt den Mittelpunkt der aktuellen Taxe dar. Diese setzt sich in der Regel aus einem Geld- und Briefkurs zusammen. Üblicherweise kaufen Anleger zu der höheren Briefseite und verkaufen zu der niedrigeren Geldseite.

    Sollte der indikative Preis nicht angezeigt werden, macht der Skontroführer eine Preisfeststellung. Aktualisieren Sie in dieser Situation einfach die Seite.

    Die Taxe wird von den Skontroführern im Präsenzhandel auf Basis der Auftragslage und unter Berücksichtigung des Referenzmarktes veröffentlicht. Bei den 160 Werten ist bis 17.30 Xetra der Referenzmarkt, im Abendhandel bis 20.00 Uhr es das Frankfurter Parkett als Handelsplatz mit den größten Umsätzen selbst. Die Taxe dient zur Information darüber, zu welchem Kurs ein Börsenpreis festgestellt werden könnte. Sie ist unverbindlich und stellt kein Geschäftangebot dar.
  • Industriegruppe
    Die Unternehmen des Prime Standard werden je nach ihrem Tätigkeitsschwerpunkt einer Industriegruppe zugeordnet. Insgesamt gibt es 62 Industriegruppen. Diese bilden die Basis für die Einteilung der Unternehmen in die 18 Prime Standard-Branchen. Die Performance der einzelnen Industriegruppen wird in einem eigenen Index abgebildet.

    Synonym

    Subsektoren
  • Inflationsindexierte Anleihe

    Inflationsinduzierte Anleihen sind durch ein Kopplung an die aktuelle Teuerungsrate (teilweise) vor Geldentwertung geschützt. Als Referenzindex gelten Preisindizes. Bei den inflationsindexierten Bundesanleihen ist dies der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ohne Tabak. Der HVPI misst das Preisniveau von Gütern und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten in der Eurozone bezahlt werden. Zur Berechnung des inflationsabhängigen Kupons sowie der Tilgung wird die so genannte Indexverhältniszahl errechnet. Diese gibt das Verhältnis zwischen dem Wert des Referenzindexes am Abrechnungstag und dessen Niveau bei Emission der Anleihe wieder.

    Steigt die Inflation, wirkt sich dies positiv auf die Zinsen und den Betrag am Ende der Laufzeit aus. Bei einer niedrigen Inflation oder sogar Deflation, sind die Zinseinnahmen jedoch geringer als bei herkömmlichen Anleihen. Die inflationsindexierten Anleihen des Bundes werden im Falle einer Deflation zum Nennwert zurückbezahlt.

    Auf der Internetseite der Finanzagentur des Bundes www.deutsche-finanzagentur.de kann der Wert des Index abgerufen werden. Bei Im Bereich Wissen finden Anleger eine Auswahl der gehandelten inflationsindexierte Anleihen.

    Verwandte Begriffe
    Anleihe
    Kupon

  • Inhaberaktie
    Auf einer Inhaberaktie wird der Besitzer im Unterschied zur Namensaktie namentlich nicht genannt und muss in der Regel keinen Nachweis für das rechtmäßige Eigentum an der Aktie erbringen.

    Inhaberaktien werden formlos durch Übergabe und Einigung übertragen, ohne dass eine Änderung in der Urkunde vorgenommen werden muss. Dadurch sind sie in hohem Grad austauschbar (fungibel) und leicht handelbar.

    Nach dem deutschen Aktiengesetz sind Inhaberaktien der Regelfall, sofern die Satzung der Aktiengesellschaft keine andere Aktiengattung bestimmt.
  • Innerer Wert (Optionsscheine)
    Bei einer Option ergibt sich der innere Wert aus der positiven Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Basispreis unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnis. Ist die Differenz positiv, liegt die Option im Geld. Ist sie negativ liegt sie aus dem Geld, oder ist keine Differenz vorhanden, liegt sie exakt am Geld. In den beiden letzten Fällen besitzen sie einen inneren Wert von null, weil der innere Wert niemals negativ sein kann.

    Der innere bzw. eigentliche Wert einer Aktie wird meist als Ertragswert oder Substanzwert bezeichnet. Er ist ein Instrument der Fundamentalanalyse und berücksichtigt bereits die Kapitalisierung künftiger Erträge wie Dividendenzahlungen und Bezugsrechte.
  • Insider
    Als Insider werden Personen verstanden, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge und Vorhaben eines Unternehmens besitzen. Wer diese Kenntnisse dazu nutzt, um zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter Börsengeschäfte durchzuführen, handelt in vielen Ländern ungesetzlich. Auch die unbefugte Weitergabe solcher Informationen ist verboten. Zu dem Personenkreis der Insider gehören Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats eines Unternehmens sowie deren Angehörige.

    Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz sieht für Insidergeschäfte Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In Deutschland wird der Handel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht.
  • Insiderhandel
    Als Insider gelten alle Personen, die über eine Insiderinformation verfügen. Dieses Wissen darf weder durch den Insider selbst noch durch einen Dritten genutzt werden. Insofern unterliegen Insider im Hinblick auf das Insiderpapier einem Erwerbs- und Veräußerungsverbot bzw. hinsichtlich der Insiderinformation einem Weitergabeverbot sowie einem Empfehlungs- und Verleitungsverbot.

    Insiderpapiere sind alle Finanzinstrumente gemäß § 12 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) oder hiervon abgeleitetete Derivate, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind oder in den Geregelten Markt oder Freiverkehr einbezogen bzw. in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
  • Intraday-Handel
    Beim Intraday-Handel werden Wertpapiere während desselben Tages gekauft und wieder verkauft, eventuell sogar mehrfach.
  • Investment Trust
    Geschlossene Investmentfonds geben eine bestimmte Zahl von Anteilen aus. Ist die festgelegte Anlagesumme erreicht, wird der Fonds geschlossen. Die Investmentgesellschaft ist nicht verpflichtet, Anteile zurückzunehmen. Lehnt die Investmentgesellschaft eine Rücknahme der Anteile ab, können Investoren ihre Anteile über die Börse veräußern. Geschlossene Fonds sind vor allem in angelsächsischen Ländern verbreitet. Synonym: Geschlossene Investmentfonds
  • Investmentfonds
    Investmentfonds bündeln die Gelder vieler Anleger und investieren sie in Aktien, Anleihen und andere Anlageformen. Dadurch kann beispielsweise der Käufer eines Fondsanteilsscheins mit einem geringen Betrag gleichzeitig in verschiedene Anlagen investieren. Durch die Verteilung des Risikos auf viele unterschiedliche Anlagen vermindert sich das Gesamtrisiko. Investmentfonds werden von Anlegern bevorzugt, die sich nicht ständig um ihre Anlagen "kümmern" möchten und die die Beobachtung und Analyse eher professionellen Analysten überlassen wollen.

    Investmentfonds werden entweder von einer Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Investmentgesellschaft verwaltet. Das Fondsvermögen wird bei einer Depotbank verwahrt. Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen ist bei der Kapitalanlagegesellschaft oder an der Börse möglich. Fondsanteile werden in den meisten Fällen mit einem Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten ausgegeben. Die Erträge aus Dividenden oder Zinsen schüttet die Gesellschaft an die Anteilseigner aus oder legt sie wieder an (thesaurierende Fonds).

    Der Wert eines Anteilsscheins wird errechnet, indem das Fondsvermögen durch die Anzahl der umlaufenden Anteilsscheine dividiert wird. Steigt der Wert der im Fondsvermögen enthaltenen Anlagen, erhöht sich entsprechend das Fondsvermögen beziehungsweise der Wert des Anteilsscheins.

    Nach der Art der Anteilseigner unterscheidet man zwischen Publikumsfonds und Spezialfonds. Im Gegensatz zu offenen Investmentfonds ist bei geschlossenen Investmentfonds die Anlagesumme begrenzt.

    Eine Sonderklasse sind an der Börse notierte Fonds. Sie werden von den Emittenten gelistet und können stets und ohne Ausgabeaufschläge gehandelt werden. Ihre aktuellen Preise werden fortlaufend veröffentlicht. Zudem fällt in der Regel keine oder nur eine sehr geringe Verwaltungsgebühr an.

    Synonyme: Fonds
  • Investor Relations (IR)
    Investor Relations dient aus Unternehmenssicht dazu, die Voraussetzungen für eine angemessene Kapitalmarktbewertung zu schaffen und dadurch die Eigen- und Fremdkapitalkosten des Unternehmens zu senken. Daraus leiten sich vielfältige IR-Aufgaben ab, etwa die Pflege, Erweiterung und Verbreiterung des Investorenkreises sowie die kommunikative Begleitung von Kapitalmaßnahmen (Erstplatzierung von Aktien, Kapitalerhöhungen, Emission von Anleihen) und die Erfüllung etwaiger Zulassungsfolgepflichten bei börsennotierten Unternehmen. Zu den IR-Maßnahmen zählen: Roadshows, Analystenkonferenzen, Aktionärszeitschriften, Ad-hoc-Mitteilungen, Quartals- und Geschäftsberichte, Hauptversammlungen, die Pflege der IR-Website, ggf. Anzeigenkampagnen, Unternehmensbroschüren usw. 
  • IPO

  • ISIN
    Die ISIN dient der eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren und wird von der jeweiligen nationalen Behörde herausgegeben. Sie besteht aus einem zweistelligen Ländercode (zum Beispiel DE für Deutschland), gefolgt von einer neunstelligen alphanumerischen nationalen Kennnummer NSIN (National Securities Identifying Number) und einer einstelligen numerischen Prüfziffer am Ende. Die ISIN wird parallel zur WKN verwandt.

    Synoym

    WKN
  • ISM-Index
    Der amerikanische Frühindikator basiert auf einer monatlichen Umfrage des Institute for Supply Management (ISM) bei Einkaufsmanagern (Supply Managers) von 350 Unternehmen aus 20 repräsentativen Industriebereichen der USA, die ihre derzeitige und künftige wirtschaftliche Lage beurteilen.

    Bei der Auswertung wird die Stimmung jedes Teilbereichs im Vergleich zum Vormonat betrachtet. Alle Sektoren, die einen Anstieg verzeichnen konnten, und die Hälfte der gleich gebliebenen Größen werden zusammengezählt. Anschließend wird die Summe saisonbereinigt gewichtet. Dabei deutet ein Wert über 50 Punkte auf eine Expansion im verarbeitenden Gewerbe hin, während ein Wert unter 50 Punkten auf einen Rückgang hinweist. Ein Indexstand von 50 weist auf ein Nullwachstum hin und Werte unter 40 lassen auf eine längere Rezession schließen.

K

  • Kapitalerhöhung
    In Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalerhöhung meist durch Ausgabe junger Aktien; erforderlich ist ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung.

    Die Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung über Kapitalerhöhungen sind im Aktiengesetz geregelt (§ 182 ff. AktG).
  • Kapitalherabsetzung
    Durch eine Kapitalherabsetzung wird Kapital an die Aktionäre zurückgezahlt oder eine Unterbilanz der Gesellschaft ausgeglichen. Wichtige Bestimmungen zur Herabsetzung des Grundkapitals sind im Aktiengesetz (AktG) in den §§ 222 bis 240 geregelt.
  • Kapitalmarkt
    Über den Kapitalmarkt erhalten Unternehmen und der Staat Mittel für langfristige Investitionen. Man unterscheidet zwischen einem organisierten Kapitalmarkt, der über Banken und Börsen abläuft, und einem nicht organisierten (grauen) Kapitalmarkt.
  • Kapitalverwässerung
    Durch die Ausgabe von Gratisaktien oder junger Aktien erhöht sich das Aktienkapital einer Gesellschaft bei gleich bleibendem Unternehmenswert. Dadurch vermindert sich der innere Wert einer Aktie und der Anteil eines Altaktionärs am Unternehmen. Um eine Kapitalverwässerung beim Altaktionär zu vermeiden, erhält dieser Bezugsrechte auf die zusätzlichen Aktien.
  • Kassabörse
    In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Der Kassamarkthandel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird sowohl an der traditionellen Präsenzbörse als auch im elektronischen Handelssystem Xetra abgewickelt.

    Gegensatz: Terminmarkt

    Synonyme:   Effektivmarkt, Kassamarkt, Lokomarket, Spotmarkt
  • Kassakurs
    Preis, der nur einmal börsentäglich – gewöhnlich zur Mitte der Börsensitzung – festgestellt wird. Wertpapiere werden vor allem dann zur Kasse gehandelt, wenn ihre Liquidität für den fortlaufenden Handel nicht ausreicht.
  • Kassamarkt
    Synonyme: Effektivmarkt, Spot Markt. Als Kassamarkt wird der Bereich der Börse bezeichnet, bei dem die Ausführung einer Wertpapierorder und ihre Erfüllung zeitlich eng beieinander liegen. In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Am Terminmarkt sind dagegen Abschluss und Erfüllung zeitlich voneinander getrennt.
  • Kaufoption
    Der Käufer eines Calls erwartet, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswerts steigt. Daher erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Der Verkäufer eines Calls muss zu diesem Preis liefern und erhält dafür vom Käufer eine Prämie. Die meisten Optionsscheine sehen jedoch keine effektive Lieferung des Basiswerts, sondern einen Barausgleich vor. Synonym: Call (Optionsscheine)
  • Knock-out-Schein mit Stop-loss-Schwelle
    Knock-out-Produkte sind mit einer Knock-out-Schwelle und einer Stop-loss-Schwelle ausgestattet. Notiert ihr Basiswert auf der Knock-out-Schwelle, hat das Derivat einen Wert von Null. Es verfällt aber bereits an der Stop-loss-Schwelle. Die Anleger bekommen den Restwert ausgezahlt, dessen Höhe vom Abstand zur Knock-out-Schwelle abhängt. Meist ist dieser Restwert jedoch äußerst niedrig.

    Mehr Wissen zu diesem Produkttyp
  • Knock-out-Schein ohne Stop-loss-Schwelle
    Knock-out-Produkte sind mit einer Knock-out-Schwelle ausgestattet, auch Basispreis oder Finanzfinanzierungslevel genannt. Notiert der Basiswert auf dieser Schwelle, verfällt das Knock-out-Papier wertlos. Darüber (Call) bzw. darunter (Put) entwickelt sich der Preis des Derivats gehebelt zum Kurs des Basiswerts.

    Mehr Wissen zu diesem Produkttyp
  • Knock-out-Schwelle
    Knock-out-Schwellen bei Hebelprodukten stellen eine Barriere dar. Wenn der zugrunde liegende Basiswert diese Barriere über- bzw. unterschreitet, verfällt der Knockout-Schein und ist wertlos. Manche Knock-out-Scheine haben zusätzlich eine Stop-Loss-Schwelle eingebaut und können gegen einen geringen Restwert verkauft werden.
  • Kommissionshandel
    Geschäft in Waren oder Wertpapieren, das ein Kommissionär in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung durchführt. Beispiele für den Kommissionshandel sind die Börsengeschäfte der Banken, die sie im Auftrag ihrer Kunden durchführen.

    Einzelheiten zum Kommissionsgeschäft regelt das Handelsgesetzbuch (§ 383 Abs. 1 HGB).
  • Kompensationsgeschäft
    Im engeren Sinn versteht man unter Kompensationsgeschäften die Ausführung von zwei Aufträgen desselben Marktteilnehmers gegeneinander. Diese werden bei Aufgabe als solches gekennzeichnet, für den Auftraggeber fällt die Courtage nur einfach an.

    Ein Kompensationsgeschäft im weiteren Sinne ist ein Handel, bei dem Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können, ohne eine Börse einzubeziehen.
  • Konjunkturindikatoren
    Mit Konjunkturindikatoren werden Konjunkturschwankungen identifiziert und gemessen. Unterschieden werden Früh-, Präsenz- und Spätindikatoren. Zu den Frühindikatoren gehören der ifo-Geschäftsklimaindex, die ZEW-Konjunkturerwartungen und die Consumer Confidence. Präsenzindikatoren sind z. B. Arbeitsmarktdaten oder Auftragseingänge, als Spätindikatoren dienen u. a. das Preisniveau und der Außenhandel.
  • Konsortialbank
    Konsortialbanken unterstützen Emittenten bei der Emission von Wertpapieren. Sie übernehmen zusammen mit dem Emittenten die Prospekthaftung.
  • Konsortialführer
    Bank, die in einem Konsortium die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben übernimmt.
  • Konsortium
    Ein Konsortium besteht aus mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen (Konsorten) und wird von einem oder mehreren Konsortialführern geleitet. Konsortien werden zur Lösung von größeren Finanzierungsaufgaben gebildet, wie die Platzierung von Wertpapieren. Dabei schließen sich Kreditinstitute oder Wertpapierhandelshäuser zu Emissionskonsortien zusammen. Sie übernehmen die Aktien oder Anleihen vom Emittenten und platzieren sie am Kapitalmarkt. Dadurch wird das Platzierungsrisiko auf mehrere Gesellschaften verteilt. Das Konsortium wird zumeist aufgelöst, wenn das gesetzte Ziel erreicht ist.
  • Kontinuierlicher Handel
    Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierkurse je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Aufgrund von Mindestschlussgröße Eins wird im kontinuierlichen Handel bereits ab einer Aktie gehandelt. Zum fortlaufenden Handel lässt die Börsengeschäftsführung umsatzstarke Wertpapiere zu. Die Notierung eines Wertes im Fortlaufenden Handel ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um zum Fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten. Synonyme: Fortlaufender Handel, Variabler Handel
  • Kontraktgegenstand
    Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei Aktienoptionen etwa ist die entsprechende Aktie, bei einem DAX® -Future ist das Underlying der DAX-Index.

    Neben konkret lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische/abstrakte) Underlyings. Diese künstlich geschaffenen Basiswerte sind standardisierte Handelsobjekte, die als Bezugsgröße mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen versehen werden. So liegt beispielsweise dem Bund-Future ein abstrakter Basiswert zugrunde, der eine idealtypische Bundesanleihe mit einer Verzinsung von 6 Prozent und einer Laufzeit von zehn Jahren repräsentiert. Indizes wie DAX können ebenfalls synthetische Basiswerte sein: Grundlage ist dann ein Aktienportfolio, das die DAX-Werte mit ihren entsprechenden Gewichtungen repräsentiert.

    Synonyme: Basiswert, Underlying
  • Kontraktwert
    Zum Beispiel hat ein DAX®-Futures-Kontrakt einen Kontraktwert von 25 pro DAX-Indexpunkt. Bei Futures auf den Dow Jones EURO STOXX 50® oder TecDAX® sind es 10 pro Indexpunkt.
  • Kooperationsbörsen
    Ziel des Kooperationsabkommens der Börsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München war es, eine höhere Preisbildungsqualität zu erreichen und die Betriebskosten zu senken. Dazu wurde das elektronische Handelssystem IBIS durch Xetra® ersetzt und Dach-Skontren zur einheitlichen Berechnung der Kurse eingeführt.
  • Korrelationskoeffizient
    Der Korrelationskoeffizient gibt an, wie sich zwei Finanzprodukte, beispielsweise ein Index und eine Aktie, im Verhältnis zueinander entwickeln. Hierbei kann der Korrelationskoeffizient Werte zwischen -1 und +1 annehmen. Bei einer Ausprägung von +1 besteht ein vollständiger linearer Zusammenhang: Steigt/fällt der Index, steigt/fällt der Kurs der Aktie in genau demselben Maße. Eine Ausprägung von – 1 zeigt einen vollständigen negativen linearen Zusammenhang auf: Fällt der Index, steigt die Aktie in genau demselben Maße und umgekehrt. Bei einem Korrelationskoeffizienten von null ist kein linearer Zusammenhang zu erkennen. Dennoch können in diesem Fall nicht-lineare Zusammenhänge zwischen den beiden Merkmalen vorliegen.
  • Kupon
    Früher stand Kupon als Sammelbezeichnung für Dividenden bzw. Zinsberechtigungsscheine aus Papier, die Wertpapieren beigefügt waren. Eine Aktie oder Anleihe war mit einem Kuponbogen ausgestattet, der aus Einzelkupons und einem Erneuerungsschein bestand. Die Einzelkupons berechtigten den Eigentümer, seine aus dem Wertpapier folgenden Dividenden- oder Zinsansprüche bei einer Bank geltend zu machen.

    Mittlerweile ist die automatische Einziehung der Kupons und Überweisung der Dividenden- oder Zinserträge durch die Depot verwaltende Bank die Regel. Auszahlungsansprüche aus Kupons verjähren nach vier Jahren.

    Heute wird der Begriff Kupon noch für die jährliche Verzinsung des Nominalwertes einer Anleihe verwandt und in Prozent ausgedrückt.
  • Kurs
    Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden die Begriffe Kurs sowie die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft. Der Begriff „Preis“ hat den Ausdruck „Kurs“ ersetzt. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.
  • Kurs-Gewinn-Verhältnis
    Das KGV wird berechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs in Euro durch den Reingewinn pro Aktie, den die AG jährlich erzielt, dividiert. Es gibt an, mit dem Wievielfachen des erwarteten Unternehmensgewinns eine Aktie aktuell an der Börse bewertet wird bzw. welchen Betrag ein Investor für 1 € Gewinn zu zahlen hat.

    Das KGV ist umso niedriger, je größer der Ertrag des Unternehmens ist. Somit spiegelt es die langfristige Ertragserwartung des Unternehmens wider. Das KGV ist daher ein gängiger Maßstab bei der Bewertung von Aktien und ist insbesondere nützlich für einen Vergleich innerhalb einer Branche und eines Jahres. Eine generelle Aussage, ab welchem KGV-Wert eine Aktie über- bzw. unterbewertet ist, lässt sich jedoch nicht treffen.
  • Kursart
    Man unterscheidet acht Kursarten:

    Im Parketthandel:

    E = Eröffnungskurs

    K = Kassakurs bei Papieren mit täglich einer Preisfeststellung durch den Skontroführer, i.d.R. gegen 12.00 Uhr

    V = variabler Handel bei fortlaufender Notierung, jederzeit Preisfeststellung möglich

    Im Xetra® -Handel:

    A = Auction (Mittagsauktion)

    C = Continous Trading (fortlaufender Handel)

    F = Final Auktion (Schlussauktion)

    O = Opening Auction (Eröffnungsauktion)

    V = Volatility Interruption Auction (Auktion nach einer Unterbrechung wegen starker Kursbewegung)
  • Kurshinweise
    Kurshinweise sind Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht werden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier bieten.

    Folgende Kurshinweise werden verwendet:

    B = Brief: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Angebot

    ex D = Erste Notiz unter Abschlag der Dividende

    ex BR = Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts

    G = Geld: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Nachfrage

    - = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden

    ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausschüttung

    ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital

    ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien

    ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen

    ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung

    ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts

    ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte

    ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet

    - Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit Ablauf des Börsentages danach

    C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren

    H = Hinweis: Auf Besonderheiten wird gesondert hingewiesen
  • Kursindex
    Gegensatz: Performance-Index. Kursindizes zeichnen die reine Kursentwicklung der Aktien oder Renten nach.

    Alle Aktien- und Rentenindizes werden von der Deutschen Börse als Kurs- und als Performance-Index berechnet. In Aktien-Kursindizes sind Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen nicht enthalten; diese Indizes bilden also auch die bei Dividenden üblichen Kursabschläge ab. Bei Renten-Kursindizes bleibt der Zinsertrag unberücksichtigt, der sich bei Reinvestition des abdiskontierten durchschnittlichen Jahreskupons erzielen ließe.
  • Kurslücke
    Kurslücken bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen Kurssprüngen kommen. Als Kurslücke wird auch der Sprung zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Die technische Aktienanalyse benutzt Kurslücken (Gaps) als Trendindikatoren. Man unterscheidet: Gewöhnlicher Gap, Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap. Synonyme: Gap, Kurssprung
  • Kursmakler
    Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden Kurse und die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft. Seitdem stellen Skontroführer im Parketthandel die Preise der Wertpapiere.
  • Kursmaklerkammer
    Ihre Hauptaufgaben sind die Mitwirkung bei der Bestellung und Entlassung von Kursmaklern und die Börsengeschäftsführung.
  • Kurssprung
    Kurssprünge bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen Kurssprüngen kommen. Als Kurssprung wird auch der Sprung zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Die technische Aktienanalyse benutzt Kurssprünge (Gaps) als Trendindikatoren. Man unterscheidet: Gewöhnlicher Gap, Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap. Synonyme: Gap, Kurslücke
  • Kurswert
    Kurswerte werden, je nach Art des Wertpapiers, entweder durch Stück- oder durch Prozentnotierung publiziert:

    Kurswerte von Aktien und Optionen werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht. Schuldverschreibungen und Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert. Formel: Kurswert (KW) = Nennbetrag x Kurs/100

    Der Kurswert ist maßgebend für die steuerliche Bewertung des Wertpapiers.
  • Kurszusätze
    Man unterscheidet folgende Kurszusätze:

    b (oder Kurs ohne Zusatz) = bezahlt: Alle Aufträge wurden ausgeführt; Angebot und Nachfrage waren ausgeglichen.

    bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.

    bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.

    ebG = etwas bezahlt Geld: Die limitierten Kaufaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden

    ebB = etwas bezahlt Brief: Die limitierten Verkaufsaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.

    ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

    RatB = rationiert Brief: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

    *: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.

L

  • L/E-DAX
    Um Investoren auch vor und nach Xetra-Handelsschluss einen Indikator für die Entwicklung der deutschen Benchmark-Indizes zu bieten, berechnet die Deutsche Börse im Minutentakt zusätzliche Late/Early-Indizes zwischen 8 und 9 Uhr und zwischen 17.30 Uhr und 20.00 Uhr.

    L/E-DAX entspricht in seiner Zusammensetzung exakt dem ‚Original’-Index DAX, basiert aber auf Börsenpreisen des Parketthandels im Xetra Frankfurt Spezialistenmodell.

    Die Late/Early-Indizes ( L/E-DAX , L/E-MDAX , L/E-SDAX und L/E-TecDAX) dienen lediglich als Indikator, nicht jedoch als Underlying für abgeleitete Produkte wie Zertifikate, Optionsscheine, Fonds oder Ähnliches.

    Die L/E-Indizes haben zum 1. Juni 2011 die bisher berechneten Late Indizes mit der Vorverlegung der Handelszeit auf 8 Uhr abgelöst.
  • Länderrisiko
    Politische Risiken ergeben sich aus der innen- und außenpolitischen Situation des betreffenden Landes. Innenpolitische Risiken resultieren aus ideologischen Auseinandersetzungen der Parteien des Landes, aus sozialen Spannungen, funktionsuntüchtigen staatlichen Verwaltungen und handlungsschwachen Regierungen. Dagegen beruhen außenpolitische Risiken auf der Zugehörigkeit zu politischen Allianzen und/oder auf dem feindseligen/unfriedlichen Verhalten anderer Staaten gegenüber dem betreffenden Land. Für den Investor zeigen sich derartige Risiken politischer Art in Diskriminierungen ausländischen Kapitals (in verschiedenen Abstufungen) und im Extremfall in der Gefahr der Enteignung (mit oder ohne Entschädigung). Wirtschaftliche Risiken sind vorwiegend makroökonomischer Natur und können nicht losgelöst von politischen Risiken analysiert werden. Insbesondere resultieren sie aus der Struktur der betreffenden Volkswirtschaft und der Art ihrer Einbindung in die internationale Wirtschaft. Sie manifestieren sich in finanzieller Hinsicht vor allem durch Wechselkursrisiken (auch Währungs- oder Valutarisiken) und Transferrisiken, die den internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr behindern oder völlig außer Kraft setzen können. Letzteren wird begegnet durch Devisenbewirtschaftung, Kapitalverkehrskontrollen und im Extremfall durch "Einfrieren" von Konten ausländischer Geschäftspartner. Länderrisiken werden regelmäßig durch so genannte Länderindizes als Ergebnis von Punktbewertungsverfahren (Scoring-Modellen) bewertet. Der bekannteste Index ist der Business Environment Risk Index (BERI), der aufgrund qualitativer Kriterien (die durch Expertenbefragungen ermittelt werden) und quantitativer Wirtschaftsdaten das Länderrisiko von rund 50 Ländern erfasst.
  • Laspeyres-Index
    Der Laspeyres-Index gibt die Wertentwicklung eines Aktienportfolios gegenüber der Basisperiode wieder mit den Gewichtungsfaktoren, die im Basisjahr gegolten haben. Das Portfolio bleibt also konstant. Die Aktienindizes der Deutschen Börse, DAX®, MDAX® usw. werden mit Hilfe einer Formel berechnet, die sich an die vom deutschen Nationalökonomen und Statistiker Ernst Louis Etienne Laspeyres 1871 entwickelte Formel anlehnt. Der Gewichtungsfaktor im Nenner bleibt über den Zeitablauf unverändert (Gewichtungsfaktoren des Basiszeitpunkts), der Gewichtungsfaktor im Zähler wird jedoch vierteljährlich zu den Verkettungsterminen angepasst, dann aber ebenfalls bis zur nächsten Verkettung konstant gehalten.
  • Late-Indizes
    Die Late-Indizes bieten Investoren nach ➔ Xetra®-Handelsschluss um 17.30 Uhr eine Indikation der Entwicklung der deutschen Benchmark-Indizes im Abendhandel.

    Als Late-Indizes werden L-DAX®, L-MDAX®, L-SDAX® und L-TecDAX® angeboten. Sie entsprechen in ihrer Zusammensetzung exakt den „Original“-Indizes, basieren jedoch auf Börsenpreisen des Parketthandels. Sie dienen als Indikation, nicht als Basiswert für Derivate wie der auf Future-Preisen basierende X-DAX.
  • Laufzeit (Optionsscheine)
    Zeitraum vom Tag der Begebung eines Wertpapiers bis zum Fälligkeitsdatum, an dem der börsliche Handel mit diesem Papier endet.
  • Leerverkauf
    Synonyme: Blankoverkauf, Short-Verkauf, Verkauf à découvert. Bei einem Leerverkauf spekulieren die Verkäufer darauf, dass sie die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter ihrem Verkaufspreis erwerben können. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs ergibt ihren Gewinn bzw. Verlust.

    In Deutschland müssen Börsengeschäfte am Kassamarkt innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Die Verkäufer liefern dabei geliehene Papiere. Die Papiere kaufen sie spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um ihren Rückgabeverpflichtungen gegenüber den Verleihern bzw. Pensionsgebern nachzukommen. In der Praxis wird die Wertpapierleihe von der Depot führenden Bank im Hintergrund abgewickelt.
  • Letzter Preis
    Der letzte Preis stellt den zuletzt festgestellten Kurs dar. In der Regel ist dies ein Kurs, zu dem ein Geschäft zustande gekommen ist und somit Handel stattgefunden hat. In Ausnahmefällen handelt es sich dabei um Taxen. Kurszusätze geben genaue Informationen, wie der letzte Preis zustande gekommen ist.
  • Limit
    Mit einem Limit gibt man bei einem Wertpapierkauf den höchsten Kaufpreis und bei einem Verkauf den Mindestpreis an, zu dem ein Auftrag (eine Order) ausgeführt werden soll. Bei Rentenpapieren wird das Limit in der Regel in Prozent des Kaufpreises und bei Aktien in Euro angegeben.

    Bei einer Kapitalmaßnahme oder einer Aussetzung vom Handel werden alle Orders im Orderbuch gelöscht.
  • Liquidität
    Die Liquidität eines Wertpapiers (z. B. einer Aktie der Deutsche Börse AG) hängt zum einen ab von der Anzahl der sich im Umlauf befindenden Wertpapiere dieses Typs (d. h. von der Anzahl der insgesamt im Umlauf befindlichen Aktien der Deutsche Börse AG) und zum anderen von der Anzahl der Marktteilnehmer, die bereit sind, dieses Wertpapier zu kaufen oder zu verkaufen. Bei liquiden Wertpapieren gibt es ausreichend Angebot und Nachfrage, sodass ein Geschäftsabschluss, d. h. der gleichzeitige Kauf und Verkauf eines Wertpapiers, immer möglich ist. Die Liquidität eines Wertpapiers wird anhand seines Umsatzes und der Anzahl der Preisfeststellungen gemessen.

    Bei weniger liquiden Wertpapieren sorgen an der Börse Frankfurt Designated Sponsors für Zusatzliquidität. Diese stellen Quotes, zu denen sie bereit sind, das Wertpapier zu kaufen oder zu verkaufen.
  • Lockup-Periode
    Frist, innerhalb derer Altaktionäre nach einer Emission ihre Aktien nicht verkaufen dürfen.
  • Lokomarket
    In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Der Kassamarkthandel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird sowohl an der traditionellen Präsenzbörse als auch im elektronischen Handelssystem Xetra abgewickelt.

    Synonyme: Effektivmarkt, Kassabörse, Kassamarkt, Spotmarkt

    Gegensatz: Terminmarkt
  • Lombardsatz
    Durch die Verpfändung von Wertpapieren leihen Kreditinstitute von Zentralbanken kurzfristig Geld, das sie für ihre Geschäftstätigkeit benötigen. Der Lombardsatz bestimmte den Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank ihren Schuldnern belastete, und damit die Zinsbildung am Geldmarkt. Seit Anfang 1999 ersetzt die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) den Lombardsatz.
  • Long Position
    Synonyme: Bull Position, Hausse-Position, Gegensatz: Short Position

M

  • Marge
    Die Clearing-Stelle der Börse verlangt bei einem Optionsgeschäft vom Verkäufer und bei Futures-Geschäften von beiden Vertragspartnern eine Marge.

    Eine Initial Margin von etwa zwei bis sieben Prozent des Kontraktvolumens zahlen Vertragspartner beim Abschluss des Terminkontraktes. Während der Vertragslaufzeit können aufgrund einer ungünstigen Kursentwicklung weitere Sicherheitsleistungen verlangt werden. Durch einen Margin-Call werden die Vertragspartner dazu aufgefordert, diese umgehend zu erbringen. Bei Futures müssen die Vertragspartner je nach Wertentwicklung des Kontraktes täglich entweder einen Nachschuss (Variation-Margin) zahlen oder sie erhalten eine Gutschrift auf ihrem Margin-Konto.

    Synonym: Einschuss

  • Mark to Market
    Nach der Mark-to-Market-Methode werden die täglichen Margin-Zahlungen, z. B. bei offenen Futures-Positionen, durch die Verrechnung der Margin-Forderungen mit den -Überschüssen ermittelt.
  • Market Maker
    Market Maker garantieren die fortwährende Handelbarkeit von Wertpapieren und stellen so die Marktliquidität und Funktionsfähigkeit einer Börse sicher. Durch ihre ständige Bereitschaft, im Handel als Gegenpartei zu fungieren, kompensieren Market Maker den asynchronen Orderfluss der Investoren und stabilisieren kurzfristige Marktungleichgewichte. Market Maker werden v. a. bei umsatzschwachen Wertpapieren eingesetzt.
  • Market Outperformer
    Wertpapier, dessen Wert deutlich stärker als der Gesamtmarkt steigt.
  • Market Performer
    Wertpapier, das sich im Einklang mit dem Gesamtmarkt entwickelt.
  • Market Underperformer
    Wertpapier, das sich deutlich schlechter als der Gesamtmarkt entwickelt.
  • Marktkapitalisierung
    Die Marktkapitalisierung wird berechnet, indem man den aktuellen Kurswert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien multipliziert. Mit zunehmender Marktkapitalisierung ist häufig ein höherer Aktienumsatz verbunden.

    Die Summe der Marktkapitalisierungen aller an einer Börse notierten Unternehmen gibt Auskunft über die gesamte Marktkapitalisierung der an dieser Börse gehandelten Wertpapiere. Die Marktkapitalisierung einer Börse dient oftmals als Vergleichsmaßstab für ihre „Größe“. Sie kann auch für einzelne Branchen oder für den gesamten Aktienmarkt ermittelt werden.

    Die Marktkapitalisierung eines Unternehmens ist häufig ein entscheidendes Kriterium für die Aufnahme in einen Auswahlindex.
  • Marktsegment
    Bei einer Notierung von Aktien an der Börse Frankfurt können Unternehmen zwischen den drei gesetzlichen Marktsegmenten Amtlicher Markt, Geregelter Markt und Freiverkehr (Open Market) wählen.

    Amtlicher und Geregelter Markt sind EU-regulierte Märkte und im öffentlichen Recht (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG) verankert. Zulassungsbedingungen und Transparenzanforderungen sind vom europäischen Gesetzgeber vorgegeben und garantieren sämtliche Vorteile einer vollen Börsennotierung. Der Freiverkehr in Frankfurt (Open Market) ist ein von der Deutschen Börse reguliertes privatrechtliches Segment. Hier werden die Aktien von Unternehmen in den Handel einbezogen.

    Diese drei Zulassungssegmente stellen den vom Gesetzgeber im WpHG geforderten und geregelten rechtlichen Unterbau für die Transparenzstandards Prime Standard, General Standard und Entry Standard dar.
  • Marktteilnehmer
    Als Markteilnehmer werden Unternehmen bezeichnet, die gewerblich an der Börse Handel betreiben und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

    Marktteilnehmer sind Kreditinstitute, Finanzdienstleister und andere Finanzunternehmen. Bei den zum Handel zugelassenen Personen unterscheidet man zwischen Börsenhändlern und Skontroführern. Zum Börsenhandel zugelassen werden die Teilnehmer von der Börsengeschäftsführung.

    Hier die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen:

    Der Geschäftsinhaber bzw. die mit Geschäfts- und Vertretungsbefugnis ausgestatteten Personen sind zuverlässig und mindestens eine dieser Personen hat die notwendige berufliche Eignung.

    Die für das Unternehmen tätigen Personen müssen „die für den Handel notwendige Zuverlässigkeit und berufliche Eignung“ besitzen.

    Das Unternehmen besitzt eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

    Alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Handel und der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte am Börsenplatz sind erfüllt.

    Im Einzelnen sind die Zulassungsbedingungen in § 16 Börsengesetz geregelt bzw. in der Börsenordnung.

    An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse sind mehr als 284 Unternehmen als Handelsteilnehmer zugelassen.

    Umgangssprachlich umfasst „Marktteilnehmer“ auch Investoren, die keinen direkten Zugang zur Börse haben, sondern über einen Intermediär handeln.
  • Matching
    Im elektronischen Handelssystem Xetra® werden im fortlaufenden Handel Aufträge mit gegeneinander ausführbarem Angebots- und Nachfragepreis automatisch zusammen- und anschließend ausgeführt. Dies geschieht nach der sog. Preis-Zeit-Priorität, d. h. die Aufträge werden nach ihrem Preis (Limit) geordnet; das günstigste Limit hat die höchste Priorität und Aufträge mit gleichem Limit werden nach ihrer Eingangszeit sortiert.
  • MBI (Management-Buy-in)
    Bei einem MBI besitzt das neue Management Kontakte zu Finanzinvestoren, die liquide Mittel bereitstellen, den Übernahmeprozess begleiten und damit eine sichere Einführung des Managements garantieren.
  • MBO (Management-Buy-out)
    Sowohl die Umstrukturierung des Unternehmens als auch ein angekündigte, aber aus Managementsicht unerwünschte Übernahme sind häufig Hintergrund eines MBO. Der Vorteil dabei: Das Management-Know-how bleibt dem Unternehmen erhalten.
  • MDAX
    MDAX® wird seit dem 19. Januar 1996 berechnet. Der Index enthält die 50 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten Unternehmen der klassischen Branchen im Prime Standard unterhalb der DAX-Werte. Basis der Berechnung ist der 30. Dezember 1987 mit einem Wert von 1.000 Punkten.

    Die Indexzusammensetzung wird üblicherweise halbjährlich überprüft und mit Wirkung zum März und September angepasst. Kriterien für die Gewichtung der Aktien in MDAX sind Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes (Freefloats).

    Ein Unternehmen kann außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz nicht mehr zu den 75 größten Unternehmen zählt, bzw. in den Index aufgenommen werden, wenn es bei den Kriterien Marktkapitalisierung und Börsenumsatz eines der 40 größten Unternehmen ist. Der Austausch findet zum nächsten Verkettungstermin statt. Über Veränderungen in MDAX entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse AG. Er wird dabei vom Arbeitskreis Aktienindizes beraten.
  • Mehrfachstimmrecht
    Synonym: Mehrstimmrecht. Mehrfachstimmrechte wurden vor allem von 1920 bis 1923, in einer Zeit hoher Inflation, zum Schutz vor ßberfremdung ausgegeben. Seit 1998 sind sie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich unzulässig. Bestimmungen zu Mehrfachstimmrechten sind im Aktiengesetz § 12 Abs. 2 Satz 1 geregelt.
  • Mehrstimmrecht
    Mehrfachstimmrechte wurden vor allem von 1920 bis 1923, in einer Zeit hoher Inflation, zum Schutz vor Überfremdung ausgegeben. Seit 1998 sind sie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich unzulässig. Bestehende Mehrfachstimmrechte entfallen innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren gegen einen angemessenen Ausgleich ihres Wertes. Die für die Wirtschaft zuständige oberste Behörde eines Landes kann jedoch Mehrfachstimmrechte gewähren, wenn diese zur Wahrung überwiegender gesamtwirtschaftlicher Belange erforderlich sind. Bestimmungen zu Mehrfachstimmrechten sind im Aktiengesetz § 12 Absatz 2 Satz 1 geregelt. Synonym: Mehrfachstimmrecht
  • Meistausführungsprinzip
    Das Meistausführungsprinzip gilt sowohl bei der Feststellung von Einheitskursen im Parketthandel als auch bei Auktionen im vollelektronischen Handel.

    Kauf- und Verkaufsorders werden in einem Orderbuch gesammelt; anhand der Orderlage ermittelt anschließend der Skontroführer im Präsenzhandel oder das vollelektronische Handelssystem den Kurs, zu dem der größte Umsatz erzielt werden kann und bei dem der geringste Angebots- und Nachfrageüberhang entsteht. Kann ein Umsatz bei mehreren Preisen zustande kommen, so wird zu dem Preis ausgeführt, bei dem der geringste Überhang (nicht ausführbare Orders, die zum festzustellenden Preis limitiert sind) vorliegt. Bei gleichen Überhängen wird im Interesse der Preiskontinuität der Preis gewählt, der näher am Referenzpreis (vorangegangener Preis) liegt.
  • Mezzanine Money
    In Deutschland gebräuchliche Formen von Mezzanine Money: Gesellschafterdarlehen, Vorzugsaktien, Genussscheine, stille Beteiligungen.

     
  • Midcap Market Index
    Der Midcap Market Index bildet die 80 Werte in MDAX und TecDAX ab, d. h. er misst die Entwicklung von deutschen Unternehmen aus den klassischen Branchen und dem Technologiesektor mit einer mittelgroßen Marktkapitalisierung, sog. Midcaps.
  • Mindestschlussgröße
    Im Präsenzhandel an der Börse Frankfurt werden alle Aktienorders der Marktlage entsprechend zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeführt. Die Mindestschlussgröße ist hier eins.

    Im elektronischen Handelssystem Xetra® beträgt die Mindestschlussgröße für alle Aktien ebenfalls eins.
  • Minusankündigung
    Minusankündigungen weisen auf erhebliche Kursverluste bei einem Wertpapier hin. Auf der Maklertafel im Börsensaal werden diese Aktien mit einem Minus gekennzeichnet. Nach der Höhe der Kursveränderung unterscheidet man einfache "-", doppelte "- -" und dreifache "- - -" Minusankündigungen. Im Einzelnen gilt:

    Bei Aktien werden Kursveränderungen von mehr als 5 bis 10 Prozent des Kurswertes mit "-", von mehr als 10 bis 20 Prozent mit "- -" und von mehr als 20 Prozent mit "- - -" unter Angabe einer Taxe angekündigt. Kursveränderungen bei Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen mit Optionsschein und Genussscheinen werden wie Kursveränderungen von Aktien behandelt. Bei Genussscheinen ohne Optionsschein, die auf der Grundlage des Gesetzes über das Kreditwesen begeben werden, zeigt der Skontroführer eine erwartete Veränderung von mehr als 1,5 Prozent des Nennwertes mit "-" und von mehr als 3 Prozent mit "- -" an. Bei Rentenwerten werden Kursveränderungen von über 1,5 Prozent des Nennwertes mit "-", von über 3 Prozent des Nennwertes mit "- -" angekündigt. Kursveränderungen bei Optionsscheinen von mehr als 10 bis 20 Prozent des Kurswertes werden mit "- -", von mehr als 20 Prozent mit "- - -" angekündigt.

    Bei Minusankündigungen darf der Kurs erst nach einer angemessenen Frist und nur im Einvernehmen mit einem aufsichtsführenden Mitglied des Börsenvorstands, dessen Vertreter oder einem aufsichtsführenden Mitglied des Börsenaufsichtsausschusses festgestellt werden. Im Einvernehmen mit der aufsichtsführenden Person kann der Skontroführer den Beginn der Notierung eine angemessene Zeit hinausschieben oder bei variabel gehandelten Werten die Notierung mit der Feststellung des Einheitskurses beginnen.
  • Momentum
    Das Momentum ist die Differenz zwischen dem aktuellen und einem zurückliegenden Kurs einer Aktie, dividiert durch diesen zurückliegenden Kurs. Es wird stündlich, täglich, wöchentlich oder monatlich berechnet. Üblich ist eine Zehn-Tage-Zeitspanne.

    Momentum-Werte einer Aktie werden zumeist grafisch dargestellt. Es ergibt sich i. d. R. eine Kurve, die um die Nulllinie schwankt. Wird die Nulllinie von unten nach oben durchbrochen, wird dies als Kaufsignal verstanden. Schneidet das Momentum die Nulllinie von oben nach unten, wird dies als Verkaufssignal gewertet.
  • Monatsbericht
    Fondsgesellschaften aktiv gemanagter Fonds müssen im Segment XTF® neben Halbjahresberichten auch Monatsberichte veröffentlichen. Dadurch wird die Transparenz von aktiven Fonds erhöht.

N

  • Naked Warrants
    Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe begeben werden.
  • Namensaktie
    Gegensatz: Inhaberaktie. Namensaktien können auf natürliche oder juristische Personen lauten. Sie werden durch eine schriftliche Übertragungserklärung, das sog. Indossament, übertragen.

    Durch die Eintragung des neuen Besitzers in das Aktienbuch der AG ist die Fungibilität (Austauschbarkeit) der Aktie eingeschränkt. Dieser Nachteil kann durch ein Blanko-Indossament weitgehend behoben werden. In der Satzung einer Gesellschaft können besondere Regelungen für die Übertragung von Namensaktien festgelegt werden.

    Eine Sonderform von Namensaktien sind vinkulierte Namensaktien.
  • NASDAQ
    Sie ist die Computer-Börse der US-amerikanischen Freiverkehrshändler in New York. An ihr werden besonders wachstumsträchtige, aber auch spekulative Werte gehandelt. Der Nasdaq-Composite Index gibt die Wertentwicklung der an der Nasdaq gehandelten Werte wieder.
  • NEMAX 50
    NEMAX® 50 startete am 1. Juli 1999. Bis zum 21. März 03 umfasste er 50 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten in- und ausländischen Unternehmen im Neuen Markt.

    Vom 24. März 03 bis 31. Dezember 04 umfasste NEMAX 50 die 50 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten Unternehmen der Technologiebranchen im Prime Standard Segment der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse unterhalb der DAX® -Werte. Basis der Berechnung war der 30. Dezember 1997 mit einem Wert von 1.000 Punkten. NEMAX 50 wurde mit dem Jahresende 2004 eingestellt.
  • Nennwert
    Synonyme: Nominalwert, Nennbetrag. Bei Aktien gibt der Nennwert den Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft an, der auf die einzelne Aktie entfällt. Die Summe des Nennwertes aller Aktien – das Aktienkapital – entspricht dem Grundkapital. In Deutschland liegt der Mindestnennwert für Aktien derzeit bei 1 €. Seit der Euro- Einführung ist es auch möglich, nennwertlose Aktien, sog. Quoten- oder Stückaktien zu emittieren.

    Bei Schuldverschreibungen entspricht der Nennwert einem Teilbetrag der Gesamtschuld. Er gibt den Betrag an, den der Emittent der Anleihe bei Fälligkeit an den Inhaber des Wertpapiers zurückzahlen muss.

    Aktienanleihen sind mit einem Nominalwert ausgestattet, auf den Anleger jeden Tag, den sie die Aktienanleihe besitzen, Zinsen bekommen. Die Zahlung der Zinsen ist unabhängig vom Kurs der Anleihe. Zum Laufzeitende kann der Emittent abhängig vom aktuellen Kurs des Basiswertes entweder eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl Aktien des Basiswertes liefern oder den Nominalwert auszahlen. Bei starken Kursverlusten des Basiswertes geht der Anleger also das Risiko ein, nicht den vollen Nominalwert zurückzuerhalten.

    Falls die Aktienanleihe mit einem Knock-in ausgestattet ist, wird das Recht des Emittenten eingeschränkt: Die Lieferung von Aktien ist ihm nur erlaubt, wenn der Preis des Basiswertes mindestens einmal die Knock-in-Schwelle unterschritten hat.
  • Nettodividende
    Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Daher nennt man die an den Aktionär ausgezahlet Dividende Bardividende. Sie ist um die Körperschaftssteuer vermindert. Ein Beispiel: Bruttodividende: 3 Euro Körperschaftsteuer (25%): 0,75 Euro Bardividende: 2,25 Euro Synonym: Bardividende
  • Nettoinventarwert
    Der Nettoinventarwert gibt den Wert des Anlageportfolios eines Fonds an. Um den NAV pro Fondsanteil zu errechnen, muss das Fondsvermögen durch die Zahlen der umlaufenden Anteile dividiert werden. Die Deutsche Börse berechnet im Auftrag des Emittenten fortlaufend die NAVs der in XTF® gelisteten Indexfondsanteile und veröffentlicht diese wie Aktienkurse.

     
  • Neuemission
    Die zugelassenen Wertpapiere können Aktien einer Aktiengesellschaft sein, Anleihen, Zertifikate usw.

    Die Neuemission von Aktien, auch IPO oder Going Public genannt, dient dem Unternehmen zur Beschaffung von Eigenkapital, mit dem das Unternehmen arbeiten kann. Von Neuemission spricht man auch, wenn Aktien eines Unternehmens im Zuge einer Kapitalerhöhung oder Umplatzierung zum ersten Mal am Aktienmarkt angeboten werden. Bevor ein Unternehmen zum Börsenhandel zugelassen wird, muss es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die vom jeweiligen Marktsegment oder ggf. vom angestrebten Transparenzlevel abhängen.
  • Neuer Markt
    Der Neue Markt wurde am 10. März 1997 als Handelssegment für kleine und mittlere schnell wachsende Unternehmen aus zukunftsweisenden, aber auch traditionellen Branchen von der Deutsche Börse AG eingeführt. Mit der Neusegmentierung des Aktienmarktes und der Einführung von Prime und General Standard hat die Deutsche Börse AG das privatrechtliche Segment Neuer Markt zum 5. Juni 2003 geschlossen.
  • Newex
    Ehemaliges Handelssegment für mittel- und osteuropäische Wertpapiere im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse.
  • Nominalbetrag

    Bei Aktien gibt der Nennwert den Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft an, der auf die einzelne Aktie entfällt. Die Summe der Nennwerte - das Aktienkapital - entspricht dem Grundkapital. In Deutschland liegt der Mindestnennwert für Aktien derzeit bei einem Euro. Seit der Euro-Einführung ist es auch möglich, nennwertlose Aktien, so genannte Quoten- oder Stückaktien zu emittieren.

    Bei Schuldverschreibungen entspricht der Nennwert einem Teilbetrag der Gesamtschuld. Er gibt den Betrag an, den der Emittent der Anleihe bei Fälligkeit an den Inhaber des Wertpapiers zurückzahlen muss.

    Synonym: Nennwert

  • Nominalkapital
    Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 €, ist meist aber wesentlich höher. Es wird in Aktien mit einem Mindestnennwert von je 1 € ausgegeben. Ein Aktionär ist im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital am Unternehmen beteiligt. Nennwertlose Stückaktien verbriefen ausgehend von der Gesamtzahl der Aktien entsprechend einen Anteil am Unternehmen.

    Das Grundkapital kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erhöht oder vermindert werden.
  • Nominalumsatz
    Im Rentenhandel wird der Umsatz nach dem Nennwert der gehandelten Stücke berechnet und nicht nach dem Kurswert.

    Zum Beispiel werden Bundesanleihen in der Regel zu einem Nominalwert von 100 € emittiert. Ein Nominalumsatz von 10.000 bedeutet, dass 100 Stück gehandelt wurden.
  • Nominalwert
    Aktienanleihen sind mit einem Nominalwert ausgestattet, auf den Anleger jeden Tag, den sie die Aktienanleihe besitzen, Zinsen bekommen. Die Zahlung der Zinsen ist unabhängig vom Kurs der Anleihe. Zum Laufzeitende kann der Emittent abhängig vom aktuellen Kurs des Basiswerts entweder eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl Aktien des Basiswerts liefern oder den Nominalwert auszahlen.

    Bei starken Kursverlusten des Underlyings geht der Anleger also das Risiko ein, nicht den vollen Nominalwert zurückzuerhalten.

    Falls die Aktienanleihe mit einem Knock-In ausgestattet ist, wird das Recht des Emittenten eingeschränkt: Die Lieferung von Aktien ist ihm nur erlaubt, wenn der Preis des Underlyings mindestens einmal die Knock-In Schwelle unterschritten hat.

    Synonyme: Nennbetrag, Nominalbetrag

    Mehr Wissen zu Aktienanleihen
  • Notierungsaufnahme

    ‚Notierungsaufnahme’ bedeutet, dass ein Wertpapier – eine Aktie, eine Anleihe etc. – erstmalig in einem bestimmten Marktsegment an einer Börse handelbar ist. Bei einer Notierungsaufnahme an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird das Papier erstmalig im Parketthandel der FWB und/oder im elektronischen Handelssystem Xetra® gehandelt.

    Handelt es sich um Aktien eines Unternehmens und findet die Zulassung in einem öffentlich-rechtlich organisierten Markt (Amtlicher oder Geregelter Markt mit den möglichen Transparenzlevels Prime und General Standard) statt, spricht man von einem Börsengang. Nimmt das Unternehmen mit dem Börsengang zudem neues Kapital auf und macht ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht, spricht man von einem IPO (Initial Public Offering).

    Wird bei der Notierungsaufnahme ein Unternehmen in den Handel im Freiverkehr (Open Market) einbezogen, spricht man von einer Aufnahme in einen börsenmäßigen Handel.

    Synonym: Handelsaufnahme

  • Notierungssprung
    Stücknotierte Wertpapiere (d. h. Aktien, Optionsscheine, Bezugsrechte und aktiengleiche Partizipations- oder Genussscheine) im Amtlichen Markt, Geregelten Markt und Freiverkehr notieren in Sprüngen von 0,01 Euro. Sofern der Kurswert eines stücknotierten Wertpapiers im Präsenzhandel kleiner bzw. gleich 0,25 Euro ist, notiert der Wert in Sprüngen von 0,001 Euro. Für Rentenwerte gelten folgende Notierungssprünge:

    Floater, Zero-Bonds, Strips generell 0,001 Prozent Renten Restlaufzeit < 2 Jahre 0,001 Prozent Renten Restlaufzeit >= 2 Jahre und < 7 Jahre 0,005 Prozent Renten Restlaufzeit >= 7 Jahre 0,01 Prozent Renten ohne Tilgungstermin 0,01 Prozent

    Synonyme: Tick, Tickgröße
  • Null-Kupon-Anleihen
    Null-Kupon-Anleihen sind Abzinsungspapiere, da die Zinsen auf die Anleihe erst am Ende der Laufzeit gezahlt werden. Sie werden bis zu 25 Prozent unter dem Nennwert ausgegeben und bei Fälligkeit zum Nominalwert eingelöst. Ihre Verzinsung errechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufkurs und Nominalwert. Anleger nutzen die Null-Kupon-Anleihe als Instrument ihrer Steuerplanung, da die Zinszahlung erst am Ende der Laufzeit steuerlich relevant ist. Null-Kupon-Anleihen bergen das Risiko, dass bei Insolvenz des Emittenten der Anleger den Zinsertrag verliert und gefälschte Nullkupon-Anleihemäntel erst bei Endfälligkeit aufgedeckt werden.
  • Nullkupon-Anleihe
    Synonym: Zerobond. Die Verzinsung von Nullkupon-Anleihen errechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufkurs und Nennwert. Nullkupon-Anleihen können als Abzinsungspapiere ausgegeben werden – d. h. die Anleihen werden unter dem Nennwert emittiert und zum Nennwert zurückgezahlt – oder als Aufzinsungspapiere, die zum Nennwert ausgegeben und zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt werden. In der Regel werden Abzinsungspapiere ausgegeben.

    Anleger nutzen die Nullkupon-Anleihe auch als Instrument ihrer Steuerplanung, wenn die Zinszahlung erst am Ende der Laufzeit steuerlich relevant ist, falls bestimmte steuerrechtliche Voraussetzungen bezüglich der Höhe des Ausgabepreises erfüllt werden. Für den Emittenten ist der Vorteil, dass er keine jährlichen Zinszahlungen vornehmen muss.

    Nullkupon-Anleihen bergen das Risiko, dass bei Insolvenz des Emittenten der Anleger neben dem Kapitaleinsatz auch den Zinsertrag verliert, da er bis zur Insolvenz keine Zahlungen aus der Anleihe erhalten hat.
  • NYSE (New York Stock Exchange)
    Die Aktien der größten US-amerikanischen Aktiengesellschaften sind an der New Yorker Börse gelistet.  Rund 2800 Titel  werden hier gehandelt, hauptsächlich große Konzerne, Banken und Dienstleistungsunternehmen.

    Um an der NYSE uneingeschränkt handeln zu können, müssen Unternehmen oder Einzelpersonen im Besitz eines "Seat" sein. Die Zahl der Seats liegt seit 1953 konstant bei 1366. Seats können abgegeben oder verkauft werden. Interessenten bezahlen bis zu 4 Millionen US-Dollar für einen Seat.

    An der NYSE gibt es keinen Kassakurs. Alle Kurse werden permanent in der Reihenfolge ihres Eingangs abgewickelt. Restbeträge nicht vollständig ausgeführter Aufträge werden zum nächsten Kurs gehandelt. Das Verfahren der Repartierung, wie es in Deutschland angewandt wird, existiert nicht.

    Die Börse wurde 1792 gegründet, zu dieser Zeit trafen sich die New Yorker Aktienhändler unter einer Platane vor dem Haus Wall Street 68. Aufgrund ihrer Lage wird sie auch kurz "Wall Street" genannt. Als berüchtigster Tag ging der 25. Oktober 1929 in die Geschichte ein, besser bekannt als "Schwarzer Freitag". Mit ihm begann die "Große Depression", die Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts.

    Synonym: Wall Street

O

  • Obligationen
    Anleihen werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt. Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:

    Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)

    Synonyme:  Bonds, Festverzinsliche Wertpapiere, Renten, Schuldverschreibungen
  • Omega (Optionsscheine)
    Das Omega gibt den Prozentsatz an, um den sich der Kurs eines Optionsscheins bei einer Preisßnderung des Basiswertes um ein Prozent theoretisch verändert. Im Gegensatz zum einfachen Hebel, der eine gleich starke absolute Preisänderung von Optionsschein und Basiswert unterstellt, misst das Omega durch die Berücksichtigung des Delta die tatsächliche Hebelwirkung des Optionsscheins.
  • Open Market (Freiverkehr)
    Im Open Market (Freiverkehr) an der Börse Frankfurt werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Er ist am 1. Mai 1987 durch den Zusammenschluss des „Geregelten Freiverkehrs“ und des „Ungeregelten Freiverkehrs“ entstanden. Der Freiverkehr ist kein organisierter Markt i. S. v. § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr. Es gibt nur wenige formale Einbeziehungsvoraussetzungen und kaum Folgepflichten für den Emittenten.

    Wesentliche Einbeziehungskriterien:

    Antrag auf Einbeziehung: Er muss eine genaue Bezeichnung des einzubeziehenden Wertpapiers und Angaben darüber enthalten, an welchem in- oder ausländischen organisierten Markt bereits Preise für dieses Wertpapier festgestellt werden. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht.

    Der Antrag auf Einbeziehung eines Emittenten muss schriftlich von einem an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen ➔ Marktteilnehmer gestellt werden.

    Der Antragsteller hat die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.

    Publikationssprache ist Deutsch oder Englisch.

    Seit Oktober 2005 wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet. Der Entry Standard ist ein Teilbereich des Open Market mit erhöhten Transparenzstandards.
  • Open Outcry
    Beim Open Outcry werden Wertpapierpreise und -umsätze per Zuruf oder Handzeichen übermittelt.
  • Opération blanche
    Der Grundgedanke der Opération-blanche-Methode: Bei einem bestimmten Anlagebetrag wächst der Aktienbestand aus sich heraus, d. h. ohne zusätzliche Mittel von außen. Dabei werden neue Aktien durch Dividendenzahlungen und den Verkauf von Bezugsrechten finanziert. Dazu werden z. B. bei einer Kapitalerhöhung so viele Bezugsrechte verkauft, dass die jungen Aktien ohne zusätzlichen eigenen Mitteleinsatz gekauft werden können. So vergrößert sich die Anzahl der Aktien, der absolute Anlagebetrag bleibt jedoch vor und nach der Kapitalerhöhung gleich.
  • Operativer Gewinn
    Der operative Gewinn ist der Gewinn, den ein Unternehmen mit seinen Geschäftsfeldern erzielt, z.B. aus dem Verkauf selbst hergestellter Produkte. Zum operativen Gewinn gehören nicht Verkaufserlöse von Tochtergesellschaften und Firmenanteilen oder Erträge aus Finanzanlagen.
  • Option
    Eine Option ist das verbriefte Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (z. B. Aktien) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben (Kaufoption/Call) oder zu veräußern (Verkaufsoption/Put).

    Optionen sind eigenständige Finanzinstrumente aus der Gattung der Termingeschäfte. Der Optionskäufer zahlt dem Verkäufer für das Ausübungsrecht einen Optionspreis (Optionsprämie). Dafür verpflichtet sich der Verkäufer, wenn die Option ausgeübt wird, den Basiswert gegen Zahlung des Basispreises bereitzustellen oder zu übernehmen. Nimmt der Optionsinhaber sein Ausübungsrecht aber nicht in Anspruch, erlischt das Optionsrecht am Ende der Laufzeit und die Option verfällt. Da die Entscheidung zur Ausübung allein der Käufer des Optionsrechts trifft, wird diese Gattung von Termingeschäft auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet.
  • Optionsanleihe
    Optionsanleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen durch die Zugabe von Optionsscheinen. Diese berechtigen den Inhaber, Aktien des Emittenten in der Regel nach einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Kurs zu beziehen. Mit Beginn der Optionsfrist kann der Anleger über die Optionsscheine getrennt verfügen und diese an der Börse verkaufen. Die Anleihen notieren anschließend mit dem Kurszusatz „ex“.

    Emittenten profitieren von den relativ günstigen Fremdkapitalzinsen, die sie bei einer Optionsanleihe zahlen. Zusätzlich erhalten sie Eigenkapital zu einem vergleichsweise hohen Ausgabekurs, falls die Option ausgeübt wird.

    Anleger profitieren neben den festen Zinszahlungen von Kurssteigerungen der Aktie.
  • Optionsprämie
    Synonyme: Optionspreis, Prämie, Premium. Die Höhe der Optionsprämie wird durch den inneren Wert der Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung eines fairen Optionspreises werden in der Regel Optionspreismodelle wie das Black-Scholes-Modell benutzt.
  • Optionspreis
    Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung eines fairen Optionspreises werden in der Regel Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell, benutzt. Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet. Synonyme: Optionprämie, Prämie, Premium
  • Optionsschein
    Es gibt zwei Arten von Optionsscheinen: Optionsscheine aus Optionsanleihen (traditionelle Optionsscheine) und sog. Naked Warrants.

    Traditionelle Optionsscheine werden in Verbindung mit der Emission einer Optionsanleihe begeben, verbriefen jedoch selbstständige Rechte. Der Emittent des Optionsscheins ist gleichzeitig Emittent des Basiswertes. Traditionelle Optionsscheine werden an einer Börse gehandelt und können amtlich notieren.

    Naked Warrants sind Optionsscheine, die ohne gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe und vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern begeben werden, wobei diese nicht Emittent des Basiswertes sein müssen.

    Inzwischen sind Naked Warrants die bei weitem gebräuchlichste Optionsscheinform. Rechtlich handelt es sich dabei um verbriefte Schuldverschreibungen. Investoren verwenden sie meist, um bestimmte Handelsstrategien umzusetzen, seltener als Absicherungsinstrument.

    Einen aktuellen Marktüberblick über den Handel mit Optionsscheinen finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Hebelprodukte .
  • Optionsverhältnis
    Synonym: Bezugsverhältnis
  • Order
    Eine Order muss folgende Angaben enthalten, damit sie bearbeitet werden kann:

    Wertpapierkennnummer (WKN), ISIN oder Symbol

    Auftragsart (Kauf/Verkauf)

    Auftragsvolumen (Stück/Nominal)

    Limit oder Billigst/Bestens

    Ordergültigkeit

    Börsenplatz oder Plattform (z. B. Xetra®)

    Es gibt limitierte und unlimitierte Orders: Limitierte Orders enthalten einen maximalen Preis (Kaufauftrag) bzw. einen Mindestpreis (Verkaufsauftrag); für unlimitierte Orders gilt die Maßgabe, sie billigst (Kaufaufträge) bzw. bestens (Verkaufsaufträge) zum nächstmöglichen Preis auszuführen.

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Order für alle Werte zu limitieren und sich so vor allzu großen Kursschwankungen zu schützen.

    Zusätzlich ist es möglich, sog. Stop-Orders zu setzen, die ausgeführt werden, sobald eine bestimmte Kursschwelle erreicht oder unterschritten ist.
  • Orderbuch
    In einem Orderbuch werden alle Aufträge gesammelt und nach Kauf- und Verkaufsaufträgen sowie Limits sortiert. Auf Basis dieser Auftragslage ermittelt der Skontroführer den Börsenpreis.

    In vollelektronischen Handelssystemen werden die Preise nach vorgegebenen Algorithmen festgestellt.

    Heutzutage werden Orderbücher in elektronischer Form geführt. Das Orderbuch im Parketthandel ist nur bestimmten Personengruppen, das Orderbuch des Handelssystems Xetra® dagegen für alle Handelsteilnehmer einsehbar (offenes Orderbuch).
  • Orderbuchstatistik
    Die Orderbuchstatistik der Deutschen Börse erfasst alle Umsätze im Orderbuch von Xetra® und Xontro (Präsenzhandel). Die Statistik zählt alle Umsätze einfach.
  • Ordergültigkeit
    Tagesgültige (Good-for-day-Order) gelten nur für den laufenden Handelstag, an dem sie aufgegeben werden.

    Datumsbezogene (Good-till-date-Order) sind bis zu einem angegebenen Datum gültig.

    Unbefristete (Good-till-canceled-Order) bleiben so lange im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder manuell annulliert werden, oder nach 90 Tagen gelöscht werden.

    In Bezug auf die Gültigkeit gibt es folgende Orderzusätze: tagesgültig (Good-for-day), gültig bis zu einem bestimmten Datum (Good-for-date) oder unbefristet (Good-till-cancel). Dabei bleiben offene Order maximal 90 Tage stehen.

    Ein Beispiel: Wenn Sie Ihren Auftrag für die 100 XY-Aktien noch am gleichen Handelstag ausgeführt haben wollen, geben Sie tagesgültig als Zusatz an. Kommt die Order nicht zur Ausführung, wird sie bei Handelsende gelöscht. Geben Sie eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeit auf, dann gilt der Zusatz für den nächsten Handelstag. Sie sollten darauf achten, ob - wie bei einigen Online-Banken und Brokern üblich - eine bestimmte Gültigkeit voreingestellt ist. Falls Sie dies übersehen, könnte Ihnen z. B. bei einem automatisch ‚tagesgültigen‘ Auftrag passieren, dass Ihre Order nicht ausgeführt wird – vor allem, wenn es sich um einen Nebenwert mit geringer Handelsaktivität handelt oder Ihr Limit sehr eng war.
  • Orderrouting
    Banken übermitteln ihre Wertpapierorders zumeist elektronisch über Xontro an den Parketthandel oder über eine Orderrouting-Schnittstelle an das Handelssystem Xetra®.
  • Ordertyp
    Market-Orders werden zum bestmöglichen Kurs ausgeführt. Sind es Billigst-Kaufaufträge, so werden die Papiere zum geringstmöglichen Kurs gekauft. Bei Bestens-Verkaufsaufträgen werden die Papiere zum höchstmöglichen Kurs verkauft.

    Bei einer Limit-Order dagegen geben Sie eine Preisober- bzw. -untergrenze an, bis zu der der Auftrag ausgeführt werden soll.

    Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie wollen 100 Aktien von der XY AG. Der Kurs des Titels liegt zu diesem Zeitpunkt bei 10 Euro. Wenn Sie dies bei Ihrer Bank als Market-Order in Auftrag geben, dann bekommen Sie die von Ihnen gewünschten 100 Stück zu dem Preis, zu dem sie gegenwärtig im Orderbuch erhältlich sind. Das kann dann durchaus ein höherer Kurs sein. Mit einer Limit-Order können Sie den Kaufpreis nach oben begrenzen, etwa bei 10,10 Euro.

    Limit-Orders sind in der Regel günstiger für die Anleger, besonders bei Titeln in „engen“ Märkten oder mit hoher Volatilität. Hier kann es leicht passieren, dass man zu übersteigerten Ausreißerkursen bedient wird. Liegt jedoch das Hauptinteresse eines Investors auf der Ausführung, so ist eine Market-Order empfehlenswerter.

    Verluste stoppen

    Eine der wichtigsten Begrenzungsform für Privatinvestoren ist der Stopp-Zusatz. Mit diesem Instrument sollen mögliche Verluste oder angefallene Gewinne geschützt werden. Eine Stopp-Order ist ein Auftrag, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, sobald sie auf einen vorher festgelegten Preis sinken oder steigen, den so genannten Stoppkurs. Ist dieser Kurs einmal erreicht, geht der Auftrag als normale Market-Order in das Orderbuch und wird zum bestmöglichen Preis ausgeführt. Dabei unterscheidet man zwischen einer Stop-sell- und einer Stop-buy-Order.

    Eine Stop-sell-Order – ein Stoppauftrag zum Verkauf - wird unter den gegenwärtigen Kurs gesetzt. Die Order tritt nur dann in Kraft, wenn der Wert zum Stopppreis oder darunter gehandelt wird. Sie verwandelt dann zu einer Bestens-Verkaufs-Order. Wenn Stop-sell-Orders zur Verlustbegrenzung eingesetzt werden, bezeichnet man sie auch als Stop-loss-Auftrag.

    Das bedeutet: Sie haben Ihre 100 Titel der XY-Aktie zu 10 Euro gekauft. Das Papier steigt zunächst bis auf 15 Euro und gibt dann wieder etwas nach. Sie möchten aber den bereits gemachten Gewinn nicht vollständig verlieren, deswegen setzen Sie eine Stop-sell-Order bei 13,50 Euro. Sollte dieser Kurs erreicht werden, wird die Order bestmöglich ausgeführt.

    Eine Stop-buy-Order - ein Stoppauftrag zum Kauf – wird über den gegenwärtigen Kurs gesetzt. Die Order tritt nur dann in Kraft, wenn der Markt zum Stopppreis oder darüber gehandelt wird. Sie wird dann zu einer Billigst-Kauf-Order.

    Beispielsweise: Die XY-Aktie liegt bei 8 Euro. Sie glauben, dass sie mittelfristig großes Potential hat, wollen aber erst dann in den Titel einsteigen, wenn er sich etwas nach oben bewegt hat. Sie setzen eine Stop-buy-Order bei 10 Euro.

    Der Vorteil von Stop-Orders liegt darin, dass Investoren nicht laufend den Markt und die Performance der jeweiligen Aktien überwachen müssen. Sie haben jedoch einen Nachteil: Sehr kurzfristige Kursrückschläge in einem Aufwärtstrend zum Beispiel können den Stopp auslösen. Man spricht in diesem Fall häufig von „unfreiwillig ausgestoppt werden“.

    Außerdem sind Stopps keine Garantie zur Verlustbegrenzung. Denn sie werden bei Berührung des Stoppkurses in Market-Orders umgewandelt. Wenn dann keinen Gegenangebot vorliegt, wird der Auftrag gar nicht oder zu weit schlechteren Kursen als dem Stopppunkt ausgeführt werden. Dies passiert häufig bei Kursrutschen, wenn viele Investoren aus einem Wert ‚raus’ wollen.

    Für beide Ordertypen gibt es drei weitere Zusatzarten: Zum einen sind das die Begrenzungen der Geltungsdauer mit den sogenannten Gültigkeitsbeschränkungen, zum anderen die Bestimmungen, wie eine Order im fortlaufenden Handel ausgeführt werden soll. Hinzu kommen Handelsbeschränkungen, die eine Order auf den fortlaufenden Handel oder auf eine der mehrfach täglichen Auktionen festlegen.

    Banken bieten häufig nicht alle Orderzusätze an. Im Börsenspiel sind aus Gründen der Komplexität nur die Typen Market- und Limit-Orders eingerichtet.
  • Outperformance-Zertifikat
    Outperformance-Zertifikate ermöglichen Anlegern eine überproportionale Gewinnentwicklung im Vergleich zu einem Direktinvestment in eine Aktie, einen Rohstoff oder einen Index. Klassische Outperformance-Zertifikate sind mit einem Basispreis und einer Partizipationsrate ausgestattet. Beide Merkmale werden bei der Emission festgelegt. Ab der Kursschwelle reagiert der Preis des Zertifikats mit einer Partizipationsrate von über 100 Prozent auf die Kursentwicklung des Basiswertes. Für diese erhöhte Gewinnchance verzichten Investoren im Gegenzug auf die Vereinnahmung einer eventuell gezahlten Dividende. Diese wird in eine Optionskomponente investiert, die die Outperformance verursacht. Die höhere Partizipationsrate gilt oberhalb der Kursschwelle auch bei Verlusten. Unterhalb des Basispreises gehen die Anleger kein größeres Risiko als beim Direktinvestment ein. Bei Fälligkeit bekommt der Investor pro Zertifikat mindestens den Kurswert der Aktie zurückgezahlt.

    Subtypen des Outperformance-Zertifikats sind Protect-Outperformance- und Bandbreiten-Zertifikate, die zudem mit Sicherheitsschwellen ausgestattet sind. Gängige Markennamen der Emittenten sind Express-, Sprint-, Bandbreiten-, Sidestep-, Double Chance- und Touchdown-Zertifikate.
  • Over-the-Counter-Markt (OTC-Markt)
    Ein Over-the-Counter-Markt ist nicht lokalisiert und hat keine festen Handelszeiten. Die Preise werden an diesem Markt frei ausgehandelt. Die Transaktionen finden außerhalb der Verantwortung einer Börse statt, unterliegen aber den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Wertpapierhandel.

    In den USA ist der „over-the-counter market“ der dortige Freiverkehrsmarkt für Aktien und Anleihen im Interbankenhandel.

P

  • Paasche-Index
    Der Paasche-Index gibt die Wertentwicklung eines aktuellen Aktienportfolios gegenüber der Basisperiode unter Verwendung der aktuellen Gewichtungsfaktoren wieder.

    Das Portfolio wird somit laufend an aktuelle Änderungen in den Gewichtungen angepasst. Damit erfasst der Paasche-Index die Struktur des Marktes so aktuell wie möglich.
  • Parkettbörse
    Synonym: Präsenzbörse; Gegensatz: Computerbörse. Nach den Gepflogenheiten einer Parkettbörse genügt für die Rechtswirksamkeit eines Geschäfts das gesprochene Wort (Open Outcry).

    Handelsteilnehmer an einer Parkettbörse sind Skontroführer, Finanzdienstleister, Kreditinstitute und deren Börsenhändler. Skontroführer üben ihre Tätigkeit im Börsensaal in besonders abgegrenzten Zonen, den sog. Maklerschranken, aus.

    An der Börse Frankfurt wird der Handel über Xontro abgewickelt. Im Gegensatz zum vollelektronischen Handelssystem Xetra® werden Aufträge von Skontroführern ausgeführt. Dies kann besonders in weniger liquiden Werten vorteilhaft sein. V. a. Privatanleger nutzen die Parkettbörsen, da die Skontroführer in den größten deutschen Aktien Teilausführung vermeiden.

    Anleihen sowie die meisten Anlage- und Hebelprodukte werden ausschließlich über die Parkettbörse gehandelt.
  • Pensionsgeschäft
    Pensionsgeschäfte werden vor allem zwischen Banken abgeschlossen. Sie beschaffen sich dadurch vorübergehend liquide Mittel. Synonym: Repo-Geschäft (Repurchase-Agreement)
  • Performance-Index
    Die wichtigen Aktien- und Rentenindizes werden von der Deutschen Börse zugleich als Kursindizes und Performance-Indizes berechnet. Dividenden- und sonstige Zahlungen an die Aktionäre werden bei der Berechnung eines Aktien-Performance-Index in das fiktive Portfolio reinvestiert. Renten-Kursindizes werden unter Berücksichtigung des Zinsertrags – d. h. Reinvestition des abdiskontierten durchschnittlichen Jahreskupons – berechnet.
  • Performance-Messung (Optionsschein)
    Die Ergebnisse dieser Performance-Messung werden regelmäßig auf www.xetra.de veröffentlicht. Sie finden sich in der Detailansicht des entsprechenden Wertpapiers. Anhand der Ergebnisse können Investoren die Leistungen der Emittenten nach den für sie wichtigen Kriterien miteinander vergleichen und in die Anlageentscheidung einbeziehen.
  • Pfandbrief
    Pfandbriefe sind ähnlich ausgestattet wie Anleihen. Durch das Vorhandensein einer sog. Deckungsmasse sind sie jedoch besonders gut besichert: Ein Treuhänder kontrolliert, dass die emittierten Pfandbriefe zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch grundpfandrechtlich besicherte Darlehen („Hypotheken“) mit mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sind.

    Pfandbriefe haben oft eine lange Laufzeit – zum Teil beträgt diese über 25 Jahre. Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit darf der Pfandbriefgläubiger nicht kündigen.

    Pfandbriefe werden an der Börse amtlich gehandelt. Die Bezeichnung „Pfandbrief“ ist gesetzlich geschützt.

    Die Emission von Pfandbriefen ist seit 19. Juli 2005 im Pfandbriefgesetz (PfandBG) geregelt.
  • Platzierung
    Von einer erfolgreichen Platzierung spricht man zumeist, wenn der Markt einen Großteil der Papiere abgenommen hat.
  • Platzierungsvolumen
    Das Platzierungsvolumen gibt den Wert aller Aktien einer Neuemission an. Es berechnet sich durch Multiplikation des Emissionspreises mit der Anzahl der platzierten Aktien. Die Zahl der Aktien setzt sich zusammen aus neu emittierten Aktien und Verkäufen von Altaktionären. Das im Rahmen einer Neuemission erhaltene Kapital fließt in der Regel dem Unternehmen und den Altaktionären zu, je nach Gestaltung des Verkaufsangebots. Das Platzierungsvolumen erhöht sich bei großer Nachfrage, wenn die Mehrzuteilungsoption, der sog. Greenshoe, ausgeübt wird.
  • Plusankündigung
    Plusankündigungen weisen auf erhebliche Kurssteigerungen bei einem Wertpapier hin. Auf der Maklertafel im Börsensaal werden diese Aktien mit einem Plus gekennzeichnet. Nach der Höhe der Kursveränderung unterscheidet man einfache "+", doppelte "++" und dreifache "+++" Plusankündigungen. Im Einzelnen gilt: · Bei Aktien werden Kursveränderungen von mehr als 5 bis 10 Prozent des Kurswertes mit "+", von mehr als 10 bis 20 Prozent mit "++" und von mehr als 20 Prozent mit "+++" unter Angabe einer Taxe angekündigt. · Kursveränderungen bei Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen mit Optionsschein und Genussscheinen werden wie Kursveränderungen von Aktien behandelt. Bei Genussscheinen ohne Optionsschein, die auf der Grundlage des Gesetzes über das Kreditwesen begeben werden, zeigt der Skontroführer eine erwartete Veränderungen von mehr als 1,5 Prozent des Nennwertes mit "+" und von mehr als 3 Prozent mit "++" an. · Bei Rentenwerten werden Kursveränderungen von über 1,5 Prozent des Nennwertes mit "+", von über 3 Prozent des Nennwertes mit "++" angekündigt. · Kursveränderungen bei Optionsscheinen von mehr als 10 bis 20 Prozent des Kurswertes werden mit "++", von mehr als 20 Prozent mit "+++" angekündigt. Bei Plusankündigungen darf der Kurs erst nach einer angemessenen Frist und nur im Einvernehmen mit einem aufsichtsführenden Mitglied des Börsenvorstandes, dessen Vertreter oder einem aufsichtsführenden Mitglied des Börsenaufsichtsausschusses festgestellt werden. Im Einvernehmen mit der aufsichtsführenden Person kann der Skontroführer den Beginn der Notierung eine angemessene Zeit hinausschieben oder bei variabel gehandelten Werten die Notierung mit der Feststellung des Einheitskurses beginnen.
  • Poolfaktor
    Der Poolfaktor ist ein Maß für Teiltilgungen einer Anleihe und wird mit dem Nominalbetrag verrechnet. Am Anfang beträgt er 1 und läuft dann sukzessiv gegen 0, also 1 mal 100, 0,9 mal 100 usw. Eine andere Möglichkeit der Ratentilgung ist, zu festgelegten Terminen jeweils einen bestimmten Prozentsatz abzuziehen, z. B. 10 Prozent von 100, dann 10 Prozent von 90 und so weiter.
  • Prämie
    Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung eines fairen Optionspreises werden in der Regel Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell, benutzt. Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet. Synonyme: Optionsprämie, Optionspreis, Premium
  • Präsenzbörse
    An einer Präsenzbörse treffen sich Skontroführer, Freimakler und Händler während fester Geschäftszeiten, um zu handeln. Charakteristisch ist die persönliche Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern.

    Durch den Computerhandel hat die Präsenzbörse stark an Bedeutung verloren. Zurzeit gibt es in Deutschland noch acht Präsenzbörsen für den Wertpapierhandel: Die Wertpapierbörsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
  • Preissensitivität
    Die Preissensitivität kann bei einem Call Werte zwischen Null und Eins, bei einem Put Werte zwischen Null und minus Eins annehmen. Optionsscheine, die "weit aus dem Geld" sind, werden von Preisänderungen des Basiswerts verhältnismäßig gering berührt und haben daher eine Preissensitivität nahe bei Null. Ein Optionsschein dagegen, der "tief im Geld" ist, besteht fast vollständig aus einem inneren Wert. Die Wertentwicklung des Optionsscheins und des Basiswerts verläuft fast parallel. Die Preissensitivität ist nahe bei Eins bzw. minus Eins. Synonyme: Delta (Optionsscheine)
  • Premium
    Die Höhe des Optionspreises wird durch den inneren Wert der Option und den Zeitwert bestimmt. Zur rechnerischen Bestimmung eines fairen Optionspreises werden in der Regel Optionspreis-Bewertungsmodelle, wie das Black-Scholes-Modell, benutzt. Der Optionspreis wird auch als Optionsprämie bezeichnet. Synonyme: Optionprämie, Optionspreis, Prämie
  • Premium Margin
    Die Premium Margin wird täglich für alle Optionen berechnet, deren Käufer die Optionsprämie in voller Höhe bezahlt haben. Führt eine Kursveränderung des Basiswerts zu einem Anstieg der Glattstellungskosten, ist der Stillhalter zur Auffüllung der Premium Margin verpflichtet. Der Optionskäufer braucht keine Margin zu hinterlegen, da er lediglich das Recht und nicht die Verpflichtung zur Ausübung der Option erwirbt. Sein maximales Risiko besteht darin, den Kontrakt verfallen zu lassen. Bei Optionen auf Futures wird keine Premium Margin erhoben, da die Kontraktpartner einen täglichen Gewinn- und Verlustausgleich durchführen.
  • Primärmarkt
    Synonym: Emissionsmarkt; Gegensätze: Sekundärmarkt, Umlaufmarkt
  • Prime All Share
    Der Prime All Share misst die Entwicklung des gesamten Prime Standard. Er ist eingeteilt in 18 Branchenindizes, die wiederum in 62 Industriegruppen gegliedert sind.
  • Prime Standard
    Die Aufnahme in den Prime Standard setzt die Erfüllung der folgenden Transparenzanforderungen voraus:

    Abschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US-GAAP)

    Veröffentlichung von Quartalsberichten auch in Englisch

    Pflege eines Unternehmenskalenders

    Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr

    Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache

    Die Aufnahme in den Prime Standard ist Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse (DAX®, MDAX®, SDAX®, TecDAX®).
  • Privatplatzierung
    Wenn ein Unternehmen seine Aktien an der Börse notieren lassen möchte, kann entweder das Unternehmen selbst (Selbstemission) oder die Emissionsbank (Fremdemission) die Aktien an ausgewählte Investoren verkaufen.

    Handelt es sich bei den Anteilseignern ausschließlich um sog. qualifizierte Anleger (Banken, Fonds o. Ä.) oder sind es innerhalb der gesamten EU weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger, unterliegt das Unternehmen nicht der Prospektpflicht (siehe Art. 2 Abs. 1e EU-PR Europäische Prospektrichtlinie).

    Die angebotenen Aktien können aus dem Besitz der Altaktionäre oder aus einer Kapitalerhöhung stammen.
  • Prospekt
    Ein Wertpapierprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier selbst und über den Emittenten, insbesondere die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit sowie Angaben zu den an der Emission beteiligten Organen und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung).

    Jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden oder zum Handel an einem inländischen organisierten Markt zugelassen werden sollen, muss einen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht und Ausnahmen hiervon ergeben sich aus dem Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Pflicht zur Prospektveröffentlichung im Hinblick auf die Art des Angebots oder auf bestimmte Wertpapiere entfallen. So besteht z. B. keine Pflicht, einen Prospekt zu veröffentlichen, wenn die Wertpapiere nur sog. qualifizierten Anlegern (d. h. Personen, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, z. B. Kreditinstitute) angeboten werden. Der Wertpapierprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Dokument auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft und die Veröffentlichung in Form einer Billigung des Dokuments gestattet hat.

    Die Mindestangaben, die in einen Prospekt aufzunehmen sind, ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG).

    Der Wertpapierprospekt ist nach seiner Billigung durch die BaFin bei der Behörde zu hinterlegen und spätestens einen Werktag vor Beginn des Angebots bzw. vor Notierungsaufnahme zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung stehen folgende Alternativen zur Verfügung: Abdruck in einer überregionalen Wirtschafts- oder Tageszeitung mit weiter Verbreitung, kostenlose Ausgabe in gedruckter Form, Bereitstellung einer Datei, z. B. auf den Internetseiten des Emittenten.

    Seit Juli 2005 werden Wertpapier-Verkaufsprospekte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegt. Sie können in einer Internet-Datenbank eingesehen werden, unter www.bafin.de .
  • Prospekthaftung
    Da der Wertpapierprospekt eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Käufers ist, muss er alle wesentlichen Angaben enthalten, die dem Käufer ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere ermöglichen. Der notwendige Inhalt eines Prospekts ist gesetzlich vorgegeben.

    Enthält ein Prospekt nachweislich fehlerhafte oder unvollständige Angaben, so kann der Erwerber der Wertpapiere unter bestimmten Voraussetzungen die Rücknahme der Wertpapiere sowie den Ersatz der mit dem Erwerb verbundenen Kosten verlangen. Wurden die Wertpapiere bereits weiterveräußert, sind dem Geschädigten der erlittene Verlust und ebenfalls die mit dem Erwerb sowie die mit der Veräußerung verbundenen Kosten zu ersetzen.

    Unter welchen Voraussetzungen der Anspruch besteht, ergibt sich aus dem Börsengesetz und aus dem Verkaufsprospektgesetz. Danach kann nur derjenige den Rücknahme- und Ersatzanspruch geltend machen, der insbesondere nachweisen kann, dass:

    der Erwerb der Wertpapiere nach Veröffentlichung des Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot bzw. nach der Notierungsaufnahme abgeschlossen war

    die Wertpapiere aufgrund des Prospekts erworben wurden

    die unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt zu einer Minderung des Wertpapierpreises beigetragen haben

    er die Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Angaben nicht kannte.

    Der Haftungsanspruch des Erwerbers verjährt ein Jahr nachdem der Erwerber von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Wertpapierprospekt Kenntnis erhalten hat, spätestens jedoch drei Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts.
  • Protective Put-Strategie
    Bei dieser klassischen Wertsicherungsstrategie verfügen die Käufer einer Put-Option gleichzeitig über den Basiswert. Bei einer solchen Kombinationsstrategie sind die Verluste auf die Höhe der gezahlten Put-Prämie begrenzt, an steigenden Aktienmärkten partizipiert ein Investment dagegen fast vollständig, gegenüber einem ungesicherten Portfolio reduziert lediglich um die Optionsprämie.

    Der DAXplus Protective Put-Index bildet die Strategie in den 30 DAX®-Werten ab.
  • Provision
    Anleger zahlen an Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen pro Wertpapierorder eine Gebühr für die Orderübermittlung, Orderbearbeitung und Orderabwicklung sowie das Unterhalten von Dienststellen an den Präsenzbörsen. Die Provision beträgt bei Aktien und Optionsscheinen im Allgemeinen 1 Prozent vom Gesamtkurswert und bei Anleihen etwa 0,5 Prozent vom Nennwert oder Kurswert, je nachdem, welcher Wert höher ist. Kunden und Bank handeln den Prozentsatz frei aus, wobei Kreditinstitute unterschiedliche Mindestprovisionen berechnen. Provisionen für Wertpapiertransaktionen im Amtlichen Markt und Geregelten Markt werden explizit auf der Wertpapierrechnung ausgewiesen. Im Freiverkehr werden sie beim Wertpapierkauf in Form eines Kurszuschlags oder beim -verkauf in Form eines Kursabschlags berücksichtigt.
  • Publikumsfonds
    Alle an der Börse ohne Ausgabeaufschlag handelbaren Fonds finden Anleger auf boerse-frankfurt.com im Bereich Fonds .
  • Publizitätspflicht
    Das Publizitätsgesetz verpflichtet Aktiengesellschaften zur regelmäßigen Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts. Darüber hinaus müssen börsennotierte Unternehmen kursrelevante Tatsachen unverzüglich melden (Pflicht zur Ad-hoc-Publizität). Die Deutsche Börse stellt an Unternehmen zusätzliche Publizitätsanforderungen, wenn sie im Prime Standard Segment gelistet sind: So müssen die Unternehmen neben dem Jahresabschluss regelmäßig Quartalsberichte veröffentlichen, mindestens eine Analystenkonferenz im Jahr halten und Ad-hoc Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache publizieren. Die Börsenorgane überwachen die Einhaltung der Publizitätspflicht.
  • Punktindex
    Ein Punktindex wird zumeist börsentäglich anhand von Kassakursen berechnet. Er lässt, im Gegensatz zu einem Laufindex, der permanent aus aktuellen Kursen berechnet wird, kurzfristige Preis- und Marktentwicklungen des laufenden Handels unberücksichtigt. Beispiele für Punktindizes der Deutschen Börse sind einige Rentenindizes.
  • Put (Optionsscheine)
    Synonym: Verkaufsoption. Käufer eines Puts erwarten, dass der Preis des Basiswertes während der Laufzeit der Option fällt. Daher erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des Basiswertes zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Der Verkäufer eines Puts muss zu diesem Preis den Basiswert abnehmen und erhält dafßr vom Käufer eine Prämie. Die meisten Optionen sehen jedoch keine tatsächliche Lieferung (effective delivery) des Basiswertes, sondern einen Barausgleich vor.

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  • Range-Warrant
    Optionsschein, bei dem der Inhaber einen Geldbetrag erhält, wenn der Kurs des Basiswertes an einem bestimmten Stichtag oder während der Laufzeit innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegt.
  • ratB (Kurszusatz)
    Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. ratB steht für rationiert Brief und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs und die über dem Kurs limitierten Verkaufsaufträge sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge nur beschränkt ausgeführt werden konnten.
  • ratG (Kurszusatz)
    Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. ratG steht für rationiert Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs und die limitierten Aufträge über dem Kurs sowie die unlimitierten Kaufaufträge nur beschränkt ausgeführt werden konnten.
  • Rating
    Ein Rating ist eine qualitative Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner seinen Verpflichtungen (Zins- und Tilgungsleistungen) wie vereinbart nachkommt. Es wird zwischen Kurzfrist-Ratings und Langfrist-Ratings unterschieden, je nachdem, für welchen Zeitraum in der Zukunft das Rückzahlungspotenzial betrachtet wird. Bewertet werden sowohl Emissionen (Schuldtitel wie Anleihen und Pfandbriefe) als auch Emittenten (Banken, Versicherungen, andere Unternehmen, Länder).

    Rating-Agenturen erstellen diese Bewertungen nach einem systematischen Ansatz. Die größten Rating-Agenturen sind Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Die Ratings werden durch einen Buchstabencode angegeben und in Stufen eingeteilt. Sie unterscheiden sich von Agentur zu Agentur bzw. je nach Fristigkeit. So verwendet Moody’s Zahlen als Zusatz, z. B. A1, A2, A3; bei Standard & Poor’s werden dagegen Plus- und Minuszeichen angehängt, z. B. B+, B, B-. Dabei steht AAA (sprich: triple A) für eine hohe Bonität und D für drohende Zahlungsunfähigkeit.
  • Rating-Agentur
    Rating-Agenturen beurteilen Emittenten danach, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie ihren Zins- und Tilgungsleistungen nachkommen können – sowohl kurz- als auch langfristig. Anhand dieser Kriterien teilen sie die Unternehmen in Bonitätsklassen ein. Die führenden Rating-Agenturen sind Moody's und Standard & Poor's.
  • Real Estate Investment Trust (REIT)
    Unternehmen, deren Geschäft nicht aus dem Erwerb, der Veräußerung, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien besteht, können ihr Immobiliarvermögen als REIT an die Börse bringen, z. B. über Ausgründungen oder Abspaltungen oder den Verkauf an Portfoliounternehmen. Dadurch wird in Immobilien gebundenes und möglicherweise geringer rentables Kapital freigesetzt, ins Kerngeschäft reinvestiert und die Eigenkapitalquote erhöht.

    In den USA existieren REITs schon seit den 60er Jahren. Später wurden sie in zum Teil modifizierter Form z. B. in den Niederlanden, in Australien, Italien, Kanada, Japan, Belgien und Frankreich eingeführt. Künftig soll es REITs auch in Deutschland geben. Gegenwärtig diskutieren Experten die rechtliche und vor allem die steuerliche Ausgestaltung des deutschen REIT-Modells.

    An der Börse Frankfurt sind bereits über 100 ausländische REITs im Open Market handelbar.

    Eine Auflistung aller REITs sowie aktuelle Informationen zu deren Einführung in Deutschland finden Anleger auf boerse-frankfurt.com im Bereich Reits .
  • Realtime-Kurs
    Realtime-Kurse werden ohne Zeitverzögerung vom Börsenhandel auf Kursschirme, andere Terminals oder ins Internet übertragen.
  • Redemption
    Das so genannte Creation/Redemption-File im Segment XTF® der Deutschen Börse zeigt regelmäßig die Zu- und Verkäufe eines Indexfonds. Dadurch bleibt die Struktur des Fondsportfolios für den Anleger transparent.

    Gegensatz: Creation
  • Registrargesellschaft
    Neben der Aktienregisterbuchführung unterstützt eine Registrargesellschaft ein Unternehmen bei der Aktienbuchführung, der Ausrichtung der Hauptversammlung, bei IR-Aktionen und bei Kapitalveränderungen.
  • Regulierter Markt
    Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.

    Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Dies gilt auch für die Zulassungsvoraussetzungen, in denen sich der Geregelte Markt bisher vom Amtlichen Markt unterschied: Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen; der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder – falls eine Schätzung nicht möglich ist – das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio. €, der Streubesitzanteil mindestens 25 Prozent betragen.

    Der Regulierte Markt ist ein „organisierter Markt“ im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Das bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst gesetzlich geregelt sind.

    Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels am Regulierten Markt ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen: Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1, Satz 1 oder § 53b Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, muss es einen Antrag bei der Geschäftsführung der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse einreichen. Gehört der Emittent selbst zu einer dieser Gruppen, so kann er die Zulassung eigenständig beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt.

    Zusätzlich zum Zulassungssegment entscheiden sich die Emittenten an der Frankfurter Wertpapierbörse für einen Transparenzstandard. Emittenten im Regulierten Markt können den Prime Standard oder den General Standard wählen, Emittenten im Open Market den Entry Standard. Von dieser Wahl hängen die Zulassungsfolgepflichten ab.
  • Rendite
    In Prozent ausgedrückter, auf Jahresbasis umgerechneter Ertrag einer Kapitalanlage.
  • Rendite nach ISMA
    Die Rendite nach ISMA – früher auch AIBD-Rendite – ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Zinsverrechnung werden die für einen Tag angefallenen (Stück-)Zinsen dem Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag wieder verzinst.

    Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.

    AIBD steht für „Association of International Bond Dealers“, die frühere Bezeichnung der ISMA (International Securities Market Association).

    Auf boerse-frankfurt.com werden die Anleihenrenditen nach dieser Methode berechnet.
  • Rentabilität
    Die Rentabilität misst das Verhältnis von Gewinn zu eingesetztem Kapital bzw. zum Umsatz. Man spricht von der Kapitalrentabilität bzw. der Umsatzrentabilität. Die Rentabilität einer Anlage in Wertpapieren errechnet sich aus dem aktuellen Kurswert und den eingenommenen Zinsen oder Dividendenzahlungen abzüglich des eingesetzten Kapitals. Ist dieser Wert positiv, spricht man von einer rentablen Anlage.
  • Renten
    Rentenpapiere, auch als Anleihen bezeichent, werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt. Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man: · Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit · Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit · Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe). Synonyme: Bonds, Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen
  • Rentenindex
    Rentenindizes werden als Kursindizes und als Performance- Indizes berechnet. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeit von Rentenwerten wird ein Rentenindex aus synthetischen Werten berechnet, sodass im Zeitablauf die Struktur des Index konstant bleibt.

    Beispiele für Rentenindizes in Deutschland sind RDAX®, REX® und die Indizes der eb.rexX®-Familie sowie PEX®. Den europäischen Rentenmarkt bildet die iBoxx®-Indexfamilie (iBoxx € und iBoxx £) ab.
  • Repo-Geschäft (Repurchase-Agreement)
    Repo-Geschäfte werden vor allem zwischen Banken abgeschlossen. Sie beschaffen sich dadurch vorübergehend liquide Mittel. Synonyme: Pensionsgeschäft
  • REX
    REX ® gibt die Bewertung eines repräsentativen Ausschnitts des deutschen Rentenmarktes wieder. Er wird von der Deutschen Börse anhand von 30 idealtypischen Anleihen einmal täglich auf Basis der Kassakurse an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse berechnet. Dabei werden Anleihen mit einer ganzzahligen Laufzeit von eins bis zehn Jahren und je drei Kupontypen (6; 7, 5 und 9 Prozent) berücksichtigt. Jede der 30 Anleihen wird mit ihrem Marktanteil gewichtet. Der Marktanteil bemisst sich nach der Anzahl der Emissionen in jeder der 30 Laufzeit-/Kupon-Klassen in den letzten 25 Jahren. Die Deutsche Börse prüft die Gewichtung jährlich.
  • Rho (Optionsscheine)
    Dynamische Kennzahl, die die Sensitivität des Optionspreises in Bezug auf Veränderungen des Zinsniveaus misst.
  • Risikoabsicherung (Optionsscheine)
    Ein Anleger, der z. B. sinkende Aktienkurse erwartet, kann sein Aktiendepot durch den Kauf von Put-Optionsscheinen absichern. Der Put-Optionsschein berechtigt ihn dabei, seine Aktien nach oder innerhalb der im Optionsschein festgelegten Zeit z. B. zum aktuellen Preis zu verkaufen. Dadurch kann er einen möglichen Wertverlust seines Aktiendepots umgehen. Der Anleger zahlt für die Absicherung einen Preis - den Optionsscheinpreis -, der jedoch wesentlich niedriger ist als der Wertverlust, der sich aus dem prognostizierten Kursverfall ergeben würde.
  • Rohstoff-Future
    Bei Abschluss eines Rohstoff-Future-Kontrakts (englisch: commodity future) verpflichten sich Käufer/Verkäufer, einen Rohstoff bei Fälligkeit des Kontrakts zu einem festgelegten Preis abzunehmen/zu liefern.

    Rohstoff-Futures waren die ersten Termingeschäfte: Schon vor langer Zeit wollten sich Bauern gegen Preisschwankungen ihrer Produkte absichern. Dabei schloss ein Bauer einen Future-Kontrakt, um sich den Preis für sein Produkt im nächsten Jahr zu sichern.

    Rohstoff-Futures werden oft als Basispreis bei Anlageund Hebelprodukten auf Rohstoffe verwendet.
  • Round Lot
    Im Präsenzhandel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse werden alle Aktienorders der Marktlage entsprechend zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeführt. Die Mindestschlussgröße ist hier eins.

    Bei Rentenwerten wird eine Order ab einem Nennbetrag von 1 Mio. Euro im variablen Handel ausgeführt.

    Im elektronischen Handelssystem Xetra® beträgt die Mindestschlussgröße für alle Aktien eins.

    Synonym: Mindestschlussgröße
  • Rückkauf eigener Aktien
    Der Rückkauf eigener Aktien war bis vor wenigen Jahren in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" können seit Mai 1998 Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen. Die Aktionäre der Aktiengesellschaft müssen dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen. Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie überflüssiges Kapital anlegen oder eine feindliche Übernahme erschweren wollen. Durch den Rückkauf steigt zumeist der Aktienkurs, da sich wegen der geringeren Stückzahl der Gewinn pro Aktie erhöht. Synonym: Aktienrückkauf

S

  • Same-Day-Settlement (SDS)
    Das Abwicklungsunternehmen Clearstream zum Beispiel reguliert Aufträge zwischen Geschäftspartnern noch am gleichen Tag, sofern die Aufträge bis 10 Uhr per belegloser Datenübertragung bei ihm eingehen.
  • Schaltergeschäft
    Synonyme: Tafelgeschäft, Zug-um-Zug-Geschäft
  • Schatz-Future
    Der Schatz-Future wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Kupon von sechs Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 1,75 und 2,25 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
  • Schlusskurs
    Bisher hatten die Skontroführer an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse als letzten Preis des Handelstages einen Schlusskurs festzustellen, soweit dies die Orderbuchlage ermöglichte. Seit dem 3. November 2003 beginnt die Feststellung der Schlusspreise für in DAX® enthaltene Werte auf dem Frankfurter Parkett ab 19.55 Uhr, für die restlichen Werte schon ab 19.30 Uhr; nach diesen Zeitpunkten ist eine variable Preisfeststellung nicht mehr zulässig.

    Im elektronischen Handelssystem Xetra werden die Schlusspreise ab 17.30 Uhr im Rahmen einer Schlussauktion festgestellt.

    Der Barausgleich bei Optionsscheinen wird aus dem jeweiligen Schlusspreis des Basiswerts berechnet.
  • SDAX
    SDAX® startete am 21. Juni 1999. Er umfasst die 50 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten Unternehmen der klassischen Branchen unterhalb der MDAX-Werte. Der Index wird als Kurs- und Performance-Index von der Deutschen Börse berechnet. Basis der Berechnung ist der 30. Dezember 1987 mit einem Wert von 1.000 Punkten.

    Die Indexzusammensetzung wird üblicherweise halbjährlich überprüft und mit Wirkung zum März und September angepasst. Kriterien für die Gewichtung der Aktien in SDAX sind: Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes sowie Branchenrepräsentativität. Über Veränderungen in SDAX entscheidet der Vorstand der Deutschen Börse. Er wird dabei vom Arbeitskreis Aktienindizes beraten.
  • Second Quotation Board
    Im Second Quotation Board werden alle Unternehmen einbezogen, deren Aktien bereits an einem anderen internationalen oder nationalen Handelsplatz zugelassen oder einbezogen wurden und die die Einbeziehung in den Open Market beantragen.

    Verwandte Begriffe
    First Quotation Board

  • Secondary Purchase
    Auf diesem Weg trennen sich Venture-Capital-Fonds von Beteiligungsunternehmen, deren Entwicklung nicht planmäßig verläuft und die sonst komplett abgeschrieben werden müssten. Teilweise werden auch ganze (Rest-)Portfolios von Venture-Capital-Gesellschaften veräußert, bei denen eine Anschlussfinanzierung nicht gesichert ist. Generell übernimmt der Käufer meist Beteiligungen, die schon in einem reiferen Stadium sind, und vermeidet somit die risikoreichere Frühphase der Finanzierung. Für das Startup ist ein Secondary Purchase meist mit erheblichen Risiken verbunden, zuweilen aber gleichzeitig die einzige Überlebenschance.
  • Seed-Phase
    Die Seed-Phase ist die erste Phase einer Unternehmensgründung. Sie ist gekennzeichnet durch die Umsetzung einer Geschäftsidee, die Erstellung eines Geschäftskonzepts und die Herstellung erster Prototypen. Gründungsunternehmen haben in dieser Phase zumeist einen hohen Kapitalbedarf, da noch keine Umsätze generiert werden.
  • Sekundärmarkt
    Synonym: Umlaufmarkt; Gegensatz: Primärmarkt. Im Sekundärmarkt werden Wertpapiere gehandelt und übertragen. Wichtige Eigenschaften eines Sekundärmarktes sind daher eine hohe Liquidität und Transparenz.

    Die Sekundärmarktfähigkeit eines Wertpapiers am Kassamarkt wird durch das Börsengesetz und die Börsenordnung geregelt. Für ausländische Finanztitel kann sie durch Hinterlegungszertifikate (ADRs, GDRs) erreicht werden.
  • Selbstemission
    Eigenemissionen werden zumeist von Unternehmen durchgeführt, die bereits über Geschäftsbeziehungen zum Anlegerpublikum und über ein ausgebautes Absatzsystem für den Verkauf der Emission verfügen - also i. d. R. Banken und Versicherungen. Im Vergleich zu einer Fremdemission, bei der das Unternehmen seine Aktien über ein Konsortialkonsortium platziert, ist die Eigenemission kostengünstiger. Problematisch ist die Emissionsart jedoch bei einer internationalen Platzierung oder einem großen Emissionsvolumen. Zumindest der letztgenannte Fall kann das emittenteneigene Absatzsystem schnell überfordern. Daher wird bei der Eigenemission immer öfter das Internet zur Platzierung genutzt. Eine Eigenemission wird oft durchgeführt, wenn sich das Unternehmen bereits mit einem Großinvestor über den Verkauf der Emission einigen konnte (Privatplatzierung). Synonyme: Eigenemission
  • SENSIS
    SENSIS generiert objektive Risikokennzahlen, die Investoren bei Anlageentscheidungen unterstützen können. Dazu werden die im Portfolio enthaltenen Kernrisiken, d.h. die Abhängigkeit einer Position zur Entwicklung von Aktienmärkten, Rohstoffpreisen, Wechselkurse o.ä. aufgezeigt. Investoren sehen auf einen Blick, mit welchen Märkten ihr Portfolio korreliert und zu welchen Märkte es sich gegenläufig verhält. In den Risikokennzahlen wird außerdem die Diversifikation transparent. Anleger können heraus lesen, gegen welche Risiken sie sich absichern sollten.
  • Sensitivität (Optionsscheine)
    Die wichtigsten Sensitivitäten sind: Delta, Gamma, Rho, Theta und Vega.
  • Settlement
    Abschluss und Erfüllung eines Börsengeschäfts, d. h. Austausch von Handelsobjekt und Geldgegenwert.
  • Shareholder-Value
    Das Shareholder Value-Konzept ist eine Unternehmensstrategie, bei der in einer börsennotierten Gesellschaft Maßnahmen im Vordergrund stehen, die dazu dienen, den Anteilseignernutzen zu erhöhen oder, konkreter, den Unternehmenswert im Sinne des Marktwertes des Eigenkapitals und damit das Aktionärsvermögen zu steigern. Der Unternehmenswert ergibt sich dabei nicht aus dem Gewinn, sondern aus den künftigen Zahlungsströmen des Unternehmens.
  • Sharpe Ratio
    Die Sharpe Ratio, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler William F. Sharpe, misst die Mehrrendite eines Fonds über die sichere Anlage pro Risikoeinheit. Liegt die Sharpe Ratio über eins, hat das Wertpapier eine Mehrrendite erzielt. Bei einem Ergebnis zwischen null und eins liegt die Rendite über der Geldmarktverzinsung, entspricht jedoch nicht dem kalkulierten Risiko. Bei einer negativen Sharpe Ratio erreicht die Rendite des Wertpapiers nicht die einer risikolosen Geldmarktanlage.

    Das Risiko wird mit der Volatilität, dem Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapierkurses oder Index um seinen Mittelwert in einem festen Zeitraum berechnet.
  • Short Position
    Gegensatz: Long Position.
  • Sicherheitspuffer
    Der Sicherheitspuffer wird in Prozent angegeben und gibt an, wie weit der Kurs von der unteren Kursschwelle entfernt. Er entspricht also dem Verlust, den der Basiswert machen kann, bevor die Sicherheitsschwelle erreicht und damit die Sicherheitskomponenten des Zertifikats unwirksam werden.

    Mehr zu den Produkttypen
  • Skontroführer
    Skontroführer stellen im börslichen Präsenzhandel das Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer eines Wertpapiers dar. Dabei ist für jedes Wertpapier nur ein Skontroführer zuständig.

    Laut Börsenordnung sind Skontroführer bei der Preisfeststellung gehalten, diejenigen Aufträge zu berücksichtigen, die bis zum Beginn der Preisfeststellung vorliegen. Die Skontroführer führen zu diesem Zweck ein Orderbuch (Skontro), also eine Bestandsliste, in der alle Kauf- und Verkaufsaufträge vermerkt sind.

    Auf Basis dieser Auftragsdaten und ggf. unter Berücksichtigung eines Referenzmarktes bilden Skontroführer den Preis. Bei Anlage- und Hebelprodukten orientieren sie sich an den Emittentenquotes.

    Das Preisfeststellungsverfahren der Skontroführer wird von den Handelsüberwachungsstellen (HÜSt) der jeweiligen Börse überwacht. Zurzeit sind 15 Skontroführer für alle Werte im Präsenzhandel der Börse Frankfurt zuständig.
  • SMAX
    Das Börsensegment SMAX wurde im Zuge der Neusegmentierung des Aktienmarktes zum 31. Dezember 2003 aufgelöst. Von den SMAX-Unternehmen wechselte jeweils rund die Hälfte in Prime und General Standard. Der SDAX-Index hat den SMAX-All-Share-Index als Barometer für Unternehmen mit geringerer Börsenkapitalisierung abgelöst.
  • Sonstige Anlageprodukte
    Index-Zertifikate folgen in ihrer Entwicklung dem zugrunde liegenden Index eins zu eins – sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen

    Reverse-Index-Zertifikate Bei einem Investment in diesen Typ, auch Short- oder Bear-Zertifikate genannt, setzen Anleger explizit auf sinkende Aktienkurse. Fällt also der zugrunde liegende Index, gewinnt das Zertifikat an Wert.
  • Sonstige Zertifikate
    In dieser Kategorie sind Zertifikate aufgeführt, die von den gängigsten Produkttypen abweichen. Während etwa Index-Zertifikate der Entwicklung eines zugrunde liegenden Index eins zu eins folgen – sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen, setzen Anleger bei einem Investment in Reverse-Index-Zertifikate, auch Short- oder Bear-Zertifikate genannt, explizit auf sinkende Aktienkurse. Fällt also der zugrunde liegende Index, gewinnt das Zertifikat an Wert.
  • Spanne
    Die Geld-Brief-Spanne wird im offenen Orderbuch von Xetra® veröffentlicht und im Präsenzhandel ausgerufen. Je enger die Geld-Brief-Spanne ist (also je kleiner die Prozentzahl), desto einheitlicher ist die Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich des Werts einer Aktie.

    Die Geld-Brief-Spanne ist ein verbreitetes Maß zur Bewertung der Geld- und Kapitalmarkteffizienz, da bei engen Spannen die Marktliquidität hoch und die Transaktionskosten niedrig sind.

    Synonyme: Geld-Brief-Spanne, Spread
  • Sparerfreibetrag
    Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) sind inklusive Werbungskostenpauschbetrag bei Ledigen bis zu einer Höhe von 801 Euro, bei Verheirateten bis 1.602 Euro pro Jahr steuerfrei. Einkünfte, die über dieser Summe liegen, unterliegen der Abgeltungssteuer.
  • Spekulationsfrist
    Die Spekulationsfrist bestand in Deutschland bis Ende 2008 und betrug 12 Monate. In diesem Zeitraum unterlagen Gewinne aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren der Einkommensteuer. Mit Installierung der Angeltungssteuer ab 2009 sind Gewinne unabhängig von der Haltedauer eines Wertpapiers steuerpflichtig geworden.
  • Spekulationsgewinn
    Gewinn aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren
  • Spezialfonds
    Spezialfonds werden von einer begrenzten Anzahl von Anteilseignern gehalten, i. d. R. sind dies institutionelle Investoren. Die Anteile dürfen nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft übertragen werden. Die Anlagepolitik des Fonds richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Anteilseigner. Die Fondsanteile werden ohne Ausgabeaufschlag ausgegeben.
  • Spezialitätenfonds
    Im Vergleich zu klassischen Investmentfonds haben Spezialitätenfonds aufgrund ihrer fokussierten Anlagepolitik ein höheres Risiko. Sie eignen sich für Anleger, die gezielt in bestimmte Branchen investieren wollen.
  • Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF)
    Als Preis für die Inanspruchnahme der SRF zahlen die Geschäftsbanken den von der Zentralbank vorgegebenen Spitzenrefinanzierungssatz (SRS). Die SRF stellt somit ein wichtiges geldpolitisches Instrument der EZB dar. Sie ersetzte in ihrer Funktion die Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank.
  • Spotmarkt
    In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Der Kassamarkthandel an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse wird sowohl an der traditionellen Präsenzbörse als auch im elektronischen Handelssystem Xetra abgewickelt. Gegensatz: Terminmarkt Synonyme: Effektivmarkt, Kassabörse, Kassamarkt, Lokomarket
  • Spread
    Die Geld-Brief-Spanne wird im offenen Orderbuch von Xetra® veröffentlicht und im Präsenzhandel ausgerufen. Je enger die Geld-Brief-Spanne ist (also je kleiner die Prozentzahl), desto einheitlicher ist die Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich des Werts einer Aktie.

    Die Geld-Brief-Spanne ist ein verbreitetes Maß zur Bewertung der Geld- und Kapitalmarkteffizienz, da bei engen Spannen die Marktliquidität hoch und die Transaktionskosten niedrig sind.

    Synonyme: Geld-Brief-Spanne, Spanne

  • Squeeze-out
    Laut § 327a Aktiengesetz hat der Mehrheitsaktionär, der mindestens 95 Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigt, das Recht, die restlichen Aktionäre auszuschließen; sie müssen dann ihre Aktien gegen Barabfindung an den Hauptaktionär übertragen.
  • Stammaktie
    Gegensatz: Vorzugsaktie. Stammaktien sind die dominierende Aktiengattung im deutschen Börsenwesen. Zu den darin verbrieften Aktionärsrechten gehören insbesondere:

    das Recht auf Zahlung einer Dividende

    das Stimmrecht, Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung

    das Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien

    das Auskunftsrecht

    das Recht auf Anteil am Liquidationserlös

    Die im Börsenhandel übliche Abkürzung für Stammaktien ist „Stämme“.
  • Standardabweichung
    Anhand der Standardabweichung lässt sich - unabhängig von der Marktentwicklung - das Gewinn- oder Verlustpotenzial einer Aktie abschätzen. Dabei wird unterstellt, dass die vergangenheitsbezogenen Werte auch für künftige Entwicklungen Gültigkeit haben. Da die Kennzahl die zukünftig zu erwartende Veränderung eines Wertes ausdrückt, ist sie bei der Bestimmung von Optionspreisen von besonderer Bedeutung. Synonym: Volatilität
  • Startup-Phase
    Gründungsunternehmen haben in dieser Phase zumeist einen hohen Kapitalbedarf, da noch keine Umsätze generiert werden.  
  • Startup-Unternehmen
    Startup-Unternehmen befinden sich noch im Aufbau und haben ihre Produkte noch nicht in großem Umfang vermarktet.
  • Sternchen * (Kurszusatz)
    Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Sternchen (*) als Kurszusatz steht dafür, dass kleine Beträge ganz oder teilweise nicht gehandelt werden konnten.
  • Stillhalter
    Ein Stillhalter liefert bei der Ausübung einer Option entweder Geld oder Wertpapiere. Für sein „Stillhalten“ erhält er als Entgelt den Optionspreis (Optionsprämie). Je nach Optionsart unterscheidet man zwischen Stillhalter in Geld und Stillhalter in Wertpapieren.

    Der Stillhalter in Geld ist der Verkäufer einer Verkaufsoption (Put-Option). Er ist verpflichtet, bei Ausübung der Option durch den Optionsinhaber innerhalb der Optionsfrist den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu kaufen.

    Der Stillhalter in Wertpapieren ist der Verkäufer einer Kaufoption (Call-Option). Er ist verpflichtet, bei Ausübung der Option durch den Optionsinhaber innerhalb der Optionsfrist den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu liefern.
  • Stop-Buy-Order
    Bei einer Stop-Buy-Order wird ein Wertpapier gekauft, sobald der Kurs eine bestimmte Grenze überschritten hat. Ein Motiv dafür könnte sein, dass ein Anleger eine Aktie erst dann kaufen will, wenn sie bereits von anderen Investoren an der Börse "entdeckt" worden ist oder das Wertpapier einen technischen Widerstand durchbrochen hat.
  • Stop-Limit-Order
    Auftrag zum Kauf oder Verkauf, sobald das vorgegebene Preislimit (Stop-Limit) erreicht ist.
  • Stop-Loss-Order
    Mit einem Stop-Loss-Limit kann ein Aktionär Verluste bei einem Kursrutsch begrenzen: Das Wertpapier wird ab der angegebenen Untergrenze sofort verkauft. Der Vorteil einer Stop-Loss-Order ist, dass der Anleger den Kurs einer Aktie nicht ständig verfolgen muss.
  • Stop-Loss-Schwelle
    Stop-Loss-Schwellen bei Hebelprodukten stellen eine Barriere dar. Wenn der zugrunde liegende Basiswert diese Barriere über- bzw. unterschreitet, verfällt der Knock-out-Schein. Es wird jedoch, anders als bei einem Knock-out-Produkt ohne Stop-Loss-Schwelle, ein geringer Restwert zurückgezahlt.
  • Stop-Market-Order
    Auftrag zum Kauf oder Verkauf, sobald ein bestimmter Kurs erreicht ist.
  • Stop-Order
    Mit Stop-Orders legen Anleger bei Orderaufgabe fest, dass ihre Order erst dann ausgeführt wird, wenn ein bestimmter Preis (Limit) erreicht, über- bzw. unterschritten wird. Der Vorteil ist, dass der Anleger den Kurs einer Aktie nicht ständig verfolgen muss.

    Bei einem Kursrutsch können beispielsweise mit einem Stop-Loss-Limit in der Regel Verluste begrenzt werden: Die Wertpapierorder wird bei Erreichen oder Unterschreiten des Stop-Limits in eine unlimitierte Verkaufsorder (Bestens) umgewandelt und zur nächsten Preisfeststellung ausgeführt.

    Umgekehrt verhält es sich bei einem Stop-Buy-Limit: Hier wird die Stop-Buy-Order nach Erreichen oder Überschreiten des Stop-Buy-Limits in eine Billigst-Order umgewandelt.

    Bei Kapitalmaßnahmen, z. B. Dividendenzahlungen, erlöschen alle Stop-Orders im Orderbuch.
  • Stop-Sell-Order
    Die Order tritt nur dann in Kraft wenn ein Wert zum Stop-Preis oder darunter gehandelt wird. Sie wird dann zu einer Bestens-Verkaufs-Order. Wenn Stop-Sell Order zur Verlustbegrenzung eingesetzt werden, bezeichnet man sie auch als Stop-Loss-Auftrag.
  • STOXX
    STOXX Limited gehört der Deutsche Börse AG und der SIX Swiss Exchange. STOXX berechnet und verteilt die STOXX Indizes.
  • STOXX Europe 50

    Der STOXX Europe 50-Index wurde Anfang 1998 von der Deutsche Börse AG zusammen mit der Pariser Börse und der Schweizer Börse sowie dem Unternehmen Dow Jones eingeführt. Er wird als Kurs- und Performance-Index in Euro und US-Dollar berechnet. Zeitliche Basis ist der 31. Dezember 1991 mit einem Wert von 1.000 Punkten.

    Die Auswahlkriterien für die Zusammensetzung des Index sind die Marktkapitalisierung und der Börsenumsatz der europäischen Unternehmen.

    Bis zum 1. März 2010 hieß der Index Dow Jones Stoxx 50.

  • STOXX Indizes
    Stoxx Ltd. berechnet rund 300 Indizes. Dazu zählen auch der STOXX Europe 50, der die nach Freefloat Marktkapitalisierung größten Unternehmen Europas erfasst und der EURO STOXX 50, der die größten Unternehmen der Eurozone erfasst. Basis der Indexberechnung ist der 31.12.1991 mit einem Wert von 1.000 Punkten.

    Neben den Bluechip-Indizes bietet STOXX regionale Indizes sowie Indizes für einzelne Wachstumssegmente oder Branchen.

    Für die Aufnahme eines Unternehmens in einen Index ist zusätzlich zu dem indexspezifischen Kriterium die Marktkapitalisierung nach Streubesitz des Unternehmens entscheidend. Die Indizes werden als Kurs- und Performance-Indizes berechnet. Die dem Index zugrunde liegenden Aktien werden dazu in aktuelle Euro- bzw. US-Dollarpreise umgerechnet.
  • Streifbandverwahrung
    Wertpapiere in Streifbandverwahrung werden getrennt von den Beständen der Bank und Dritter aufbewahrt. Streifbandverwahrt werden Wertpapiere, die nicht zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt. Der Name des Eigentümers wird auf einem Papierstreifen o. ä. vermerkt, der die Wertpapiere umgibt. Mäntel und Bögen werden aus Sicherheitsgründen getrennt aufbewahrt. Entstehende Verwaltungskosten zahlt der Kunde. Der Vorteil der Streifbandverwahrung für den Kunden ist, dass er die eingelieferten Stücke wieder im Original erhält. Bei Streifbandverwahrung von Wertpapieren bleibt der Hinterleger Eigentümer seiner Stücke. Bestimmungen zu Streifbandverwahrungen sind im Depotgesetz § 2 vom 04.02.1937 und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankengruppen geregelt. Gegensatz: Sammelverwahrung
  • Streubesitz
    Synonym: Freefloat. Zum Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären (Anteil am Aktienkapital von über 5 Prozent) gehalten werden, also vom breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Je höher der Streubesitzanteil ist, desto höher ist in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie.

    Seit Juni 2002 werden die Werte in den Aktienindizes der Deutschen Börse nach Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes gewichtet.
  • Strike price
    Synonyme:  Ausübungspreis,  Basispreis, Bezugspreis, Exercise price
  • Stückaktien
    Im Gegensatz zu Nennwertaktien, die auf einen bestimmten Betrag als Anteil am Grundkapital lauten (z. B. 5 €), verbriefen Stückaktien einen prozentualen Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Auf der Urkunde weisen Stückaktien nicht die Beteiligungsquote aus, sondern lediglich z. B. die Bezeichnung „Eine Aktie der Gesellschaft“. Dadurch wird die Berichtigung der Aktienurkunden aufgrund von Kapitalmaßnahmen vermieden. Die Beteiligungsquote einer Stückaktie kann anhand des in der Satzung ausgewiesenen Grundkapitals errechnet werden. Stückaktien wurden in Deutschland erstmals 1998 eingeführt.
  • Stützungskäufe
    Wertpapierkäufe mit dem Ziel, ein Kurs- oder Zinsniveau zu halten bzw. einem Verfall entgegenzuwirken.
  • Swap
    Zins- und Währungsswaps sind eine Möglichkeit, kostengünstig Fremdkapital aufzunehmen. Beim reinen Zinsswap tauschen zwei Schuldner unterschiedlicher Bonität Zinszahlungsverpflichtungen. Diese Verpflichtungen lauten auf dieselbe Währung. Wesentlich ist hierbei, dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest vs. variabel) unterliegen. Außerdem dürfen durch den Swap keine gegenseitigen Kapitalforderungen entstehen. Der Sinn eines Swapgeschäfts liegt darin, einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert von geringeren Zinszahlungen. Ähnliches gilt bei Währungsswaps: Hier lauten die zu tauschenden Verbindlichkeiten auf verschiedene Währungen.
  • Switch
    Bei einem Switch werden Wertpapiere, deren Aussichten als schlecht beurteilt werden verkauft. Die Erlöse werden dann in Anlagen investiert, deren Aussichten günstiger eingeschätzt werden. Dieser Kauf und Verkauf findet gleichzeitig zwischen zwei Kontrahenten statt.
  • Synthetische Anleihe
    Synonym: Notional Bond. Synthetische Anleihen ermöglichen den Vergleich der Renditen von unterschiedlichen Anleihen. Dazu werden die Kuponzahlungen, Laufzeiten und Renditen so umgerechnet, dass die Anleihen zum Basiszeitpunkt denselben Wert haben.

    Ein Beispiel für die Verwendung einer synthetischen Anleihe ist der Rentenindex REX®, der sich nicht aus den Preisen realer Anleihen errechnet, sondern aus synthetischen Anleihen. Diese werden v. a. im Terminhandel verwendet, wo Future-Kontrakte mit synthetischen Anleihen beliefert werden und die Lieferverpflichtung durch die Umrechnung einer realen Anleihe erfüllt wird.

T

  • Tafelgeschäft
    Synonyme: Schaltergeschäft, Zug-um-Zug-Geschäft
  • Tagesgültige Order
    Tagesgültige Orders gelten nur für den laufenden Handelstag, an dem sie aufgegeben werden.
  • Talon
    Ein Talon ist der letzte Abschnitt auf dem Kuponbogen. Wurden alle Dividenden- oder Zinsscheine eingelöst, erhält der Inhaber des Wertpapiers gegen Vorlage des Talons einen neuen Bogen. Bei einer Depotverwahrung der Wertpapiere erledigt dies automatisch die Bank des Wertpapierinhabers. Synonyme:  Erneuerungsschein
  • Taxe
    Die Skontroführer im Präsenzhandel stellen Taxen mit einer Geld- und einer Brief-Seite in das Handelssystem Xontro ein. Die Taxen dienen der Information der Teilnehmer darüber, zwischen welchen Geld- und Briefkursen ein Börsenpreis festgestellt werden könnte. Sie sind unverbindlich und stellen kein Geschäftsangebot dar.

    Privatanlegern bieten die Skontroführer eine Ausführung zum Mittelpunkt der Geld-Brief-Taxe in bestimmten Wertpapieren.
  • Taxe (Kurszusatz)
    Ein Kurs wird von einem Skontroführer geschätzt, sofern für das Wertpapier weder Kauf- noch Verkaufaufträge vorliegen. Der getaxte Kurs wird mit einem "T" gekennzeichnet.
  • TecDAX
    TecDAX® startete am 24. März 2003. Er umfasst die 30 nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz größten Unternehmen der Technologiebranchen im Prime Standard unterhalb des Leitindex DAX. Der Index wird als Kurs- und als Performance-Index berechnet. Basis der Berechnung ist der 30. Dezember 1997 mit einem Wert von 1.000 Punkten.

    Die Indexzusammensetzung wird üblicherweise halbjährlich überprüft und mit Wirkung zum März und September angepasst. Kriterien für die Gewichtung der Aktien in TecDAX sind: Börsenumsatz und Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes (Freefloats).

    Ein Unternehmen kann außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen zählt, bzw. in den Index aufgenommen werden, wenn es bei den Kriterien Marktkapitalisierung und Börsenumsatz eines der 25 größten Unternehmen ist. Ein Austausch findet zum nächsten Verkettungstermin statt. Über Veränderungen in TecDAX entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse AG. Er wird dabei beraten vom Arbeitskreis Aktienindizes.
  • Technische Analyse
    Die technische Analyse ist – neben der fundamentalen Aktienanalyse – die zweite übliche Methode der Aktienkursprognose. Im Gegensatz zur Fundamentalanalyse stützt sie sich jedoch nicht auf gesamtwirtschaftliche und unternehmensspezifische Daten, sondern betrachtet die Aktienkurse und die Handelsumsätze. Hauptziel ist, den geeigneten Kauf- oder Verkaufszeitpunkt für einen Einzelwert zu bestimmen.

    Die technische Aktienanalyse basiert auf drei Grundannahmen:

    Alle Faktoren, die die Kurse beeinflussen könnten (fundamentale,psychologische, politische und andere Faktoren), sind in den Kursen bereits abgebildet. Kurscharts reflektieren demnach die Marktentwicklung, beeinflussen den Markt jedoch nicht.

    Die Kurse bewegen sich in Trends, die sich so lange fortsetzen, bis ein Signal zur Trendumkehr vorliegt.

    Es gibt Kursverlaufsmuster, die sich wiederholen.

    Die technische Analyse lässt sich in die Chartanalyse und die Kennzahlenanalyse gliedern. Ziel der Chartanalyse ist, die Trendverläufe von Kursen möglichst frühzeitig zu erkennen und aus typischen Kursverlaufsmustern Kauf- oder Verkaufssignale abzuleiten. Wichtige Instrumente sind hier Trendlinien, Widerstands- und Unterstützungslinien sowie Formationen. Bei der technischen Kennzahlenanalyse werden aus den Kursen bestimmte Indikatoren errechnet (z. B. Momentum, Relative-Stärke-Index), die Aufschluss über die Zuverlässigkeit oder Stärke des Trends und damit die wahrscheinliche zukünftige Kursentwicklung geben sollen.
  • Technology All Share
    Technology All Share enthält analog zum Classic All Share® alle Unternehmen aus Technologiebranchen unterhalb DAX®; d.h. alle TecDAX®-Werte und die übrigen Technologiewerte des Prime Standard.
  • Teilausführung
    Grundsätzlich werden Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren auf Xetra® in einzelne Transaktionen aufgeteilt, wenn eine Order an der Börse zum gewünschten Preis nicht auf ein ausreichend großes Gegenangebot trifft. Das kommt v. a. bei kleinen Werten mit geringer Marktkapitalisierung oder niedrigem Streubesitz vor. Die Börse Frankfurt erhebt für Teilausführungen im untertägigen Xetra®-Handel keine zusätzlichen Transaktionsgebühren. Teilausführungen können für Investoren auch von Vorteil sein, wenn ein Teil des Auftrags zu einem für die Anleger besseren Preis ausgeführt wird.

    Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen über das Parkett der Börse Frankfurt garantieren die Skontroführer Vollausführung für Privatanleger. Dies betrifft Aufträge in DAX®-Werten bis maximal 10.000 €, in MDAX®- und TecDAX®-Werten bis maximal 3.000 €.
  • Telefonhandel
    Im Telefonverkehr werden nahezu alle Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zwischen Banken, Kunden und Skontroführern gehandelt. Besondere Listen informieren über die Kurse des Telefonverkehrs. Der Telefonverkehr unterliegt den Regelungen für Effektengeschäfte, jedoch nicht den gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollregelungen. Die Teilnehmer orientieren sich an allgemein akzeptierten Handelsusancen. Synonym: Telefonverkehr
  • Telefonverkehr
    Im Telefonverkehr werden nahezu alle Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zwischen Banken, Kunden und Skontroführern gehandelt. Besondere Listen informieren über die Kurse des Telefonverkehrs. Der Telefonverkehr unterliegt den Regelungen für Effektengeschäfte, jedoch nicht den gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollregelungen. Die Teilnehmer orientieren sich an allgemein akzeptierten Handelsusancen. Synonym: Telefonhandel
  • Terminbörse
    Eine der weltweit führenden Terminbörsen ist Eurex, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG.
  • Termingeschäft
    Bei einem Termingeschäft liegt die Erfüllung des Handels, also der Termin der Lieferung und der Bezahlung der Waren, in der Zukunft. Im Gegensatz dazu liegen bei einem Kassageschäft Vertragsabschluss, Bezahlung und Lieferung der Waren eng beieinander.

    Diese Art des Handels ist mit Basiswerten aller Art möglich, z. B. mit Wertpapieren, Zinsen, Währungen, Metallen oder auch landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Man unterscheidet Warentermingeschäfte (z. B. Rohstoff-Futures) und Finanztermingeschäfte (z. B. Aktienoptionen).

    Das wesentliche Kennzeichen von Termingeschäften ist, dass es sich bis zum vereinbarten oder tatsächlichen Erfüllungstermin um „schwebende Geschäfte“ im bilanztechnischen Sinne handelt, da weder Verkäufer noch Käufer vor diesem Termin ihre Leistungen erbringen müssen.
  • Terminmarkt
    Charakteristisch für den Terminmarkt ist das zeitliche Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft. Bei Vertragsabschluss muss weder der Käufer die liquiden Mittel noch der Verkäufer die gehandelten Güter besitzen. Der weltweit größte Terminmarkt ist die Eurex® , eine Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG.

    Neben dem börslichen Terminmarkt existiert ein außerbörslicher OTC (Over-the-Counter)-Terminhandel, an dem sich im Wesentlichen Banken und andere Finanzinstitutionen beteiligen.
  • Thesaurierung
    Gegensatz: Ausschüttung. Thesaurierte Gewinne werden von Unternehmen nicht ausgeschüttet, sondern für Investitionen genutzt. Das Kapital verbleibt im Unternehmen.

    Thesaurierende Fonds legen Gewinne aus Wertpapieren (Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse) sofort wieder in diesen Wertpapieren an.
  • Theta (Optionsschein)
    Der Theta-Faktor erfasst den Verfall des Zeitwertes. Bei Long Positions wird Theta als negativer Wert, bei Short Positions als positiver Wert ausgewiesen. Je kürzer die Restlaufzeit einer Option ist, desto größer wird das Theta.
  • Tick
    Stücknotierte Wertpapiere (d. h. Aktien, Optionsscheine, Bezugsrechte und aktiengleiche Partizipations- oder Genussscheine) im Amtlichen Markt, Geregelten Markt und Freiverkehr notieren in Sprüngen von 0,01 Euro.

    Sofern der Kurswert eines stücknotierten Wertpapiers im Präsenzhandel kleiner bzw. gleich 0,25 Euro ist, notiert der Wert in Sprüngen von 0,001 Euro.

    Für Rentenwerte gelten folgende Notierungssprünge:

    Floater, Zero-Bonds, Strips generell 0,001 Prozent

    Renten Restlaufzeit < 2 Jahre 0,001 Prozent

    Renten Restlaufzeit >= 2 Jahre und < 7 Jahre 0,005 Prozent

    Renten Restlaufzeit >= 7 Jahre 0,01 Prozent

    Renten ohne Tilgungstermin 0,01 Prozent

    Synonyme: Notierungssprung , Tickgröße
  • Tickdaten
    Als Tickdaten bezeichnet man die vollständige, nicht aggregierte Aufstellung aller Preise eines Wertpapiers, die innerhalb eines Handelstages zustande kommen. Diese Preise werden entweder im vollelektronischen Handelssystem Xetra® automatisch gebildet oder im Präsenzhandel vom Skontroführer festgestellt.
  • Tickgröße
    Stücknotierte Wertpapiere (d. h. Aktien, Optionsscheine, Bezugsrechte und aktiengleiche Partizipations oder Genussscheine) im Amtlichen Markt, Geregelten Markt und Freiverkehr notieren in Sprüngen von 0,01 €.

    Sofern der Preis einer Aktie kleiner bzw. gleich 0,25 € ist, notiert der Wert in Sprüngen von 0,001 €.

    Bei Renten liegen die Notierungssprünge je nach Laufzeit und Typ zwischen 0,001 und 0,01 Prozent.

    Aktien und Aktien vertretende Zertifikate

    Unteres Preislimit Oberes Preislimit Tick Size in EUR
    0 Euro 9,999 Euro 0,001 Euro
    10 Euro 49,995 Euro 0,005 Euro
    50 Euro 99,99 Euro 0,01 Euro
    100 Euro ∞ Euro 0,05 Euro

    ETFs und ETCs

    Unteres Preislimit Oberes Preislimit Tick Size in EUR
    0 Euro 4,999 Euro 0,001 Euro
    5 Euro 9,995 Euro 0,005 Euro
    10 Euro ∞ Euro 0,01 Euro

    Fondsanteile auf Xetra

    Unteres Preislimit Oberes Preislimit Tick Size in EUR
    0 Euro 4,999 Euro 0,001 Euro
    5 Euro 9,995 Euro 0,005 Euro
    10 Euro ∞ Euro 0,01 Euro
  • Tiefstkurs
    Tiefstkurse werden für den Zeitraum eines Tages, einer Woche, eines Monats oder eines Kalenderjahres ermittelt. Oftmals dient der Tiefstkurs als Benchmark für die Messung der Volatilität oder Performance eines Handelsobjekts.
  • Tilgung
    Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen oder Pfandbriefe) werden entsprechend den Emissionsbedingungen getilgt, die für das jeweilige Wertpapier gelten, ggf. auch durch einen allmählichen Rückkauf über die Börse.
  • Totalverlustrisiko
    Das Totalverlustrisiko erleichtert Anlegern, einen Optionsschein auszuwählen, der zu ihrem persönlichen Chancenund Risikoprofil passt. Es gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Hebelprodukt am Ende der Laufzeit wertlos verfällt. Grundsätzlich besteht aber bei jedem Optionsschein das Risiko eines Totalverlusts.
  • Trade-Sale
    Der Trade-Sale ist die verbreitetste Exit-Variante. Der Käufer des Startups profitiert beim Trade-Sale von den technischen Kenntnissen und der Marktposition des erworbenen Unternehmens und versucht in der Regel, das bisherige Management zumindest eine gewisse Zeit in führender Position zu halten. Unternehmen werden bei Trade-Sales üblicherweise niedriger bewertet als bei einem Börsengang.
  • Transaktionskosten
    Transaktionskosten fallen beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren an. Die direkten Transaktionskosten zahlen Investoren an ihre depotführende Bank. Wird die Order an einer Präsenzbörse ausgeführt, kommt zu den Transaktionsgebühren der Bank noch die Courtage für den jeweiligen Skontroführer hinzu. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse einheitlich festgelegt. Nicht alle Banken geben diese Kosten an ihre Kunden ausgewiesen weiter.

    Die indirekten Transaktionskosten hängen von der Liquidität ab, sie entstehen beim Handel mit wenig liquiden Wertpapieren auf zwei Arten: Zum einen verschiebt ein Kauf- oder Verkaufsangebot den Kurs auf einem illiquiden Markt zu Ungunsten des Akteurs; zum anderen wird die Order auf einem illiquiden Marktplatz nicht sofort ausgeführt. Je länger der Kauf- oder Verkaufswunsch im Orderbuch steht, desto höher wird das Risiko, dass sich der Kurs des Papiers ungünstig verändert. Gleichzeitig erhöht sich jedoch die Chance einer Ausführung.
  • Transfer
    Wechsel von einem Börsensegment in ein anderes.
  • Transparenzstandard
    Synonym: Transparenzlevel. Mit der Auswahl eines Transparenzstandards entscheidet ein Unternehmen, welche Zulassungsfolgepflichten es nach seiner Börsennotierung erfüllen will. Der Transparenzstandard sichert im Sinne eines effektiven Anlegerschutzes die Markttransparenz für alle Investoren.

    An der Börse Frankfurt haben Emittenten die Wahl zwischen drei Transparenzstandards: dem Entry Standard mit geringen Zulassungsfolgepflichten, dem General Standard, für den die gesetzlichen Mindestanforderungen gelten, und dem Prime Standard mit hohen, internationalen Standards genügenden Transparenzanforderungen.
  • Treuhänder
    Treuhänder können eingesetzt werden, wenn zwischen zwei Vertragspartnern Geld und Vermögenswerte ausgetauscht werden. Sie agieren unabhängig von den Vertragsparteien. Durch die Übertragung der Vermögensrechte erhält der Treuhänder die Rechtsstellung eines Eigentümers und kann so z. B. die Stimmrechte des Eigentümers ausüben oder die Anteile des Eigners veräußern.
  • TRICE
    Laut Paragraf 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute und die Mitglieder deutscher Börsen (einschließlich der Teilnehmer an den Handelsplattformen Xetra und Eurex) verpflichtet, alle Geschäfte in Wertpapieren, die an einer Börse der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes zum Handel zugelassen sind, auf dem elektronischen Weg an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Mit dem System TRICE können die Handelsteilnehmer ihrer Meldepflicht nachkommen. Die Übermittlung der Daten meldepflichtiger Geschäfte an die BaFin ist auf zwei Wegen möglich:

    per Dialogverfahren Die Meldungen werden manuell in das von der Deutschen Börse zur Verfügung gestellte Erfassungssystem eingegeben.

    per File-Transfer Der Meldende konvertiert die Angaben in das S.W.I.F.T.-Format und übermittelt sie an die Deutsche Börse.

    Auch ausschließlich aus dem Ausland handelnde Eurex- und Xetra-Teilnehmer können TRICE nutzen.
  • Turn-Around-Finanzierung
    Turn-Around-Kapital finanziert Maßnahmen (z. B. für die Entwicklung neuer Konzepte und den Aufbau einer neuen Marktposition), die nach einer Unternehmenskrise (z. B. Absatzproblemen) notwendig geworden sind.

U

  • Überbrückungskapital
    Im Zusammenhang mit Venture-Capital-Finanzierung bedeutet dies, dass einem Unternehmen Kapital zur Finanzierung eines Börsengangs gegeben wird. Investmentbanken und Emissionshäuser stellen Unternehmen Überbrückungskapital (Bridge-Capital) zur Finanzierung ihres Börsengangs zur Verfügung.
  • Übergewichten
    Marktteilnehmer sprechen von Übergewichten, wenn sie einen bestimmten Investmenttyp (z. B. eine einzelne Aktie), einen Anlagetyp (z. B. Aktien, Anleihen und Optionsscheine), eine Region oder eine Branche aus ihrem Depot kaufen. Die Portfolioaufteilung wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt. Der Zukauf von Papieren gibt dem jeweiligen Typ ein stärkeres Gewicht im Depot. Analysten bezeichnen mit Über- und Untergewichten häufig Kauf- (übergewichten) oder Verkaufsempfehlungen (untergewichten) für eine Aktie.
  • Ultimo
    In der Finanzbranche heißt der letzte Tag im Monat, an dem Börsen- oder Bankenhandel stattfindet, (Monats)-Ultimo. Als Oderzusatz kennzeichnet der Begriff einen bis zu diesem Monatsultimo gültigen Auftrag.
  • Umlaufmarkt
    Im Umlaufmarkt werden Wertpapiere gehandelt und übertragen. Wichtige Eigenschaften dieses Marktes sind daher eine hohe Liquidität und Transparenz. Die Umlaufmarktfähigkeit eines Wertpapiers am Kassamarkt wird durch das Börsengesetz und die Börsenordnung für Aktien und Anleihen geregelt. Für ausländische Finanztitel kann sie durch Hinterlegungszertifikate erreicht werden. Am Terminmarkt besteht grundsätzlich nur ein Umlaufmarkt für standardisierte (mit vergleichbaren Kontraktspezifikationen ausgestattete) Termingeschäfte. Synonym: Sekundärmarkt
  • Unbefristet (Good-till-canceled-Order)
    Ein Auftrag mit dem Zusatz unbefristet bleibt 90 Tage im Orderbuch, bis er ausgeführt oder manuell gelöscht wird.
  • Underlying
    Underlyings können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Das Underlying bei Aktienoptionen etwa ist die entsprechende Aktie, bei einem DAX® -Future ist DAX das Underlying.

    Neben konkret lieferbaren Underlyings (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische/abstrakte) Underlyings. Diese künstlich geschaffenen Basiswerte sind standardisierte Handelsobjekte, die als Bezugsgröße mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen versehen werden. So liegt beispielsweise dem Bund-Future ein abstrakter Basiswert zugrunde, der eine idealtypische Bundesanleihe mit einer Verzinsung von 6 Prozent und einer Laufzeit von 10 Jahren repräsentiert. Indizes wie DAX können ebenfalls synthetische Basiswerte sein: Grundlage ist dann ein Aktienportfolio, das die DAX-Werte mit ihren entsprechenden Gewichtungen repräsentiert.

    Synonym: Basiswert, Kontraktgegenstand
  • Untergewichten
    Marktteilnehmer sprechen von Untergewichten, wenn sie einen bestimmten Investmenttyp (z. B. eine einzelne Aktie), einen Anlagetyp (z. B. Aktien, Anleihen und Optionsscheine), eine Region oder eine Branche aus ihrem Depot verkaufen. Die Portfolioaufteilung wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt. Der Zukauf von Papieren gibt dem jeweiligen Typ ein stärkeres Gewicht im Depot. Analysten bezeichnen mit Über- und Untergewichten häufig Kauf- (übergewichten) oder Verkaufsempfehlungen (untergewichten) für eine Aktie.
  • Unternehmensanleihe
    Unternehmen können sich neben Bankkrediten auch über die Ausgabe von Unternehmensanleihen, so genannten Corporate Bonds, über den Kapitalmarkt mit Fremdkapital versorgen. Die Ausstattungsmerkmale wie Laufzeit, Kupon und Emissionsvolumen sind im Emissionsprospekt erläutert.

    Die Höhe der Zinsen, die ein Unternehmen Anlegern bezahlen muss, richtet sich unter anderem nach seiner Kreditwürdigkeit: je fragiler die Bonität, desto höher der Kupon. Die systematische, qualitative Bewertung der Bonität eines Emittenten wird über das Rating angegeben.

    Synonym: Corporate Bond
  • Unternehmenskonzept
    In einem Unternehmenskonzept skizziert ein Unternehmen sein Geschäftsmodell und seine mittelfristigen Ziele. Das Unternehmenskonzept dient in erster Linie Fremdkapitalgebern - insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften - dazu, die Geschäftsidee und das Entwicklungspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Wichtige Bestandteile sind daher der Investitions-, der Finanzierungs-, der Liquiditätsplan und die Rentabilitätsvorschau. Der Planungszeitraum umfasst meist drei bis fünf Jahre. Synonym: Businessplan  
  • US-GAAP
    Während deutsche Unternehmen im Inland ihre Bilanzen gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) aufstellen, sind in den USA die Generally Accepted Accounting Principles (kurz US-GAAP) der Standard. Deutsche Unternehmen mit internationaler Ausrichtung oder Zweitlisting an einer US-Börse bilanzieren nach beiden Richtlinien.

V

  • Valuta
    Als Valuta wird das Verrechnungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss an der Börse oder der Zeitpunkt der Gutschrift bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank (per Valuta) bezeichnet. Bei einer Wertstellung innerhalb von zwei bis drei Geschäftstagen handelt es sich um ein Kassageschäft, ansonsten liegt ein Termingeschäft vor.
  • Variabler Handel
    Beim variablen Handel in Aktien werden Wertpapierpreise je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Mindestschlussgröße ist ein Stück.
  • Variabler Kurs
    Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen sind, wird ein variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft zustande kommt, d. h. Angebot und Nachfrage sich entsprechen. Die Feststellung variabler Kurse beginnt im Anschluss an die Bestimmung des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung des Schlusskurses am Ende einer Börsensitzung.
  • Variabler Kurs
    Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen sind, wird ein variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft zustande kommt, d. h. Angebot und Nachfrage sich entsprechen. Die Feststellung variabler Kurse beginnt im Anschluss an die Bestimmung des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung des Schlusskurses am Ende einer Börsensitzung.
  • VDAX
    VDAX ® wurde am 5. Dezember 1994 eingeführt. Seit dem 14. Juli 1997 berechnet die Deutsche Börse AG VDAX minütlich mit Hilfe der Black&Scholes-Formel. Grundlage sind die DAX-Optionspreise und damit die implizite Volatilität, d.h. die zurzeit vom Markt erwartete Intensität zukünftiger Preisschwankungen.

    Eine Zeitreihe täglicher Werte existiert ab dem 2. Januar 1992.
  • VDAX-NEW
    Der von der Deutschen Börse und Goldman Sachs entwickelte DAX-Volatilitätsindex VDAX-NEW ® drückt die vom Terminmarkt erwartete Schwankungsbreite – die implizite Volatilität – des DAX-Index aus: Der Index gibt in Prozentpunkten an, welche Volatilität in den kommenden 30 Tagen für DAX zu erwarten ist. Da die Volatilität eines Marktes mit seiner Wertentwicklung negativ korreliert ist, eignet sie sich zur Diversifizierung eines Portfolios: Brechen die Kurse in DAX ein, steigt der Kurs von VDAX-NEW. Grundlage für die Berechnung dieses Index sind die DAX-Optionskontrakte, die "am Geld" ("at the money") und "aus dem Geld" ("out of the money") notieren. So erfasst VDAX-NEW eine breitere Volatilitätsoberfläche als VDAX®, in dessen Berechnung nur die Optionen am Geld einfließen. VDAX-NEW wird mittelfristig den VDAX-Index ablösen.

    Aktuelle Marktdaten
  • Vega (Optionsschein)
    Dynamische Kennzahl, die angibt, um welchen Betrag sich der Preis eines Optionsscheins ändert, wenn sich die Volatilität des Basiswertes um 1 Prozent erhöht oder verringert.
  • Venture Capital-Gesellschaft
    Venture Capital (VC)-Gesellschaften sind spezialisiert auf die Beurteilung junger Unternehmen – typischerweise innovative Unternehmen aus Wachstumsbranchen mit ungewissen Zukunftsaussichten. Eine VC-Gesellschaft prüft die Geschäftsidee, die Absatzchancen und das Marktpotenzial der Produkte sowie die Managementeignung der Jungunternehmer, bevor sie dem Unternehmen Risikokapital bereitstellt.

    Eine VC-Gesellschaft beteiligt sich an einem jungen Unternehmen zumeist fünf bis acht Jahre lang. Anschließend wählt sie einen Exit-Weg, um ihren Gewinn aus der Anlage zu realisieren (z. B. Verkauf der Beteiligung oder Börsengang).
  • Verfall (Optionsschein)
    Datum, an dem ein Optionsschein verfällt. Falls der Optionsschein einen Inneren Wert aufweist, muss das Optionsrecht spästens bis zu diesem Termin ausgeübt werden; ansonsten verfällt der Optionsschein wertlos.
  • Verfallstermin
    Der Tag, an dem das im Optionskontrakt definierte Recht, eine Aktie zum Basispreis zu kaufen bzw. zu verkaufen, erlischt. Nach Ablauf des Verfallstermins werden Optionsrechte wertlos.

    Große Bedeutung für den deutschen Aktienmarkt hat der dreifache Verfallstermin an der Terminbörse Eurex, umgangssprachlich auch Hexensabbat genannt. Viermal jährlich, jeweils am dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember laufen an der Terminbörse Eurex die Futures- und Optionskontrakte auf den DAX® sowie Futures und Optionen auf einzelne Aktien aus und verfallen damit.

    Der Hexensabbat fällt weltweit an allen wichtigen Börsen auf denselben Tag. Es verfallen also auch Kontrakte auf andere Indizes, internationale Aktien, Rohstoffe, Währungen usw. An diesem Tag kann es daher zu einem hohen Handelsvolumen und stark schwankenden Kursen der Wertpapiere kommen.
  • Verkauf à découvert
    Bei einem Verkauf à découvert spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust. In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Ein Verkauf à découvert, bei dem diese Frist nicht eingehalten wird, kann nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen. Synonyme: Blankoverkauf, Leerverkauf
  • Verkaufsoption
    Der Käufer eines Puts erwartet, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswerts fällt. Daher erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Der Verkäufer eines Puts muss zu diesem Preis den Basiswert abnehmen und erhält dafür vom Käufer eine Prämie. Die meisten Optionsscheine sehen jedoch keine effektive Lieferung des Basiswerts, sondern einen Barausgleich vor.
  • Verkaufsprospekt
    Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. - nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa Kreditinstitute; - einem begrenzten Personenkreis angeboten werden; - den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Synonyme:   Börsenzulassungsprospekt, Verkaufsprospekt

    Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat.

    Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung.

    Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum amtlichen Markt, geregelten Markt oder Neuen Markt gestellt wird, die Vorgaben der Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002 veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden.
  • Verkettung
    Am dritten Freitag im Quartalsendmonat (März, Juni, September, Dezember) verkettet die Deutsche Börse AG ihre Indizes neu. Das heißt, die in die Indexberechnung einfließenden Größen werden an die aktuelle Zusammensetzung des Index angepasst. So werden z. B. die Korrekturfaktoren, die Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen zwischen den Verkettungsterminen berücksichtigen, in der Indexberechnungsformel auf eins gesetzt. Um Sprungstellen zu vermeiden, werden die neuberechneten Indexwerte mit einem Verkettungsfaktor multipliziert. Grundlage der Verkettung sind die Xetra®-Schlusskurse am Verkettungstag.
  • Vinkulierte Namensaktie
    Eine vinkulierte Namensaktie kann nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden.
  • Volatilität
    Die Volatilität ist eine Risikokennzahl und wird in Prozent ausgedrückt (mathematisch: Standardabweichung). Je höher die Volatilität, desto höher ist die Abweichung z. B. des Aktienkurses von seinem Mittelwert. Während sich die historische Volatilität auf die Schwankungsstärke in der Vergangenheit bezieht, misst die implizite Volatilität die zukünftig erwartete Schwankungsstärke.
  • Volatilität (Optionsscheine)
    Es gibt zwei Arten von Volatilität: die historische und die implizite Volatilität. Während mit der historischen Volatilität die Kursschwankungen der Vergangenheit dargestellt werden, gibt die implizite Volatilität an, welche Kursschwankungen in der Zukunft zu erwarten sind. Für die Warrantbewertung ist ausschließlich die erwartete, also die implizite Volatilität von Bedeutung. Häufig werden die Erwartungen aber von der historischen Volatilität beeinflusst. Je höher die Volatilität, desto höher ist der Preis des Warrants, unabhängig davon, ob es sich um einen Call- oder Put-Warrant handelt. Denn: Je höher die Volatilität, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass der Warrant am Ende der Laufzeit im Geld ist und damit einen inneren Wert hat. Geht die Volatilität zurück, wird dies unwahrscheinlicher und daher hat der Warrant einen geringeren Wert.
  • Volksaktie
    Volksaktien sind keine eigene Aktiengattung. Der Begriff ist vielmehr historisch aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards entstanden: In den 1950er Jahren wollte sich der Staat von seinem Industriebesitz trennen, aber gleichzeitig eine Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer an den Unternehmen fördern und somit die Aktionärsquote erhöhen. Daher wurden neben (steuerlich geförderten) Belegschaftsaktien erstmals sog. Volksaktien herausgegeben. Sie wurden bewusst nicht den institutionellen Anlegern angeboten, sondern an Kleinanleger verkauft, meist zu besonders günstigen Konditionen. Die wichtigsten dieser Volksaktien waren Volkswagen, VEBA und Preussag. Eine „Neuauflage“ der Volksaktien erlebte der deutsche Kapitalmarkt mit der Aktie der Deutschen Telekom in den 1990er Jahren.
  • Vorzugsaktien
    Eine Aktiengesellschaft (AG) kann neben Stammaktien auch Vorzugsaktien emittieren; allerdings darf deren Anteil am Grundkapital nicht höher sein als der Anteil der Stammaktien. Stamm- und Vorzugsaktien eines Unternehmens werden an einer Börse getrennt gehandelt; dabei werden Vorzugsaktien durch die Ziffer 3 nach dem Börsenkürzel kenntlich gemacht. Aufgrund des fehlenden Stimmrechts werden sie meist geringer bewertet. Im Aktienhandel ist die übliche Abkürzung für Vorzugsaktien „Vorzüge“.

    Zu den Sonderrechten von Vorzugsaktionären gehört meist eine höhere Dividende, die sog. Vorzugsdividende. Darüber hinaus sind Regelungen möglich, die die Nachzahlung ausgefallener Dividenden in späteren Jahren vorsehen (kumulierte Vorzugsaktien). Die einzelnen Vorrechte werden in der Satzung der jeweiligen AG festgeschrieben.

    Werden die Vorzugsdividenden in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt, so haben Vorzugsaktionäre ein Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt wurden. In diesem Fall sind Vorzugsaktionäre bei der Berechnung von Mehrheitsverhältnissen zu berücksichtigen.

W

  • Wachstumsmarkt
    Wachstumsmärkte können ganze Volkswirtschaften (z. B. Emerging Markets) oder einzelne Branchen (z. B. Telekommunikation, Technologie) sein. Diese Märkte zeichnen sich durch überdurchschnittliche Wachstumsraten und -aussichten aus. Aktien von Unternehmen, die auf diesen Märkten tätig sind, bezeichnet man als Wachstumsaktien (Growth-Aktien). Mit deren überdurchschnittlichen Chancen gehen – anders als bei den sog. Substanzwerten (Value-Aktien) – auch entsprechende Risiken und eine höhere Volatilität einher.
  • Währungsanleihen
    Synonym: Auslandsanleihe. Währungsanleihen werden von europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen Emittenten in Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen in Euro haben Währungsanleihen ein zusätzliches Wechselkursrisiko.
  • Wandelanleihe
    Wandelanleihen verbriefen ein Wandlungsrecht: Inhaber von Wandelanleihen können (müssen aber nicht) diese innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis in Aktien des Unternehmens tauschen, das die Anleihe emittiert hat. Anleger haben aber auch die Möglichkeit, die Wandelanleihe – wie bei einer klassischen Anleihe – bis zur Endfälligkeit zu halten; in diesem Fall erhalten sie jährliche Zinszahlungen vom Schuldner, der am Ende der Laufzeit die Anleihe zurückzahlt. Der Anleiheninhaber wird also vom Gläubiger zum Unternehmensteilhaber. Aufgrund dieses Rechts hat eine Wandelanleihe eine niedrigere Verzinsung als andere Anleihen.

    Die Hauptversammlung muss der Begebung einer Wandelanleihe und der damit verbundenen Kapitalerhöhung mit einer Dreiviertel-Mehrheit zustimmen. Durch die Kapitalerhöhung werden die für den Tausch notwendigen Aktien bereitgestellt. Altaktionären wird i. d. R. ein Bezugsrecht auf die Wandelanleihe gewährt.
  • Warenterminbörse
    Einige der international bedeutendsten Warenterminbörsen sind in Chicago, New York, Kansas City, Minneapolis, Winnipeg und London.

    Terminkontrakte (Futures und Optionen) sind ein wichtiges Instrument für Erzeuger oder Verarbeiter, um sich gegen Preisschwankungen abzusichern. Sie sind aber wegen der großen Schwankungen der Rohstoffpreise auch ein interessantes Instrument für Spekulanten. Im Warenterminhandel liegt ca. 99 Prozent der Geschäfte keine Warenlieferung zugrunde, sondern die Positionen werden vorzeitig aufgelöst.
  • Wechselkurs
    Synonym: Devisenkurs. Der Wechselkurs gibt an, wie viele Einheiten einer Währung für eine andere Währung (z. B. die inländische Währung) zu zahlen sind. In der Regel bildet sich der Wechselkurs durch Angebot und Nachfrage; er kann jedoch auch fixiert sein.
  • Wertpapier
    Wertpapiere verbriefen ein Vermögensrecht, das ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Börsenfähige Wertpapiere bezeichnet man auch als Effekten. Wertpapiere sind z. B. Aktien, Anleihen,Pfandbriefe und Investmentanteile.
  • Wertpapierbörse
    In der Praxis werden an Wertpapierbörsen ausschließlich Wertpapiere (Aktien, öffentliche Anleihen, Pfandbriefe, Kommunal- und Industrieobligationen u. a.) gehandelt; der Derivatehandel findet ausschließlich an Terminbörsen statt. In Deutschland gibt es gegenwärtig acht Wertpapierbörsen; an allen wird Parketthandel betrieben (siehe auch Parkettbörse). Die mit Abstand größte davon ist die FWB Frankfurter Wertpapierbörse.
  • Wertpapierhandelsgesetz
    Das Gesetz ist anwendbar auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten und Finanztermingeschäften sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.

    Das WpHG wurde 1994 im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes eingeführt und war damit das erste umfassende Regelwerk für den Schutz der Interessen von Anlegern in Deutschland. Ziel des WpHG ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gegenüber anderen internationalen Finanzplätzen.

    Das WpHG enthält u. a. Vorschriften zum Verbot der Marktmanipulation und des Insiderhandels sowie die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten der an den Börsen notierten Unternehmen, bei deren Verletzung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

    Darüber hinaus verpflichtet das WpHG die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung sowie zur Einholung und Dokumentation von Angaben des Kunden zu seinen Erfahrungen, Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikobereitschaft.

    Die Einhaltung der Bestimmungen unterliegt der Überwachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Wertpapierkredit
    Einen Wertpapierkredit erhalten Anleger von ihrer Bank zumeist zu recht günstigen Konditionen. Die Höhe des Kredits richtet sich in der Regel nach dem Wert ihres Wertpapierdepots, das für den Kredit beliehen wird und diesen besichert. Für die verschiedenen Wertpapiere gelten unterschiedliche Beleihungsgrenzen: Standardwerte und Fonds können z. B. höher beliehen werden als spekulative Aktien oder Anleihen. Fällt der Wert des Wertpapierdepots, vermindert sich entsprechend der maximale Beleihungswert und somit die Kreditlinie des Kunden. In diesem Fall hat die Bank das Recht, einzelne Positionen des Kundendepots aufzulösen und als Sicherheit einzubehalten.
  • Widerstandslinie
    In der technischen Analyse haben die Phänomene Widerstand und Unterstützung eine wichtige Bedeutung für die Kursprognosen. Die Widerstandslinie ist ein Kursniveau, das in der Vergangenheit schon erreicht, aber nicht überwunden wurde. Dies ist v. a. auf psychologische Faktoren zurückzuführen, da an diesem Punkt vermehrt Gewinnmitnahmen einsetzen und die Nachfrage aufgrund des „hohen“ Kursniveaus nachlässt. Daher wird der Durchbruch durch eine Widerstandslinie als starkes Kaufsignal gewertet.
  • Window-Dressing
    Allgemein wird Window Dressing als eine bilanzpolitische Maßnahme definiert, die darauf abzielt, das Bild gegenüber dem Bilanzleser zu verbessern, ohne jedoch die Bilanz zu fälschen.

    Institutionelle Investoren betreiben Window Dressing in Form von kurzfristigen Kursbeeinflussungen, um stichtagsbezogen eine bessere Fondsperformance ausweisen zu können. Hintergrund ist, dass die Performance eines Investmentfonds gewöhnlich anhand einer Benchmark, beispielsweise einer Aktie oder eines Index, gemessen wird. Vor dem Jahresabschluss versuchen daher institutionelle Investoren gern, den Kurs dieser Benchmark durch gezielte Orders kurzfristig zu beeinflussen: Hat ein Fonds z. B. ein überdurchschnittliches Jahresergebnis erzielt, wird er versuchen, das Ergebnis in den letzten Handelstagen leicht nach unten zu drücken, um einen Teil der Gewinne ins nächste Jahr verlagern zu können. Ist das Jahresergebnis unterdurchschnittlich ausgefallen, wird der Fonds versuchen, noch in den letzten Tagen vor dem Bilanzstichtag Gewinne zu erwirtschaften, indem er die Preise für einzelne Aktien durch gezielte Käufe nach oben treibt.
  • WKN
    Die Wertpapier-Kennnummer ist ein sechsstelliger alphanumerischer Code zur eindeutigen Identifizierung eines Wertpapiers. Sie wird vom Institut für die Ausgabe und Verwaltung von Wertpapieren in Deutschland (Wertpapier-Mitteilungen) vergeben.

    Als weltweit einheitliches Wertpapier-Kennnummernsystem wurde die ISIN in Deutschland als Standard eingeführt, die die WKN nach und nach ablösen soll.

    Die WKN ist in die deutsche ISIN eingebunden: Die zwölfstellige ISIN setzt sich aus einem zweistelligen Ländercode, einer neunstelligen nationalen Kennnummer sowie einer Prüfziffer zusammen; die WKN ist in der sechsten bis elften Stelle enthalten.

Z

  • Zeichnungsfrist
    Bei einer Wertpapieremission können Anleger ihre Zeichnungswünsche innerhalb eines Zeitraums von in der Regel ein bis zwei Wochen abgeben. Die Frist wird häufig Bookbuilding-Phase genannt. Erst nach dem Ende der Zeichnungsfrist werden der Emissionskurs und die Zuteilungsusancen vom Emittenten veröffentlicht.
  • Zeitwert (Optionsscheine)
    Der Zeitwert berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswertes bis zur Fälligkeit der Option. Somit ist er eine Art „Unsicherheitsaufschlag“.

    Die Höhe des Zeitwertes ist ein Kriterium für die Bewertung eines Optionsscheins. Sie wird von der Restlaufzeit des Optionsscheins, dem Marktzinsniveau, Dividendenzahlungen des Basiswertes und besonders der Volatilität des Basiswertes bestimmt: Je kürzer die Restlaufzeit des Optionsscheins und je niedriger die Volatilität des Basiswertes, desto niedriger ist der Zeitwert. Am Verfallstag des Optionsscheins ist der Zeitwert gleich null. Der Wert des Optionsscheins entspricht dann seinem inneren Wert.
  • Zentralbank
    Sie hat dabei Geldwertstabilität, Vollbeschäftigung sowie ein angemessenes Wirtschaftswachstum zum Ziel. Die Aufgaben der Zentralbanken des Euro-Raumes hat zum 1. Januar 1999 die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt übernommen. Die Steuerungsmittel einer Zentralbank sind unter anderem die Zinspolitik (Diskont-, Lombardzinsen), die Kreditpolitik, die Mindestreservepolitik (Mindestreserve für die Banken), Offenmarktpolitik (Käufe und Verkäufe von Anleihen) und Interventionen (Devisenmarkt).
  • Zertifikat
    Der Inhaber eines Zertifikats partizipiert an der Kursentwicklung eines Basiswertes. Häufig sind das Indizes (Index-Zertifikate) oder speziell zusammengestellte Aktienkörbe (Basket-Zertifikate). Auch wenn Zertifikate sich zumeist auf Aktien oder Aktienindizes beziehen, sind sie rein rechtlich gesehen Anleihen und verbriefen keinerlei Eigentums- und Aktionärsrechte an den entsprechenden Unternehmen. Der Anleger erhält ein Schuldrecht gegenüber dem Emittenten, dem er vorübergehend sein Geld überlässt.

    Zertifikate sind börsentäglich frei handelbar und können in ihrer Laufzeit sowohl begrenzt als auch unbegrenzt sein. Sie haben oftmals keine laufenden Erträge und besitzen meist einen variablen Rückzahlungsbetrag. Ihre Kursentwicklung ist an einen Basiswert (Underlying) gekoppelt. Mögliche Basiswerte sind neben Aktien und Indizes auch Devisen, Anleihen, Zinssätze oder Rohstoffe.

    Zertifikate gehören zur Gruppe der Anlageprodukte. Im Gegensatz zu den Hebelprodukten partizipieren Anleger bei diesen in der Regel eins zu eins an der Entwicklung des Basiswertes. Aus diesem Grund eignen sie sich besonders für konservative Anlagestrategien.

    Viele Produkte vollziehen die Bewegungen des Basiswertes aber auch über- oder unterproportional nach; manche sind mit Sicherheitsschwellen oder Höchsterträgen ausgestattet, die einen Einfluss auf das Chance-Risiko-Profil und die Kursentwicklung des Zertifikats besitzen.
  • ZEW-Konjunkturerwartungen
    Die ZEW-Konjunkturerwartungen werden monatlich in einer Umfrage erhoben, an der sich bis zu 350 Finanzexperten beteiligen. Der Indikator gibt die Differenz zwischen positiven und negativen Erwartungen für die künftige Wirtschaftsentwicklung – auf Sicht von sechs Monaten – in Deutschland wieder.
  • Zug-um-Zug-Geschäft
    Die angehängten Zins- und Dividendenscheine löst der Anleger bei der Bank ein. Synonyme: Schaltergeschäft, Tafelgeschäft




    Test
  • Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt
    Für die Zulassung eines Wertpapiers zum Regulierten Markt reicht der Emittent zusammen mit einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleister (Konsortialbank) bei der der Geschäftsführung der FWB Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag und den Börsenzulassungsprospekt ein. Diese geben Auskunft über Art und Umfang der einzuführenden Wertpapiere. Verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben sind der Emittent und das Kreditinstitut.

    Der Zulassungsantrag ist von der Zulassungsstelle auf Kosten der Antragsteller im Bundesanzeiger und in dem im Antrag angegebenen Börsenpflichtblatt sowie durch Börsenbekanntmachung zu veröffentlichen.

    Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind gemäß der Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV):

    das emittierende Unternehmen existiert seit mindestens drei Jahren.

    der erwartete Emissionskurswert beträgt mindestens 1,25 Millionen Euro.

    Für die Zulassung von anderen Wertpapieren als Aktien muss der Gesamtnennbetrag mindestens 250.000 Euro betragen.

    mindestens ein Zwischenbericht zur Finanzlage und zum allgemeinen Geschäftsgang wird während des Geschäftsjahres veröffentlicht.

    unternehmensrelevante Informationen werden sofort veröffentlicht.
  • Zulassungsstelle für Wertpapiere
    Vor der Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen oder Geregelten Markt prüft die Zulassungsstelle für Wertpapiere anhand des Börsengesetzes und der Börsenzulassungsverordnung, ob der Emittent und die Wertpapiere die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem überwacht sie die Einhaltung der Pflichten, die sich aus der Zulassung für den Emittenten und das Antrag stellende Institut oder Unternehmen ergeben.

    Die Zulassungsstelle besteht aus drei vom Börsenrat gewählten Mitgliedern. Zwei von ihnen müssen Personen sein, die nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren teilnehmen. Die Mitglieder werden für drei Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Zulassungsstelle wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

    Die Zulassungsstelle für Wertpapiere ist beschlussfähig, wenn drei stimmberechtigte Mitglieder oder deren Vertreter an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

    Wichtige Bestimmungen zur Zulassungsstelle sind in § 31 Börsengesetz sowie in der Börsenordnung zu finden.
  • Zuteilung
    Übersteigt bei einer Wertpapieremission nach dem Zeichnungsende die Nachfrage das Angebot, teilt die Konsortialbank in Abstimmung mit dem Emittenten die Wertpapiere zu. Die Zuteilung wird entweder per Losverfahren oder nach einem Schlüssel bestimmt. Der Zuteilungsschlüssel berücksichtigt in der Regel bestimmte Zielgruppen, die der Emittent bevorzugt.
  • Zweitlisting
    Durch ein Listing an einer weiteren Börse will ein Unternehmen ein breiteres Publikum und zusätzliche Anleger ansprechen. Um die Zersplitterung des Aktienkapitals auf unterschiedliche Börsenplätze und damit einen Verlust an Liquidität im Handel zu vermeiden, führt das Unternehmen in der Regel mit dem Zweitlisting eine Kapitalerhöhung durch.
  • Zyklische Aktien/Branchen
    Die Gewinne von zyklischen Aktien schwanken in relativ kurzen Zeiträumen in Abhängigkeit von der Konjunktur einer Branche oder einer ganzen Volkswirtschaft. Typische zyklische Aktien sind z. B. Konsumwerte, Automobilaktien oder Technologietitel. Eine schlechte konjunkturelle Lage und eine damit verbundene geringe Nachfrage nach Konsumgütern wirken sich auf die Ertragslage dieser Unternehmen aus. Werden die Unternehmensergebnisse kaum von den Konjunkturzyklen beeinflusst, spricht man von antizyklischen Aktien oder Branchen. Beispiele dafür sind Versorger, Pharmaunternehmen und Banken.