Glossar
A
- absAbsolute Differenz gibt die Veränderung eines Kurses zum Vortageskurs an. Die absolute Differenz kann ebenfalls zwischen dem aktuellen Kurs und dem Kaufkurs berechnet werden. Ein positiver Wert weist einen Gewinn aus, ein negativer einen Verlust.
An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in Euro angegeben.
- Ad-hoc-PublizitätEine Insiderinformation ist eine nicht öffentlich bekannte Tatsache, deren Veröffentlichung den Kurs der Wertpapiere erheblich beeinflussen könnte. Als Insider gelten Personen, die aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen haben.
Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach bezieht sich die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu veröffentlichen, auf die von ihm begebenen Wertpapiere, die an einer inländischen Börse zum Regulierten Markt zugelassen sind. Die im Open Market (Freiverkehr) gehandelten Wertpapiere sind hiervon ausgenommen.
Die Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen, entscheidet die Börsengeschäftsführung darüber, ob die Veröffentlichung der Insiderinformation eine (vorübergehende) Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels erfordert. Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per Fax über die Insiderinformation zu unterrichten. Der Börsengeschäftsführung geht die Insiderinformation nach Marktusancen 30 Minuten vor ihrer Veröffentlichung zu.
Anschließend ist die Insiderinformation nach § 5 WpAIV, Abs. 1 (Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz) in deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem muss die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat auf der Website des Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gelistet sind, sind verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu publizieren.
Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Abs. 3 unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführung der Börse, an der ein Wertpapier oder dessen Derivate zum Handel zugelassen sind, und an die BaFin zu übersenden.
Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.de im Bereich Nachrichten.
- Additional MarginDie Additional Margin dient zur Abdeckung möglicher zusätzlich anfallender Kosten bei der Auflösung der Termingeschäfte (Glattstellungskosten). Diese Glattstellungskosten könnten dann entstehen, wenn – ausgehend vom aktuellen Marktwert eines Portfolios – innerhalb von 24 Stunden die ungünstigste angenommene Preisentwicklung (Worst-Case Loss) eintreten würde.
Synonym
Margin
Glattstellen
- AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)Die AIBD-Rendite ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Zinsverrechnung werden die für einen Tag angefallenen (Stück-) Zinsen dem Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag wieder verzinst.
Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.
AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den früheren Namen der ISMA (= International Securities Market Association). - AkquisitionswährungDer Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer Namensaktien verwendet.
- Aktie
Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.
Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das
- Teilnahmerecht an der Hauptversammlung;
- Stimmrecht in der Hauptversammlung;
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn;
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien;
- Auskunftsrecht;
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Nach der Art der Zerlegung des Grundkapitals, dem Grad der Übertragbarkeit und dem Umfang der verbrieften Rechte unterscheidet man zwischen
- Nennwert- und Stückaktien;
- Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien;
- Stamm- und Vorzugsaktien.
- AktienanalyseMan unterscheidet zwischen der fundamentalen und der technischen Aktienanalyse.
Die Fundamentalanalyse untersucht die Ertragskraft eines Unternehmens anhand wirtschaftlicher Bilanzkennzahlen und des Marktumfelds. Sie versucht, auf dieser Basis die interessantesten Einzelwerte herauszufiltern bzw. die künftige Kursentwicklung der Aktie zu prognostizieren.
Die technische Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als Grundlage für die Prognose der künftigen Entwicklung einer Aktie bzw. für die Bestimmung des geeigneten Kauf- oder Verkaufszeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener mathematischer Verfahren.
Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form von Empfehlungen wie „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“.
Aktuelle Analysen werden im Internet auf http://boerse-frankfurt.de/nachrichten im Bereich „Nachrichten“ gebündelt - AktienanleihenAktienanleihen gehören zu den verbrieften Derivaten. Sie sind an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert und meist deutlich über dem Niveau der Kapitalmarktzinsen liegt. Bei Fälligkeit am Ende der Laufzeit hat der Emittent ein Wahlrecht, ob er den Nennbetrag zurückzahlt oder eine genau festgelegte Anzahl von Aktien des Basiswertes liefert. Liegt der Aktienkurs am Bewertungstag unter dem Basispreis, werden in der Regel Aktien geliefert. Stärkere Kursrückgänge der Aktie können die Zinszahlungen überkompensieren, sodass auch Verluste anfallen können.
Aktienanleihen werden an der Börse Frankfurt über die Zertifikatebörse Scoach gehandelt. - AktienbuchSynonym
Aktienbuch - Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft. Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann als juristische Person auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat gegenüber ihren Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG) und im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.Eine AG hat drei gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane, deren Tätigkeit die Satzung des Unternehmens regelt:
- den Vorstand (Unternehmensleitung)
- den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
- die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)
Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich – meist ist es jedoch wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen, d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien ausgegeben werden.
Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer Einlage beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine persönliche Haftung von Aktionären, also eine Haftung mit dem Privatvermögen, gibt es nicht.
Aktionäre haben durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer Dividende ausgeschüttet wird.
- AktiengesetzDas Aktiengesetz (AktG) vom 6. September 1965 regelt vor allem Gründung und Auflösung der AG sowie die wesentlichen Ansprüche der Aktionäre wie auf Gewinnbeteiligung durch Dividenden, Auskunftsrechte bei den Hauptversammlungen oder Bezugsrechte bei Ausgabe neuer Aktien.
- Aktienindex
Aktienindizes werden börsentäglich von Börsen, Banken, Beratungsfirmen, der Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet, aktualisiert und publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente, Branchen, Aktiengruppen oder bestimmte Themen und Trends ab.
Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als Performance-Indizes nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche berechnet. Die Indizes der Deutschen Börse sind kapitalgewichtet, d. h., das Gewicht einer Aktie bemisst sich nach dem Anteil an der gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen Werte. Im Juni 2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung nach Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den Indizes wird seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des Grundkapitals jedes Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen mehrere Aktientypen (z. B. Stamm- und Vorzugsaktien) begeben, dann wird jeweils nur die größere und liquidere Gattung im Auswahlindex berücksichtigt.
Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der Deutschen Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung auf Basis des Streubesitzes.
Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man Auskunft über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden Aktienportfolios. Somit eignet sich ein Aktienindex als Indikator für das Börsenklima, die Konjunktur oder die Entwicklung einzelner Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie Indexfonds, Zertifikate oder Optionen dienen Indizes als Basiswert (Underlying) und Bezugsgröße.
Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX®, der Leitindex für Deutschland, EURO STOXX 50® für Europa sowie Dow Jones Industrial Average oder Nasdaq, der Index für US-amerikanische Aktien.
Eine Liste aller Indizes der Deutschen Börse sowie wichtiger internationaler Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes. - AktienkapitalDas Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die Bestimmungen zum Mindestbetrag des Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des Aktiengesetzes geregelt.
Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird. - AktienkursEin Aktienkurs wird anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders vom Skontroführer im Parketthandel oder im elektronischen Handelsystem automatisch ermittelt.
- AktienoptionDer Handel mit Optionen gehört zur Gruppe der Termingeschäfte; den Verkäufer einer Option nennt man Stillhalter.
- AktienregisterEmittenten von Namensaktien sind zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder. Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen. Bis 2001 wurde das Aktienregister als Aktienbuch bezeichnet.
Synonym
Aktienbuch - Aktienregisterführer
Das Aktienregister kann von einer Aktiengesellschaft selbst oder von einer externen Registrargesellschaft geführt werden.
- AktienrückkaufSeit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der Aktiengesellschaft dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.
Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am Markt verbleibenden Aktien erhöht. - AktiensplitBei einem Aktiensplit wird der Anteil einer einzelnen Aktie am Grundkapital entsprechend dem Split-Verhältnis verkleinert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Aktien bei gleichbleibendem Grundkapital bzw. verringert sich der Wert einer einzelnen Aktie. Bei einem Split von beispielsweise 1:10 erhält ein Aktionär für eine Aktie zehn neue Aktien, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Bei Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend vermindert.
Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie „billiger“ erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.
Bei einem reversen Aktiensplit werden Aktien zusammengelegt, sodass sich die Anzahl der Aktien verringert bzw. deren Anteil am Grundkapital steigt.
Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf http://www.boerse-frankfurt.de/xetranewsboard im Xetra Newsboard veröffentlicht. - Aktiv verwalteter FondsBei einem aktiv verwalteten Fonds trifft das Fondsmanagement die Anlageentscheidungen, d. h., es bestimmt, welche Wertpapiere in das Portfolio aufgenommen und welche abgegeben werden. Durch die Anpassung des Fondsportfolios an sich verändernde Marktbedingungen versucht das Management eines aktiv verwalteten Fonds in der Regel, die Performance eines Referenzindex, die Benchmark, zu übertreffen. Aktiv verwaltete Fonds werden von Fondsgesellschaften aufgelegt. Inzwischen können Anleger Fondsanteile über die Börse wie einzelne Aktien fortlaufend kaufen oder verkaufen. Als passiv verwaltete Fonds werden dagegen Indexfonds bezeichnet, die in ihrer Zusammensetzung einen Index abbilden, z. B. ETFs.
Einen Überblick über alle Fonds im Börsenhandel finden Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds. - AlphaAlpha beziffert die Wertentwicklung einer Geldanlage gegenüber einem Vergleichswert (Benchmark). Ein positives Alpha steht für eine höhere Wertentwicklung (Mehrrendite) und ein negatives Alpha für eine schlechtere Wertentwicklung. Bei Fonds wird die Wertentwicklung in der Regel mit einem Index verglichen, der den Gesamtmarkt abbildet. Ein positives Alpha zeigt hier an, dass das Fondsmanagement mit seiner Auswahl einzelner Wertpapiere erfolgreicher war als der Anleger mit einer Geldanlage in den Vergleichsmarkt gewesen wäre.
- AltaktionärAltaktionäre sind Anteilseigner eines Unternehmens, die bereits vor einer Veränderung der Aktionärsstruktur durch eine Kapitalmaßnahme Aktien des Unternehmens gehalten haben. Kapitalmaßnahmen sind z. B. Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien oder ein Börsengang.
- Alternativ-OrderEine Alternativ-Order, auch OCO-Order („one cancels other“-Order) genannt, besteht aus zwei separaten Teilaufträgen, die zusammen auf einem Orderticket vermerkt werden. Sobald einer der beiden Teilaufträge ausgeführt ist, wird der andere storniert. Steht z. B. eine Aktie bei 10 €, könnte über eine Alternativ-Order der Verkauf zu 8 oder 12 € in Auftrag gegeben werden, um bei entsprechenden Kursbewegungen Verluste einzudämmen oder Gewinne mitzunehmen. Sobald der Verkauf zu 12 € gelungen ist, wird der Verkauf zu 8 € storniert und vice versa.
- Am GeldEine Option ist am Geld, wenn der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt identisch mit dem Kurs des Basiswertes ist. Die Option hat damit keinen inneren Wert. In der Praxis spricht man auch dann von „am Geld“, wenn sich der aktuelle Kurs des Basiswertes in der Nähe des Basispreises befindet. Inzwischen wird diese Bezeichnung auch bei strukturierten Anlageprodukten wie Discount-Zertifikaten verwendet und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Stand des Basiswertes im Verhältnis zum Cap.
- American Depositary Share (ADS)Ein American Depository Share (ADS) ist ein auf US-Dollar ausgestellter Eigenkapitalanteil an einem Nicht-US-Unternehmen. Ein ADS repräsentiert eine Aktie des jeweiligen Unternehmens und trägt die Rechte an ihr. ADS erleichtern den Handel von ausländischen Unternehmen an den US-amerikanischen Börsen NYSE Euronext und Nasdaq, da dort keine direkten Zweitlistings zugelassen sind. ADRs sind mit den Rechten der Originalaktie, wie Dividendenanspruch und Stimmrecht, ausgestattet. Die Originalaktien werden bei einem Verwahrer im Heimatland hinterlegt.
- American Depository Receipt (ADR)American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen Banken begebene Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs werden in den USA begeben und an Börsenweltweit stellvertretend für die Originalaktie gehandelt. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depository Receipts).
- Amerikanische OptionAmerikanische Optionen können von ihren Inhabern innerhalb der Ausübungsfrist jederzeit ausgeübt werden, Europäische Optionen dagegen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich am Laufzeitende.
Synonym
American Style - Amtlicher MarktDer Amtliche Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.
- Änderung der IndexzusammensetzungIndizes spiegeln die Entwicklung einer Branche oder eines Marktes wider. Ihre Zusammensetzung wird daher regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Referenzraumes angepasst. So werden z. B. Aktien, deren Marktkapitalisierung und Börsenumsatz auf Basis des Freefloat zugenommen haben, in einen Index aufgenommen; andere Unternehmen scheiden aus dem Index aus. Außerordentliche Ereignisse wie Notierungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Notierungsaufnahmen führen ebenfalls zu einem Austausch der Werte in einem Index.
Änderungen in der Zusammensetzung des DAX®-Index werden planmäßig nur im September, bei MDAX® und TecDAX® zusätzlich auch im März vorgenommen. Bei SDAX® kann sich die Zusammensetzung an jedem Verkettungstermin, d. h. im März, Juni, September und Dezember, ändern.
Darüber hinaus kann ein Unternehmen außerhalb der ordentlichen Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen zählt, bzw. aufgenommen werden, wenn es beim Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz eines der 25 größten Unternehmen ist. Ein Austausch erfolgt dann zum nächsten Verkettungstermin.
Alle aktuellen Indextermine sind auf der Website boerse-frankfurt.de/termine zu finden.
- AngebotskursEin Marktteilnehmer veröffentlicht den Briefkurs entweder per Ausruf auf dem Parkett oder durch Einstellung in das offene Orderbuch eines elektronischen Handelssystems.
Synonyme: Briefkurs - Angebotskurs AnleiheAnleihen werden vor allem von Ländern, Banken oder Unternehmen ausgegeben. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
- Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
- Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
- Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt und fundiertes Know-how zu dieser Anlageklasse finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinstliches Wertpapier
Obligation
Rentenpapier
Schuldverschreibung
- AnleiheAnleihen werden von der „öffentlichen Hand“, von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit (Straight Bond)
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit (Floater)
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinsliches Wertpapier
Obligation
Rente(npapier)
Schuldverschreibung. - Arbeitskreis AktienindizesDer Arbeitskreis Aktienindizes berät den Vorstand der Deutschen Börse auf Basis fester Indexregeln bei der Zusammensetzung der Auswahlindizes der Deutschen Börse wie DAX®, MDAX®, TecDAX® oder SDAX® sowie bei der Gestaltung der entsprechenden Indexregeln. Das Gremium besteht aus Mitarbeitern der Deutschen Börse sowie Vertretern von führenden nationalen und internationalen Finanzinstituten und tritt jeweils am dritten Arbeitstag im März, Juni, September und Dezember zusammen.
Synoym
Indexzusammensetzung
Änderung der Aktienindizes - ArbitrageEs werden zwei Arten von Arbitrage unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers am Ort mit dem niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch gleichen sich die Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen an.
Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu verkaufen. - ArtArt beschreibt die Marktmeinung hinter einem Anlage- oder Hebelprodukt. Long, Call bzw. Bull setzt auf steigende Kurse, Short, Put bzw. Bär setzt auf fallende Kurse.
- AS-Fonds„AS“ steht für „Altersvorsorge-Sondervermögen“. Da das Ziel von AS-Fonds der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist, gibt der Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds aus Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der Fonds ist somit nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet; Schwerpunkt der Anlagen sollten jedoch Substanzwerte sein. Erträge werden grundsätzlich thesauriert.
Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten Beträgen. - AskEin Marktteilnehmer veröffentlicht das Ask durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems oder durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Verkaufskurs von den Emittenten gestellt. Synonym: Verkaufskurs, Briefkurs Gegensatz: Bid
- Asset-Backed-SecurityBei Asset-backed Securities (ABS) verkauft ein Unternehmen, meist eine Bank, einen Teil seiner Forderungen an eine eigens für dieses Finanzierungsmodell gegründete Tochtergesellschaft. Diese refinanziert sich durch die Ausgabe von ABS. Die Zahlungsansprüche der Käufer an die ABS werden durch den Bestand an Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Tochtergesellschaft übertragen worden sind. Die Emission von ABS ist auch auf Forderungen möglich, die in Raten bezahlt werden, z. B. Forderungen aus Leasing-Finanzierungen, Autokrediten mit längerer Laufzeit, gesicherten Konsumentenkrediten und ähnlichen Forderungen. ABS werden getilgt, sobald die Forderungen durch die Schuldner beglichen wurden. Durch die Finanzierung über ABS beschaffen sich Unternehmen Liquidität und senken ihre Finanzierungskosten.
- Aufgeld (Optionsscheine)Das Aufgeld wird ermittelt, um einen Optionsschein zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerten. In der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen.
Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins auf eine Aktie
Aktueller Kurs des Optionsscheins: 40 €
Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert): 150 €
Basispreis: 100 €
Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu Optionsscheinen. In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei Optionsscheine an:
Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5
Die Restlaufzeit beträgt zwei Jahre.
So wird das Aufgeld berechnet:
Kurs des Optionsscheins : Optionsverhältnis = 40 € : 0,5 = 80 €
Basispreis + 80 € – Aktienkurs = 100 € + 80 € – 150 € = 30 €
(30 € : Aktienkurs) * 100 = (30 € : 150 €) * 100 = 20%
Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren = 20 % : 2 = 10 %
Für den Optionsschein zahlen Investoren also ein Aufgeld von jährlich 10 Prozent. - AufzinsungspapierEin Aufzinsungspapier ist ein festverzinsliches Wertpapier, dessen Zinsen nicht während der Laufzeit, sondern erst zum Laufzeitende an die Inhaber ausgezahlt werden. Dieses Verfahren kann aus steuerlichen Gründen interessant sein. Ein Beispiel für Aufzinsungspapiere sind Bundesschatzbriefe vom Typ B.
- AuktionDas Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip - AuktionsprinzipDas Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis angeboten.
Gegensatz: "market maker"-Prinzip - Aus dem Geld (Optionsscheine)Eine Option ist aus dem Geld, wenn bei einem Call der Basispreis zum Betrachtungszeitpunkt über dem Kurs des Basiswertes liegt bzw. bei einem Put darunter. Die Option hat in diesen Fällen keinen inneren Wert.
- Ausbruchs-GapGap ist ein Begriff aus der charttechnischen AnalyseChartanalyse und beschreibt eine Lücke in einem Kurschart durch einen Kurssprung. Bei einem Ausbruchs-Gap (Breakaway Gap) kommt es zu einem Kurssprung über bzw. unter eine Trendlinie innerhalb eines Seitwärtstrends oder aus einer Formation heraus, der in der Regel von einem steigenden Handelsvolumen unterstützt wird. werden sollte . Der Ausbruchs-Gap deutet auf eine weitere Kursentwicklung in diese Richtung hin.
- Ausgabeaufschlag (XTF)Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Spezialisten fortlaufend Preise für die Fondsanteile und es fällt kein Ausgabeaufschlag an.
Synonym
Emissionspreis - AusgabepreisBei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten festgelegten, außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil = Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.
Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf boerse-frankfurt.com/fonds - Auskunftsrecht des AktionärsDas Auskunftsrecht gehört zu den Grundrechten eines Aktionärs, die mit der Beteiligung an einem Unternehmen durch Aktienbesitz einhergehen. Diese Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das Auskunftsrecht des Aktionärs gilt nicht, wenn der Vorstand sich durch die Auskunft strafbar macht oder die Auskunft der Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schadet. Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz § 131 geregelt.
- AuslandsanleihenAuslandsanleihen werden von europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen Emittenten in Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen in Euro haben Auslandsanleihen ein zusätzliches Wechselkursrisiko.
- Ausreißer-GapAusreißer-Gaps treten auf, wenn die "Masse" den Trend erkannt hat und an sein Fortbestehen glaubt. Dies ist typischerweise in der Mitte des Trends der Fall.
- AusschüttungUnternehmen zahlen oft einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Anteilseigner aus. Bei Aktiengesellschaften geschieht das in Form von Dividenden.
Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen, Gratisaktien und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner ausgezahlt werden. Bei Fonds werden die anfallenden Renditen entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet oder thesauriert, also einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels des Fonds eingesetzt. - Aussetzung der KursnotierungDer Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch so lange andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Anlegern bekannt sind.
Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.de in den Bekanntmachungen gemeldet und im Xetra Newsboard veröffentlicht.
Synonym
Handelsaussetzung - Ausübung (Optionsscheine)Man spricht von Ausübung, wenn Inhaber einer Option oder eines Optionsscheines ihr Kauf- (Call) oder Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis wahrnehmen. Das Optionsrecht kann bei einer amerikanischen Option an jedem Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei einer europäischen Option ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich. Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume (Ausübungsfrist) vorsehen.
Synonym
Ausübungspreis - Ausübungsfrist (Optionsscheine)Inhaber einer Option oder eines Optionsscheins können innerhalb der Ausübungsfrist von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen, d. h., sie können in diesem Zeitraum eine bestimmte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht.
Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor. - Automatische AusübungBei der automatischen Ausübung wird am Ausübungstag (amerikanische Option) bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist (europäische Option) der innere Wert eines Optionscheins festgestellt und an die Inhaber ausgezahlt. Ein positiver innerer Wert liegt vor, wenn der Optionsschein am Geld ist, d.h. wenn der Basispreis unter dem aktuellen Kurs des Basiswertes liegt. Die automatische Ausübung ist in den Ausstattungsmerkmalen des Optionsscheins festgelegt.
B
- b oder Kurs ohne Zusatz (Kurszusatz)Der Kurszusatz b steht für bezahlt und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge vollständig ausgeführt wurden.
Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen. - B-AktienB-Aktien sind Aktien chinesischer Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzhen gehandelt werden. Der Nennwert der Aktien wird in Renminbi festgestellt, aber anders als A-Aktien, werden B-Aktien nicht in Renmimbi gehandelt, sondern in US-Dollar an der Shanghaier Börse und in Hongkong Dollar in Shenzhen. B-Aktien waren ursprünglich nur für ausländische Investoren handelbar, seit 2001 können sie eingeschränkt auch von Chinesen gekauft und verkauft werden.
- BackwardationBackwardation beschreibt eine spezielle Preisstruktur an den Terminmärkten für Rohstoffe. Man spricht von Backwardation, wenn ein Rohstoff, der sofort geliefert und zum Kassapreis gehandelt wird, teurer ist bei einem Termingeschäft mit späterem Liefertermin. Der umgekehrte Fall wird contango genannt. Backwardation kommt vor, wenn die Marktteilnehmer mit sinkenden Preisen rechnen oder ein Rohstoff akut knapp ist. Eigentlich führen Lagerhaltungs- und Zinsbindungskosten dazu führen, dass Waren per Termin teurer sind als auf dem Kassamarkt.
- BaisseInvestoren in einem Baisse-Markt – auch Bärenmarkt („bear market“) genannt – sind in der Regel pessimistisch eingestellt und nehmen Baisse-Positionen ein; beispielsweise verkaufen sie ihe Wertpapiere oder nehmen Leerverkäufe vor.
Als Folge fallen die Kurse über einen längeren Zeitraum hinweg; entsprechend sind Baisse-Märkte durch rückläufige Indizes gekennzeichnet. Bei dem gegenläufigen Markttrend steigender Preise spricht man von einer Hausse oder einem Bullenmarkt („bull market“). - Bandbreiten-ZertifikatBandbreiten-Zertifikate gehören zur Gruppe der Outperformance- Zertifikate, besitzen jedoch zwei Kursschwellen, innerhalb derer die Teilhabe an Kursgewinnen oder -verlusten des Basiswertes (sog. Underlying) gehebelt ist.
Liegt der Kurs des zugrunde liegenden Underlyings zur Fälligkeit des Zertifikats innerhalb der Bandbreite, bekommt der Anleger die Aktie und einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Kurs und Untergrenze. Liegt der Kurs unterhalb der Bandbreite, erhält er nur die Aktie; oberhalb der Bandbreite erhält er einen Barausgleich in Höhe der Obergrenze plus der Differenz zwischen Ober- und Untergrenze. An Gewinnen oberhalb der Kursspanne partizipiert der Investor nicht.
Bandbreiten-Zertifikate sind für einen Anleger v. a. dann interessant, wenn er bis zur Fälligkeit weder starke Kursanstiege noch hohe Kursverluste des Basiswertes erwartet.
Mehr Details zu Bandbreiten-Zertifikaten finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen - Barausgleich (Optionsscheine)Kann ein Basiswert nicht effektiv an den Optionsscheininhaber geliefert werden (z. B. bei Index-Optionsscheinen), findet ein Barausgleich statt. Dabei wird der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt. Wenn die Option keinen inneren Wert besitzt, beträgt die Rücknahme null, d. h. der Optionsscheininhaber erhält keine Zahlung.
- BardividendeUnternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Die an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist daher um die Körperschaftssteuer vermindert und wird als Bardividende oder Nettodividende bezeichnet.
Ein Beispiel:Bruttodividende: 3 €Körperschaftsteuer (25 %): 0,75 €Bardividende: 2,25 € - BasishandelAußerbörsliches Future-Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Future und das dem Future zugrunde liegende Basisinstrument am Kassamarkt ge- oder verkauft wird.
- BasispreisPreis, zu dem das Kauf- oder Verkaufsrecht einer Option ausgeübt werden kann.
Der Basispreis gibt den Kurs an, zu dem der Basiswert am Ende der Laufzeit (bei der Europäischen Option) oder zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit (bei der Amerikanischen Option) bezogen oder abgegeben werden kann.
Bei sog. Knock-out-Scheinen beschreibt der Basispreis die Knock-out-Schwelle, bei deren Erreichen der Knock-out- Schein wertlos wird. - BasispunktInternational übliches Maß für Zinssätze und Renditen, entspricht 0,01 Prozent.
Die absoluten Veränderungen bei Renditen und Zinsätzen werden oft in Basispunkten angegeben. Ein Basispunkt entspricht einem Hunderstel Prozentpunkt; eine Zinssenkung um 25 Basispunkte entspricht einer Senkung von beispielsweise 2,5 auf 2,25 Prozent. - BasiswertDas einem Derivat zugrunde liegende Handelsobjekt.
Der Basiswert ist das Objekt, auf das sich ein derivatives Wertpapier wie beispielsweise eine Option, ein Optionsschein oder ein Anlageprodukt bezieht. Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei Aktienoptionen ist z. B. die entsprechende Aktie, beim DAX-Future ist der DAX das Handelsobjekt und damit der Basiswert, bei einem Rohstoff-Zertifikat der Rohstoff.
Neben physisch lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien, Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische) Underlyings, z. B. eine idealtypische Anleihe beim Euro-Bund-Future.
Häufig werden bei Zertifikaten von den Emittenten eigene Basiswerte definiert, z.B. selbst zusammengestellte Indizes oder genau festgelegte Aktienkörbe. Je nach Produktbedingungen kann sich die genaue Zusammensetzung dieser Basiswerte auch während der Laufzeit ändern.
Synoym:
Bezugswert
- Basket-ZertifikatAnlageprodukt, dessen Wertentwicklung von einem Wertpapierkorb abhängt.
Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirben Anleger entsprechend dem Bezugsverhältnis einen Bruchteil eines Wertpapierkorbs. Die Zusammenstellung des Korbs bestimmt der Emittent vor der Notierung des Zertifikats. Die Auswahlkriterien für die enthaltenen Aktien oder Wertpapiere sind bekannt und bleiben während der Laufzeit des Zertifikats in der Regel unverändert. In diesem Fall spricht man auch von einem passiven Basket. Bei einigen Zertifikaten kann sich die Zusammensetzung des Korbs aber auch mit der Zeit ändern, dann ist von einem aktiven Basket die Rede.
Basket-Zertifikate verbriefen im Gegensatz zu Aktien keinen Anspruch auf eine Dividende. Auch die begrenzte Laufzeit sollte beachtet werden - bB (Kurszusatz)Kuszusatz: bezahlt Brief. Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.
bB steht für bezahlt Brief und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Angebotsüberhang. Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. Die Tickdaten können Sie auf dem Datenblatt eines Wertpapiers unter dem Reiter "Kurs- und Umsatzhistorie" einsehen.
- BehauptetBehauptet ist eine Bezeichnung aus der Börsenberichterstattung und steht für eine Marktsituation, bei der die Kurse im Vergleich zum Vortag leicht gestiegen sind.
- BelegschaftsaktieBelegschaftsaktien stammen entweder aus Kapitalerhöhungen des Unternehmens oder werden von diesem an der Börse gekauft. Meist werden sie zu einem Vorzugskurs ausgegeben, der erheblich unter dem Börsenkurs liegt. Erwerber von Belegschaftsaktien müssen in der Regel eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren einhalten, bevor sie ihre Aktien verkaufen dürfen.
Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglicht es einerseits, die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden. Andererseits werden die Aktien zunehmend als Element flexibler Vergütungssysteme – und damit zur Förderung der Mitarbeitermotivation – eingesetzt - BeleihungswertDer Beleihungswert eines beliehenen Wertpapierdepots wird täglich von der Bank berechnet. Dabei legt sie Beleihungsgrenzen für bestimmte Wertpapiergattungen fest: Deutsche Aktien können zumeist mit 50 Prozent ihres Wertes beliehen werden, Anleihen und Fondsanteile mit 60 Prozent.
- BenchmarkBenchmark (engl. für Maßstab) dient zumeist dazu, die Performance von aktiv verwalteten Fonds zu bewerten. Dazu wird die Wertentwicklung eines Portfolios mit einem vorher festgelegten Referenzwert verglichen, in der Regel einem Index. Bei aktiv verwalteten Fonds ist es das Ziel des Fondsmanagements, eine vorher definierte Benchmark zu übertreffen
- BerichtigungsaktieBei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien werden die Aktionäre am neuen Grundkapital im Verhältnis ihres bisherigen Anteils beteiligt. Dadurch wird eine Kapitalverwässerung der Altaktionäre ausgeschlossen. Berichtigungsaktien sind ohne Zulassungsverfahren zum Börsenhandel zugelassen. Der Kurs der Altaktien vermindert wie beim Bezugsrecht sich durch die Ausgabe der neuen Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung Der Depotwert eines Aktionärs bleibt jedoch unverändert. Ein Aktionär profitiert durch die neuen Aktien, wenn auf die Berichtigungsaktien eine unveränderte Dividende gezahlt wird..
- BestensBei einer Bestens-Order erteilen Anleger den Auftrag, ein Wertpapier zum nächsten möglichen Kurs zu verkaufen. Es wird deshalb keine Preisuntergrenze berücksichtigt. Bei einer unlimitierten Kauforder spricht man von „Billigst“. Setzen Anleger Preisgrenzen, so spricht man von einer Limit Order.
- Beta-FaktorDer Beta-Faktor (kurz: Beta) beschreibt, in welchem Ausmaß der Kurs einer Aktie die Wertentwicklung eines Index nachvollzieht; er misst also die Schwankungsintensität (Volatilität) einer Aktie im Vergleich zu einem Index. Eine Aktie mit einem Beta größer (kleiner) eins reagiert überproportional (unterproportional) auf Änderungen des Index. Beträgt das Beta 1,2, führt ein Anstieg (Abfall) des Index um 10 Prozent zu einem Anstieg (Abfall) der Aktie um 12 Prozent.
Bei einem bekannten Markttrend können Aktien anhand ihres Beta-Faktors bewertet werden. In einem steigenden Markt bieten Aktien mit einem Beta größer eins überproportionale Gewinnchancen, in einem fallenden Markt mit einem Beta kleiner eins geringere Verluste. Dabei wird unterstellt, dass der Beta-Faktor der vergangenen Periode auch in der Zukunft gültig bleibt.
Die Gültigkeit des Beta-Faktors ist an den Korrelationskoeffizienten gebunden. Je größer der Korrelationskoeffizient ist, desto zuverlässiger ist die mit Hilfe des Betafaktors geschätzte Entwicklung. Während der Korrelationsfaktor Maß für die Richtung (positiv oder negativ) und die Eintrittswahrscheinlichkeit der Kongruenz (Gleichläufigkeit) zwischen der Entwicklung der Aktie und der eines Index darstellt, zeigt der Betafaktor den Grad der Abweichung an. - Bewertungskennzahlen der Deutschen BörseDie Kennzahlen werden anhand der Xetra-Schlusskurse der letzten 30 Börsentage berechnet und auf ein Jahr hochgerechnet. Sämtliche Veränderungsraten werden logarithmiert, bevor aus diesen die Kennzahlen berechnet werden. Hierdurch wird die Asymmetrie zwischen positiven und negativen Veränderungsraten teilweise ausgeglichen, da positive wie negative Veränderungsraten der Normalverteilung angenähert werden.
- BezugspreisSynonyme: Ausgabepreis, Basispreis
- BezugsrechtEin Bezugsrecht wird den Aktionären i. d. R. bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen, einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der Ausgabe von Wandel-, Options- und Gewinnschuldverschreibungen oder bei der Emission von Genussscheinen eingeräumt. Die Anzahl der jungen Aktien, die jedem Aktionär zustehen, ergibt sich aus dem sog. Bezugsverhältnis – d. h. der Relation Altaktien zu jungen Aktien –, das sich rechnerisch aus dem Umfang der Kapitalerhöhung ableitet und in der Regel vom Vorstand bekannt gegeben wird.
Die Aktionäre können innerhalb einer ebenfalls vom Vorstand bekannt gegebenen Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) das Bezugsrecht ausüben oder es an der Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts lässt sich rechnerisch ermitteln, unterliegt jedoch nach dessen Handelsaufnahme an einer Börse den Gesetzen von Angebot und Nachfrage.
Am ersten Handelstag des Bezugsrechts wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktien abgezogen. Für den Aktionär ergibt sich daraufhin eine Vermögensumschichtung, jedoch keine Vermögensänderung.
Im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts wurde für die sog. „kleine AG“ die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen: Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die Kapitalerhöhung 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt oder der Ausgabepreis der jungen Aktien den der alten nicht wesentlich unterschreitet. Somit ist gewährleistet, dass der Altaktionär auch nach der Kapitalerhöhung seinen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft zumindest annähernd hält; eine Kapitalverwässerung ist also praktisch ausgeschlossen.
Mehr Details zum Bezugrechtehandel finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen - Bezugsverhältnis (Optionsscheine)Das Bezugsverhältnis gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein derivatives Wertpapier wie z.B. ein ETF, ein Anlagezertifikat oder ein Optionsschein bezieht. Das Bezugsverhältnis ist ein Bruchteil des Basiswertes.
Im Optionshandel bestimmt das Bezugsverhältnis die Anzahl der Optionen, die benötigt werden, um bei Ausübung eine Einheit des Basiswertes zu kaufen bzw. zu verkaufen und entspricht dem Kehrwert des Optionsverhältnisses. - bG (Kurszusatz)Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten. bG steht für bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Nachfrageüberhang.
- BidEin Marktteilnehmer veröffentlicht das Bid durch Einstellung in das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems, in selten Fällen durch Ausruf auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der Kaufkurs von den Emittenten gestellt. Synonym: Kaufkurs, Geldkurs Gegensatz: Ask
- BilanzanalyseMan unterscheidet zwischen der internen und der externen Bilanzanalyse. Die interne Bilanzanalyse generiert für die Geschäftsleitung Unternehmensinformationen und ist Teil des betrieblichen Controllings. Bei der externen Bilanzanalyse untersuchen außen stehende Personen oder Institutionen (bei börsennotierten Unternehmen z. B. Analysten oder Rating-Agenturen) die wichtigsten Kennzahlen und die Ausführung des publizierten Jahresabschlusses. Sie versuchen, dadurch ein möglichst genaues Bild von der Ertragskraft, Kreditwürdigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu gewinnen. Die Aussagekraft der externen Bilanzanalyse ist jedoch begrenzt, da Unternehmen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich zugelassene Wahlrechte und Ermessensspielräume nutzen und so den Jahresabschluss bewusst gestalten können („Bilanzpolitik“).
Die Bilanzanalyse ist das wichtigste Instrument der Fundamentalanalyse. - BilligstBilligst
Der Besitzer eines Wertpapiers erteilt den Auftrag, dieses zum nächsten möglichen Kurs zu kaufen. Es wird deshalb keine Preisobergrenze berücksichtigt. - BindungsfristSynonym: Lock-up Period.
Durch die Bindungsfrist werden Neuaktionäre nach dem Börsengang vor Kurseinbrüchen geschützt, die duch den Verkauf von Aktienpaketen der Altaktionäre entstehen könnten. - Black-Scholes-ModellBenannt nach den amerikanischen Wissenschaftlern Black und Scholes. Die Formel berücksichtigt die fünf wichtigsten Einflussgrößen für den Optionspreis: den Aktienkurs, den Ausübungspreis, die Restlaufzeit, den Zinssatz und die Volatilität.
- BlankoverkaufBei einem Leerverkauf spekuliert der Verkäufer darauf, dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als Gewinn bzw. Verlust. In Deutschland müssen Börsengeschäfte innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw. Pensionsgeber nachzukommen. Synonym: Leerverkauf, Verkauf à découvert
- BluechipsAls Bluechips bezeichnet man umgangssprachlich Aktien von großen und ertragsstarken Unternehmen. In Deutschland können dies Aktien aus dem Leitindex DAX® sein. Ursprünglich bezeichnet der Begriff die blauen Spielchips, die bei Casinospielen den höchsten Wert haben.
- Bobl-FutureDer Bobl-Future (Bobl = Bundesobligation) wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 4,5 und 5,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
- BondsAnleihen werden von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft. Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Der Gesamtbetrag einer Anleihe teilt sich auf kleinere Teilbeträge von mindestens 50 Euro auf. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe).
Synonyme: Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen, Renten, Schuldverschreibungen - BonitätDie Bonität gibt Auskunft über die Güte eines Schuldners. Im Börsenhandel ist v. a. die Bonität von Emittenten von Anleihen und verbrieften Derivaten bedeutend. Sie ist hoch, wenn ein Emittent seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Nominalzinsen nachkommt und den Nennwert der Anleihe mit großer Wahrscheinlichkeit zurückzahlen wird. Je niedriger die Bonität, desto höher ist die Verzinsung, die der Emittent dem Kapitalmarkt anbieten muss, um das Risiko auszugleichen, das die Anleger mit dem Investment eingehen. Die Bonität von Anleihe- Emittenten wird von Rating-Agenturen bewertet. Die bekanntesten sind Moody’s und Standard & Poor’s.
- BonusEin Bonus wird zusätzlich zur Dividende bei besonders guten Geschäftsjahren oder im Falle von außergewöhnlich hohen Gewinnen an die Aktionäre gezahlt. Verfolgt ein Unternehmen eine stetige Dividendenpolitik (Dividendenkontinuität), kann der Aktionär über eine Bonuszahlung an positiven Ertragsschwankungen beteiligt werden.
- Bonus-ZertifikatEin Bonus-Zertifikat ist mit einem Sicherheitslevel sowie einem Bonusbetrag ausgestattet. Läuft das Zertifikat aus und der Preis des Basiswertes lag während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt oberhalb der Sicherheitsschwelle, dann bekommt der Besitzer den Bonusbetrag ausgezahlt. Lag der Basiswert während der Laufzeit wenigstens einmal auf oder unter der unteren Schwelle (Risikoschwelle), dann entspricht die Auszahlung dem aktuellen Wert des Basiswertes bei Verfall. Liegt der Basiswert bei Ablauf über dem Bonusbetrag, dann partizipiert der Anleger voll an den Kursgewinnen. Manche Bonus-Zertifikate verfügen zudem über einen sog. Cap, eine Gewinnkappung. Ab dieser Schwelle partizipiert das Zertifikat nicht weiter an Kursgewinnen des Basiswertes.
Mehr Details zu Bonus-Zertifikaten finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen
Alle Bonus-Zertifikate in der Zeichnung finden Sie auf boerse-frankfurt.com/zeichnen - BookbuildingGegensatz: Festpreisverfahren.
Im Bookbuilding werden, anders als beim Festpreisverfahren, die Interessen von Großinvestoren bei der Ermittlung des Emissionspreises mit einbezogen: Vor Beginn des Bookbuilding sprechen die Konsortialbanken potenzielle Großanleger auf ihre Investitionsbereitschaft an. Auf Grundlage dieser Gespräche einigt sich das Konsortium mit dem Emittenten auf eine Bandbreite für den Emissionspreis, die 10 bis 15 Prozent (Differenz Minimal- zu Maximalwert) betragen kann. Die Dauer der Bookbuilding-Phase hängt vom Emissionsvolumen, der Marktsituation und der Branche des Emittenten ab.
Es folgt eine Zeichnungsperiode, die normalerweise acht bis zehn Tage dauert. Während dieser Zeit vermerken die Konsortialbanken eingehende Zeichnungswünsche in Orderformularen und geben sie an die konsortialführende Bank (auch „Lead Manager“ oder „Bookrunner“ genannt) weiter. Der Bookrunner legt in Abstimmung mit dem emittierenden Unternehmen einen einheitlichen Platzierungspreis fest. In Einzelfällen kann der Preis für Privatanleger von demjenigen für institutionelle Investoren abweichen.
In jüngster Zeit sind sog. Fastened bzw. Decoupled Bookbuildings häufiger geworden, Platzierungsverfahren mit stark verkürzter Zeichnungsphase. Diese erleichtern besonders in bewegten Marktphasen mit hoher Volatilität den Börsengang, da die Marktmeinung der Investoren zeitlich näher am Börsengang eingeholt wird. - BörseDer Begriff „Börse“ bezeichnet einen Markt, an dem zu festgelegten Zeiten bestimmte austauschbare Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen usw.) gehandelt werden. Die Börse selbst erfüllt dabei im Wesentlichen folgende Funktionen:
Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Marktfunktion)
Bereitstellung eines Umfelds, in dem Unternehmen durch Emission von Wertpapieren Geldkapital aufnehmen können (Mobilisationsfunktion)
Gewährleistung der Verkaufs- und Übertragungsmöglichkeit von Wertpapieren zu jeder Zeit (Substitutionsfunktion)
Feststellung des aktuellen Marktpreises für das einzelne Wertpapier und damit des Marktwertes für das betreffende Unternehmen (Bewertungsfunktion)
Kennzahlen für die Größe einer Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung.
Das deutsche Börsengesetz unterstellt die hiesigen Börsen der Aufsicht der Bundesländer. Den Börsenorganen, insbesondere dem Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, überträgt es bestimmte hoheitliche Aufgaben, so insbesondere den Erlass der Börsenordnung (mit Regeln für den Börsenhandel) und der Geschäftsbedingungen der Börse. Über die Errichtung oder Aufhebung einer Börse entscheidet die oberste Landesaufsichtsbehörde (Börsenaufsichtsbehörde).
Entsprechend ihrem geschäftlichen Schwerpunkt werden Börsen nach folgenden Kriterien unterteilt:
Art der Handelsobjekte (Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und Warenbörsen)
Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt)
Organisationsformen (Parketthandel, vollelektronischer Computerhandel) - BörsenaufsichtsbehördeDie Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des Börsenrechts und der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Handels bis hin zur Geschäftsabwicklung. Sie kann, auch ohne besonderen Anlass, von der Börse und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen oder Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante Regelwerke. Wesentliche Regelwerke der Börse bedürfen ihrer Genehmigung. § 2 des Börsengesetzes ermächtigt die Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen zu treffen, die im Interesse einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung sind.
- BörsengangAn der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit von einem Börsengang gesprochen werden kann:
Die Aktien des Unternehmens werden erstmalig an der FWB – auf Xetra® oder im Präsenzhandel (Parkett) – gelistet.
Das Unternehmen initiiert den Börsengang.
Werden die Aktien weltweit erstmalig an einer Börse gehandelt und mit dem Börsengang zusätzlich neue Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung oder einer Umplatzierung am Markt platziert, dann handelt es sich um ein Initial Public Offering (IPO), ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht an mehr als 100 Privatpersonen. Beim Open Market (Freiverkehr) werden Aktien eines Unternehmens häufig in den Handel einbezogen; dies geschieht auf Antrag eines Handelsteilnehmers, ohne Prospekt und öffentliches Angebot – und ohne Zutun des Unternehmens. Diese Möglichkeit existiert generell auch im General Standard, hat bisher aber eine untergeordnete Bedeutung. - BörsengeschäftBörsengeschäfte werden von Börsenhandelsteilnehmern im Auftrag ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung abgeschlossen. Die konkreten Geschäftsbedingungen (Usancen) legt die jeweilige Börse fest.
Eine Clearing- und Settlement-Organisation übernimmt die Erfüllung der Börsengeschäfte, d. h. die Lieferung des Vertragsgegenstands und Übertragung des Geldes.
Nach dem Geschäftsgegenstand unterscheidet man Wertpapier-, Waren-, Geld-, Edelmetall- und Devisengeschäfte sowie Geschäfte mit Derivaten. Nach dem Erfüllungstermin wird differenziert zwischen Kassa- und Termingeschäften. - BörsengeschäftsführungDie Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde bestellt und abberufen. Das Börsengesetz bestimmt in § 12, dass die Geschäftsführung aus einer oder mehreren Personen bestehen kann, die für höchstens fünf Jahre bestellt werden; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Geschäftsführer vertreten die Börse gerichtlich und außergerichtlich.
Die wichtigsten Aufgaben der Börsengeschäftsführung sind die Zulassung bzw. der Ausschluss von der Teilnahme am Börsenhandel, die Regelung der Börsenorganisation und des Geschäftsablaufs sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des Börsenhandels. Zudem kann sie den Börsenhandel einstellen oder vorübergehend unterbrechen. - BörsengesetzVorarbeit zum Börsengesetz (BörsG) leistete eine 1892 von Reichskanzler Graf Leo von Caprivi (er hatte Otto von Bismarck 1890 abgelöst) berufene „Börsen-Enquête-Kommission“, die – ausgehend von den damaligen Verhältnissen und Missständen an den Börsen – Richtlinien für die Börsentätigkeit entwickelte. Bedeutende Novellierungen folgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v. a. 1994 mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz). Dabei wurde zunehmend internationales Recht, insbesondere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, umgesetzt. 1998 wurde das Börsengesetz abermals novelliert, und zwar mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz, das v. a. die Prospekthaftung neu regelt. Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz 2002 räumt den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels ein, u. a. ist mit Inkrafttreten des Gesetzes die amtliche Kursfeststellung durch Kursmakler entfallen. Hinzu gekommen sind Bestimmungen zur Überwachung des elektronischen Handels, was v. a. den Anlegerschutz stärkt. Die bisher letzte Novellierung stammt aus dem Jahr 2005 und basiert auf dem Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz.
- BörsenhändlerIm weiteren Sinne versteht man unter Börsenhändlern inzwischen alle Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne sind dies zugelassene Handelsteilnehmer.
Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind laut § 16 Abs. 6 des Börsengesetzes Zuverlässigkeit und berufliche Eignung. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor der Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten nachweisen. - BörsenordnungDie Börsenordnung wird vom Börsenrat erlassen. Sie stellt sicher, dass die jeweilige Börse ihren Aufgaben gerecht werden kann und die Interessen des Publikums und Handels gewahrt werden. Im Einzelnen regelt die Börsenordnung u. a. die Organisation einer Börse und die Veröffentlichung aller Preise/Kurse und Umsätze. Außerdem enthält sie Angaben zur Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle.
- BörsenorganeDie Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt).
Für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sind laut Börsenordnung zwei unterschiedliche Organe zuständig: die Zulassungsstelle für Wertpapiere im Amtlichen und Geregelten Markt und die Trägergesellschaft der Börse für die Wertpapiere im Freiverkehr (Open Market).
Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen . - BörsenpreisMit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (FiMaFöG) im Jahr 2002 wurden der Begriff „Kurs“, die amtliche Kursfeststellung und der amtliche Kursmakler abgeschafft. Ersetzt wurde „Kurs“ durch den Begriff „Preis“. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.
Kurse von Aktien, Fonds, Optionen sowie Anlage und Hebelprodukte werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht. Die meisten Renten und alle Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert. - BörsenratDer Börsenrat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Dazu gehören Vertreter u. a. von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften, Skontroführern und Emittenten. Der Börsenrat hat folgende Aufgaben:
Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung
Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse
Erlass einer Prüfungsordnung über die berufliche Eignung als Börsenhändler
Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Erlass einer Entgeltordnung für Skontroführer
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde
Überwachung der Geschäftsführung
Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung des Leiters der Handelsüberwachungsstelle auf Vorschlag der Geschäftsführung und im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde
Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und des Zulassungsausschusses
Die Entscheidung der Geschäftsführung über die Einführung von technischen Systemen, die dem Handel oder der Abwicklunglung von Börsengeschäften dienen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Börsenrats; Gleiches gilt für die Benutzung von Börseneinrichtungen gemäß § 1 Abs. 2. Zudem legt die Geschäftsführung dem Börsenrat Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur Zustimmung vor.
Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen . - BörsentagBörsentage in Deutschland sind alle Wochentage bis auf Samstag und Sonntag. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Feiertage Karfreitag, Ostermontag, Heiligabend, Weihnachten, 2. Weihnachtsfeiertag und Neujahr. An den anderen Feiertagen ist die Börse geöffnet und der Handel findet statt.
- BörsenumsatzAls Börsenumsatz bezeichnet man den Gesamtbetrag oder die Gesamtsumme der Geschäfte, die in einem Wertpapier- oder am Gesamtmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden. Der Börsenumsatz kann in Stück oder als Eurobetrag ausgedrückt werden, also z. B. als Tagesumsatz in Euro aller heute ausgeführten Aufträge (Stückzahl multipliziert mit dem jeweiligen Preis).
- Börsenzulassung von WertpapierenÜber die Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen Markt oder zum Geregelten Markt entscheidet an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassungsstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Marktsegment. Alle Emittenten müssen jedoch einen Verkaufsprospekt erstellen, der wesentliche Angaben für die Beurteilung der Wertpapiere enthält.
Neben der Wahl des Marktsegments entscheiden sich die Emittenten auch für einen Transparenzstandard (Prime Standard/General Standard). Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen. - BörsenzulassungsprospektEin Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. nur Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa Kreditinstitute; einem begrenzten Personenkreis angeboten werden; den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die Veröffentlichung untersagt hat. Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen, der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der Inhalt wird durch das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die Zulassung. Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Amtlichen Markt, Geregelten Markt gestellt wird, die Vorgaben der Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002 veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt werden. Synonyme: Verkaufsprospekt
- BranchenfondsAlle an der Börse Frankfurt gehandelten Fonds finden Sie auf boerse.frankfurt.com im Bereich Fonds .
- BranchenindexAlle Unternehmen im Prime Standard werden nach ihrer Geschäftstätigkeit einer von 18 Branchen zugeordnet, und zwar anhand der Einteilung in 62 Industriegruppen. Die Deutsche Börse berechnet für jede Branche einen eigenen Branchenindex. Auch die Wertentwicklung jeder Industriegruppe wird in einem Index abgebildet. Basis der Berechnung der Indizes ist der 31. Dezember 1987 mit einem Wert von 100 Punkten.
Außerdem berechnet die Deutsche Börse zwei internationale Branchenindizes: den Immo Index und den DAXglobal® Alternative Energy.
Alle Branchen- und Industriegruppenindizes finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Indizes . - Bridge-CapitalInvestmentbanken und Emissionshäuser stellen Unternehmen Bridge-Capital zur Finanzierung ihres Börsengangs zur Verfügung. Bridge-Capital überbrückt die Zeit, bis dem Unternehmen durch den Börsengang neues Eigenkapital zufließt.
- BriefSynonyme: Verkaufskurs, Ask. Ein Marktteilnehmer stellt den Verkaufskurs durch Eingabe in das offene Orderbuch eines vollelektronischen Handelssystems ein. Im Präsenzhandel stellen die Skontroführer Taxen, bestehend aus Geld (Nachfragepreis) und Brief (Angebotspreis). Der klassische Ausruf auf dem Parkett kommt an der Börse Frankfurt kaum noch vor.
- BriefkursPreisfeststellung, zu deren Kurs Verkaufsaufträge vorlagen, ohne dass es zu einem Umsatz kam.
- BrokerIm klassischen Sinn sind Broker Teilnehmer an einer angelsächsischen Börse und stellen dort die Börsenpreise fest. Heute wird der Begriff für Marktteilnehmer verwendet, die die Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern ausführen.
- BruttodividendeVon einem Unternehmen festgesetzte Dividende ohne Abzug der Körperschaftssteuer.
- Bull PositionSynonyme: Hausse-Position, Long Position. Gegensatz: Short Position.
- Bund-FutureDer Bund-Future wird an der Eurex® gehandelt. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einem Coupon von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 8,5 und 10,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.
- BundesanleihenBörsengehandelte Wertpapiere des Bundes haben eine Laufzeit von 10 - 30 Jahren. Die Ausgabepreise sind variabel und mit einem festen Nominalzins ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Bundesanleihen sind per Gesetz ohne Prospekt zum amtlichen Handel zugelassen.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt worden. Damit existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die sektorübergreifend den gesamten Finanzmarkt umfasst („Allfinanzaufsicht“). Mit der Einrichtung der BaFin wurden zentrale Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht gebündelt.
Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.
Mehr zum Thema BaFin finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen . - BundeswertpapiereBundeswertpapiere sind per Gesetz ohne Prospekt zum Amtlichen Markt zugelassen. Folgende Arten von Bundeswertpapieren werden börslich gehandelt:
Bundesanleihen. Sie werden bei Ausgabe mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und einer festen Nominalverzinsung ausgestattet. Ihr Ausgabepreis wird variabel in einem Zinstender ermittelt; sie werden zum Nennwert zurückgezahlt.
Inflationsgebundene Bundesanleihen („inflation linked“). Hier wird die Verzinsung an die Inflation angepasst.
Bundesobligationen mit festem Zins und einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie werden jeweils nach dem Verkaufsabschluss einer Serie in den Handel eingeführt.
Bundesschatzanweisungen mit mittelfristiger Laufzeit. Sie dienen zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs des Bundes.
Unverzinsliche Papiere mit Vergütung durch eine Diskontierung und einer Laufzeit von sechs Monaten, sog. Bubills.
Bundesschatzbriefe werden dagegen nicht an der Börse gehandelt. Diese meist mit jährlich steigendem Zinssatz angebotenen Wertpapiere haben eine Laufzeit von sechs Jahren mit jährlicher Zinszahlung (Typ A) oder eine Laufzeit von sieben Jahren mit Zinsvergütung am Ende der Laufzeit (Typ B). - Business AngelBusiness Angels sind i. d. R. ehemalige Unternehmer. Sie unterstützen junge Unternehmen in der Frühphase durch die Bereitstellung von Wagniskapital. Zusätzlich beraten sie das Management oder übernehmen selbst Management-Aufgaben. Ihr Engagement wird in der Regel mit Unternehmensanteilen honoriert.
- BusinessplanSynonyme: Unternehmenskonzept, Geschäftskonzept. In einem Businessplan skizziert ein Unternehmen sein Geschäftsmodell und seine mittelfristigen Ziele. Der Businessplan dient Eigen- und Fremdkapitalgebern – insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften und Banken – dazu, die Geschäftsidee und das Entwicklungspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Wichtige Bestandteile sind daher der Investitions-, der Finanzierungs-, der Liquiditätsplan und die Rentabilitätsvorschau. Der Planungszeitraum umfasst meist drei bis fünf Jahre.
- BuybackRückkauf von Anteilen an einem jungen Unternehmen (Start-up), die eine Risikokapitalgesellschaft (Venture- Capital-Gesellschaft) hält, durch Altgesellschafter.
C
- CableCable ist eine bei Devisenhändlern gängige Bezeichnung für den Wechselkurs von britischem Pfund und US-Dollar. In der Regel ist die Basiswährung der US-Dollar. Der Begriff stammt aus Zeiten, in denen der Umrechnungskurs noch über ein transatlantisches Kabel übermittelt wurde.
- Call (Optionen und Optionsscheine)Englisch für Kaufoption. Eine Call-Option beinhaltet das Recht - aber nicht die Pflicht, zu einem festen Zeitpunkt (europäischer Optionstyp) oder während einer bestimmten Frist (amerikanischer Optionstyp) einen bestimmten Basiswert zu einem genau festgelegten Preis in einer bestimmten Menge zu kaufen. Ein steigender Preis des Basiswerts führt daher zu einer Wertsteigerung des Optionsrechts und damit der Option. Inhaber von Calls profitieren folglich von steigenden Kursen des Basiswerts.
Call-Optionsscheine sind Call-Optionen, die als Wertpapier verbrieft sind. Dadurch werden sie für Privatanleger leichter handelbar. - Cap (Anlage- und Hebelprodukte)Der Cap ist die eingebaute Obergrenze eines strukturierten Produkts, bis zu der die Inhaber an Gewinnen des Basiswertes partizipieren. Der Cap wird meist bezogen auf den Kurs des Basiswerts angegeben.
Der Wert des Produkts kann diesen Cap niemals überschreiten. Im Gegenzug sind diese Produkte in der Regel günstiger als ein vergleichbarer Produkttyp ohne Cap bzw. als der Basiswert selbst. - Carry-TradeMit Carry Trades versuchen Anleger Arbitragegewinne zu erzielen, in dem sie Kredite in Währungen mit niedrigen Zinsen aufnehmen und in Währungen mit hohen Zinsen investieren. Etwa leihen sich Investoren Geld in Yen, weil sie dafür nur 0,5 Prozent Zinsen zahlen und und legen das geliehene Geld in US-Dollar an, wofür sie 4 Prozent erhalten. Investoren tragen bei Carry Trades allerdings nicht nur das Wechselkursrisiko, sondern auch das Zinsänderungsrisiko.
- CashflowDer Cashflow gibt Auskunft über die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens. Er wird aus dem Jahresüberschuss zuzüglich der Abschreibungen auf Sachanlagen und den Veränderungen der langfristigen Rückstellungen berechnet. In der Praxis werden je nach Betrachtungsweise verschiedene Arten von Cashflow unterschieden (operativer Cashflow, Free Cashflow usw.).
- Cat Bonds